Rechtsprechung
OLG Celle, 17.03.1994 - 14 U 74/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zur Bindung nach Ausübung des Wahlrechts zwischen Reparatur und Ersatzwagenbeschaffung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Bindung nach Ausübung des Wahlrechts zwischen Reparatur und Ersatzwagenbeschaffung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- OLG-Report Celle 1994, 222
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05
Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz …
Allerdings wird eine Bindung des Geschädigten an die (vorbehaltslos) einmal gewählte Art der Schadensabrechnung, wie sie das Berufungsgericht für richtig hält, auch von anderen bejaht (vgl. OLG Celle, OLGR 1994, 222 = ZfS 1994, 400;… Böhme/Biela, Kfz-Haftpflichtschäden, 23. Aufl., Rn. D 26, Seite 164;… Huber, Das neue Schadensersatzrecht, Rn. 331 ff., 341; Lemcke, r+s 2002, 265, 272). - OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 200/05
Wahlrecht des Geschädigten ; Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur oder fiktiver …
Der Geschädigte hat sein gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB bestehendes Wahlrecht, entweder Wiederherstellung oder den dazu erforderlichen Geldbetrag zu verlangen, nicht bindend ausgeübt (und damit verloren, vgl. Senat, OLGR 1994, 222), wenn er zunächst auf der Basis einer "fiktiven" Schadensberechnung Ersatz begehrt, ohne damit eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung auszuschließen.Der Senat hat zwar mit Urteil vom 17. März 1994 (OLGR 1994, 222) entschieden, dass der Geschädigte an das von ihm einmal ausgeübte Wahlrecht, im Wege der Naturalrestitution gemäß § 249 Satz 2 BGB Ersatzbeschaffung statt Reparatur der beschädigten Sache zu begehren, gebunden ist, weil das Wahlrecht dann verbraucht ist, wenn es bindend ausgeübt wurde.
- OLG Koblenz, 27.03.2000 - 13 U 1369/99
Verjährung von Ansprüchen wegen Beschädigung eines Mietwagens; Ersatzanspruch des …
Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob dies auch dann gilt, wenn der Geschädigte sein Wahlrecht auf Ersatzbeschaffung - wie hier schon vorher ausgeübt hat (vgl. OLG Celle, OLGR 94, 222).