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   OLG Köln, 29.08.1994 - 2 Wx 4/94   

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https://dejure.org/1994,7335
OLG Köln, 29.08.1994 - 2 Wx 4/94 (https://dejure.org/1994,7335)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.08.1994 - 2 Wx 4/94 (https://dejure.org/1994,7335)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. August 1994 - 2 Wx 4/94 (https://dejure.org/1994,7335)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2232, 2233; ZPO §§ 415, 418; BeurkG §§ 17, 25, 26
    Form der Testamentserrichtung eines Stummen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Zuziehung eines Zeugen bei Schreibunfähigkeit bei Erstellung des Testaments ; Wesentliche Aufgabe des Notars bei der Beurkundung; Zweifel über die Sprechfähigkeit des Testierenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Form der Testamentserrichtung eines Stummen - Testament, Notar, Stummer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 69
  • OLG-Report Köln 1995, 43
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 25.09.1924 - IV 25/24

    1. Mängel einer öffentlichen Urkunde. 2. Über die Erfordernisse eines durch

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  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

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  • OLG Köln, 14.07.1993 - 2 U 149/91

    Folgeunternehmer beschädigt Leistung des Vorunternehmers: Schadensersatz?

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  • OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99

    Nachweis der Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers

    Die Abgrenzung zwischen den Fallgestaltungen des Missbrauchs und den Fällen, in denen der Vertragserbe schutzlos bleibt, ist vielmehr durch Klärung der Frage vorzunehmen, ob der Erblasser an der Verfügung ein lebzeitiges Eigeninteresse hatte (vgl. BGH NJW 1992, 2630, 2631; BGH NJW 1992, 564, 566; BGH WM 1973, 107, 108; OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).

    So ist eine Schenkung in der Regel nicht gerechtfertigt, wenn der Erblasser allein wegen eines auf Korrektur des Vertrages gerichteten Sinneswandels ohne Veränderung der bei Abschluss des Erbvertrages vorhandenen Umstände anstelle der bedachten Partei einem anderen wesentliche Vermögenswerte ohne entsprechende Gegenleistung zuwendet, nur weil er dem Erblasser genehmer ist (vgl. BGH WM 1980, 1126, 1127; BGHZ 66, 8, 16; OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).

    Auch reicht es nicht aus, wenn der Erblasser aufgrund eines Sinneswandels nach Abschluss des Erbvertrages engere personale Bindungen zum Beschenkten entwickelt hat und dieser Zuneigung durch die Schenkung Ausdruck verleihen möchte (vgl. OLG Köln NJW-RR 1992, 200; OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).

    Ein lebzeitiges Eigeninteresse ist andererseits zu bejahen, wenn der Erblasser die Verfügung getroffen hat, um die Versorgung für sein Alter sicherzustellen oder zu verbessern, wobei weiter davon auszugehen ist, dass das Bedürfnis alleinstehender Erblasser, im Alter versorgt und gegebenenfalls auch gepflegt zu werden, mit den Jahren immer dringender und gewichtiger wird (vgl. OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).

    Eine weitere Rechtfertigung ist die Schenkung als Dank für geleistete oder noch zu leistende Dienste, Pflege oder Hilfe (vgl. OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44 m.w.N.).

    Schließlich ist das Bedürfnis eines alleinstehenden Erblassers nach einer seinen persönlichen Vorstellungen entsprechenden Versorgung und Pflege im Alter ein vom Vertragserben anzuerkennendes Eigeninteresse, wenn der Erblasser es dadurch zu verwirklichen sucht, dass er eine ihm nahestehende Person durch Schenkungen an sich bindet (vgl. BGH NJW 1992, 2360, 2361; BGHZ 88, 269, 270; OLG Köln OLG-Report 1995, 43, 44).

  • OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95

    Testamentarische Regelung für den Fall, daß beide Eheleute sterben

    Wie der Senat bereits an anderer Stelle ausgeführt hat, muß die Entscheidung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht stets von den Richtern getroffen werden, die an einer für die Entscheidung notwendigen Beweisaufnahme teilgenommen haben (vgl. Senat FamRZ 1992, 200; Beschluß vom 29.08.1994 - 2 Wx 4/94 = OLG-Report Köln 1995, 43 -LS-).
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