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   OLG Oldenburg, 07.11.2001 - 2 U 135/01   

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https://dejure.org/2001,12906
OLG Oldenburg, 07.11.2001 - 2 U 135/01 (https://dejure.org/2001,12906)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.11.2001 - 2 U 135/01 (https://dejure.org/2001,12906)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. November 2001 - 2 U 135/01 (https://dejure.org/2001,12906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bauvertrag: 30jährige Verjährung bei besonders schwerem Mangel aufgrund Organisationsverschuldens; Anwendung der BGH-Rechtsprechung auf bereits ausgeführte Bauvorhaben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 638 Abs 1 S 1 BGB
    1 Jahr; 30 Jahre; 5 Jahre; Anspruchsverjährung; Bauvertrag; Bauvorhaben; Dreißigjahresfrist; Fortentwicklung; Fundamentbalken; Fünfjahresfrist; höchstrichterliche Rechtsprechung; Jahresfrist; kurze Verjährung; Mangelbeseitigungsanspruch; Organisationsverschulden; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 638 Abs. 1 Satz 1
    30jährige Verjährung bei besonders schwerem Mangel aufgrund Organisationsverschuldens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Oldenburg - 9 O 658/00
  • OLG Oldenburg, 07.11.2001 - 2 U 135/01

Papierfundstellen

  • OLG-Report Oldenburg 2002, 26
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.11.2001 - 2 U 135/01
    Die zur Begründung vom Landgericht angestellten Erwägungen entsprechen den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH BauR 1992, 500) entwickelten Grundsätzen, und die Berufung zeigt keine Umstände auf, die eine abweichende Entscheidung rechtfertigen könnten.

    Schließlich greift auch das Argument der Berufung nicht, daß die vom Landgericht zugrundegelegte BGH-Entscheidung (BGH BauR 1992, 500) erst nach Ausführung der hier in Rede stehenden (mangelhaften) Leistungen ergangen sei.

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.11.2001 - 2 U 135/01
    Als Akt wertender Erkenntnis wirken gerichtliche Entscheidungen schon ihrer Natur nach auf einen in der Vergangenheit liegenden, noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt ein (vgl. BGH NJW 1996, 1467, 1469).
  • BGH, 15.01.1976 - VII ZR 96/74

    Haftung des Hauptunternehmers für arglistiges Verschweigen eines Mangels durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.11.2001 - 2 U 135/01
    Bereits durch eine Entscheidung vom 15.01.1976 hatte der BGH zudem zur Problematik der Verlängerung der Verjährung im Hinblick auf ein Organisationsverschulden Stellung genommen (BGHZ 66, 43 ff.).
  • OLG Oldenburg, 15.12.1993 - 2 U 147/93

    Mängel; Arglistiges Verschweigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.11.2001 - 2 U 135/01
    Nach allem hätte die Beklagte, um mit Erfolg dem Vorwurf der Arglist zu entgehen, vortragen müssen, wie sie ihren Betrieb im einzelnen organisiert hatte, um den Herstellungsprozeß zu überwachen und das Werk vor Ablieferung zu überprüfen (Senat BauR 1995, 105, 106, rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluß des BGH vom 13.10.1994; OLG Hamm NJW-RR 1999, 171, 172).
  • OLG Hamm, 04.11.1997 - 21 U 45/97

    Bauvertrag - 30jährige Verjährungsfrist bei Flachdachmängeln

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.11.2001 - 2 U 135/01
    Nach allem hätte die Beklagte, um mit Erfolg dem Vorwurf der Arglist zu entgehen, vortragen müssen, wie sie ihren Betrieb im einzelnen organisiert hatte, um den Herstellungsprozeß zu überwachen und das Werk vor Ablieferung zu überprüfen (Senat BauR 1995, 105, 106, rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluß des BGH vom 13.10.1994; OLG Hamm NJW-RR 1999, 171, 172).
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