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   OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 3 U 86/97   

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OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 3 U 86/97 (https://dejure.org/1999,15960)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.1999 - 3 U 86/97 (https://dejure.org/1999,15960)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 1999 - 3 U 86/97 (https://dejure.org/1999,15960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Notwegrecht im Falle des Fehlens einer zur ordnungsgemäßen Benutzung notwendigen Verbindung vom Grundstück mit einem öffentlichen Weg; Zustehen einer Notwegrente

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 1999, 262
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89

    Bemessung einer Notwegrente

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 3 U 86/97
    Insoweit sei eine Vergleichbarkeit zu dem herangezogenen und vom BGH entschiedenen "Hattersheim-Fall" (BGH NJW 1991, 564) nicht gegeben, weil der Beklagte die Straße nicht mit einer öffentlich-rechtlichen Festlegung als Straße im Bebauungsplan, sondern als Privatgrundstück eines reinen Wohngebietes erworben habe.

    Maßgebend für die Bemessung der Notwegrente ist nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1991, 564 "Hattersheim-Fall") die Minderung des Verkehrswertes, die das gesamte Grundstück durch den Notweg erfährt.

    Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalles und die individuellen Vermögensnachteile des Duldungspflichtigen im Zeitpunkt der Entstehung des Notwegrechtes mitzuberücksichtigen (BGH NJW 1991, 564 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93

    Parteiwechsel in einem Rechtsstreit über einen Notwegeanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 3 U 86/97
    Insoweit wird auf die ausführliche Begründung von Landgericht und Oberlandesgericht im einstweiligen Verfügungsverfahren, die ins erstinstanzliche landgerichtliche Urteil übernommen wurde (Seite 22 des Urteils), Bezug genommen (vgl. i.ü.: OLG Frankfurt MDR 1981, S. 932; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042; MüKo-Säcker BGB, § 917, Rdn. 13 ff).
  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 3 U 86/97
    Zwar geht die Rechtsprechung des BGH im Grundsatz davon aus, dass das Befahren einer Privatstraße zur Erreichung von Parkplätzen sich nicht ohne weiteres aus dem Notwegrecht ergibt (BGHZ 75, 315 H).
  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 3 U 86/97
    Allerdings muss der Berechtigte keine im Verhältnis zum Gesamtertrag seines Grundstücks unzumutbaren Kosten aufwenden (BGH NJW 1964, 1321).
  • OLG Frankfurt, 10.03.1981 - 8 U 219/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 3 U 86/97
    Insoweit wird auf die ausführliche Begründung von Landgericht und Oberlandesgericht im einstweiligen Verfügungsverfahren, die ins erstinstanzliche landgerichtliche Urteil übernommen wurde (Seite 22 des Urteils), Bezug genommen (vgl. i.ü.: OLG Frankfurt MDR 1981, S. 932; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042; MüKo-Säcker BGB, § 917, Rdn. 13 ff).
  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Objektiv ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen in den Garagen für die ordnungsmäßige Benutzung des Wohngrundstücks nicht notwendig (a.A. OLG Frankfurt a.M. ZfIR 2000, 124, 126 zu einer WEG-Anlage mit Tiefgaragen- und Stellplätzen).
  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks

    Es besteht kein Anlass, von dieser Rechtsprechung abzurücken, zumal in der nach der Entscheidung des Senats veröffentlichten Rechtsprechung und Literatur dieser Ansatz nahezu durchgehend gebilligt wird (OLG Schleswig, MDR 2003, 25; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 1385; OLG Saarbrücken, NJWE-MietR 1996, 217; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 1042, 1043; BeckOK-BGB/Fritzsche, Edition 28, § 917 Rn. 16 f.; Erman/Lorenz, BGB, 13. Aufl., § 917 Rn. 2; jurisPK-BGB/Rösch, 6. Aufl., 2012, § 917 Rn. 5; MünchKomm-BGB/Säcker, 6. Aufl., § 917 Rn. 13; NK-BGB/Ring, § 917 Rn. 13; Staudinger/Roth, BGB, [Bearb. 2009], § 917 Rn. 27; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 917 Rn. 6; PWW/Lemke, BGB, 8. Aufl., § 917 Rn. 16; Dehner, Nachbarrecht, 7. Aufl., B § 27 S. 12 ff.; Saller in: Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., 4. Teil Rn. 31; aA OLG Frankfurt am Main, ZfIR 2000, 124, 126 zu einer WEG-Anlage mit Tiefgaragen- und Stellplätzen; Soergel/Baur, BGB 13. Aufl., § 917 Rn. 5).
  • BGH, 16.04.2021 - V ZR 85/20

    Notwegrecht: Möglichkeit der Errichtung einer Zufahrt über ein anderes Grundstück

    (c) Bloße Zweifel an dem Bestehen des Anspruchs machen seine gerichtliche Durchsetzung für den Eigentümer noch nicht unzumutbar (so aber - wie das Berufungsgericht - OLGR Frankfurt 1999, 262, 264 zu einem Erschließungsanspruch).
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2013 - 9 U 173/10

    Umfang des Notwegerechts

    (Zu einem Ausnahmefall, in welchem die Rechtsprechung ausnahmsweise wegen besonderer Umstände des Sachverhalts ein Notwegrecht zum Befahren des Grundstücks mit Kraftfahrzeugen angenommen hat, vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1999, 262; die Rechtsauffassung des OLG Frankfurt ist allerdings in einer späteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs, BGH, NJW-RR 2009, 515, 516, nicht gebilligt worden.).
  • OLG Celle, 11.02.2009 - 4 U 36/08

    Voraussetzungen eines Notwegerechts; Zumutbarkeit der Schaffung einer eigenen

    Maßgeblich ist vielmehr das Verhältnis der für die Schaffung einer Zuwegung notwendigen Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks (BGH NJW 2006, 3426, 3427 m. w. N.. BGH NJW 1964, 1321, 1322. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 724. OLGR Frankfurt 1999, 262).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2020 - 16 U 9/19

    Voraussetzungen eines Notwegerechts

    (d) Soweit schließlich das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 27.5.1999, 3 U 86/97, einen Notweg bei einer als Zuwegung zu einer Tiefgarage dienenden Straße bejaht hat, bestand die besondere Situation, dass es um einen Wohnungseigentumskomplex mit 113 Wohnungen ging und in dem dicht besiedelten Gebiet die Bewohner nicht auf das Parken in den umliegenden Straßen verwiesen werden konnten.
  • OLG Hamm, 30.09.2019 - 5 U 2/19

    Duldung der Benutzung einer Straße als Zugang und Zufahrt für Pkw zu einem

    Die Notwendigkeit der Benutzung des Verbindungsgrundstücks ist grundsätzlich dann nicht gegeben, wenn ein anderer ausreichender, wenn auch unbequemerer oder teurerer Zugang möglich ist; im Verhältnis zum Gesamtertrag seines Grundstücks unzumutbare Kosten zur Schaffung eines fehlenden bzw. zu Benutzung eines vorhandenen Zugangs braucht der Berechtigte aber nicht aufzuwenden (BGH NJW 1964, 1321; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2014 - 12 U 81/14, juris Rz. 64; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.1999 - 3 U 86/97, juris Rz. 39, 45).
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