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   OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 10 W 2/05   

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https://dejure.org/2005,6519
OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 10 W 2/05 (https://dejure.org/2005,6519)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.01.2005 - 10 W 2/05 (https://dejure.org/2005,6519)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 10 W 2/05 (https://dejure.org/2005,6519)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fiktion der Existenz einer nichtexistenten Partei zur Verteidigung gegen eine gegen sie gerichtete Klage

  • Judicialis

    ZPO § 296 Abs. 3 S. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269; ZPO § 296 Abs. 3 Satz 3
    Fiktion der Existenz einer bei Klagezustellung verstorbenen Partei für Kostenantrag nach Klagerücknahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenantrag bei Mandierung für verstorbene Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Stuttgart 2005, 525
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03

    Umfang der Erstattung der Kosten einer nicht existierenden Partei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 10 W 2/05
    Mandiert sich für eine im Zeitpunkt der Klagzustellung bereits verstorbene beklagte Partei ein Rechtsanwalt mit dem Antrag, die Klage als unzulässig abzuweisen, so ist für den kostenantrag nach anschließender Klagrücknahme die Existenz dieser Partei zu fingieren (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12.05.04 - XII ZB 226/03, NJW_RR 2004, 1505).

    Das Landgericht hat im angefochtenen Beschluss mit Recht aus dem Beschluss des BGH vom 12.05.2004 (NJW-RR 2004, 1505) den Schluss gezogen, dass der Kostenantrag des Rechtsanwalts Dr. S. zulässig und begründet war.

  • BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05

    Rechtstellung einer nicht existenten Prozesspartei; Kostenhaftung der Gegenpartei

    aa) Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung gilt die im Prozess fingierte begrenzte Parteifähigkeit der nicht existenten Partei auch für das sich anschließende Kostenfestsetzungsverfahren und berechtigt die nicht existente Partei, einen Antrag auf Kostenfestsetzung zu stellen; dessen Gegenstand sind die Aufwendungen, die dem Dritten, der für die nicht existente Partei in einem für zulässig erachteten Verfahren tätig wurde, entstanden sind (Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506; OLG Hamburg MDR 1976, 845; SchlHOLG JurBüro 1978, 1574; OLG Karlsruhe Beschluss vom 17. August 1978 - 13 W 122/78 - Juris; KG AnwBl. BE 1995 300 (LS); OLGR Saarbrücken 2002, 259; OLGR Stuttgart 2005, 525).
  • OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04

    Betriebseinheit; Hofeigenschaft; Höfeordnung; Wegfall der Betriebseinheit;

    Von einer landwirtschaftlichen Besitzung kann nur dann gesprochen werden, wenn und solange über den Bestand einzelner landwirtschaftlicher Grundstücke hinaus noch eine wirtschaftliche Betriebseinheit vorhanden ist oder jedenfalls ohne weiteres hergestellt werden kann (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamm AgrarR 1995, 311, 312; 1999, 311; 2003, 353, 354; 2003, 356, 357; OLG Celle RdL 2005, 179, 180; OLG Oldenburg AgrarR 1999, 310; st. Rspr. des Senats, vgl. weitere Entscheidungen 10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 8/02, 10 W 8/04, 10 W 20/04, 10 W 2/05).

    Dabei kommt auch dem Willen des Hofeigentümer, der "Kopf" und maßgebender Träger der Organisationseinheit ist und diese mit Leben zu erfüllen hat, eine gewisse Bedeutung zu (vgl. OLG Celle RdL 2005, 179, 170; 2000, 45, 46; Senat z.B. in 10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 49/01, 10 W 8/02, 10 W 2/05).

  • OLG Oldenburg, 30.04.2009 - 10 W 17/09

    Betriebseinstellung als dauerhafter Wegfall der Hofeigenschaft

    st. Rspr. des Senats, vgl. weitere Entscheidungen AgrarR 1999, 310.10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 8/02, 10 W 8/04, 10 W 20/04, 10 W 2/05, 10 W 47/07).

    Dabei kommt auch dem Willen des Hofeigentümers, der "Kopf" und maßgebender Träger der Organisationseinheit ist und diese mit Leben zu erfüllen hat, eine erhebliche Bedeutung zu (vgl. OLG Celle RdL 2005, 179, 170.2000, 45, 46. Senat z.B. in 10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 49/01, 10 W 8/02, 10 W 2/05).

  • OLG Oldenburg, 24.04.2009 - 1 U 110/08

    Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs; Haftung des Rechtsanwalts

    st. Rspr. des Senats, vgl. weitere Entscheidungen AgrarR 1999, 310.10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 8/02, 10 W 8/04, 10 W 20/04, 10 W 2/05).

    Dabei kommt auch dem Willen des Hofeigentümers, der "Kopf" und maßgebender Träger der Organisationseinheit ist und diese mit Leben zu erfüllen hat, eine erhebliche Bedeutung zu (vgl. OLG Celle RdL 2005, 179, 170.2000, 45, 46. Senat z.B. in 10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 49/01, 10 W 8/02, 10 W 2/05).

  • OLG Stuttgart, 11.01.2010 - 5 U 119/09

    Pachtvertrag: Entfallen des Besitzrechts des Pächters bei Zerstörung der

    Verteidigt sich die nicht existente Partei dagegen mit ihrer fehlenden Existenz und ist dies einziger Streitpunkt, werden Kosten zu ihren Gunsten festgesetzt (BGH, Beschluss vom 27.09.2007, VII ZB 23/07, NZG 2008, 28; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2005, 10 W 2/05, OLGR Stuttgart 2005, 525; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl. Rn. 11 vor § 50).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 24 W 27/08

    Zu den Voraussetzungen des Antrags auf Kostenfestsetzung durch eine nicht

    Dessen Gegenstand sind die Aufwendungen, die dem Dritten, der für die nicht existente Partei in einem für zulässig erachteten Verfahren tätig wurde, entstanden sind (BGH NJW 2008, 528; NJW-RR 2004, 1505 [1506]; OLG Hamburg, MDR 1976, 845; OLG Schleswig, JurBüro 1978, 1574; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.8.1978 - 13 W 122/78, juris; KG, BerlAnwBl 1995, 300 L; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2002, 259; OLG Stuttgart, OLG-Report 2005, 525).
  • OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11

    Zum Seitenabstand beim Überholen durch Sattelzug und zur Haftungsabwägung

    Eine Prozesspartei, deren Parteifähigkeit im Streit ist, ist bis zur Entscheidung des Streits hierüber als parteifähig zu behandeln; durch die Fiktion soll erreicht werden, dass die Partei die Frage der Existenz selbst klären lassen kann (BGH NJW 2008, S. 527; BGH NJW-RR 2008, S. 1443; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.10.2009, Az.: I-10 W 108/09; zitiert nach juris; OLG Stuttgart OLGR 2005, S. 525; Vollkommer in Zöller, a. a. O., vor § 50, Rn. 11).
  • LG Karlsruhe, 17.08.2022 - 6 O 48/22

    Klage gegen verstorbene Partei und weiteres Verfahren bei ursprünglich drei

    Bei einer Klage gegen eine nichtexistente Partei, wenn dies bemerkt, aber die Klage nicht zurückgenommen wird, hat ein die Klage abweisendes Urteil mit einer Kostenentscheidung gegen den Kläger zu ergehen, damit die natürliche oder juristische Person, für die im Prozess die Nichtexistenz geltend gemacht wurde, ihre Kostenforderungen in das Festsetzungsverfahren einbringen kann (allg. Meinung: BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - XII ZB 26/05 -, Rn 45, NJW 2008, 528 m.w.N.; RG, Urteil vom 17.5.1892 - II 77/92 -, RGZ 29, 408 (410 f.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2005 - 10 W 2/05 - OLGR Stuttgart 2005, 525; Zöller/Herget, a.a.O., Rn 2 zu § 91).
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