Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 W 97/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Entstehung einer Terminsgebühr ohne Durchführung der mündlichen Verhandlung
- Anwaltsblatt
VV RVG Nr. 3104
Keine Terminsgebühr ohne Meinungsaustausch - Judicialis
VV RVG Nr. 3104
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 3104
Kein Anfall der Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Terminsgebühr für telef. vorgeschlagene Verfahrensbeendigung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 25.10.2005 - 1 O 756/03
- OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 W 97/06
- BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06
Papierfundstellen
- AnwBl 2006, 494
- AnwBl 2006, 495
- OLG-Report Nürnberg 2006, 536
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 29.04.2005 - 14 W 257/05
Rechtsanwaltskosten: Anfall der Terminsgebühr bei einem telefonischen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 W 97/06
Ein derartiger Gesprächsinhalt wird vom Beklagtenvertreter nicht zugestanden; die Beweislast hierfür trifft den Anspruchsteller (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 8.6.2005, Az.: 14 W 366/05, NJW 05, 2162).Der Senat weicht von der Entscheidung des OLG Koblenz vom 29.4.2005 (Az.: 14 W 257/05; NJW 05, 2162, 2163) ab, in der die Ankündigung, die Angelegenheit mit der eigenen Partei bereden zu wollen, als ausreichend angesehen wird.
- OLG Koblenz, 08.06.2005 - 14 W 366/05
Rechtsanwaltsgebühren: Beweislast für das Entstehen einer Terminsgebühr
Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 W 97/06
Ein derartiger Gesprächsinhalt wird vom Beklagtenvertreter nicht zugestanden; die Beweislast hierfür trifft den Anspruchsteller (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 8.6.2005, Az.: 14 W 366/05, NJW 05, 2162).
- BGH, 27.02.2007 - XI ZB 38/05
Voraussetzungen der Terminsgebühr
Gerade bei komplexen Sachverhalten und/oder mehreren Parallelverfahren kann es aber nach Sinn und Zweck der Vorschrift ausreichen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung abgeklärt und/oder unterschiedliche Vorstellungen über die Erledigung der Parallelfälle unter Einschluss des streitigen Verfahrens ausgetauscht werden (vgl. OLG Nürnberg OLGReport 2006, 536 f.; OVG Hamburg NJW 2006, 1543 f.;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Vorbem. 3 VV Rdn. 97; Hansens RVGReport 2005, 434;… Mayer, in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 2. Aufl. Vorbem. 3 Rdn. 50).Dabei reicht es aus, wenn sich der Gesprächspartner an einer außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits interessiert zeigt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2006 - II ZB 9/06, Umdruck S. 4 f., juris Tz. 7 f.; OLG Nürnberg OLGReport 2006, 536 f.;… Bischof, in: Bischof/Jungbauer/Podlech-Trappmann, Kompaktkommentar RVG Teil 3 Nr. 3.3.3 (3) bis (5);… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Vorbem. 3 VV Rdn. 92; Hergenröder AGS 2006, 106, 108).
- BGH, 27.02.2007 - XI ZB 39/05
Voraussetzungen der Terminsgebühr
Gerade bei komplexen Sachverhalten und/oder mehreren Parallelverfahren kann es aber nach Sinn und Zweck der Vorschrift ausreichen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung abgeklärt und/oder unterschiedliche Vorstellungen über die Erledigung der Parallelfälle unter Einschluss des streitigen Verfahrens ausgetauscht werden (vgl. OLG Nürnberg OLGReport 2006, 536 f.; OVG Hamburg NJW 2006, 1543 f.;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Vorbem. 3 VV Rdn. 97; Hansens RVGReport 2005, 434;… Mayer, in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 2. Aufl. Vorbem. 3 Rdn. 50).Dabei reicht es aus, wenn sich der Gesprächspartner an einer außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits interessiert zeigt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2006 - II ZB 9/06, Umdruck S. 4 f., juris Tz. 7 f.; OLG Nürnberg OLGReport 2006, 536 f.;… Bischof, in: Bischof/Jungbauer/Podlech-Trappmann, Kompaktkommentar RVG Teil 3 Nr. 3.3.3 (3) bis (5);… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Vorbem. 3 VV Rdn. 92; Hergenröder AGS 2006, 106, 108).
- OVG Hamburg, 01.04.2015 - 2 So 120/14
Zu den Voraussetzungen für das Entstehen einer Terminsgebühr - hier: …
Soweit der Erinnerungsführer auf die erklärte Bereitschaft des Prozessbevollmächtigten des Erinnerungsgegners abstellt, Vergleichsangebote zur Prüfung an den Mandanten weiterzuleiten, hat er dessen Gesprächsbereitschaft nicht glaubhaft gemacht (ebenso OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.2.2006, AnwBl 2006, 495).
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 19.04.2006 - 11 WF 240/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Steuererstattungen als Einkommen im Zusammenhang mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 115 Abs. 1; ZPO § 115 Abs. 2
PKH: Steuererstattungen sind nicht Vermögen gemäß § 115 Abs. 2 ZPO - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Weiden/Oberpfalz, 16.01.2006 - 1 F 1135/05
- OLG Nürnberg, 19.04.2006 - 11 WF 240/06
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1308
- FamRZ 2006, 1132
- OLG-Report Nürnberg 2006, 536
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97
Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.2006 - 11 WF 240/06
Die jährlich einmalig erfolgende Steuerrückerstattung ist damit bei der Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe den Einkünften des Bedürftigen in dem Jahr anteilig hinzuzurechnen, in dem die Erstattung erfolgt, (vgl. auch BVerwG NJW 1999, 3649; OLG Bremen, FamRZ 1998, 1180 f.) und das so errechnete Einkommen bei der Beurteilung, ob der Bedürftige zur beabsichtigten Prozessführung über einzusetzendes Einkommen verfügt, zugrunde zu legen. - OLG Bremen, 18.03.1998 - 4 WF 16/98
Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungsvereinbarung für ein Scheidungsverfahren
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.2006 - 11 WF 240/06
Die jährlich einmalig erfolgende Steuerrückerstattung ist damit bei der Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe den Einkünften des Bedürftigen in dem Jahr anteilig hinzuzurechnen, in dem die Erstattung erfolgt, (vgl. auch BVerwG NJW 1999, 3649; OLG Bremen, FamRZ 1998, 1180 f.) und das so errechnete Einkommen bei der Beurteilung, ob der Bedürftige zur beabsichtigten Prozessführung über einzusetzendes Einkommen verfügt, zugrunde zu legen.
- LAG München, 26.04.2023 - 5 Ta 61/23
Prozesskostenhilfe: einzusetzendes Einkommen und besondere Belastungen gem. § 115 …
Es hat seine Entscheidung unter Bezugnahme auf OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2006 - 11 WF 240/06, Juristisches Büro, 2006, Seite 431 damit begründet, dass Steuererstattungen nicht dem Vermögen gem. § 115 Abs. 2 ZPO zuzurechnen seien, sondern als Einkommen im Sinne des § 115 Abs. 1 ZPO zu behandeln.