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   OLG Frankfurt, 23.07.2004 - 1 W 48/04   

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https://dejure.org/2004,6300
OLG Frankfurt, 23.07.2004 - 1 W 48/04 (https://dejure.org/2004,6300)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.07.2004 - 1 W 48/04 (https://dejure.org/2004,6300)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 1 W 48/04 (https://dejure.org/2004,6300)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 204 Abs 1 Nr 7 BGB, § 204 Abs 2 S 2 BGB, § 204 Abs 3 BGB, § 411 Abs 4 S 2 ZPO, § 492 Abs 1 ZPO
    Selbstständiges Beweisverfahren: Nichtbetreiben des Verfahrens bei nicht fristgemäßer Kostenvorschusseinzahlung; Beendigung der Verjährungshemmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassen der fristgemäßen Zahlung des geforderten Kostenvorschusses im selbstständigen Beweisverfahren; Ende der durch die Verfahrenseinleitung ausgelösten Hemmung der Verjährung bei Nichtbetreiben des Verfahrens; Gleichsetzung der Nichtbetreibung des Verfahrens mit ...

  • Judicialis

    BGB § 204 I Nr. 7; ; BGB § 204 III; ; ZPO § 411 IV; ; ZPO § 492 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen und den Folgen des Nichtbetreiben eines Verfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nichtbetreiben des Selbständigen Beweisverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 20.9.2004)

    Verjährung trotz Beweisverfahren // Wirkung der verspäteten Zahlung eines Kostenvorschusses im Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht fristgemäße Vorschusszahlung beendet nicht das selbständige Beweisverfahren! (IBR 2005, 66)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2004, 325
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 23.10.2001 - 14 W 33/01

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Beseitigung von Mängeln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2004 - 1 W 48/04
    Vielmehr ist in der nicht rechtzeitigen Zahlung eines weiteren Kostenvorschusses nachdem der ursprünglich angeforderte, sich als nicht kostendeckend erweisende gezahlt worden war - ein Nicht-Weiterbetreiben des Verfahrens zu sehen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 23.10.2001 - 14 W 33/01 -, OLGR 2001, 335 unter II. der Gründe).
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98

    Weiterbetreiben des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2004 - 1 W 48/04
    Dies kann durch jede Prozesshandlung geschehen, die unmittelbar auf das Verfahren einwirkt und dazu bestimmt und geeignet ist, dieses wieder in Gang zu setzen (BGH, Urt. v. 18.10.2000 - XII ZR 85/98 -, NJW 2001, 218 unter II.4.
  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2004 - 1 W 48/04
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein selbständiges Beweisverfahren wie das vorliegende mit dem Zugang des Sachverständigengutachtens an die Parteien endet, sofern weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (BGH, Urt. v. 20.02.2002 - VII ZR 228/00 -, BGHZ 150, 55 unter II.1.b der Gründe).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 16 W 20/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.07.2004 - 1 W 48/04
    Da für den - hier gegebenen - Fall des Nichtbetreibens des Verfahrens § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB eine spezielle, detaillierte Regelung darüber enthält, an welche tatsächlichen Gegebenheiten in einem derartigen Fall anzuknüpfen ist, ist der Rechtssicherheit Genüge getan, ohne dass es einer Gleichstellung der Nichtzahlung eines Kostenvorschusses mit den dargestellten Beendigungsgesichtspunkten nach Erstattung des Sachverständigengutachtens bedarf (a.A. OLG Frankfurt, 16. ZivSen., Beschl. v. 12.07.2000 - 16 W 20/00 -, OLGR 2001, 103 auf der Grundlage des bis zum 31.12.2001 geltenden Verjährungsrechts).
  • OLG Schleswig, 28.02.2011 - 16 W 118/10

    Rechtsfolgen der nicht rechtzeitigen Einzahlung des Kostenvorschusses im

    Fall der nicht rechtzeitigen Einzahlung des Kostenvorschusses ist kein Fall der Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens, sondern ein Nichtbetreiben des Verfahrens im Sinne von § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB (im Anschluss an OLG Frankfurt OLGR 2004, 325).

    Der Senat ist mit dem OLG Frankfurt (Beschluss vom 23. Juli 2004 - 1 W 48/04 - OLGR 2004, 325) der Auffassung, dass der Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung des Kostenvorschusses nicht ein Fall der Beendigung des selbstständigen Verfahrens im eben dargestellten Sinn, sondern ein Nichtbetreiben des Verfahrens im Sinne von § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB ist.

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 21 W 21/11

    Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens duch sachliche Erledigung bei

    Während teilweise vertreten wird, dass die Nichtzahlung des Vorschusses zur Folge hat, dass das Beweisverfahren beendet ist (vgl. Koeble Kniffka/Koeble, a.a.O.), lehnt eine obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juli 2004, 1 W 48/04, IBR 2005, 66 mit Anmerkung Wolff) diesen Ansatz einer Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens durch Nichtzahlung des Vorschusses ab, sieht in einem solchen Verhalten vielmehr ein Nicht-Weiterbetreiben des Verfahrenes, was über § 204 Abs. 2 Satz 2 a.E. BGB der (durch die Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens ausgelösten) Hemmung der Verjährung zur Folge hat.
  • LG Kiel, 03.12.2010 - 9 OH 20/08

    Ende des Verfahrens bei fehlendem Vorschuss

    Der Vorsitzende wies mit Verfügung vom 14.09.2010 auf die Entscheidung des OLG Frankfurt (IBR 2005, 66) hin, wonach durch das Nichtbetreiben des selbständigen Beweisverfahrens infolge der fehlenden Vorschusszahlung dieses beendet werde, wenn der Vorschuss nicht innerhalb der Frist oder zumindest in zeitlich überschaubarem Zusammenhang nach dem Ende der Frist eingezahlt worden sei.

    Dabei schließt sich die Kammer der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (B. v. 23.07.2004 - IBR 2005, 66) an, wonach jedenfalls dann, wenn in zeitlich überschaubarem Zusammenhang nach Ablauf der Fristsetzung für die Zahlung des Vorschusses noch eine Zahlung erfolgt, dies dem Zweck des selbständigen Beweisverfahrens nicht entgegensteht, so dass es trotz der Fristversäumung fortgesetzt werden kann.

  • OLG Frankfurt, 07.10.2009 - 19 W 61/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens

    Ein selbständiges Beweisverfahren endet mit dem Zugang des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien, sofern weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 S. 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (BGHZ 150, 55 unter II 1b der Gründe; OLG Frankfurt, OLGR 2004, 325 und OLGR 2006, 310).
  • OLG Köln, 22.08.2011 - 19 W 35/11

    Anforderungen an die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Dies wird teilweise angenommen (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rnr. 13 "selbständiges Beweisverfahren"; OLG Frankfurt, MDR 1995, 751; OLG Stuttgart OLGR 1999, 419 f.; OLG Frankfurt OLGR 2004, 325 ff.; OLG München OLGR 2001, 157 f.; OLG Celle, NJW-RR 1998, 1079).
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