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   OLG Oldenburg, 24.05.2007 - 8 U 129/06   

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https://dejure.org/2007,5328
OLG Oldenburg, 24.05.2007 - 8 U 129/06 (https://dejure.org/2007,5328)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.05.2007 - 8 U 129/06 (https://dejure.org/2007,5328)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 8 U 129/06 (https://dejure.org/2007,5328)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Immobilienkauf: Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung über die Laufzeit der Finanzierung einer Eigentumswohnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Audrückliche Erteilung eines Rates als konkludente Entstehung eines Beratervertrages; Kapitalanleger als Träger der Beweislast bei einer Verletzung von Aufklärungspflichten oder Beratungspflichten eines Anlageberaters; Umkehr der Beweislast als Folge einer Verletzung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Audrückliche Erteilung eines Rates als konkludente Entstehung eines Beratervertrages; Kapitalanleger als Träger der Beweislast bei einer Verletzung von Aufklärungspflichten oder Beratungspflichten eines Anlageberaters; Umkehr der Beweislast als Folge einer Verletzung von ...

  • Judicialis

    BGB § 280

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; ZPO § 286 Abs. 1
    Beweislast des Kapitalanlegers für Schlechterfüllung eines Beratervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Angabe zur Laufzeit der Finanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Beratungspflicht Berater bezüglich Laufzeit der Finanzierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 2119
  • OLG-Report Oldenburg 2008, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2007 - 8 U 129/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH ZIP 2006, 1449 f; BGHZ 166, 56 ff) trifft nach den allgemeinen Regelungen über die Beweislast denjenigen, der einen Anspruch geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen.

    Das ändert sich auch nicht dadurch, dass der Vermittler schriftliche Unterlagen (Berechnungsbeispiele, Vertriebsprospekte u. ä.) verwendet; solche Unterlagen sind nur ein Element im Zusammenhang mit der Unterrichtung des Anlageinteressenten und eines von mehreren Mitteln, deren sich der Berater bedienen kann, um sich seiner Pflicht zur Information zu entledigen (vgl. BGH ZIP 2006, 1449, 1450).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2007 - 8 U 129/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH ZIP 2006, 1449 f; BGHZ 166, 56 ff) trifft nach den allgemeinen Regelungen über die Beweislast denjenigen, der einen Anspruch geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen.

    Aus der Verletzung von Dokumentationsobliegenheiten können zwar grundsätzlich eine Beweislastumkehr oder Beweiserleichterungen folgen (vgl. BGHZ 166, 56 ff.); besteht jedoch wie hier keine Dokumentationsobliegenheit, so verbleibt es bei dem oben ausgeführten Grundsatz, dass der Anspruchsteller die Beweislast trägt.

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2007 - 8 U 129/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 156, 371 ff) kommt zwischen Verkäufer und Käufer ein Beratungsvertrag zustande, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt; gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll.
  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Das schriftliche Berechnungsbeispiel ist nur ein Element im Zusammenhang mit der Unterrichtung des Kaufinteressenten und eines von mehreren Mitteln, deren sich der Berater bedienen kann, um seine Pflicht zur Information zu erfüllen (vgl. OLG Oldenburg OLGR 2008, 104, 106).

    Die Rechtsfrage, ob derartige Widerklagen gegen den Zedenten zulässig sind, wird von den Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet (für deren Zulässigkeit: OLG Hamm, Urt. v. 19. September 2002, 22 U 195/01, Rdn. 65 ff.; Urt. v. 18. August 2006, 34 U 146/05, Rdn. 90 ff.; Urt. v. 25. Oktober 2007, 22 U 25/07, Rn. 106; OLG Oldenburg, Urt. v. 24. Mai 2007, 8 U 129/06, Rdn. 60 und OLG Schleswig, Urt. v. 19. Januar 2007, 14 U 188/05, Rdn. 53; dagegen OLG Celle, Urt. v. 29. März 2007, 8 U 143/06, Rdn. 87).

  • BGH, 17.01.2014 - V ZR 108/13

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf: Umfang der Aufklärungspflichten des

    Denn sie führt dann nicht zu der in Aussicht gestellten zusätzlichen Altersversorgung, sondern im Gegenteil zu einer Belastung, die gerade vermieden werden soll (vgl. OLG Celle, ZIP 2005, 199, 204; OLG Oldenburg, OLGR 2008, 104, 106).
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