Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 19.04.2006

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 W 97/06   

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https://dejure.org/2006,8036
OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 W 97/06 (https://dejure.org/2006,8036)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.02.2006 - 4 W 97/06 (https://dejure.org/2006,8036)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 4 W 97/06 (https://dejure.org/2006,8036)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Entstehung einer Terminsgebühr ohne Durchführung der mündlichen Verhandlung

  • Anwaltsblatt

    VV RVG Nr. 3104
    Keine Terminsgebühr ohne Meinungsaustausch

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 3104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3104
    Kein Anfall der Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Terminsgebühr für telef. vorgeschlagene Verfahrensbeendigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2006, 494
  • AnwBl 2006, 495
  • OLG-Report Nürnberg 2006, 536
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 29.04.2005 - 14 W 257/05

    Rechtsanwaltskosten: Anfall der Terminsgebühr bei einem telefonischen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 W 97/06
    Ein derartiger Gesprächsinhalt wird vom Beklagtenvertreter nicht zugestanden; die Beweislast hierfür trifft den Anspruchsteller (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 8.6.2005, Az.: 14 W 366/05, NJW 05, 2162).

    Der Senat weicht von der Entscheidung des OLG Koblenz vom 29.4.2005 (Az.: 14 W 257/05; NJW 05, 2162, 2163) ab, in der die Ankündigung, die Angelegenheit mit der eigenen Partei bereden zu wollen, als ausreichend angesehen wird.

  • OLG Koblenz, 08.06.2005 - 14 W 366/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Beweislast für das Entstehen einer Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 W 97/06
    Ein derartiger Gesprächsinhalt wird vom Beklagtenvertreter nicht zugestanden; die Beweislast hierfür trifft den Anspruchsteller (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 8.6.2005, Az.: 14 W 366/05, NJW 05, 2162).
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 38/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Gerade bei komplexen Sachverhalten und/oder mehreren Parallelverfahren kann es aber nach Sinn und Zweck der Vorschrift ausreichen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung abgeklärt und/oder unterschiedliche Vorstellungen über die Erledigung der Parallelfälle unter Einschluss des streitigen Verfahrens ausgetauscht werden (vgl. OLG Nürnberg OLGReport 2006, 536 f.; OVG Hamburg NJW 2006, 1543 f.; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Vorbem. 3 VV Rdn. 97; Hansens RVGReport 2005, 434; Mayer, in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 2. Aufl. Vorbem. 3 Rdn. 50).

    Dabei reicht es aus, wenn sich der Gesprächspartner an einer außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits interessiert zeigt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2006 - II ZB 9/06, Umdruck S. 4 f., juris Tz. 7 f.; OLG Nürnberg OLGReport 2006, 536 f.; Bischof, in: Bischof/Jungbauer/Podlech-Trappmann, Kompaktkommentar RVG Teil 3 Nr. 3.3.3 (3) bis (5); Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Vorbem. 3 VV Rdn. 92; Hergenröder AGS 2006, 106, 108).

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 39/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Gerade bei komplexen Sachverhalten und/oder mehreren Parallelverfahren kann es aber nach Sinn und Zweck der Vorschrift ausreichen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung abgeklärt und/oder unterschiedliche Vorstellungen über die Erledigung der Parallelfälle unter Einschluss des streitigen Verfahrens ausgetauscht werden (vgl. OLG Nürnberg OLGReport 2006, 536 f.; OVG Hamburg NJW 2006, 1543 f.; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Vorbem. 3 VV Rdn. 97; Hansens RVGReport 2005, 434; Mayer, in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 2. Aufl. Vorbem. 3 Rdn. 50).

    Dabei reicht es aus, wenn sich der Gesprächspartner an einer außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits interessiert zeigt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2006 - II ZB 9/06, Umdruck S. 4 f., juris Tz. 7 f.; OLG Nürnberg OLGReport 2006, 536 f.; Bischof, in: Bischof/Jungbauer/Podlech-Trappmann, Kompaktkommentar RVG Teil 3 Nr. 3.3.3 (3) bis (5); Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Vorbem. 3 VV Rdn. 92; Hergenröder AGS 2006, 106, 108).

  • OVG Hamburg, 01.04.2015 - 2 So 120/14

    Zu den Voraussetzungen für das Entstehen einer Terminsgebühr - hier:

    Soweit der Erinnerungsführer auf die erklärte Bereitschaft des Prozessbevollmächtigten des Erinnerungsgegners abstellt, Vergleichsangebote zur Prüfung an den Mandanten weiterzuleiten, hat er dessen Gesprächsbereitschaft nicht glaubhaft gemacht (ebenso OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.2.2006, AnwBl 2006, 495).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.04.2006 - 11 WF 240/06   

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https://dejure.org/2006,8002
OLG Nürnberg, 19.04.2006 - 11 WF 240/06 (https://dejure.org/2006,8002)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.04.2006 - 11 WF 240/06 (https://dejure.org/2006,8002)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. April 2006 - 11 WF 240/06 (https://dejure.org/2006,8002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Steuererstattungen als Einkommen im Zusammenhang mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1; ; ZPO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115 Abs. 1; ZPO § 115 Abs. 2
    PKH: Steuererstattungen sind nicht Vermögen gemäß § 115 Abs. 2 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1308
  • FamRZ 2006, 1132
  • OLG-Report Nürnberg 2006, 536
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.2006 - 11 WF 240/06
    Die jährlich einmalig erfolgende Steuerrückerstattung ist damit bei der Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe den Einkünften des Bedürftigen in dem Jahr anteilig hinzuzurechnen, in dem die Erstattung erfolgt, (vgl. auch BVerwG NJW 1999, 3649; OLG Bremen, FamRZ 1998, 1180 f.) und das so errechnete Einkommen bei der Beurteilung, ob der Bedürftige zur beabsichtigten Prozessführung über einzusetzendes Einkommen verfügt, zugrunde zu legen.
  • OLG Bremen, 18.03.1998 - 4 WF 16/98

    Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungsvereinbarung für ein Scheidungsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.2006 - 11 WF 240/06
    Die jährlich einmalig erfolgende Steuerrückerstattung ist damit bei der Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe den Einkünften des Bedürftigen in dem Jahr anteilig hinzuzurechnen, in dem die Erstattung erfolgt, (vgl. auch BVerwG NJW 1999, 3649; OLG Bremen, FamRZ 1998, 1180 f.) und das so errechnete Einkommen bei der Beurteilung, ob der Bedürftige zur beabsichtigten Prozessführung über einzusetzendes Einkommen verfügt, zugrunde zu legen.
  • LAG München, 26.04.2023 - 5 Ta 61/23

    Prozesskostenhilfe: einzusetzendes Einkommen und besondere Belastungen gem. § 115

    Es hat seine Entscheidung unter Bezugnahme auf OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2006 - 11 WF 240/06, Juristisches Büro, 2006, Seite 431 damit begründet, dass Steuererstattungen nicht dem Vermögen gem. § 115 Abs. 2 ZPO zuzurechnen seien, sondern als Einkommen im Sinne des § 115 Abs. 1 ZPO zu behandeln.
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