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   OLG Naumburg, 19.05.2006 - 14 WF 54/06   

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https://dejure.org/2006,9144
OLG Naumburg, 19.05.2006 - 14 WF 54/06 (https://dejure.org/2006,9144)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.05.2006 - 14 WF 54/06 (https://dejure.org/2006,9144)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - 14 WF 54/06 (https://dejure.org/2006,9144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit der Kündigung von Lebensversicherungen im Prozesskostenhilfeverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3; ; ZPO § 120 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 Satz 2; ; ZPO § 569; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an Zumutbarkeit der Verwertung von Lebens- und Rentenversicherungen (Rückkaufwert)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Naumburg 2007, 43
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    aa) Teilweise wird vertreten, dass der Hilfsbedürftige generell nicht auf die Kündigung bzw. den Verkauf einer Lebensversicherung und die Verwendung des Rückkaufswerts für die Prozesskosten verwiesen werden darf (OLG Naumburg OLGR 2007, 43; Zöller/Geimer ZPO 28. Aufl. § 115 Rdn. 59; Bork in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 115 Rdn. 131; Groß in Schoreit/Groß Beratungshilfe Prozesskostenhilfe 9. Aufl. § 115 Rdn. 84; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe 5. Aufl. Rdn. 327; für kleine Lebensversicherungen auch Zimmermann Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdn. 149).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 55/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    aa) Teilweise wird vertreten, dass der Hilfsbedürftige generell nicht auf die Kündigung bzw. den Verkauf einer Lebensversicherung und die Verwendung des Rückkaufswerts für die Prozesskosten verwiesen werden darf (OLG Naumburg OLGR 2007, 43; Zöller/Geimer ZPO 28. Aufl. § 115 Rdn. 59; Bork in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 115 Rdn. 131; Groß in Schoreit/Groß Beratungshilfe Prozesskostenhilfe 9. Aufl. § 115 Rdn. 84; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 5. Aufl. Rdn. 327; für kleine Lebensversicherungen auch Zimmermann Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdn. 149).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 8 WF 105/09

    Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung: Einsatz einer der Altersvorsorge

    Der Einsatz von Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, ist - sofern es sich nicht um die sogenannte Riester-Rente handelt - umstritten (OLG Karlsruhe MDR 2008, 284; OLGR Celle 2007, 751; OLGR Naumburg 2007, 43 und 847; OLGR Stuttgart 2007, 639, 1036 und 1038; OLGR Stuttgart 2006, 723; OLGR Saarbrücken 2006, 361 und 654; OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 1301; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLGR Naumburg 2005, 800; OLGR Stuttgart 2002, 59; je m. w. N.).
  • OLG Celle, 01.02.2007 - 12 WF 314/06

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit aufgrund Vermögens in

    Auch aus diesem Grunde nehmen gerade in letzter Zeit (vgl. die Übersicht zum Meinungsstand bei Zöller/Philippi ZPO, 26. Aufl., § 115, Rn. 58c sowie OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1850 und OLG Naumburg, Beschluss vom 19.05.2006, 14 WF 54/06 ) diejenigen Stimmen in der Rechtsprechung zu, die es mit dem Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe für unvereinbar halten, vernünftige und politisch erheblich geförderte Vorsorgevorkehrungen im Nachhinein durch die Zumutung einer Verwertung derartiger Vermögenswerte im PKH-Verfahren gleichsam zu konterkarieren.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2007 - 2 Ta 2161/06

    Berücksichtigung der Kapitallebensversicherung als Vermögen bei

    Etwas anderes könne dann gelten, wenn die Altersversorgung bereits anderweitig gesichert sei, wovon allerdings im Streitfalle angesichts der konkret zu erwartenden Renteneinkünfte des dortigen Klägers nicht ausgegangen wurde (so auch OLG Sachsen/ Anhalt vom 19.05.2006 - 14 WF 54/06 - NJ 2006 567).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2008 - L 4 B 8/08
    Der Senat kann die umstrittene Frage, unter welchen Voraussetzungen die wirtschaftlichen Nachteile der Auflösung einer noch nicht fälligen Lebensversicherung unzumutbar im Sinne des § 115 Abs. 3 ZPO sind (vgl. etwa Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Auflage, § 115 Rdnrn. 92, 122; Musielak, ZPO, 4. Auflage, § 115 Rdnr. 53; wohlwollend: OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2006 - 14 WF 54/06; strenger: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8. Januar 2008 9 UF 2007/07; auch Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Februar 2008 - L 2 B 583/07 AS-PKH, jeweils zitiert nach juris) offenlassen, da es hierauf nicht ankommt.
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