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   OLG Naumburg, 27.06.2006 - 10 Wx 3/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10360
OLG Naumburg, 27.06.2006 - 10 Wx 3/06 (https://dejure.org/2006,10360)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.06.2006 - 10 Wx 3/06 (https://dejure.org/2006,10360)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 10 Wx 3/06 (https://dejure.org/2006,10360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen Vermächtnisanordnung und Erbeinsetzung; Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins; Anforderungen an die Auslegung eines Testaments; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde

  • Judicialis

    FGG § 27 Abs. 1 S. 1; ; FGG § 29 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 2087 Abs. 2

  • RA Kotz

    Vermächtnisanordnung und Erbeinsetzung - Abgrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2087 Abs. 2
    Zu der Abgrenzung zwischen Vermächtnisanordnung und Erbeinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vermächtnis - Zuwendung eines Sparguthabens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 943
  • OLG-Report Naumburg 2007, 355
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.06.2006 - 10 Wx 3/06
    So liegt es nahe, eine Person, der der Hauptnachlassgegenstand, insbesondere bei Zuwendung von Immobilien wie dem Hausgrundstück oder der Eigentumswohnung des Erblassers (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1177 ; 1392; NJW-RR 2000, 1174), zugewiesen ist, als Alleinerben anzusehen (BayObLG FamRZ 1999, 59).
  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.06.2006 - 10 Wx 3/06
    In einem solchen Fall ist in der Regel anzunehmen, dass der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, denn es kann nicht unterstellt werden, dass er überhaupt keinen Erben berufen wollte (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 862 /864).
  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.06.2006 - 10 Wx 3/06
    So liegt es nahe, eine Person, der der Hauptnachlassgegenstand, insbesondere bei Zuwendung von Immobilien wie dem Hausgrundstück oder der Eigentumswohnung des Erblassers (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1177 ; 1392; NJW-RR 2000, 1174), zugewiesen ist, als Alleinerben anzusehen (BayObLG FamRZ 1999, 59).
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung

    Ebenso begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, die Zuwendung des wertmäßigen Hauptnachlassgegenstands, etwa eines Hausgrundstücks, als Erbeinsetzung des Bedachten anzusehen, wenn der Nachlass dadurch im Wesentlichen erschöpft wird oder der objektive Wert das übrige Vermögen an Wert so erheblich übertrifft, dass der Erblasser ihn als seinen wesentlichen Nachlass angesehen hat (BayObLG FamRZ 2006, 147, 148; BayObLGR 2005, 34; OLG Naumburg OLGR 2007, 355 f.; RGRK/Johannsen aaO § 2087 Rn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 30.03.2022 - 5 W 15/22

    Zur Annahme einer Alleinerbeneinsetzung der Lebensgefährtin des Erblassers trotz

    Entsprechendes kann gelten, wenn der Nachlass durch die Zuwendung des wertmäßigen Hauptnachlassgegenstands, etwa eines Hausgrundstücks, im Wesentlichen erschöpft wird oder der objektive Wert das übrige Vermögen an Wert so erheblich übertrifft, dass der Erblasser ihn als seinen wesentlichen Nachlass angesehen hat (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 15/16, NJW-RR 2017, 1035; BayObLG, NJW-RR 2003, 150; FamRZ 2005, 1933; OLG Naumburg, FamRZ 2007, 943; Johannsen, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 2087 Rn. 8; Weidlich, in: Palandt, BGB 80. Aufl., § 2087 Rn. 5).
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