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   OLG Koblenz, 06.03.2008 - 6 U 610/07   

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OLG Koblenz, 06.03.2008 - 6 U 610/07 (https://dejure.org/2008,8966)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.03.2008 - 6 U 610/07 (https://dejure.org/2008,8966)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. März 2008 - 6 U 610/07 (https://dejure.org/2008,8966)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 1032 Abs. 1; ; ZPO §§ 1034-1058

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 1031; ZPO § 1032 Abs. 1
    Zur Anwendbarkeit einer gesellschaftsvertraglichen Schiedsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesellschaftsvertragliche Schiedsvereinbarung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang einer Schiedsvereinbarung für Streitigkeiten zwischen GmbH-Gesellschaftern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 1264
  • OLG-Report Koblenz 2008, 568
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.2003 - II ZR 281/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Unterbilanzhaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2008 - 6 U 610/07
    Ein Widerspruch zu den Grundsätzen, die der 3. Zivilsenat der BGH in seiner Entscheidung vom 4.10.2001 (- II ZR 281/00 - NJW-RR 2002, 387) entwickelt hat, liegt hierin nicht, da der dort zugrunde liegende Sachverhalt mit dem hiesigen Streitgegenstand nicht vergleichbar ist.
  • BGH, 25.10.1983 - KZR 27/82

    Schiedsklausel in Vereinssatzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2008 - 6 U 610/07
    Ein anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil vom 25.10.1983 (- KZR 27/82 -, BGHZ 88, 314), mit dem der BGH die Schiedsklausel in einer Vereinssatzung für nichtig erklärt hatte, weil diese die Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie das Verfahren vor dem Schiedsgericht einer vom Beirat des Vereins zu beschließenden Schiedsordnung vorbehalten hatte.
  • BGH, 01.08.2002 - III ZB 66/01

    Geltung einer Schiedsvereinbarung bei Übertragung eines Kommanditanteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2008 - 6 U 610/07
    Vielmehr ist auch, wie wiederholt zu Schiedsklauseln vergleichbaren Wortlauts entschieden (BGH, Beschl. vom 01.08.2002 - III ZB 66/01 -, NJW-RR 2002, 1462; Senat, Urt. v. 03.05.2007 - 6 U 1371/06 -, DStR 2007, 1880), davon auszugehen, dass im Zweifel der Wille der vertragsschließenden Gesellschafter dahin ging, sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis, auch solche mit ausgeschiedenen Gesellschaftern, "intern", d. h. im Wege des Schiedsverfahrens, zu erledigen.
  • BGH, 04.10.2001 - III ZR 281/00

    Umfang einer Schiedsvereinbarung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2008 - 6 U 610/07
    Ein Widerspruch zu den Grundsätzen, die der 3. Zivilsenat der BGH in seiner Entscheidung vom 4.10.2001 (- II ZR 281/00 - NJW-RR 2002, 387) entwickelt hat, liegt hierin nicht, da der dort zugrunde liegende Sachverhalt mit dem hiesigen Streitgegenstand nicht vergleichbar ist.
  • OLG Koblenz, 03.05.2007 - 6 U 1371/06

    Gesellschaftsvertrag: Reichweite einer Schiedsvereinbarung betreffend

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2008 - 6 U 610/07
    Vielmehr ist auch, wie wiederholt zu Schiedsklauseln vergleichbaren Wortlauts entschieden (BGH, Beschl. vom 01.08.2002 - III ZB 66/01 -, NJW-RR 2002, 1462; Senat, Urt. v. 03.05.2007 - 6 U 1371/06 -, DStR 2007, 1880), davon auszugehen, dass im Zweifel der Wille der vertragsschließenden Gesellschafter dahin ging, sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis, auch solche mit ausgeschiedenen Gesellschaftern, "intern", d. h. im Wege des Schiedsverfahrens, zu erledigen.
  • BGH, 18.06.2014 - III ZB 89/13

    Schiedsgerichtssache: Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche

    Eine Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung kann deshalb regelmäßig nicht unter Hinweis auf § 139 BGB damit begründet werden, dass Bestimmungen der Parteien über die Bildung des Schiedsgerichts fehlen beziehungsweise unwirksam oder undurchführbar sind (vgl. auch OLG Koblenz OLGR 2008, 568, 569 f; KG, MDR 2011, 952; OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 788, 789; siehe auch Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 1029 Rn. 11, 31, 60).
  • OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17

    Notwendiger Inhalt einer Schiedsklausel

    a) Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften sind weit auszulegen (OLG Düsseldorf SchiedsVZ 2004, 161/162); sie gelten im Zweifel auch für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten mit ausgeschiedenen Gesellschaftern (OLG Koblenz OLGR 2008, 568; Kröll SchiedsVZ 2010, 144/146; Zöller/Geimer ZPO 32. Aufl. § 1029 Rn. 74).
  • OLG München, 13.07.2017 - 23 U 1260/17

    Anforderungen an eine Schiedsvereinbarung - Beweislastumkehr bei Warenfehlbestand

    Das OLG Koblenz hatte über eine Vereinbarung zu entscheiden, die die ausschließliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts bestimmt für alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern (OLG Koblenz, Urteil vom 06.03.2008, 6 U 610/07, juris).
  • OLG Köln, 29.01.2013 - 19 Sch 30/12

    Zuständigkeit des Schiedsgerichts für Streitigkeiten der Gesellschafter um

    Davon ist jedenfalls - vorbehaltlich anderer Anhaltspunkte - auszugehen, wenn - wie hier - die Rechtsstreitigkeit noch dem Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander entspringt (BGH, Beschl. v. 01.08.2002, -III ZB 66/01-; OLG Koblenz, Urt. v. 06.03.2008, -6 U 610/07-, beide zitiert nach juris).
  • LG Köln, 04.02.2010 - 2 O 402/09
    Die Unterwerfung unter das Schiedsverfahren ergibt sich bereits aus der Klausel, wonach der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen sein sollte und alle Streitigkeiten aus dem Sozietätsvertrag von einem Schiedsgericht entschieden werden sollten, während der Abschluss des gesonderten Schiedsvertrages keine Bedingung für die Wirksamkeit der Unterwerfung sein sollte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 21.04.2008 - 20 SCHH 4/07 - OLG Koblenz, Urteil vom 06.03.2008 - 6 U 610/07 -zitiert jeweils nach juris; Kröll, Die schiedsrechtliche Rechtsprechung 2008, SchiedsVZ 2009, 161ff. m.w.N.).
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