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   OLG Koblenz, 30.05.2007 - 9 UF 649/06   

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https://dejure.org/2007,11336
OLG Koblenz, 30.05.2007 - 9 UF 649/06 (https://dejure.org/2007,11336)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.05.2007 - 9 UF 649/06 (https://dejure.org/2007,11336)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 9 UF 649/06 (https://dejure.org/2007,11336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung § 524 Abs. 2 S. 3 Zivilprozessordnung (ZPO); Begründungsinhalt einer Anschlussberufung nach Ablauf der Frist zur Berufungserwiderung; Vorliegen der Voraussetzungen einer Abänderungsklage

  • Judicialis

    ZPO § 524 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 323 § 524 Abs. 2 Satz 3
    Frist für Anschlussberufung im Verfahren zur Änderung des Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    ZPO - Anschlussberufung bei künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Koblenz 2007, 788
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2003 - 5 UF 200/02

    Anschlussberufungsfrist, Abänderungsklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.05.2007 - 9 UF 649/06
    Die Frage, ob die Monatsfrist nach § 524 Abs. 2 ZPO für alle Fälle der Verurteilung zukünftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen gilt oder nur für solche Sachverhalte, die unter den Voraussetzungen des § 323 ZPO in das Verfahren eingeführt werden können, ist allerdings streitig (für eine einschränkende Auslegung: Musielak/Ball, ZPO, 5. Aufl., § 524 Rn. 11; Born, NJW 2005, 3038, 3040 m.w.N.; vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 554 für die Rechtslage nach dem ZPO-RG; nicht einschränkend: Klinkhammer FF 2006, 95, 97; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 524 Rn. 10; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 524 Rn. 13).
  • BGH, 28.01.2009 - XII ZR 119/07

    Berücksichtigung von neu hinzugekommenen Unterhaltspflichten bei der Bemessung

    Schließlich sei eine Einschränkung von Verfahrensrechten nur dann wirksam, wenn sie sich eindeutig aus dem Gesetz entnehmen lasse (OLG Koblenz OLGR 2007, 788 f.; Klinkhammer FF 2006, 95, 97 ; Eschenbruch/Klinkhammer Der Unterhaltsprozess 5. Aufl. Kap. 5 Rdn. 156; Schnitzler/Klinkhammer Familienrecht 2. Aufl. § 33 Rdn. 47).
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