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   OLG Köln, 18.06.1999 - 19 U 216/98   

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https://dejure.org/1999,4065
OLG Köln, 18.06.1999 - 19 U 216/98 (https://dejure.org/1999,4065)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.06.1999 - 19 U 216/98 (https://dejure.org/1999,4065)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - 19 U 216/98 (https://dejure.org/1999,4065)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Käufer Mangel Kaufsache Wandlungsrecht Notebook Computer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 459, 462
    Käufer Mangel Kaufsache Wandlungsrecht Notebook Computer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Fristablauf ; Prozeßbevollmächtigter; Kaufvertrag; Gewährleistung; Wandlung ; Notebook

  • Judicialis

    ZPO § 234; ; ZPO § 236; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 459; ; BGB § 462; ; BGB § 467; ; BGB § 346; ; BGB § 348; ; BGB § 347 Satz 3; ; HGB § 352

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 459 462
    Gewährleistungsrechte beim Notebook-Kauf - Wandlungsrecht trotz kurzfristiger Weiterbenutzung - Unerheblichkeit des Mangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wandelung eines Kaufvertrages über ein Notebook

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Köln 1999, 362
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 23.02.1989 - 12 U 2500/88
    Auszug aus OLG Köln, 18.06.1999 - 19 U 216/98
    Bei der Frage, ob ein unerheblicher Mangel im Sinne von § 459 I 2 BGB vorliegt, kommt es in erster Linie auf die sachliche Bedeutung des Mangels an (KG NJW-RR 1989, 972).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Als unerheblich im Sinne dieser Vorschrift wurde ein Mangel insbesondere dann angesehen, wenn er mit unerheblichem Aufwand und in kurzer Zeit behoben werden kann (Senatsurteil vom 11. Dezember 1956 - VIII ZR 61/56, aaO mwN; KG, NJW-RR 1989, 972; OLG Köln, OLGR 1999, 362, 363; Staudinger/Honsell, aaO; Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 459 aF Rn. 13; Schmidt-Räntsch in Festschrift für Wenzel, 2005, S. 409, 411 f.; jeweils mwN).
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