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   OLG Koblenz, 17.04.2003 - 3 W 249/03   

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https://dejure.org/2003,21713
OLG Koblenz, 17.04.2003 - 3 W 249/03 (https://dejure.org/2003,21713)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.2003 - 3 W 249/03 (https://dejure.org/2003,21713)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 2003 - 3 W 249/03 (https://dejure.org/2003,21713)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 485 § 379 § 402 § 567 Abs. 1 Nr. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Auferlegung eines Auslagenvorschusses im selbständigen Beweisverfahren

Verfahrensgang

  • LG Bad Kreuznach - 2 OH 6/01
  • OLG Koblenz, 17.04.2003 - 3 W 249/03

Papierfundstellen

  • OLG-Report Koblenz 2003, 346
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 03.03.2009 - VIII ZB 56/08

    Rechtsmittel gegen die gerichtliche Anforderung eines Kostenvorschusses im

    Die Frage, ob die gerichtliche Anforderung eines Auslagenvorschusses im selbständigen Beweisverfahren mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, wird in der Rechtsprechung teils bejaht (OLG Frankfurt am Main, OLGR 2008, 405; OLG Koblenz, OLGR 2003, 346), teils verneint (OLG Hamm, BauR 2007, 1452; OLG Rostock, OLGR 2007, 841; OLG Frankfurt am Main, MDR 2004, 1255 ; so auch Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 490 Rdnr. 4).

    Zwar wird vorgebracht, für den Fall der Nichterhebung von Beweisen mangels Einzahlung eines Auslagenvorschusses könnten Beweise verloren gehen oder zumindest ihre Benutzung erschwert werden (OLG Koblenz, OLGR 2003, 346, 347).

  • OLG Stuttgart, 31.10.2008 - 8 W 455/08

    Selbständiges Beweisverfahren: (Un-)Anfechtbarkeit der Anordnung einer

    Insoweit kann auch nicht der Argumentation des 3. Zivilsenats des OLG Koblenz (NJOZ 2003, 3009) gefolgt werden, der die sofortige Beschwerde gem. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulassen will.

    Allerdings ist die Rechtsbeschwerde gem. § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3 ZPO zuzulassen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bezüglich des Bestehens einer Beschwerdemöglichkeit gem. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, nachdem in der zu beurteilenden Rechtsfrage die Entscheidung des 3. Zivilsenats des OLG Koblenz vom 17. April 2003, Az. 3 W 249/03, NJOZ 2003, 3009, von der vom Senat und weiterer Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt MDR 2004, 1255; OLG München NJOZ 2005, 1305; OLG Dresden JurBüro 2007, 212; OLG Rostock AGS 2007, 575) vertretenen Auffassung abweicht.

  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 24 W 5/07

    Unanfechtbarkeit der Anforderung eines Kostenvorschusses gemäß § 379 ZPO auch im

    Die vom OLG Koblenz (OLG-Report Koblenz 2003, 346) vertretene abweichende Auffassung ist nach Auffassung des Senats nicht überzeugend.
  • OLG Rostock, 22.03.2007 - 7 W 122/06

    Selbständiges Beweisverfahren: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung

    Der Senat vermag sich aus den dargelegten Gründen der von der Antragsgegnerin ins Feld geführten Entscheidung des OLG Koblenz (Beschluss v. 17.04.2003, 3 W 249/03, NJOZ 2003, 3009) nicht anzuschließen.
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