Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 08.09.2003

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03   

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https://dejure.org/2003,4529
OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03 (https://dejure.org/2003,4529)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.12.2003 - 15 W 437/03 (https://dejure.org/2003,4529)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 15 W 437/03 (https://dejure.org/2003,4529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde ; Verlängerung der Abschiebungshaft ; Verhinderung der Abschiebung ; Antrag auf Erteilung eines Passersatzpapiers ; Ursachen für die Verzögerung der Abschiebung; Sicherung der Abschiebung; Wegfall des Rechtsschutzinteresses mit dem Eintritt ...

  • Judicialis

    FGG § 20; ; AuslG § 57

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ; AuslG § 57 Abs. 3
    Verlängerung der Abschiebungshaft trotz anstehendem Abschiebungstermin - Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 20; AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 2
    Verlängerung der Abschiebehaft; Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde nach Erledigung der Abschiebehaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 96
  • OLG-Report Hamm 2004, 140
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03
    Gleichwohl ist das Rechtsmittel mit dem Feststellungsantrag zulässig geblieben (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456).
  • BayObLG, 07.11.2000 - 3Z BR 335/00

    Verpflichtung des Ausländers, an der Beschaffung eines Identitätspapiers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03
    Die Verhinderung der Abschiebung setzt ein von dem Ausländer zu vertretendes pflichtwidriges Tun oder Unterlassen voraus, welches ursächlich dafür ist und auch ursächlich dafür bleibt, dass die Abschiebung innerhalb von 6 Monaten nicht durchgeführt werden kann (KG FGPrax 1995, 128; SaarlOLG FGPrax 1999, 243; BayOblG, InfAuslR 2001, 176; OLG Hamm Beschluss vom 22.08.2000 - 19 W 97/00 - Senat Beschluss vom 16.07.2002 - 15 W 277/02 - Senat Beschluss vom 23. Dezember 2002 15 W 429/02 -).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06

    Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96; OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 08.03.2007 - 15 W 58/07

    Vorbeugender Rechtsschutz im Freiheitsentziehungsverfahren

    In der Konsequenz dieser Rechtsprechung hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass ein aus dem Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) abgeleitetes Rechtsschutzbedürfnis nur dann und nur insoweit besteht, wie es infolge des Vollzugs der gerichtlichen Entscheidung tatsächlich zu einem tiefgreifenden Eingriff in Grundrechtspositionen des Betroffenen gekommen ist (Senat FGPrax 2004, 96; FGPrax 2004, 231; Beschl. v. 23.08.2006 - 15 W 255/06 -).
  • OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04

    Mögliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten betreuungsrechtlichen

    Diese Beurteilung des Rechtsschutzinteresses entspricht inhaltlich derjenigen, die der Senat anderweitig bereits in einer Abschiebungshaftsache (Beschluß vom 22.12.2003 - 15 W 437/03 -) vorgenommen hat.
  • BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04

    Kein Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Abschiebhaft

    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führt zu keinem schwerwiegenden hoheitlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründet somit auch kein Feststellungsinteresse nach Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 3Z BR 260/03, veröffentlicht in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 15 W 437/04, OLG Report Hamm 2004, 140; OLG Hamm vom 1.4.2004, Az. 15 W 74/04, OLG Report Hamm 2004, 208, 201 für den Fall einer nicht vollzogenen betreuungsrechtlichen Maßnahme).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2004 - 20 W 350/04

    Sicherungshaftanordnung im Abschiebungsverfahren: Prüfungsumfang des

    Allerdings beschränkt sich das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (vgl. dazu BayObLG Beschluss vom 14. August 2004 in der Sache 4Z BR 45/04 dokumentiert bei Melchior; OLG Hamm Beschluss vom 12. Dezember 2003 in der Sache 15 W 437/03 = InfAuslR 2004, 212 = FGPrax 2004, 96).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 166/05
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde ( BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04 ; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96; OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.09.2003 - 22 U 25/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23046
OLG Hamm, 08.09.2003 - 22 U 25/03 (https://dejure.org/2003,23046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.09.2003 - 22 U 25/03 (https://dejure.org/2003,23046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. September 2003 - 22 U 25/03 (https://dejure.org/2003,23046)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 321a; EGZPO § 26 Nr. 8
    Zur Anwendung des § 321a ZPO auf verfahrensabschließende Berufungsurteile des Oberlandesgerichts

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 6 O 451/01
  • OLG Hamm, 08.09.2003 - 22 U 25/03

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2004, 140
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