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   OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99   

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https://dejure.org/2000,4457
OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99 (https://dejure.org/2000,4457)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.2000 - 9 U 159/99 (https://dejure.org/2000,4457)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 2000 - 9 U 159/99 (https://dejure.org/2000,4457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anbieter von Kapitalanlagen; Prospekthaftung; Anlageberater; Aufklärungspflicht; Substantiierungslast; Versteckte Innenprovision; Gesamtschuldverhältnis

  • Judicialis

    BGB § 278; ; HGB § 87 a Abs. 3; ; ZPO § 97; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; GKG § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Anlageberaters - Anbieter von Kapitalanlagen - Erfüllung von Aufklärungs- und Hinweispflichten - Substantiierungslast - Aufklärung über "versteckte" Innenprovion - Haftung des selbständigen Verhandlungsvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prospektherausgeber: Haftung wegen verschwiegener Innenprovision? (IBR 2001, 589)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Stuttgart 2001, 234
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89

    Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    Zwar besteht grundsätzlich für den Bauträger selbst keine Pflicht, über seine Berechnungsgrundlagen und seine Preiskalkulation aufzuklären (BGHZ 114, 87 zu einem Werkvertrag).

    Ähnlich verhält es sich bei einem Baubetreuer (BGHZ 114, 87): Die Nähe des Baubetreuers zum Vermögen des Betreuten zeige sich in seiner Befugnis, für Rechnung des betreuten Bauwerks Verträge schließen zu können und in seiner Aufgabe, die Durchführung und Abrechnung der geschlossenen Werkverträge zu überwachen.

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    Als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichendes persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, muß er besonders differenziert und fundiert beraten (BGH WM 1993, 1238/1239, BGH WM 1982, 80).

    Er verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluß des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH WM 1993, 1238/1239; BGH WM 1982, 90; BGH WM 1989, 1923).

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 28/80

    Gewerbsmäßige Maklertätigkeit eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    So ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als anstößig anzusehen, wenn Unternehmen, die steuerbegünstigte Vermögensanlagen anbieten, steuerlichen Beratern eine Provision für den Fall versprechen, daß sie ihren Mandanten zu einem Vertragsschluß mit diesem Unternehmen veranlassen (BGHZ 78, 263; BGHZ 95, 81).
  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 196/83

    Maklerprovision für Steuerberater

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    So ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als anstößig anzusehen, wenn Unternehmen, die steuerbegünstigte Vermögensanlagen anbieten, steuerlichen Beratern eine Provision für den Fall versprechen, daß sie ihren Mandanten zu einem Vertragsschluß mit diesem Unternehmen veranlassen (BGHZ 78, 263; BGHZ 95, 81).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    Er verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluß des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH WM 1993, 1238/1239; BGH WM 1982, 90; BGH WM 1989, 1923).
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    Er verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluß des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH WM 1993, 1238/1239; BGH WM 1982, 90; BGH WM 1989, 1923).
  • BGH, 25.06.1986 - IVa ZR 234/84

    Sittenwidrigkeit eines Provisionsversprechens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    Eine Gefahr des Treubruchs wurde nicht nur bei einem steuerlichen Berater, sondern auch bei einem Sachwalter angenommen, der aufgrund eines Treueverhältnisses verpflichtet ist, fremde Vermögensinteressen zu wahren (BGH WM 1986, 1389).
  • BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95

    Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    Es ist nicht vorgetragen und auch sonst nicht ersichtlich, daß der Kläger über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus in besonderem Maße Vertrauen für sich persönlich in Anspruch genommen hat oder wegen eines eigenen unmittelbaren wirtschaftlichen Interesses dem Verhandlungsgegenstand besonders nahestand (vgl. BGH NJW 1997, 1233 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.1989 - XI ZR 59/88

    Investmentgesellschaft - Konkursverwalter - Dividende - Erstattung - Wertpapiere

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    Beweisschwierigkeiten des Anlegers, die sich aus der Führung eines Negativbeweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, werden dadurch überwunden, daß der Berater die Behauptung des Anlegers substantiiert bestreiten muß (Schimansky/Siol, Bankrechts-Handbuch, § 43 Rn. 42; BGH WM 1990, 343).
  • OLG Stuttgart, 04.09.2002 - 9 U 75/02

    Vermittlung eines fremdfinanzierten Wohnungskaufs als Kapitalanlage: Haftung des

    Als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichendes persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, muss er besonders differenziert und fundiert beraten (OLG Stuttgart, OLGR 2001, 234/236; OLGR 2001, 83/84; BGH ZIP 1993, 997/998; v. Heymann, a.a.O., S. 47, S. 43 und S. 44).

    Beweisschwierigkeiten des Anlegers, die sich aus der Führung des Negativbeweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, werden dadurch überwunden, dass der Berater die Behauptung des Anlegers substantiiert bestreiten muss, d.h. darlegen muss, inwieweit er seine Aufklärungs- und Hinweispflichten erfüllt hat (BGH WM 1990, 343; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 234/237).

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 7 U 278/02

    Verletzung der Beratungspflicht des Anlagevermittlers bei fehlendem Hinweis auf

    Beweisschwierigkeiten des Anlegers, die sich aus der Führung eines Negativbeweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, werden dadurch überwunden, dass der Berater die Behauptung des Anlegers substantiiert bestreiten muss (vgl. beispielhaft OLG Stuttgart, OLGR 2001, 234, Urt. vom 29.3.2000 - 9 U 159/99; Schimansky/Siol, Bankrechts-Handbuch, § 43 Rz. 42; BGH v. 11.7.1989 - XI ZR 59/88, WM 1990, 343).
  • LG Neuruppin, 25.05.2010 - 5 O 54/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verpflichtung zur Offenlegung einer

    Das OLG Stuttgart entschied am 29. März 2000 (OLG Stuttgart OLGR 2001, 234) im Anschluss an das vorgenannte Urteil, ein Anlageberater sei in einer vergleichbaren Situation wie ein Steuerberater; die Gefahr eines Treuebruches bestehe auch bei der Anlageberatung.
  • OLG Hamm, 25.01.2010 - 31 U 128/09

    Beratungspflicht des Vermittlers einer Kapitalanlage; Pflicht zur Aufklärung über

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat diese Rechtsprechung für Steuerberater im Übrigen bereits in einem Urteil vom 29.03.2000 (9 U 159/99, OLGR Stuttgart 2001, 234 - freilich in einem extremen Fall) auf Anlageberater übertragen (Juris-Rn. 32).
  • OLG Hamm, 14.06.2010 - 31 U 48/10

    Aufklärungspflicht der beratenden Bank über die Höhe von Rückvergütungen im

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat diese Rechtsprechung für Steuerberater im Übrigen bereits in einem Urteil vom 29.03.2000 (9 U 159/99, OLGR Stuttgart 2001, 234 - freilich in einem extremen Fall) auf Anlageberater übertragen (Juris-Rn. 32).
  • OLG Koblenz, 21.10.2005 - 8 U 1295/04

    Auskunfts- oder Vermittlungsvertrag: Schadensersatzpflicht des Beraters eines

    Deshalb muss er auch besonders differenziert und fundiert beraten (BGH NJW 1982, 1095; OLGR Stuttgart 2001, 234).
  • LG Düsseldorf, 03.05.2010 - 14d O 180/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Erwerbs

    Das OLG Stuttgart entschied am 29. März 2000 im Anschluss an das vorgenannte Urteil, ein Anlageberater sei in einer vergleichbaren Situation wie ein Steuerberater; die Gefahr eines Treuebruches bestehe auch bei der Anlageberatung (OLG Stuttgart OLGR 2001, 234).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2009 - 14e O 82/08

    Fehlerhafte Anlegerberatung bei Nichtaufklärung über Provisionen

    Das OLG Stuttgart entschied am 29. März 2000 im Anschluss an das vorgenannte Urteil, ein Anlageberater sei in einer vergleichbaren Situation wie ein Steuerberater; die Gefahr eines Treuebruches bestehe auch bei der Anlageberatung (OLG Stuttgart OLGR 2001, 234).
  • KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04

    Bankenhaftung: Informationspflichten bei Kapitalanlageberatung

    Beweisschwierigkeiten des Anlegers, die sich aus der Führung eines Negativbeweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, werden dadurch überwunden, dass der Berater die Behauptung des Anlegers substantiiert bestreiten muss (OLG Stuttgart, OLGR 2001, 234; siehe zur sekundären Darlegungslast: OLG Düsseldorf WM 1996, 1082).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2009 - 14e O 84/08

    Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung sowie

    Das OLG Stuttgart entschied am 29. März 2000 im Anschluss an das vorgenannte Urteil, ein Anlageberater sei in einer vergleichbaren Situation wie ein Steuerberater; die Gefahr eines Treuebruches bestehe auch bei der Anlageberatung (OLG Stuttgart OLGR 2001, 234).
  • LG Berlin, 10.08.2010 - 37 O 177/09

    Bank muss bei Filmfonds vernünftig beraten

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