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   OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04   

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https://dejure.org/2005,4285
OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04 (https://dejure.org/2005,4285)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.02.2005 - 9 U 74/04 (https://dejure.org/2005,4285)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 9 U 74/04 (https://dejure.org/2005,4285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen: Übertragung der primären Sicherungspflicht auf einen Dritten; Haftung des sekundär Sicherungspflichtigen; beschränkte Haftung des Unternehmers; Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils über den Haftungsgrund

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 831 BGB; § 836 BGB; § 837 BGB; § 531 Abs. 2 S. 1 ZPO
    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht; Umfang der Sorgfaltspflicht bei einer Bauabnahme; Anforderungen an das Vorliegen eines gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Rechtmäßigkeit einer Deligierung der Verkehrssicherungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht; Umfang der Sorgfaltspflicht bei einer Bauabnahme; Anforderungen an das Vorliegen eines gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Rechtmäßigkeit einer Deligierung der Verkehrssicherungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsrecht: Übertragung der primären Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten, Haftung des sekundär Verkehrssicherungspflichtigen, Beschränkte Haftung des Unternehmers, Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils über den Haftungsgrund; Gebühren und Kosten: ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf Bauunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Delegation von Verkehrssicherungspflichten: Haftung wegen vermuteten Verschuldens? (IBR 2006, 1419)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Inwieweit kann der Bauherr Verkehrssicherungspflichten übertragen? (IBR 2006, 1418)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Gerichtskosten für überflüssige Beweisaufnahme! (IBR 2006, 1358)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsunfall (IBR 2006, 499)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 388
  • OLG-Report Celle 2005, 723
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Damit würde der Zweck der Regelung unterlaufen; der von ihr gewährte Schutz des Unternehmers würde auf diesem Weg wieder zunichte gemacht (Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 31 Rdnr. 93; zuletzt BGH NJW 2004, 951, 952; früher: BGH NJW 1973, 1648; BGH VersR 1974, 888).

    Soweit also dem "Zweitschädiger" (hier also der Beklagten zu 2) wegen sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften kein Ausgleichsanspruch gegenüber dem "Erstschädiger" zusteht, führt dies zu einer Beschränkung seiner Haftung auch gegenüber dem Individualgeschädigten selbst; die Haftung des Zweitschädigers ist danach insoweit ausgeschlossen, als der für den Unfall mit verantwortliche Unternehmer ohne seine Haftungsfreistellung im Verhältnis zum Zweitschädiger für den Schaden aufkommen müsste (vgl. auch Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 31 Rdnr. 94; zur Haftungsverteilung im Innenverhältnis unter Berücksichtigung des § 426 BGB: BGH NJW 2004, 951, 952 f.).

    Zwar ergibt sich dies noch nicht aus einer unmittelbaren Anwendung des § 840 Abs. 2 i. V. m. § 832 BGB, wodurch "ein anderes bestimmt" im Sinne des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB wäre (dazu BGH NJW 2004, 951, 953, l. Sp.).

    Der hinter dieser Haftungsverteilung stehende Gedanke wird jedoch verallgemeinernd auf den Innenausgleich nach § 426 Abs. 1 BGB angewandt: Danach kann sich derjenige, der seinerseits eine Pflicht verletzt hat, im Innenausgleich nicht darauf berufen, in der Erfüllung eben dieser Pflicht nicht genügend überwacht worden zu sein (BGH NJW 2004, 951, 953 l. Sp.).

  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 125/69

    Architektenhaftung - Schadensausgleich - Bauaufsicht - Unglück auf Baustelle -

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Liegt aber die Hauptverantwortlichkeit für die Sicherheit eines Baugerüsts bei dem Bauunternehmen und ist der von der Bauherrin bestellte Architekt "nur verpflichtet, die Erfüllung dieser Pflichten des Bauunternehmers zu überwachen", kommt ein Ausgleich nicht in Betracht (BGH NJW 1971, 752, 753 r. Sp.); dies gilt insbesondere, wenn Schäden bei eigenen Mitarbeitern des Bauunternehmens eingetreten sind, da es gerade diesem obliegt, für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu sorgen (BGH a. a. O.).

    Dieser Vorhalt wäre mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht vereinbar (BGH NJW 1971, 752, 753 r. Sp.).

  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71

    Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Damit würde der Zweck der Regelung unterlaufen; der von ihr gewährte Schutz des Unternehmers würde auf diesem Weg wieder zunichte gemacht (Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 31 Rdnr. 93; zuletzt BGH NJW 2004, 951, 952; früher: BGH NJW 1973, 1648; BGH VersR 1974, 888).
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 134/78

    Ausgleich unter mehreren Schädigern

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn der den Schaden primär Verursachende der Aufsicht und Kontrolle durch den anderen bedürftig ist; damit dürfe er vor allem rechnen, wenn sich dies als Haupt- oder Nebenverpflichtung aus einer vertraglichen Sonderverbindung ergibt (BGH NJW 1980, 2348, 2349 l. Sp.).
  • OLG Schleswig, 29.06.1989 - 16 U 201/88

    Schmerzensgeld; Erhöhung; Wirtschaftliche Verhältnisse des Geschädigten

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Der "Grundgedanke", dass in den Fällen, in denen auf der einen Seite nur eine Gefährdungshaftung oder eine Haftung aus vermutetem Verschulden, auf der anderen Seite jedoch erwiesenes Verschulden vorliegt, im Innenverhältnis derjenige den ganzen Schaden tragen soll, der nachweislich schuldhaft gehandelt hat (s. a. OLG Schleswig NJW-RR 1990, 470; zum Verhältnis zwischen Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung bei Reitunfällen etwa OLG Schleswig NJW-RR 1990, 470), kommt hier nicht zur Anwendung.
  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Letzterer ist regelmäßig - im Verhältnis zum Bauunternehmer - haftungsbefreit, wenn der Mangel des Bauwerks auf ein Verschulden des Bauunternehmers bei dessen Erstellung des Bauwerks zurückzuführen ist und der Architekt "nur" seine Aufsichtspflichten verletzt hat (BGH NJW 1965, 1175, 1176 l. Sp.).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZR 235/86

    Minderung des Anspruchs auf Fracht bei teilweisem Verlust oder Beschädigung des

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Die primäre Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn als Veranlasser des Bauwerks wird schon dadurch eingeschränkt, dass er die Bauarbeiten einem ihm als zuverlässig bekannten Bauunternehmer überträgt (BHG NJW-RR 1989, 481).
  • BGH, 23.01.1990 - VI ZR 209/89

    Treppensturz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 426 BGB, gestörte

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht hat der BGH dazu entschieden (NJW 1990, 1361, 1363 l. Sp.), dass ein Rückgriff des Sicherungspflichtigen gegen denjenigen, der nach einer Übertragung dieser Pflicht nur noch zur Kontrolle und Überwachung des unmittelbar Pflichtigen aufgerufen ist, ausscheidet.
  • BGH, 02.04.1974 - VI ZR 193/72

    Sorgfaltspflicht - Verrichtungsgehilfe - Angestelltenschutz - Verantwortliche

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Damit würde der Zweck der Regelung unterlaufen; der von ihr gewährte Schutz des Unternehmers würde auf diesem Weg wieder zunichte gemacht (Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 31 Rdnr. 93; zuletzt BGH NJW 2004, 951, 952; früher: BGH NJW 1973, 1648; BGH VersR 1974, 888).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.1987 - 18 U 51/87

    Mitarbeiter; Telegrafenleitung; Fachfirma; Sicherungsmaßnahme; Telegrafenmast

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Diese systematische Einordnung wird auch von der Rechtsprechung vorgenommen (vgl. explizit OLG Karlsruhe VersR 1989, 82).
  • OLG München, 24.01.2014 - 10 U 1673/13

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht

    § 21 I 1 GKG erlaubt auch die Niederschlagung von Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2004, 277 und OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151 jeweils für ein unzulässige Rechtsgutachten über inländisches Recht; OLG Celle OLGR 2005, 723 für eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Höhe vor Klärung des Anspruchsgrundes; Senat, Beschl. v. 17.09.2008 - 10 U 2272/08 für Gutachten von wegen Befangenheit ausgeschlossenen Sachverständigen, st. Rspr., zuletzt Urt. v. 19.03.2010 - 10 U 3870/09 [[...], dort Rz. 93] und v. 27.01.2012 - 10 U 3065/11 [[...], dort Rz. 12]).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2309/09

    Aufhebung und Zurückverweisung in Verkehrsunfallsachen: Nichtberücksichtigung

    § 21 I 1 GKG erlaubt auch die Niederschlagung von Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2004, 277 = FamRZ 2004, 1662 und OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151 jeweils für ein unzulässige Rechtsgutachten über inländisches Recht; OLG Celle OLGR 2005, 723 = BauR 2006, 388 für eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Höhe vor Klärung des Anspruchsgrundes).
  • OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 15/10

    Umfang der zulässigen Übertragung von Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich

    Soweit auf eine ausdrückliche Vereinbarung in der Rechtsprechung verzichtet worden ist, betrifft dies, soweit ersichtlich, andere Fälle, insbesondere solche, in denen zwischen dem ursprünglich und dem später Verkehrssicherungspflichten ohnehin Abreden bestehen, wie etwa im Verhältnis von Bauherr und Bauunternehmer (vgl. OLG Celle, 9 U 74/04, Urteil vom 2. Februar 2005, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 21 U 223/14

    Bauherr muss für sichere Arbeitsräume sorgen!

    (1) Ausgangspunkt ist die in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretene Auffassung, dass die Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf ein Bauvorhaben grundsätzlich zunächst den Bauherrn selbst trifft, da er Veranlasser der Baumaßnahmen ist und damit auch die Gefahrenquellen geschaffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5.11.1992, III ZR 91/91, NJW 1993, 1647, 1648; OLG Hamm, Urteil vom 29.09.1995, 9 U 48/95 NJW-RR 1996, 1362; OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014, 11 W 15/14, NZBau 2014, 435, 436; OLG Celle, Urteil vom 2.2.2005, 9U 74/04, BauR 2006, 388, zit.nach juris Rz. 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. April 1998, 22 U 168/97, NJW-RR 1999, 318; OLG Schleswig, a.a.O., zit. nach juris Rz. 68; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage Rz. 2362; Wagner in Münchner Kommentar zum BGB, 6 Auf.
  • OLG München, 23.10.2015 - 10 U 1124/15

    Beweiswürdigung, Behandelnde Ärzte, Schaden, Sachverständige, Fachkompetenz,

    § 21 I 1 GKG erlaubt auch die Niederschlagung von Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (vgl. OLG Köln FamRZ 2014, 1800 für die Verkennung der Darlegungs- und Beweislast; OLG Koblenz MDR 2013, 1366; für eine Beweiserhebung über eine unstreitige Tatsache; OLG München, Urt. v. 19.03.2010 - 10 U 3870/09 [juris, dort Rz. 40, 92, 93], v. 27.01.2012 - 10 U 3065/11 [juris, dort Rz. 5, 6, 12] und v. 11.07.2013 - 23 U 695/13 [juris, dort Rz. 22] für das Übergehen von Beweisanträgen; OLG Celle OLGR 2005, 723 = BauR 2006, 388 für eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Höhe vor Klärung des Anspruchsgrundes; OLG Brandenburg OLGR 2004, 277 und OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151 für die Einholung eines unzulässigen Rechtsgutachtens über inländisches Recht; Senat, Beschl. v. 17.09.2008 - 10 U 2272/08 für die Verwertung eines Gutachtens eines wegen Befangenheit ausgeschlossenen Sachverständigen).
  • OLG München, 21.10.2011 - 10 U 1995/11

    Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit der Einholung eines

    § 21 I 1 GKG erlaubt auch die Niederschlagung von Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2004, 277 = FamRZ 2004, 1662 und OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151 jeweils für ein unzulässige Rechtsgutachten über inländisches Recht; OLG Celle OLGR 2005, 723 = BauR 2006, 388 für eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Höhe vor Klärung des Anspruchsgrundes; Senat , Beschl. v. 17.09.2008 - 10 U 2272/08 für Gutachten von wegen Befangenheit ausgeschlossenen Sachverständigen, st. Rspr., zuletzt Urt. v. 19.03.2010 - 10 U 3870/09 [Juris, dort Rz. 93 = VA 2010, 93 - red.
  • OLG München, 19.03.2010 - 10 U 3870/09

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Zurückverweisung wegen fehlerhafter Schätzung von

    § 21 I 1 GKG erlaubt auch die Niederschlagung von Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2004, 277 = FamRZ 2004, 1662 und OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151 jeweils für ein unzulässige Rechtsgutachten über inländisches Recht; OLG Celle OLGR 2005, 723 = BauR 2006, 388 für eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Höhe vor Klärung des Anspruchsgrundes; Senat , Beschl. v. 17.09.2008 - 10 U 2272/08 für Gutachten von wegen Befangenheit ausgeschlossenen Sachverständigen; Urt. v. 09.10.2009 - 10 U 2309/09).
  • OLG München, 27.01.2012 - 10 U 3065/11

    Mangelhafte Beweiserhebung in einer Verkehrsunfallsache: Pflicht des Gerichts zur

    § 21 I 1 GKG erlaubt auch die Niederschlagung von Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2004, 277 = FamRZ 2004, 1662 und OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151 jeweils für ein unzulässige Rechtsgutachten über inländisches Recht; OLG Celle OLGR 2005, 723 = BauR 2006, 388 für eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Höhe vor Klärung des Anspruchsgrundes; Senat , Beschl. v. 17.09.2008 - 10 U 2272/08 für Gutachten von wegen Befangenheit ausgeschlossenen Sachverständigen, st. Rspr., zuletzt Urt. v. 19.03.2010 - 10 U 3870/09 [Juris, dort Rz. 93 = VA 2010, 93 - red.
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 21 U 229/14

    Bauarbeiter stürzt in ungesicherten Schacht: Wer haftet alles auf Schadensersatz?

    (1) Ausgangspunkt ist die in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretene Auffassung, dass die Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf ein Bauvorhaben grundsätzlich zunächst den Bauherrn selbst trifft, da er Veranlasser der Baumaßnahmen ist und damit auch die Gefahrenquellen geschaffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5.11.1992, III ZR 91/91, NJW 1993, 1647, 1648; OLG Hamm, Urteil vom 29.09.1995, 9 U 48/95 NJW-RR 1996, 1362; OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014, 11 W 15/14, NZBau 2014, 435, 436; OLG Celle, Urteil vom 2.2.2005, 9U 74/04, BauR 2006, 388, zit.nach juris Rz. 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. April 1998, 22 U 168/97, NJW-RR 1999, 318; OLG Schleswig, a.a.O., zit. nach juris Rz. 68; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage Rz. 2362; Wagner in Münchner Kommentar zum BGB, 6 Auf.
  • OLG München, 10.02.2012 - 10 U 4147/11

    Beweiserhebung im Verkehrsunfallprozess: Nichteinholung eines

    § 21 I 1 GKG erlaubt auch die Niederschlagung von Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2004, 277 = FamRZ 2004, 1662 und OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151 jeweils für ein unzulässige Rechtsgutachten über inländisches Recht; OLG Celle OLGR 2005, 723 = BauR 2006, 388 für eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Höhe vor Klärung des Anspruchsgrundes; Senat , Beschl. v. 17.09.2008 - 10 U 2272/08 für Gutachten von wegen Befangenheit ausgeschlossenen Sachverständigen, st. Rspr., zuletzt Urt. v. 19.03.2010 - 10 U 3870/09 [Juris, dort Rz. 93 = VA 2010, 93 - red.
  • OLG München, 08.09.2021 - 10 U 546/21

    Verkehrsunfall: Zurückverweisung durch das Berufungsgericht wegen unbrauchbaren

  • OLG München, 14.09.2012 - 10 U 709/12

    Verletzung der tatrichterlichen Ermittlungspflicht hinsichtlich österreichischen

  • OLG München, 23.02.2011 - 34 AR 238/10

    Zuständigkeitsbestimmung: Anspruch gegen mehrere öffentlich-rechtliche

  • OLG München, 16.01.2015 - 10 U 1930/14

    Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger an einer Fußgängerfurt

  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2966/08

    Hinweispflicht des Gerichts gegenüber anwaltlich vertretener Partei;

  • OLG München, 11.03.2011 - 10 U 4677/10

    Berufung gegen ein Scheinurteil: Fehlendes Verkündungsprotokoll

  • OLG München, 17.06.2020 - 10 U 703/20

    Scheinurteil mangels ordnungsgemäßer Verkündung

  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2343/09
  • OLG München, 29.04.2011 - 10 U 3984/10

    Verkehrsunfallhaftung: Berufung gegen ein Scheinurteil bei fehlendem

  • OLG München, 26.06.2009 - 10 U 1575/09

    Schadenersatzprozess wegen Kapitalanlegerverlusten durch Beteiligung an einer

  • OLG München, 14.10.2011 - 10 U 2800/11

    Kostentragung: Unterlassene Klagerücknahme trotz Kostenübernahmeerklärung der

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