Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 09.11.2004

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.03.2004 - 9 U 145/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4274
OLG Naumburg, 02.03.2004 - 9 U 145/03 (https://dejure.org/2004,4274)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.03.2004 - 9 U 145/03 (https://dejure.org/2004,4274)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. März 2004 - 9 U 145/03 (https://dejure.org/2004,4274)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • LawCommunity.de

    Beweislast für Vertragsschluss bei Internetauktion

  • IWW
  • aufrecht.de

    Keine Beweislastumkehr zu Lasten des Passwortinhabers bei Internetauktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislastverteilung bezüglich eines Vertragsschlusses im Rahmen einer Internetversteigerung ; Beweislastumkehr nach Gefahrkreisen

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433
    Darlegungs- und Beweislast des Internetversteigerers beim Zustandekommen eines Vertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    IT-Recht - Beweisbarkeit von Vertragsschlüssen im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Käufer nicht der Käufer ist... - eBay-Recht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweislast bei Internetauktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweislast bei Internetauktion

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Beweislastumkehr nach Gefahrkreisen bei Internet-Auktionen (IBR 2005, 1059)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Naumburg 2005, 105
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Magdeburg, 21.10.2003 - 6 O 1721/03

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.03.2004 - 9 U 145/03
    Die Berufung des Klägers gegen das am 21.10.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg (6 O 1721/03) wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06

    Zur Vermutung der Käufereigenschaft bei Kaufvertrag über das

    Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist (OLG Köln CR 2003, 55 = MMR 2002, 813; LG Bonn CR 2002, 393 = MMR 2002, 255; und CR 2004, 218 = MMR 2004, 179; OLG Naumburg OLGR 2005, 105 = OLG-NL 2005, 51; LG Köln, Urt. v. 27.10.2005, Az. 8 O 15/05; Hoffmann NJW 2004, 2569, 2571; und NJW 2005, 2595, 2597; s. in and.
  • AG Bremen, 20.10.2005 - 16 C 168/05

    Rechtsscheinhaftung und Vertragsstrafe für Spaßbieter

    Zwar hat der Teilnehmer einer Internetversteigerung wegen der unzureichenden technischen Sicherheit der Zugangssicherung durch Benutzername und Passwort die Identität seines Vertragspartners zu beweisen ( OLG Naumburg, [Urt. v. 02.02.2004 - 9 U 145/03,] OLG-NL 2005, 51), dies steht jedoch einem hinreichenden Rechtsschein, auf den der Geschäftsverkehr vertrauen darf, nicht entgegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2016 - L 14/9 U 13/12
    Der im Jahre 1933 geborene Kläger betreibt seit Jahrzehnten ein landwirtschaftliches Unternehmen in H., Ortsteil I ... Er führte in der Vergangenheit mehrfach Klageverfahren gegen die Rechtsvorgängerin der Beklagten betreffend die Veranlagung seines Hofes zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung und die Beitragsbemessung (vgl. zuletzt Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen - 9. Senat - vom 20. Oktober 2008 - L 9 U 145/03 -).

    Mit Schriftsatz vom 28. Januar 2005 hat die Beklagte mit Blick auf das beim LSG Niedersachsen-Bremen damals noch anhängige Berufungsverfahren (Az. L 9 U 145/03) die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des LSG beantragt.

    In Bezug auf die Beitragsbescheide für die Veranlagungsjahre 1997, 1998 und 2000 bis 2006 sei darauf hinzuweisen, dass bereits nach der ebenfalls den Kläger dieses Rechtsstreits betreffenden Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 20. Oktober 2008 - L 9 U 145/03 - die Erhebung des Arbeitsbedarfsbeitrags und des Grundbeitrags zulässig sei.

    Dem Senat haben außer den Prozessakten die den Kläger betreffenden Verwaltungsunterlagen der Beklagten sowie die Vorprozessakten des SG Lüneburg/LSG Niedersachsen-Bremen zu den Az: S 2 U 216/00 bzw. L 9 U 145/03 vorgelegen.

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch der 9. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 20. Oktober 2008 - L 9 U 145/03 -, das die Bemessung der Beiträge des Klägers zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung im Jahre 1999 zum Gegenstand hatte, in der Sache keine andere Auffassung vertreten hat.

    Das SG konnte sich für die Beantwortung der zu entscheidenden Rechtsfragen auf zahlreiche Entscheidungen des BSG und das im Vorprozess des Klägers zum Beitragsjahr 1998 ergangene Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 20. Oktober 2008 (L 9 U 145/03) beziehen.

  • LG Köln, 18.10.2006 - 28 O 364/06

    Haftung für rechtswidrige Äußerungen in Forum durch Haushaltsmitglieder

    Soweit der Verfügungsbeklagte seine abweichende Rechtsauffassung auf zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Naumburg (Urteil vom 02.02.2004 - 9 U 145/03) und Köln (Urteil vom 13.01.2006 - 19 U 120/05) stützt, sind diese Entscheidungen bereits im Kern auf den vorliegenden Sachverhalt und die vorliegend zu beurteilende Rechtsfrage nicht übertragbar.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.11.2004 - 12 W 101/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14400
OLG Naumburg, 09.11.2004 - 12 W 101/04 (https://dejure.org/2004,14400)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.11.2004 - 12 W 101/04 (https://dejure.org/2004,14400)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. November 2004 - 12 W 101/04 (https://dejure.org/2004,14400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidungen im Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung ausländischer Schuldtitel

  • Judicialis

    AVAG § 3 Abs. 3; ; AVAG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 348 Abs. 3; ; ZPO § 348 a Abs. 2; ; ZPO § 568 Satz 1; ; ZPO § 572 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 572 Abs. 4; ; GVG § 21 g

  • rechtsportal.de

    Verbot der isolierten Anfechtung von Kostenentscheidungen im Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Naumburg 2005, 105
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 17.05.2002 - 16 W 13/02

    Kein originärer Einzelrichter im Beschwerdeverfahren nach der EuGVVO

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.11.2004 - 12 W 101/04
    Die Rechtsfigur des Einzelrichters beim Landgericht ist im Gegensatz hierzu dadurch gekennzeichnet, dass er an Stelle der Kammer entscheidet und gem. §§ 348 Abs. 3, 348 a Abs. 2 ZPO jeweils die Möglichkeit besteht, deren Zuständigkeit (wieder) herbeizuführen (vgl. OLG Köln, IPRax 2003, 354 mit im Ergebnis zust. Anm. Geimer, a. a. O. 337, 338; Geimer/Schütze, IZVR, 2. Aufl., 2004, Rdn. 44 zu Art. 43 EuGVVO; Thomas/Putzo/Hüßtege, Rdn. 18 zu Art. 43 EuGVVO; Feskorn, NJW 2003, 856, 857; a. A. Zöller-Geimer, Rdn. 1 zu § 13 AVAG im Widerspruch zur vorstehenden Fundstelle).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 41/02

    Anfechtung der Kostenentscheidung nach Erledigung des einstweiligen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.11.2004 - 12 W 101/04
    Die Regelung bringt den auch auf das Verfahren der Vollstreckbarerklärung ausländischer Schuldtitel anwendbaren allgemeinen Rechtsgrundsatz zum Ausdruck, eine erneute Überprüfung der in der Hauptsache getroffenen Entscheidung im Rahmen von Nebenentscheidungen mit der Gefahr einander widersprechender Ergebnisse zu verhindern, obwohl diese nicht angefochten worden ist (vgl. BGH FamRZ 2003, 1269).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2013 - 2 W 22/13
    Darüber hinaus soll aber auch der Gefahr widersprechender Entscheidungen begegnet werden, die sich unter Umständen dann ergeben kann, wenn das Rechtsmittelgericht im Rahmen der Überprüfung des Kostenausspruchs - inzident - zu einer anderen Bewertung der Hauptsache als das Ausgangsgericht gelangt, die Entscheidung insoweit aber bereits in Rechtskraft erwachsen ist (OLG Naumburg 09.11.2004 12 W 101/04; MüKo/Schulz, ZPO 4. Aufl.: § 99 Rn 1 m.w.N.).
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