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   OLG Schleswig, 24.02.2005 - 8 WF 33/05   

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https://dejure.org/2005,11003
OLG Schleswig, 24.02.2005 - 8 WF 33/05 (https://dejure.org/2005,11003)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.02.2005 - 8 WF 33/05 (https://dejure.org/2005,11003)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 8 WF 33/05 (https://dejure.org/2005,11003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umstand der Gewährung ratenfreier Prozesskostenhilfe im Rahmen der Festlegung des Mindeststreitwertes; Festsetzung des Streitwertes einer Ehesache; Grundlagen für die Ermittlung des Nettoeinkommens; Beachtung fortlaufender Schuldenlasten bei der Ermittlung des ...

  • Judicialis

    GKG § 48 III S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 48 Abs. 3 S. 2
    Zum Streitwert in Ehesache bei ratenfreier Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Schleswig 2005, 370
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 13.10.1999 - 13 WF 93/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 24.02.2005 - 8 WF 33/05
    Das maßgebliche Nettoeinkommen ist dergestalt zu ermitteln, dass von dem Nettoeinkommen, das sich nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ergibt, weitere Abzüge gerechtfertigt sind, insbesondere Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen Kindern sowie fortlaufende Schuldenlasten (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1517; OLG Hamburg, OLG-Report 2003, 252).

    Das nach § 48 Abs. 3 Satz 1 GKG maßgebliche Nettoeinkommen der Parteien ist in der Weise zu ermitteln, dass von den Nettobezügen Unterhaltszahlungen sowie fortlaufende Schuldenlasten, die die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig geprägt haben, abzuziehen sind (vgl. SchlHOLG, FamRZ 2000, 1517; SchlHOLG, SchlHA 2002, 284; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1135; Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rdnr. 16 Stichwort "Ehesachen").

  • OLG München, 27.06.2001 - 16 WF 662/01

    Festsetzung des Gesamtstreitwerts im Scheidungsverbundverfahren; Teilstreitwert

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.02.2005 - 8 WF 33/05
    Aus § 48 Abs. 3 Satz 1 GKG schließt ein Teil der Rechtsprechung, dass stets das dreimonatige Nettoeinkommen der Parteien in die Streitwertberechnung einzustellen sei (u. a. OLG München, FamRZ 2002, 683; OLG Celle, OLG-Report 2002, 153).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2001 - 5 WF 190/01

    Ehescheidung - Streitwert - Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.02.2005 - 8 WF 33/05
    Das nach § 48 Abs. 3 Satz 1 GKG maßgebliche Nettoeinkommen der Parteien ist in der Weise zu ermitteln, dass von den Nettobezügen Unterhaltszahlungen sowie fortlaufende Schuldenlasten, die die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig geprägt haben, abzuziehen sind (vgl. SchlHOLG, FamRZ 2000, 1517; SchlHOLG, SchlHA 2002, 284; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1135; Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rdnr. 16 Stichwort "Ehesachen").
  • OLG Hamm, 06.02.2004 - 11 WF 17/04

    Streitwertfestsetzung für das Scheidungsverfahren: Keine Einbeziehung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.02.2005 - 8 WF 33/05
    Das Einkommen der Parteien mit ratenfreier Prozesskostenhilfe bleibe vielmehr unberücksichtigt, so dass stets auf den Mindeststreitwert von 2000 EUR abzustellen sei (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1297).
  • OLG Hamburg, 24.07.2000 - 10 WF 17/00

    Streitwertbestimmung in Ehesachen bei beiderseitiger Bewilligung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.02.2005 - 8 WF 33/05
    Deshalb sei stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich (OLG Hamburg, OLG-Report 2000, 437, 438).
  • OLG Schleswig, 04.03.2004 - 8 WF 42/04

    Streitwert einer Ehesache

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.02.2005 - 8 WF 33/05
    Der erkennende Senat hat im Beschluss vom 4. März 2004 (SchlHA 2004, 191) ausgeführt, dass der Streitwert in einer Ehesache, in der beiden Parteien Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung gewährt worden ist, jedenfalls dann auf den Mindestwert von 2000 EUR festzusetzen ist, wenn fest steht, dass die Parteien alle verfügbaren finanziellen Mittel für eine kärgliche Lebensführung einsetzen und sich mit einem Lebenszuschnitt bescheiden müssen, der weitere Einschränkungen ohne Existenzgefährdung nicht gestattet.
  • OLG Celle, 21.03.2002 - 10 WF 44/02

    Festsetzung des Streitwertes einer Ehesache; Abstellen auf die

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.02.2005 - 8 WF 33/05
    Aus § 48 Abs. 3 Satz 1 GKG schließt ein Teil der Rechtsprechung, dass stets das dreimonatige Nettoeinkommen der Parteien in die Streitwertberechnung einzustellen sei (u. a. OLG München, FamRZ 2002, 683; OLG Celle, OLG-Report 2002, 153).
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