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   OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 14 U 27/05   

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OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 14 U 27/05 (https://dejure.org/2006,955)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.05.2006 - 14 U 27/05 (https://dejure.org/2006,955)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Mai 2006 - 14 U 27/05 (https://dejure.org/2006,955)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Recht am eigenen Bild: Reichweite einer stillschweigend erteilten Einwilligung in Fernsehaufnahmen

  • Telemedicus

    Geldentschädigungsanspruch wegen Ausstrahlung eines Interviews

  • Telemedicus

    Geldentschädigungsanspruch wegen Ausstrahlung eines Interviews

  • aufrecht.de

    Schmerzensgeldanspruch gegen Privatsender wegen Persönlichkeitsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch eine nicht genehmigte Ausstrahlung von Fernsehaufnahmen; Erteilung einer stillschweigenden Einwilligung in Fernsehaufnahmen; Einwilligung in die Ausstrahlung einer Fernsehaufnahme durch Geschehenlassen der Aufnahme; Bestimmung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2 GG

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; KUG § 22 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht am eigenen Bild - Reichweite einer stillschweigend erteilten Einwilligung in Fernsehaufnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Zur Reichweite einer stillschweigenden Einwilligung in Fernsehaufnahmen. Zum Geldentschädigungsanspruch wegen einer durch Presseveröffentlichungen bewirkten Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (hier: Recht am eigenen Bild). Art. 1, Art. 2 GG, § 823 Abs. 1 BGB, § ...

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Privatsender muss Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes an Mutter und Tochter bezahlen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auf dem Campingplatz gefilmt - Mutter und Tochter im Boulevardmagazin eines privaten Fernsehsenders

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Reichweite einer Einwilligung in Fernsehaufnahmen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Einwilligung in Ausstrahlung von Fernsehaufnahmen

  • beck.de (Leitsatz)

    Schmerzensgeldanspruch gegen Privatsender wegen Persönlichkeitsverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Reichweite einer Einwilligung in Fernsehaufnahmen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    TV-Sender zu 2.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2934 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1198
  • GRUR-RR 2006, 419
  • MMR 2006, 752
  • ZUM 2006, 568
  • afp 2006, 467
  • OLG-Report Karlsruhe 2006, 598
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Waldshut-Tiengen, 21.12.2004 - 2 O 210/04
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 14 U 27/05
    Die Berufung der Klägerin Nr. 2 gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 21.12.2004 - 2 O 210/04 - wird als unbegründet zurückgewiesen.

    In bezug auf die Klägerin Nr. 1 wird auf deren Berufung das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 21.12.2004 - 2 O 210/04 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung als unbegründet abgeändert: .

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 14 U 27/05
    Der Präventionsgedanke (BGHZ 128, S. 1 ff., 15) hatte im vorliegenden Fall bei der Bemessung der Geldentschädigung zurückzutreten.

    Eines besonderen von ihr ausgehenden Hemmeffektes bedarf es deshalb nicht, weil die Person der Klägerin Nr. 1 - anders als das bei Prominenten der Fall zu sein pflegt (vgl. die Fälle Caroline von Monaco I und II, BGHZ 128, S. 1 ff., und BGH, NJW 1996, S. 984 f.) - nicht in einem höheren Maß, als das bei kommerziellen Fernsehsendern notwendigerweise der Fall ist, zur Verfolgung wirtschaftlicher Interessen eingesetzt worden ist.

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 14 U 27/05
    Eines besonderen von ihr ausgehenden Hemmeffektes bedarf es deshalb nicht, weil die Person der Klägerin Nr. 1 - anders als das bei Prominenten der Fall zu sein pflegt (vgl. die Fälle Caroline von Monaco I und II, BGHZ 128, S. 1 ff., und BGH, NJW 1996, S. 984 f.) - nicht in einem höheren Maß, als das bei kommerziellen Fernsehsendern notwendigerweise der Fall ist, zur Verfolgung wirtschaftlicher Interessen eingesetzt worden ist.
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 14 U 27/05
    Für die Beurteilung maßgeblich sind insbesondere Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, dessen Anlaß und der Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens (BGHZ 160, S. 298 ff, 306, m.w.N.).
  • OLG München, 31.03.1995 - 21 U 3377/94

    Taufe / Täufling

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 14 U 27/05
    Den ihr obliegenden (eingehend hierzu OLG München, NJW-RR 1996, S. 93 ff., 94) Beweis für ihre Behauptung, die Klägerin Nr. 1 sei mit der Ausstrahlung der sie zeigenden Bildfolge einverstanden gewesen, hat die Beklagte nicht geführt.
  • LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21

    Fake-Preis - Verletzung von Persönlichkeits- und Bildnisrechten:

    Eine erteilte Einwilligung gilt deshalb nur für Bildnisverbreitungen in einem Rahmen, der nicht in einem Missverhältnis zu der Bedeutung steht, die der Betroffene selbst in erkennbarer Weise der den Gegenstand der Aufnahme bildenden Thematik beilegt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.2006 - 14 U 27/05, BeckRS 2006, 6657).

    Werden Fernsehaufnahmen in einem Rahmen gesendet, der der Thematik nach der erkennbaren Einschätzung des Betroffenen nicht angemessen ist, so ist ihre Veröffentlichung von einer grundsätzlich erteilten Einwilligung nur dann gedeckt, wenn der Betroffene zuvor über die Einzelheiten der geplanten Verbreitung - insbesondere über das Niveau der Sendung und den Zusammenhang, in den der Beitrag gestellt werden sollte - unterrichtet worden war (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.2006 - 14 U 27/05, BeckRS 2006, 6657).

  • OLG München, 01.03.2018 - 29 U 1156/17

    Öffentliche Anprangerung einzelner Personen im Rahmen medialer Berichterstattung

    Voraussetzung für die Wirksamkeit einer stillschweigenden Einwilligung ist in der Regel, dass dem Betroffenen Zweck, Art und Umfang der Veröffentlichung bekannt sind (OLG Hamburg AfP 2012, 166; OLG München ZUM 2009, 429; OLG Karlsruhe ZUM 2006, 568; Fricke in: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Auflage 2014, § 22 KUG Rn. 15).
  • OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
    Wird - wie hier - eine (angebliche) Einwilligung nach einem plötzlichen Ansprechen medienunerfahrerer Personen in der Öffentlichkeit nur mehr oder weniger den Umständen nach durch bereitwilliges "Ablichtenlassen" und Antworten auf Fragen von Journalisten erteilt, ist eine Einwilligung im Grundsatz nur wirksam, wenn dem Abgebildeten Zweck, Art und Umfang der geplanten Veröffentlichung und auch deren thematische Ausrichtung im Kern bekannt oder ihm zumindest erkennbar waren (vgl. mit Nuancen im Detail etwa OLG Hamburg v. 28.06.2011 - 7 U 39/11, BeckRS 2011, 20663; v. 04.05.2004 - 7 U 10/04, NJW-RR 2005, 479; OLG Karlsruhe v. 26.05.2006 - 14 U 27/05, ZUM 2006, 568, 570; OLG Frankfurt v. 08.05.1990 - 6 W 62/09, GRUR 1991, 49; Fricke , in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 22 Rn. 15; Endress Wanckel , 5. Aufl. 2017, Rn. 135, 140 f. m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 315/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Dieses Verhalten des Klägers kann entweder als eine die Rechtswidrigkeit ausschließende Einwilligung in die Berichterstattung der Beklagten zu werten sein oder jedenfalls dazu führen, dass sein Interesse an einem Schutz seiner Persönlichkeit im Rahmen der Abwägung hinter dem Interesse der Beklagten an einer Berichterstattung zurückzutreten hat (vgl. zur Einwilligung in eine Persönlichkeitsbeeinträchtigung: BVerfGE 106, 28, 45 f.; Senatsurteile vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03, VersR 2005, 83 mwN; vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03, VersR 2005, 84, 86; LG Köln, AfP 1989, 766 f.; siehe auch OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 598, 599; OLG Frankfurt, ZUM 2007, 915, 916; LG München, ZUM-RD 2008, 309; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 249; vgl. zur Berücksichtigung bei der Abwägung: Senatsurteile vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74, NJW 1977, 1288, 1289, insoweit in BGHZ 68, 331 nicht abgedruckt; vom 26. Mai 2009 - VI ZR 191/08, VersR 2009, 1085 Rn. 26; BVerfG, AfP 2010, 365 Rn. 32; BVerfGK 9, 54, 62).
  • LG Bochum, 26.10.2007 - 5 O 37/07

    Amtshaftung wegen der Anfertigung von Filmaufnahmen anlässlich der polizeilichen

    Hierüber muss zuvor eine Aufklärung stattgefunden haben (OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 140; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1198, vgl. OLG Frankfurt NJW 1987, 1087).

    Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH NJW 1961, 2059; BGH NJW 1963, 902; BGH NJW 1971, 698; OLG Frankfurt NJW 1987, 1087; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1198).

  • OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des

    Sie deckt, wenn sie aus einem konkreten Anlass heraus gegeben wurde, nur den mit der Erteilung verfolgten Zweck, nicht hingegen spätere Veröffentlichungen (allg. Auffassung, vgl. nur BGHZ 20, 345, 348; BGH NJW 1979, 2203; 1992, 2084; 1996, 593, 594; 2005, 56, 57; NJW-RR 1995, 789; GRUR 1962, 211, 212; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 553, 554; KG NJW-RR 1999, 1703; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1198, 1199; KG AfP 1999, 377.).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 206/08

    Konkludente Einwilligung zur Ausstrahlung eines Fernsehbeitrags

    Wenn sich jemand als Reporter eines Filmteams vorstellt und eine Person interviewt, ist dies als konkludentes Verhalten der abgebildeten Person zu werten, dass sie mit den Filmaufnahmen einverstanden ist -(Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl. Rz. 173, OLG Karlsruhe AfP 2006, 467).
  • LG München I, 12.12.2007 - 9 O 13832/07
  • LG Augsburg, 20.01.2011 - 53 O 281/11

    Veröffentlichung von Bildnissen: Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der

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