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   OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01   

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https://dejure.org/2001,22891
OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01 (https://dejure.org/2001,22891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2001 - 23 U 59/01 (https://dejure.org/2001,22891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 23 U 59/01 (https://dejure.org/2001,22891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Erledigung vor Zustellung der Klage; Voraussetzungen des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Düsseldorf 2002, 296
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Nach den von der Beklagten zutreffend wiedergegebenen Rechtsgrundsätzen kommt eine Erledigungsfeststellung auf einseitigen Antrag des Klägers nicht in Betracht, wenn eine Klage oder ein sonstiger verfahrenseinleitender Antrag bereits vor Eintritt der Rechtshängigkeit unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGHZ 83, 12, 13 ff. = NJW 1982, 1598; BGH NJW 1994, 3232, 3233; NJW 2000, 1645, 1647; aA.

    Will der Kläger die ihm aus § 91 ZPO drohende Kostenlast vermeiden, so kann er etwaige materiellrechtliche Ansprüche auf Erstattung der ihm bis zur Erledigung entstandenen Kosten im Wege der Klageänderung weiterverfolgen; dieser Anspruch kann nach § 256 Abs. 1 ZPO auch durch unbezifferten Feststellungsklage geltend gemacht werden (BGHZ 83, 12, 16 = NJW 1982, 1598; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 571; KG NJW 1991, 499, 500; Sannwald, NJW 1985, 898, 899; Mertins, DRiZ 1989, 281, 285 f., 287; G. Fischer, MDR 1997, 706).

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93

    Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Einen solchen Antrag hat die Klägerin bereits im ersten Rechtszug gestellt, weil ihr Begehren, die Erledigung der Hauptsache festzustellen und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, zugleich den Antrag enthält, die Ersatzpflicht der Beklagten für die bis dahin entstandenen Verfahrenskosten festzustellen (vergl. BGH NJW 1994, 2895, 2896; Liebheit, NJW 2000, 2234, 2235 mwN.).
  • OLG Frankfurt, 18.11.1988 - 22 U 89/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Will der Kläger die ihm aus § 91 ZPO drohende Kostenlast vermeiden, so kann er etwaige materiellrechtliche Ansprüche auf Erstattung der ihm bis zur Erledigung entstandenen Kosten im Wege der Klageänderung weiterverfolgen; dieser Anspruch kann nach § 256 Abs. 1 ZPO auch durch unbezifferten Feststellungsklage geltend gemacht werden (BGHZ 83, 12, 16 = NJW 1982, 1598; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 571; KG NJW 1991, 499, 500; Sannwald, NJW 1985, 898, 899; Mertins, DRiZ 1989, 281, 285 f., 287; G. Fischer, MDR 1997, 706).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Die auf Kostenersatz gerichtete Feststellungsklage ist unbegründet; die - auch im Falle einer Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit erforderlichen (BGH NJW 1990, 1905, 1906) - tatbestandlichen Voraussetzungen der als Anspruchsgrundlage allein in Betracht kommenden §§ 286 Abs. 1, 284 BGB waren nicht gegeben.
  • KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ; Entstehen einer wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Will der Kläger die ihm aus § 91 ZPO drohende Kostenlast vermeiden, so kann er etwaige materiellrechtliche Ansprüche auf Erstattung der ihm bis zur Erledigung entstandenen Kosten im Wege der Klageänderung weiterverfolgen; dieser Anspruch kann nach § 256 Abs. 1 ZPO auch durch unbezifferten Feststellungsklage geltend gemacht werden (BGHZ 83, 12, 16 = NJW 1982, 1598; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 571; KG NJW 1991, 499, 500; Sannwald, NJW 1985, 898, 899; Mertins, DRiZ 1989, 281, 285 f., 287; G. Fischer, MDR 1997, 706).
  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Bei einer einseitigen Erledigungserklärung bestimmt sich der Streitwert nur noch nach der Höhe der bis dahin entstandenen Kosten (BGHZ 106, 359, 366 = NJW 1989, 2885, 2886; BGH NJW-RR 1993, 765, 766; NJW-RR 1996, 1210; Zöller-Vollkommer, § 91a ZPO, Rn. 48; jeweils mwN.).
  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Der Beanstandung der Beklagten, das Landgericht habe über einen nicht gestellten Antrag entschieden, ist schon dadurch der Boden entzogen, dass die Klägerin die Ausführungen der angefochtenen Entscheidung als zutreffend verteidigt und durch ihren Antrag auf Zurückweisung der Berufung zu erkennen gegeben hat, dass sie sich die Auslegung des Landgerichts zu eigen machen und ihr Klagebegehren entsprechend verstanden wissen will; damit wäre ein etwaiger Verfahrensmangel geheilt (vergl. BGHZ 111, 158, 161 = NJW 1990, 1910, 1911; BGHZ 124, 351, 370 = NJW 1994, 1060, 1067; BGH NJW 1999, 61 f.; Senat, Urteil vom 15.2.2000 - 23 U 103/99 - Vollkommer in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 308, Rn. 7).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Bei einer einseitigen Erledigungserklärung bestimmt sich der Streitwert nur noch nach der Höhe der bis dahin entstandenen Kosten (BGHZ 106, 359, 366 = NJW 1989, 2885, 2886; BGH NJW-RR 1993, 765, 766; NJW-RR 1996, 1210; Zöller-Vollkommer, § 91a ZPO, Rn. 48; jeweils mwN.).
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 157/97

    Erfüllung einer Geldschuld durch Banküberweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Selbst wenn die - entgegen der Auffassung der Beklagten allein maßgebliche (BGH NJW 1999, 210 mwN.) - Gutschrift vom gleichen Tage auf dem Bankkonto der Klägerin erst nach diesem Zeitpunkt erfolgt und die Beklagte deshalb wegen des noch offenen Restbetrages nach § 284 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verzug gewesen wäre, so würde dies dem Feststellungsbegehren nicht zum (Teil-)Erfolg verhelfen, weil alle Gebühren des Mahnverfahrens bereits in vollem Umfang angefallen waren.
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 313/97

    Überschreitung des Antrags in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Der Beanstandung der Beklagten, das Landgericht habe über einen nicht gestellten Antrag entschieden, ist schon dadurch der Boden entzogen, dass die Klägerin die Ausführungen der angefochtenen Entscheidung als zutreffend verteidigt und durch ihren Antrag auf Zurückweisung der Berufung zu erkennen gegeben hat, dass sie sich die Auslegung des Landgerichts zu eigen machen und ihr Klagebegehren entsprechend verstanden wissen will; damit wäre ein etwaiger Verfahrensmangel geheilt (vergl. BGHZ 111, 158, 161 = NJW 1990, 1910, 1911; BGHZ 124, 351, 370 = NJW 1994, 1060, 1067; BGH NJW 1999, 61 f.; Senat, Urteil vom 15.2.2000 - 23 U 103/99 - Vollkommer in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 308, Rn. 7).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

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