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   OLG Schleswig, 11.09.2008 - 16 U 15/08   

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https://dejure.org/2008,11041
OLG Schleswig, 11.09.2008 - 16 U 15/08 (https://dejure.org/2008,11041)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.09.2008 - 16 U 15/08 (https://dejure.org/2008,11041)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. September 2008 - 16 U 15/08 (https://dejure.org/2008,11041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Rücktritts des Pfandleihers bei Hereinnahme einer nachträglich veränderten Markenuhr

  • Judicialis

    BGB § 434; ; BGB § 437 Nr. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; PfandleihVO § 5; ; PfandleihVO § 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Rücktritts des Pfandleihers bei Hereinnahme einer nachträglich veränderten Markenuhr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 552
  • OLG-Report Schleswig 2009, 46
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.09.2008 - 16 U 15/08
    Eine Fristsetzung ist darüber hinaus jedenfalls i. S. d. § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB im Regelfall entbehrlich, wenn der Verkäufer einen Mangel der gekauften Sache arglistig verschwiegen hat (Palandt-Grüneberg, 67. Aufl., § 323 Rn 22 mit Verweis auf BGH NJW 2007, 835).
  • OLG Schleswig, 05.09.2012 - 2 W 19/12

    Zinssatz von 48 Prozent - Grundbuchamt verweigert Eintragung der Grundschuld

    Im Übrigen hätte sie selbst im Anwendungsbereich der PfandlVO nicht für unbegrenzte Zeit die Nebenleistungen in Höhe von 48% p.a. verlangen können, sondern nur für einen begrenzten Zeitraum, der sich an § 9 Abs. 2 S. 1 PfandlVO orientiert (vgl. dazu OLGR Schleswig 2009, S. 46 ff.).
  • OLG Oldenburg, 26.11.2019 - 2 U 29/19
    Auch wenn sich die Zinsforderung nicht streitwerterhöhend ausgewirkt hat, handelt es sich bei der Ablehnung ihrer Anerkennung doch um ein Teilunterliegen, dem hier im Hinblick auf den langen Zinszeitraum von fast 10 Jahren ein erhebliches Gewicht zukommt, das bei der Kostenentscheidung nicht vernachlässigt werden kann (vgl. u.a. BGH NJW 1988, 2173; OLG Koblenz BeckRS 2006, 10309; OLG Schleswig BeckRS 2008, 25343).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 1 U 30/11

    Pflicht des Steuerberaters zur Offenbarung einer Provisonsvereinbarung

    Ist die abgewiesene, streitwertmäßig nicht zu berücksichtigende Nebenforderung als "erheblich" anzusehen, überschreitet sie nämlich 10 % eines fiktiven Streitwerts aus Hauptforderung und Nebenforderung, ist gemäß § 92 Abs. 1 ZPO zu quoteln (OLG Schleswig, OLGR 2009, 46; OLG Koblenz, BeckRS 2006, 10309; Zöller-Herget, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 92 Rn. 11; Beck OK ZPO-Jaspersen/Wache, Edition 8, Stand 15.01.2013, § 92 Rn. 26, 26.1).
  • AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
    Darüber hinaus war das Unterliegen des Klägers hinsichtlich der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu berücksichtigen: Auch das Unterliegen mit Nebenforderungen rechtfertigt eine Kostenquote, wenn die Kosten und Zinsen 10% des fiktiven Streitwerts aus Hauptsache, Kosten und Zinsen überschreiten (OLG Schleswig, OLGR 2009, 46 und OLG Koblenz, NJW 2009, 1202, zitiert nach Zöller/Herget, 30. Aufl. 2014, § 92 Rn. 11).
  • AG Bremen, 16.11.2016 - 6 C 271/16
    Denn es kommt allein auf ein Unterliegen/Obsiegen, nicht aber den Rechtsgrund hierfür an; dass Nebenforderungen sich gemäß § 4 Abs. 1 ZPO nicht streitwerterhöhend auswirken, steht dem nicht entgegen (vgl. dazu bereits BGH, Urteil vom 09.11.1960, VIII ZR 222/59; BGH, Urteil vom 28.04.1988, IX ZR 127/87; BGH, Urteil vom 04.06.1992, IX ZR 149/91; aus jüngerer Zeit OLG Koblenz, Urteil vom 13.07.2006, 7 U 1801/05, und OLG Schleswig, Urteil vom I I . 09.2008, 16 U 15/08; aus der Literatur statt vieler Herget, in: Zoller, ZPO, 29. Auflage 2012, 92 Rn. 11; Lackmann, in: Musielak, ZPO, 11. Auflage 2014, § 92 Rn. 4).
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