Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4588
OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01 (https://dejure.org/2002,4588)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.08.2002 - 5 U 1459/01 (https://dejure.org/2002,4588)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. August 2002 - 5 U 1459/01 (https://dejure.org/2002,4588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des deutschen Gerichts für die Klage eines englischen Staatsbürgers aus unerlaubter Handlung; Rechtliches Interesse des Klägers an der Feststellung der Ersatzpflicht des Beklagten; Verantwortlichkeit des Besitzers eines Baugerüstes für dieses Baugerüst; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationale Zuständigkeit bei Klage eines englischen Arbeiters wegen eines Gerüstunfalls in Deutschland

  • unalex.eu

    Art. EVÜ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Gerüstbauers; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Schadensersatz bei Sturz von einem Baugerüst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 30
  • BB 2002, 880
  • BauR 2003, 1597
  • BauR 2003, 600 (Ls.)
  • BauR 2004, 550 (Ls.)
  • OLG-Report Koblenz 2002, 468
  • ZfBR 2002, 791 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.03.1994 - VI ZR 141/93

    Aufenthalt des Auftraggebers in einer Kfz-Werkstatt

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Hierfür ist nicht erforderlich, dass zwischen dem Verletzten und dem Unfallbetrieb eine Beziehung besteht, die arbeitsrechtlich als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist; insbesondere muss kein Abhängigkeitsverhältnis wirtschaftlicher oder persönlicher Art zum Unfallbetrieb vorliegen (BGH NJW 1994, 1480 ).

    Der erforderliche unmittelbare Zusammenhang zum Unfallbetrieb fehlt insbesondere dann, wenn der Verletzte nur deshalb von den vom Unfallbetrieb ausgehenden Gefahren betroffen worden ist, weil er sich in dessen Gefahrenbereich aufhielt, sei es, weil sich dort sein eigener Arbeitsplatz befand, sei es, weil er aus anderen eigenwirtschaftlichen Interessen dort tätig war (BGH NJW 1994, 1480 ).

  • BGH, 10.12.1974 - VI ZR 73/73

    Regreßverbot wegen Unternehmerprivilegs (§ 636 RVO) bei Teilnahme am allgemeinen

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Da der Unternehmer die Beiträge für die Unfallversicherung aufbringt, ist es recht und billig, ihn von der Haftpflicht zu befreien (vgl. Lauterbach/Dahm, § 104 SGB VII , Rn. 6. m. w. N.; BGHZ 63, 313, 315).
  • BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85

    Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Die Haftungsablösung setzt voraus, dass der Verletzte und Anspruchsteller zum Unfallzeitpunkt als ein im Unfallbetrieb Unfallversicherter tätig war (vgl. BGH VersR 1987, 384 - selbständiger Maurermeister).
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 288/96

    Regreß eines Sozialversicherungsträgers wegen übergegangener

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Andererseits kann - allgemein - eine Haftungsbeschränkung schon dann nicht gelten, wenn zum Zeitpunkt des Unfalls keine Versicherteneigenschaft bestanden hat (BGH 136, 78, 82).
  • BGH, 08.03.1960 - VI ZR 59/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Vielmehr reicht es aus, dass die Verletzung mit dem Lösen der Strebe in ursächlichem Zusammenhang steht und sich als eine bei gewöhnlichem Geschehensablauf auftretende Unfallfolge darstellt (BGH VersR 1960, 426/427).
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Da die Beurteilung des Senats mit der des Landgerichts im Ergebnis übereinstimmt, ist der gemäß § 319 ZPO offenbar unrichtige Urteilsausspruch des Landgerichts, das entgegen den Entscheidungsgründen im Tenor die Haftungsquote nicht berücksichtigt hat, abzuändern, und eine die Beklagte lediglich in Höhe von 2/3 treffende Haftung aufzunehmen (vgl. BGH NJW 1964, 1858).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98

    Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.(vgl. BGH NJW 1999, 2593/2594 m. w. N.) ist ein Baugerüst ein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne des § 836 BGB , für das der Gerüsthersteller als Besitzer verantwortlich ist.
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 51/96

    Haftung des Gerüsterstellers wegen Einsturz eines Gerüstes

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Damit war sie Herstellerin des Gerüsts und als dessen Besitzerin gemäß § 837 BGB verantwortlich und nicht etwa die Arbeiter oder der Hauseigentümer (BGH VersR 1997, 835 , vgl. auch RG Recht 1910, Nr. 1257).
  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 365/97

    Formbedürftigkeit eines Treuhandvertrages hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Danach hatte die Beklagte unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei Errichtung und Unterhaltung des Gerüsts dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Schaden erlitten (BGH NJW 1999, 2594 ).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.08.2002 - 5 U 1459/01
    Daher ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte (BGH VersR 1991, 788; BGH NJW 2000, 1256 - aufwendige Begutachtung).
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

  • OLG Karlsruhe, 04.08.1977 - 4 U 187/75
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96

    Bemessung des Schadens bei unrichtiger Bewertung von Grundstücken

  • RG, 09.05.1931 - IX 534/30

    Beginnt die Verjährung der Ansprüche aus §§ 831, 836 BGB. erst dann, wenn der

  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 160/03

    Begriff der Tätigkeit in demselben Betrieb; Verladetätigkeiten betriebsfremder

    Hingegen sind im übrigen die Vorschriften über den Versicherungsschutz in den hier maßgeblichen Punkten der Sache nach nicht verändert worden (vgl. BSG, HVBG-Info 2000, 2316, 2318; HVBG-Info 2002, 1175, 1180; OLG Hamm, OLGR 2000, 171; NJW-RR 2002, 1317, 1318; NJW-RR 2003, 239, 240 f.; OLG Koblenz, VersR 2002, 574 f.; RIW 2002, 880, 882; Urteil vom 5. Mai 2003 - 12 U 291/02 - mit die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweisendem Senatsbeschluß vom 16. Dezember 2003 - VI ZR 162/03).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 19 U 17/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Baugerüstes

    Entsprechend stellt ein Baugerüst ein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne des § 836 BGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 04.03.1997, VI ZR 51/96, juris, Rn. 8; BGH, Urteil vom 27.04.1999, VI ZR 174/98, NJW 1999, 2593; OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2009, 6 U 56/08, NJW-RR 2010, 451; OLG Koblenz, Urteil vom 29.08.2002, 5 U 1459/01, juris, Rn. 31).
  • OLG Koblenz, 28.03.2022 - 15 U 565/21

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Gerüstherstellers hinsichtlich eines

    31 Nach seit langem gefestigter Rechtsprechung ist ein Baugerüst ein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne des § 836 BGB, für das der Gerüsthersteller als Besitzer gemäß § 837 BGB verantwortlich ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2009 - 6 U 56/08, juris Rn. 47; OLG Koblenz, Urteil vom 29.09.2002 - 5 U 1459/01, juris Rn. 31; BGH, Urteil vom 27.04.1999 - VI ZR 174/98, juris Rn. 6 m.w.N.; BGH, Urteil vom 04.03.1997 - VI ZR 51/96, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht