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   OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01   

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OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01 (https://dejure.org/2002,1798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.2002 - 21 W 48/01 (https://dejure.org/2002,1798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 2002 - 21 W 48/01 (https://dejure.org/2002,1798)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe einer Partei kraft Amtes; PKH für Insolvenzverwalter; Wirtschaftliche Beteiligung von Gläubigern am Rechtsstreit; Zumutbarkeit der Aufbringung der Kosten des Rechtsstreits; Vorschusspflicht der Gesamtheit der Gläubiger; Mißverhältnis zwischen den ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1208
  • MDR 2002, 846
  • NZI 2002, 661
  • BauR 2002, 981
  • OLG-Report Düsseldorf 2002, 315
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.05.1999 - 2 W 84/99

    Prozesskostenhilfe für den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01
    Es ist diesen zwölf Gläubigern auch zuzumuten, die Kosten allein zu tragen und nicht alle Gläubiger an der Kostragungspflicht zu beteiligen; Gläubiger mit Minimalforderungen sind nicht an der Kostenaufbringung zu beteiligen (OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; Zöller/Philippi, aaO, § 116 Rdn. 7; vgl. OLG Köln, MDR 2000, 51, wonach bei vollständiger Befreidigung nur die beiden Großgläubiger die Kosten aufbringen müssen).

    Ein solches Mißverhältnis nimmt das Oberlandesgericht Köln (MDR 2000, 51) noch nicht bei vorzustreckenden Kosten an, die etwa 12, 7 % der von den Großgläubigern angemeldeten Forderungen ausmachen.

    Da der antragstellende Insolvenzverwalter nicht dargelegt hat, daß diesen zwölf wirtschaftlich Beteiligten die Mittel fehlen, kann der Senat auch davon ausgehen, daß ihnen die Bezahlung der Kosten möglich ist Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin kommt es nicht darauf an, ob die wirtschaftlich Beteiligten auch bereit sind, die Kosten vorzuschießen (BGH, MDR 2000, 51).

  • OLG Naumburg, 02.02.1994 - 7 W 1/94

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01
    Es ist diesen zwölf Gläubigern auch zuzumuten, die Kosten allein zu tragen und nicht alle Gläubiger an der Kostragungspflicht zu beteiligen; Gläubiger mit Minimalforderungen sind nicht an der Kostenaufbringung zu beteiligen (OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; Zöller/Philippi, aaO, § 116 Rdn. 7; vgl. OLG Köln, MDR 2000, 51, wonach bei vollständiger Befreidigung nur die beiden Großgläubiger die Kosten aufbringen müssen).
  • KG, 28.07.2008 - 2 U 50/08

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Prozesskostenaufbringung durch

    (ebenso BGH, Beschluss vom 06.12.2007, II ZA 12/07; Senat, Beschluss vom 14.07.2008, 2 W 91/08; OLG Hamm, OLGR 2007, 765; OLG München, Beschluss vom 02.03.2006, 21 U 1844/06; OLG Rostock, OLGR 2003, 254; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315).

    Von dem Betrag, der demgemäß den Insolvenzgläubigern zur Verfügung steht, ist ferner derjenige Anteil abzuziehen, der auf die Kleingläubiger (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315, m.w.N.; OLG Rostock, OLGR 2003, 254), die Arbeitnehmer des Gemeinschuldners, die Träger der Sozialverwaltung und die Bundesanstalt bzw. -agentur für Arbeit (vgl. Philippi in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 116 Rdnr. 8, m.Rspr.N.) entfällt.

    Im Übrigen ist der Umstand, dass einzelne Insolvenzgläubiger nicht bereit sind, sich an den Prozesskosten zu beteiligen, unerheblich (BGH MDR 1998, 737 [738]; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315; OLG Köln, OLGR 2000, 19).

    Dabei hat der Senat diejenigen Insolvenzgläubiger als "Kleingläubiger" angesehen, deren jeweilige Insolvenzforderung unter 1% der Summe aller Insolvenzforderungen, d.h. unter einem Betrag von ... EUR, lag (ähnlich: OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315, und OLG Rostock, OLGR 2003, 254, die die Grenze bei ... DM, d.h. ... EUR, angesetzt haben, ohne dies allerdings näher zu begründen).

  • OLG Nürnberg, 30.11.2004 - 5 W 3947/04

    Zur Zumutbarkeit der Finanzierung der Prozesskosten durch alle Insolvenzgläubiger

    Ob die wirtschaftlich Beteiligten auch leistungsbereit sind, ist unerheblich (BGH MDR 98, 737; OLG Köln MDR 2000, 51; OLG Düsseldorf MDR 2002, 846, Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Auflage, § 116 Rdnr. 15 f.).

    Der Senat hält es mit dem Antragsteller für richtig, in erster Linie den konkreten, in absoluten Beträgen zu messenden Einsatz an Prozesskosten für das Verfahren, in dem Prozesskostenhilfe beantragt wird, und den ebenfalls in absoluten Beträgen zu messenden, für die Gesamtheit der zumutbar wirtschaftlich Beteiligten erwarteten Prozesserfolg gegenüberzustellen" (so auch OLG Nürnberg vom 12. Mai 2003, 4 W 1078/03; OLG Karlsruhe JurBüro 1999, 476; OLG Düsseldorf ZIP 2002, 1208; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Auflage, § 116 Rdnr. 7; Steenbuck, a.a.O.).

  • OLG Schleswig, 10.02.2009 - 1 W 38/08

    Kostenbeteiligung der Gläubiger bei Prozess des Insolvenzverwalters

    Dem sind die Instanzgerichte bereits vorher, aber auch nachher zu Recht nicht gefolgt (AG Göttingen, NZI 1999, 506: Grenze bei 20 Gläubigern; OLG Düsseldorf ZIP 2002, 1208: 12 Gläubiger unproblematisch; OLG Koblenz OLGR 2006, 316: 15 Gläubiger noch zumutbar; OLG Schleswig, SchlAnz 2008, 25: 12 Gläubiger zumutbar).
  • OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02

    Kostenbeteiligung am Gegenstand des Rechtsstreits eines Insolvenzverwalters

    Das OLG Koblenz (MDR 2000, 1396) hat ohne nähere Begründung die Zumutbarkeit bei einer Quote von 4, 5 % bejaht (offengelassen von OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315 [dort Quote von 20 %]).
  • OLG Rostock, 21.02.2008 - 1 W 7/08

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit für Gläubiger des Insolvenzverfahrens zur

    Wann eine Minimalforderung vorliegt, ist im Einzelfall abhängig von den aufzubringenden Kosten [hier: ca. EUR 3.900,-; dazu gleich], der zu erlangenden Quote [hier: 4,17 %] und der Anzahl der Gläubiger [hier: 19] (OLG Düsseldorf, MDR 2002, 846).
  • OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04

    Mutwilligkeit einer Klage des Insolvenzverwalters gegen die Gesellschafter auf

    Dabei ist es unerheblich, ob die Gläubiger dazu bereit sind, die Kosten aufzubringen (BGH MDR 1998, 737; OLG Düsseldorf NZI 2002, 661 [662]).
  • OLG Köln, 07.07.2006 - 8 W 23/05

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter; Darlegung der Bedürftigkeit der Masse

    Ein Beitrag zu den Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits ist danach dann zumutbar, wenn die erforderlichen Finanzierungsmittel von den betroffenen Gläubigern unschwer aufgebracht werden können und der zu erwartende Nutzen des Rechtsstreits bei vernünftiger Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird als die aufzubringenden Prozesskosten (BGH NJW 1991, 40; OLG Karlsruhe, JurBüro 1999, 476; OLG Düsseldorf ZIP 2002, 1208; OLG Nürnberg ZInsO 2005, 102; Philippi in Zöller, a.a.O., zu § 116 Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05

    Prozesskostenhilfe: Grenze der Zumutbarkeit für die am Rechtsstreit des

    Bei der Prüfung, welchen Gläubigern eine Vorschusspflicht zumutbar ist, scheiden Gläubiger mit Minimalforderungen aus (OLG Düsseldorf, MDR 2002, 846; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383; Zöller-Vollkommer, aaO, § 116 Rnr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.2015 - 4 W 36/14

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Dabei ist anerkannt, dass dann, wenn mehrere Gläubiger an dem Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich beteiligt sind, auf die Gesamtheit der Gläubiger abzustellen ist, denen der Prozesserfolg zugute käme (OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, NZI 2002, 661).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - W (Kart) 2/07

    Kein kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch bei fehlendem Sachvortrag zur

    Es ist vielmehr eine wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich, in die jedenfalls die Insolvenzquote, die Quotenerhöhung, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko, die Gläubigerstruktur, die Höhe des auf den jeweiligen Gläubiger entfallenden Kostenvorschusses und das eigenständige schutzwürdige Interesse des Insolvenzverwalters im Rahmen des geordneten Insolvenzverfahrens einzubeziehen sind (BGH, NJW-RR 2006, 1064; OLG Düsseldorf NZI 2002, 661).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2002 - 5 W 43/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

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