Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 21.01.2005

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.12.2004 - 12 W 105/04   

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OLG Naumburg, 30.12.2004 - 12 W 105/04 (https://dejure.org/2004,8065)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.12.2004 - 12 W 105/04 (https://dejure.org/2004,8065)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Dezember 2004 - 12 W 105/04 (https://dejure.org/2004,8065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • nomos.de PDF, S. 33

    § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO; §§ 326, 628 BGB; § 13 Abs. 4 BRAGO
    Verlust des Vergütungsanspruchs eines Rechtsanwalts bei Aufgabe der Zulassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Folgen des Erlöschens der Rechtsanwaltszulassung im Laufe eines Rechtsstreits auf den Gebührenanspruch in Abweichung zur herrschenden Rechtsprechung; Kostenerstattung bei Inanspruchnahme mehrerer Anwälte

  • Judicialis

    ZPO § 568 Satz 1; ; BGB § 326; ; BGB § 628 Abs. 2; ; BGB § 628 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 13 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für Inanspruchnahme mehrerer Anwälte - Anwaltswechsel wegen Aufgabe der Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 220
  • OLG-Report Naumburg 2005, 438
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 14.03.1991 - 14 W 116/91

    Notwendiger Anwaltswechsel bei Aufgabe der Anwaltszulassung

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.12.2004 - 12 W 105/04
    Zwar entspricht es derzeit, ausgehend von zwei Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 33, 369) und des BGH (NJW 1957, 1152), der weitgehend herrschenden Meinung, dass die Aufgabe der Zulassung grundsätzlich nicht zum Verlust des Vergütungsanspruches eines Rechtsanwaltes führen soll, wenn der Rechtsanwalt aus "achtenswerten Gründen" die Zulassung aufgibt (vgl. z. B. OLG Frankfurt, RPfl 1986, 66; OLG Hamburg JurBüro 1993, 351; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; OLG Koblenz MDR 1991, 1098; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, § 13, Rn. 79; Zöller/Herget, § 91 ZPO Rn. 13 "Anwaltswechsel"), da davon auszugehen sei, dass ein Rechtsanwalt den Auftrag regelmäßig nur für die Dauer seiner Zulassung bei dem betreffenden Gericht übernommen hat und er seinem Mandanten gegenüber nicht verpflichtet sei, diese Stellung bis zum Ende des Prozesses beizubehalten.
  • BGH, 27.05.1957 - VII ZR 286/56
    Auszug aus OLG Naumburg, 30.12.2004 - 12 W 105/04
    Zwar entspricht es derzeit, ausgehend von zwei Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 33, 369) und des BGH (NJW 1957, 1152), der weitgehend herrschenden Meinung, dass die Aufgabe der Zulassung grundsätzlich nicht zum Verlust des Vergütungsanspruches eines Rechtsanwaltes führen soll, wenn der Rechtsanwalt aus "achtenswerten Gründen" die Zulassung aufgibt (vgl. z. B. OLG Frankfurt, RPfl 1986, 66; OLG Hamburg JurBüro 1993, 351; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; OLG Koblenz MDR 1991, 1098; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, § 13, Rn. 79; Zöller/Herget, § 91 ZPO Rn. 13 "Anwaltswechsel"), da davon auszugehen sei, dass ein Rechtsanwalt den Auftrag regelmäßig nur für die Dauer seiner Zulassung bei dem betreffenden Gericht übernommen hat und er seinem Mandanten gegenüber nicht verpflichtet sei, diese Stellung bis zum Ende des Prozesses beizubehalten.
  • OLG Hamm, 15.05.1996 - 23 W 62/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 30.12.2004 - 12 W 105/04
    Zwar entspricht es derzeit, ausgehend von zwei Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 33, 369) und des BGH (NJW 1957, 1152), der weitgehend herrschenden Meinung, dass die Aufgabe der Zulassung grundsätzlich nicht zum Verlust des Vergütungsanspruches eines Rechtsanwaltes führen soll, wenn der Rechtsanwalt aus "achtenswerten Gründen" die Zulassung aufgibt (vgl. z. B. OLG Frankfurt, RPfl 1986, 66; OLG Hamburg JurBüro 1993, 351; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; OLG Koblenz MDR 1991, 1098; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, § 13, Rn. 79; Zöller/Herget, § 91 ZPO Rn. 13 "Anwaltswechsel"), da davon auszugehen sei, dass ein Rechtsanwalt den Auftrag regelmäßig nur für die Dauer seiner Zulassung bei dem betreffenden Gericht übernommen hat und er seinem Mandanten gegenüber nicht verpflichtet sei, diese Stellung bis zum Ende des Prozesses beizubehalten.
  • OLG Hamburg, 01.07.1992 - 8 W 142/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 30.12.2004 - 12 W 105/04
    Zwar entspricht es derzeit, ausgehend von zwei Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 33, 369) und des BGH (NJW 1957, 1152), der weitgehend herrschenden Meinung, dass die Aufgabe der Zulassung grundsätzlich nicht zum Verlust des Vergütungsanspruches eines Rechtsanwaltes führen soll, wenn der Rechtsanwalt aus "achtenswerten Gründen" die Zulassung aufgibt (vgl. z. B. OLG Frankfurt, RPfl 1986, 66; OLG Hamburg JurBüro 1993, 351; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; OLG Koblenz MDR 1991, 1098; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, § 13, Rn. 79; Zöller/Herget, § 91 ZPO Rn. 13 "Anwaltswechsel"), da davon auszugehen sei, dass ein Rechtsanwalt den Auftrag regelmäßig nur für die Dauer seiner Zulassung bei dem betreffenden Gericht übernommen hat und er seinem Mandanten gegenüber nicht verpflichtet sei, diese Stellung bis zum Ende des Prozesses beizubehalten.
  • OLG München, 19.10.2001 - 11 W 2501/01

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Verlust des

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.12.2004 - 12 W 105/04
    Der Senat folgt dieser Auffassung aber nicht (vgl. ähnlich OLG München, AnwBl. 2002, 117).
  • OLG Frankfurt, 23.09.1985 - 6 W 200/85
    Auszug aus OLG Naumburg, 30.12.2004 - 12 W 105/04
    Zwar entspricht es derzeit, ausgehend von zwei Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 33, 369) und des BGH (NJW 1957, 1152), der weitgehend herrschenden Meinung, dass die Aufgabe der Zulassung grundsätzlich nicht zum Verlust des Vergütungsanspruches eines Rechtsanwaltes führen soll, wenn der Rechtsanwalt aus "achtenswerten Gründen" die Zulassung aufgibt (vgl. z. B. OLG Frankfurt, RPfl 1986, 66; OLG Hamburg JurBüro 1993, 351; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; OLG Koblenz MDR 1991, 1098; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, § 13, Rn. 79; Zöller/Herget, § 91 ZPO Rn. 13 "Anwaltswechsel"), da davon auszugehen sei, dass ein Rechtsanwalt den Auftrag regelmäßig nur für die Dauer seiner Zulassung bei dem betreffenden Gericht übernommen hat und er seinem Mandanten gegenüber nicht verpflichtet sei, diese Stellung bis zum Ende des Prozesses beizubehalten.
  • RG, 05.05.1894 - V 169/93

    93. Anwaltsgebühren.

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.12.2004 - 12 W 105/04
    Zwar entspricht es derzeit, ausgehend von zwei Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 33, 369) und des BGH (NJW 1957, 1152), der weitgehend herrschenden Meinung, dass die Aufgabe der Zulassung grundsätzlich nicht zum Verlust des Vergütungsanspruches eines Rechtsanwaltes führen soll, wenn der Rechtsanwalt aus "achtenswerten Gründen" die Zulassung aufgibt (vgl. z. B. OLG Frankfurt, RPfl 1986, 66; OLG Hamburg JurBüro 1993, 351; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; OLG Koblenz MDR 1991, 1098; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, § 13, Rn. 79; Zöller/Herget, § 91 ZPO Rn. 13 "Anwaltswechsel"), da davon auszugehen sei, dass ein Rechtsanwalt den Auftrag regelmäßig nur für die Dauer seiner Zulassung bei dem betreffenden Gericht übernommen hat und er seinem Mandanten gegenüber nicht verpflichtet sei, diese Stellung bis zum Ende des Prozesses beizubehalten.
  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 183/11

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Anwaltswechsels nach

    bb) Den Rechtsanwalt trifft bei einer Rückgabe der Zulassung kein Verschulden an dem dadurch notwendig gewordenen Anwaltswechsel, wenn er seine Zulassung aus achtenswerten Gründen aufgegeben hat und er bei Mandatsübernahme nicht vorhersehen konnte, dass er die Zulassung in absehbarer Zeit aufgeben und deshalb den Auftrag voraussichtlich nicht zu Ende führen könne (RGZ 33, 369, 371; BGH Urteil vom 27. Mai 1957 - VII ZR 286/56 - NJW 1957, 1152, 1153; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 453; OLG Koblenz MDR 1991, 1098; OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 731; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1343; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1559; MünchKommZPO/Giebel 3. Aufl. § 91 Rn. 73; Musielak/Wolst ZPO 8. Aufl. § 91 Rn. 22 f.; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 91 Rn. 146; aA OLG Naumburg OLGR 2005, 438 f.; OLG München NJW-RR 2002, 353 aufgegeben in MDR 2007, 1346).
  • BGH, 12.09.2012 - IV ZB 3/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei notwendigem

    cc) Dagegen vertritt das OLG Naumburg nicht nur den Standpunkt, dass die Wertung des § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB auch für die Erstattungsfähigkeit der entstandenen Gebühren gelte, sondern ist weiter der Meinung, dass der Anwalt seinen Gebührenanspruch verliere, soweit seine Leistungen für die Partei wegen Rückgabe der Zulassung wertlos seien, ohne dass es darauf ankomme, ob achtenswerte Gründe für diese Rückgabe vorliegen (OLGR Naumburg 2005, 438, 439).
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   OLG Naumburg, 21.01.2005 - 14 WF 237/04   

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https://dejure.org/2005,8705
OLG Naumburg, 21.01.2005 - 14 WF 237/04 (https://dejure.org/2005,8705)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.01.2005 - 14 WF 237/04 (https://dejure.org/2005,8705)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 14 WF 237/04 (https://dejure.org/2005,8705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Kostenentscheidung in einer einstweiligen Anordnung; Grundlagen einer isolierten Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 568 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § ... 621 f; ; ZPO § 620 g; ; ZPO § 644 Satz 2; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 621 g; ; ZPO § 620 c; ; ZPO § 644; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 99 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer selbständigen Kostenentscheidung für das einstweilige Anordnungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1217
  • OLG-Report Naumburg 2005, 438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 21.03.2003 - 14 WF 55/03

    Kosten für das einstweilige Anordnungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.01.2005 - 14 WF 237/04
    Ausgehend von den §§ 621 f, 620 g ZPO in Verb. mit § 644 Satz 2 ZPO hat das Amtsgericht hier - ausnahmsweise mangels rechtshängig gewordener Hauptsache - eine selbständige Kostenentscheidung für das einstweilige Anordnungsverfahren nach Maßgabe der allgemein geltenden Verfahrensregelung des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO bzw. analog § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu Lasten der Antragstellerin als unterliegender Partei treffen dürfen (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2004, S. 1505; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., 2005, § 620 g, Rdnr. 7).
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