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   OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 1 U 190/99   

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https://dejure.org/2001,7857
OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 1 U 190/99 (https://dejure.org/2001,7857)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.02.2001 - 1 U 190/99 (https://dejure.org/2001,7857)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 1 U 190/99 (https://dejure.org/2001,7857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Renovierungsarbeiten und nicht entfernter Einrichtungen nach beendetem Mietverhältnis; Wegnahmebefugnis und Wegnahmepflicht des Mieters; Verlegung eines Teppichs als Schönheitsreparatur; Verjährung nach Rückgabe der Mietsache ; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnung muss bei Auszug komplett geräumt werden

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Einbauten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 547a Abs. 1 § 556 § 558 Abs. 2
    Pflichten des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses; Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2001, 319
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 326/80

    Nutzung der Einrichtung nach Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 1 U 190/99
    Nach der gesetzlichen Regelung ist dem Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses nach § 547 a BGB eine Wegnahmebefugnis eingeräumt und darüber hinaus nach § 556 BGB eine Wegnahmepflicht auferlegt (BGH NJW 1981, 2564, 2565 m.w.N.).

    Mit der Wegnahmebefugnis des Mieters und seiner Wegnahmepflicht korrespondieren die Pflicht des Vermieters, die Wegnahme zu dulden und sein Anspruch auf Beseitigung von Einrichtungen (BGH NJW 1981, 2564, 2565).

  • BGH, 19.10.1966 - VIII ZR 93/64

    Haftung des Vermieters für den Unfall eines Mieters im Treppenhaus - Sturz eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 1 U 190/99
    Zwar waren Treppenhaus und Aufzug auch ohne besondere Abrede an die Beklagte mitvermietet, weil sie notwendig waren, um der Beklagten den Zugang zu den gemieteten Räumen zu gewähren (BGH NJW 1967, 154; Palandt/Weidenkaff a.a.O., § 535 Rn. 9).
  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 17/90

    Mieteransprüche bei Feuerversicherung des Vermieters für Geschäftsgebaude

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 1 U 190/99
    Auch wenn Einrichtungen zu wesentlichen Bestandteilen des vermieteten Gebäudes werden und der Mieter sein Eigentum daran verliert, besteht das als dinglicher Anspruch zu qualifizierende Wegnahmerecht aus § 547 a Abs. 1 BGB fort (BGH NJW 1991, 3031 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90

    Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 1 U 190/99
    Die für den Beginn der Verjährungsfrist nach § 558 Abs. 2 BGB maßgebliche Rückgabe der Mietsache aber kann zwar unter bestimmten Umständen auch bei Fortbestehen des Mietverhältnisses dann angenommen werden, wenn der Vermieter eine Art von Sachherrschaft erlangt, die ihn in die Lage versetzt, die Mietsache auf etwaige Mängel oder Veränderungen zu untersuchen (BGH NJW 1991, 2416, 2418 m.w.N.).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04

    Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen

    Dass der Vermieter (vorübergehend) die Möglichkeit erhält, während des (auch nur mittelbaren) Besitzes des Mieters die Mieträume besichtigen zu lassen, genügt demgegenüber nicht (BGH, Urteile vom 10. Juli 1991 - XII ZR 105/90; vom 6. November 1991 - XII ZR 216/90; vom 10. Mai 2000 - XII ZR 149/98; vom 19. November 2003 - XII ZR 68/00 - alle aaO; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 319, 320; Herrlein/Kandelhard, aaO Rn. 30; Schmidt-Futterer/Gather, aaO Rn. 54; Jendrek, aaO, 596).
  • AG Brandenburg, 01.04.2003 - 32 C 181/00

    Klage des Vermieters auf Beseitigung einer vom Mieter angebrachten

    Jedoch ist der Beklagte auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung in diesem Sinne verpflichtet, Einrichtungen, mit denen er die Wohnung versehen hat, nach Ablauf der Mietzeit zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen (BGH, NJW 1981, Seite 2564 = WuM 1982, Seite 50; OLG Düsseldorf, WuM 1996, Seiten 410 f.; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 2001, Seiten 319 f.; AG Münster, WuM 2000, Seite 693; AG Berlin-Schöneberg, GE 2000, Seite 814; OLG Hamburg, WuM 1990, Seite 390; AG Bad Vilbel, WuM 1990, Seiten 296 f.; LG Berlin, MDR 1987, Seiten 234 f.).

    Dies gehört nämlich zum Umfang der Räumungspflicht gemäß § 546 BGB n. F. Nach der gesetzlichen Regelung ist dem Mieter nämlich in der Regel erst bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Wegnahmepflicht auferlegt (BGH, NJW 1981, Seiten 2564 f. = MDR 1981, Seite 1008; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 2001, Seiten 319 f.; AG Münster, WuM 2000, Seite 693; AG Berlin-Schöneberg, GE 2000, Seite 814; OLG Hamburg, WuM 1990, Seite 390; AG Bad Vilbel, WuM 1990, Seiten 296 f.; LG Berlin, MDR 1987, Seiten 234 f.).

    Mit der Wegnahmepflicht korrespondiert der Anspruch des Vermieters auf Beseitigung dieser Einrichtungen bei Beendigung des Mietverhältnisses (BGH, NJW 1981, Seiten 2564 f. = MDR 1981, Seite 1008; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 2001, Seiten 319 f.).

    Wenn der Beklagte dann bei Beendigung des Mietverhältnisses hinsichtlich dieser Wohnung einer Aufforderung zur Entfernung der von ihm angebrachten Holzpaneel-Deckenverkleidung nicht nachkommt, wäre er zum Ersatz der durch den Rückbau erforderlichen Kosten im Rahmen des Schadenersatzes verpflichtet (OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 2001, Seiten 319 f.; AG Warendorf, WuM 2001, Seiten 488 f.; T. Eisenhardt, WuM 1998, Seiten 447 ff.).

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