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   OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08   

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https://dejure.org/2009,1173
OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08 (https://dejure.org/2009,1173)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.04.2009 - 6 U 218/08 (https://dejure.org/2009,1173)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. April 2009 - 6 U 218/08 (https://dejure.org/2009,1173)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Ja, ich bin damit einverstanden..." - Eine als so genannte "Opt-in"-Klausel vorformulierte Einwilligung in Telefonwerbung ist unwirksam, wenn sie so allgemein gehalten ist, dass sie ohne einen konkreten Bezug die Bewerbung aller möglichen Waren und Dienstleistungen ...

  • openjur.de

    §§ 307, 305 BGB; § 7 UWG; §§ 1, 9 UKlaG

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Opt-In-Klauseln unterliegen der AGB-Kontrolle und müssen auf bestimmte Waren und Anbieter begrenzt sein - Telefonwerbung

  • IWW
  • JurPC

    BGB § 307
    Vorformulierte Klausel bezüglich Einverständnis mit Werbung unwirksam

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vorformulierte Klausel, durch die der Kunde sein Einverständnis mit Werbung erklärt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung des Einverständnisses mit Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS; Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • adresshandel-und-recht.de

    Opt-In Einwilligungserklärung bei Gewinnspielen rechtswidrig

  • info-it-recht.de

    "Opt-In"-Einwilligung in Telefonwerbung (AGB-Klausel / Transparenzgebot)

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1; ; BGB §§ ... 305 ff.; ; BGB § 305 Abs. 1 S. 1; ; BGB §§ 307 ff.; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 307 Abs. 3 S. 1; ; UKlaG § 1; ; UKlaG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; UKlaG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; UKlaG § 9 Nr. 3; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Wo kommt die Werbung her?

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unwirksam: Vorformulierte Klausel bezüglich Einverständnis mit Werbung

  • wkblog.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unwirksam: Vorformulierte Klausel bezüglich Einverständnis mit Werbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305; BGB § 307 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung des Einverständnisses mit Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS; Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Opt-In"-Einwilligung in Telefonwerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 307 BGB
    Indem Sie sich bei uns registrieren, sind Sie mit Werbung einverstanden?

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Adresshandel/Datenhandel - Werbemails - SMS-Werbung - Telefonwerbung - Werbung

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Adresshandel/Datenhandel - Datenschutz - Einwilligungserklärung - E-Mail-Werbung - SMS-Werbung - Telefonwerbung - Werbung

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Allgemeine Opt-in-Klausel ist unwirksam

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine vorformulierte Klausel, durch die der Kunde sein Einverständnis mit unbestimmter telefonischer Werbung, Werbung per E-Mail oder per SMS erklärt, ist unwirksam und damit abmahnfähig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine vorformulierte Klausel, durch die der Kunde sein Einverständnis mit unbestimmter telefonischer Werbung, Werbung per E-Mail oder per SMS erklärt, ist unwirksam und damit abmahnfähig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Einwilligungserklärung über Zusendung weiterer Werbung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Telefonwerbung, Opt-In-Einwilligung, unangemessene Benachteiligung, Opt-In-Verfahren, Opt In

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pauschale Einwilligungserklärung bei Internet-Gewinnspielen unwirksam

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Allgemeine "Opt-in"-Klausel ist unwirksam

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Telefonwerbung und Opt-in

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 470
  • MIR 2009, Dok. 132
  • OLG-Report Köln 2009, 741
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    a) §§ 305 ff. BGB sind ihrem Schutzzweck entsprechend auch auf vom Verwender vorformulierte einseitige Erklärungen des anderen Teils anzuwenden, die im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis stehen (BGH GRUR 2008, 1010, 1011 - Payback; BGH GRUR 2000, 818, 819 - "Telefonwerbung VI").

    Entscheidend ist, dass der Verwender - wie im vorliegenden Fall - bei der abzugebenden Erklärung die rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich in gleicher Weise in Anspruch nimmt wie bei der Vorformulierung eines Vertragstextes, und dass der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss hat (BGH GRUR 2000, 818, 819 - "Telefonwerbung VI").

    Ob dieser Auffassung uneingeschränkt zuzustimmen ist oder der Auffassung der Vorzug gebührt, dass nur diejenige vorformulierte Einverständniserklärung zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, die auch über die Belange des bereits bestehenden bzw. des konkret anzubahnenden Vertrages hinausgehende Werbung umfasst (vgl. BGH GRUR 2000, 818, 820 - "Telefonwerbung VI"; OLG Köln WRP 2008, 1130 = GRUR-RR 2008, 316 und Urteil vom 5.12.2008 - 6 U 114/08, nicht veröffentlicht; ebenso Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 27. Aufl., § 7 Rn. 140), kann der Senat offenlassen.

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    b) Nach der Rechtsprechung des IV. Zivilsenates (BGH NJW 1999, 2279, 2282) sowie des XI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes (BGHZ 141, 124, 128 = NJW 1999, 1864 f.) schließt der Schutz der Privatsphäre wegen der mit Werbeanrufen verbundenen massiven Beeinträchtigungen eine Einwilligung in die Telefonwerbung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen generell aus.

    Die Unangemessenheit wird auch nicht dadurch ausgeräumt, dass die vorformulierte Einverständniserklärung jederzeit widerruflich ist (so aber Graf von Westphalen, BB 1999, 1131, 1132; Imping, MDR 1999, 857), denn damit wird die Initiative zur Wiederherstellung der ungestörten Privatsphäre in unzulässiger Weise auf den Betroffenen verlagert (BGHZ 141, 124, 129 = NJW 1999, 1864, 1865; BGH NJW 1999, 2279, 2282).

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    a) §§ 305 ff. BGB sind ihrem Schutzzweck entsprechend auch auf vom Verwender vorformulierte einseitige Erklärungen des anderen Teils anzuwenden, die im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis stehen (BGH GRUR 2008, 1010, 1011 - Payback; BGH GRUR 2000, 818, 819 - "Telefonwerbung VI").

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der "Payback"-Entscheidung (BGH GRUR 2008, 1010 ff.).

  • BGH, 16.03.1999 - XI ZR 76/98

    Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    b) Nach der Rechtsprechung des IV. Zivilsenates (BGH NJW 1999, 2279, 2282) sowie des XI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes (BGHZ 141, 124, 128 = NJW 1999, 1864 f.) schließt der Schutz der Privatsphäre wegen der mit Werbeanrufen verbundenen massiven Beeinträchtigungen eine Einwilligung in die Telefonwerbung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen generell aus.

    Die Unangemessenheit wird auch nicht dadurch ausgeräumt, dass die vorformulierte Einverständniserklärung jederzeit widerruflich ist (so aber Graf von Westphalen, BB 1999, 1131, 1132; Imping, MDR 1999, 857), denn damit wird die Initiative zur Wiederherstellung der ungestörten Privatsphäre in unzulässiger Weise auf den Betroffenen verlagert (BGHZ 141, 124, 129 = NJW 1999, 1864, 1865; BGH NJW 1999, 2279, 2282).

  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    Vielmehr hat sie noch im Rechtsstreit die Zulässigkeit der benutzten Klausel verteidigt und war nicht bereit, eine uneingeschränkte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (vgl. BGH NJW-RR 2001, 485, 487).
  • LG Köln, 22.10.2008 - 26 O 5/08

    Unzureichende Einwilligungserklärung bei Gewinnspielen

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    I.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.10.2008 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 5/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 100.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Klausel im Rahmen von Gewinnspielen zu verwenden, ausgenommen gegenüber einer Person, die in ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), wenn dies geschieht wie folgt:.
  • OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07

    Einverständnis mit Telefonwerbung per AGB

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    Ob dieser Auffassung uneingeschränkt zuzustimmen ist oder der Auffassung der Vorzug gebührt, dass nur diejenige vorformulierte Einverständniserklärung zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, die auch über die Belange des bereits bestehenden bzw. des konkret anzubahnenden Vertrages hinausgehende Werbung umfasst (vgl. BGH GRUR 2000, 818, 820 - "Telefonwerbung VI"; OLG Köln WRP 2008, 1130 = GRUR-RR 2008, 316 und Urteil vom 5.12.2008 - 6 U 114/08, nicht veröffentlicht; ebenso Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 27. Aufl., § 7 Rn. 140), kann der Senat offenlassen.
  • OLG Frankfurt, 14.08.2014 - 6 U 114/08

    Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen Pflichtverletzung bei Abschlussprüfung

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    Ob dieser Auffassung uneingeschränkt zuzustimmen ist oder der Auffassung der Vorzug gebührt, dass nur diejenige vorformulierte Einverständniserklärung zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, die auch über die Belange des bereits bestehenden bzw. des konkret anzubahnenden Vertrages hinausgehende Werbung umfasst (vgl. BGH GRUR 2000, 818, 820 - "Telefonwerbung VI"; OLG Köln WRP 2008, 1130 = GRUR-RR 2008, 316 und Urteil vom 5.12.2008 - 6 U 114/08, nicht veröffentlicht; ebenso Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 27. Aufl., § 7 Rn. 140), kann der Senat offenlassen.
  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 28/07

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem Werkvertrag; Ausschluss

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
    Treu und Glauben verpflichten den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen, damit dieser sich bei Vertragsschluss hinreichend über die rechtliche Tragweite der Vertragsbedingungen klar werden kann (BGH NJW-RR 2008, 615, Tz. 12).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 1 U 33/11

    Unwirksame Klauseln in Stromlieferungsverträgen

    Entscheidend ist, dass der Verwender - wie im vorliegenden Fall - bei der von den Kunden abzugebenden Erklärung die rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich ebenso in Anspruch nimmt wie bei der Vorformulierung eines Vertragstextes, und dass der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss hat (vgl. BGH, GRUR 2000, 818 -Telefonwerbung VI - [juris Rn. 17 m.w.N.]; BGHZ 141, 124 [juris Rn. 12]; OLG Köln, OLGR 2009, 741 [juris Rn. 10]).

    Nach der bisherigen - neueren - Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte sind vorformulierte Einverständnisklauseln jedenfalls dann nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie über die Belange des bereits bestehenden bzw. des konkret anzubahnenden Vertrages hinausgehende Werbung umfassen (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 741 [juris Rn. 15]; OLG Dresden, BeckRS 2011, 03063 [unter II. A. III. 2 b]) oder über den erkennbaren Zweck eines Gewinnspiels hinausgehen (vgl. OLG Hamburg, OLGR 2009, 436 [juris Rn. 20]).

  • OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 43/08

    Wettbewerbsverstoß durch Zusendung von E-Mail-Werbung: Darlegungs- und Beweislast

    Ein derartiges Ansinnen ist jedenfalls im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zivilrechtlich unwirksam und verstößt in entsprechender Weise gegen Wettbewerbsrecht (ebenso OLG Köln, Urt. v. 29.04.09, 6 U 218/08).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen

    Vielmehr wurde ausweislich des mit der Anlage B5 zur Verfassungsbeschwerdeschrift übersandten Screenshots des Gewinnspiels die Teilnahme an diesem vom Akzeptieren der Teilnahmebedingungen abhängig gemacht, was nach der von der Beschwerdeführerin selbst angeführten Rechtsprechung (u. a. OLG Köln, Urteil vom 29. April 2009 - 6 U 218/08 - MMR 2009, 470; KG, Urteil vom 26. August 2010 - 23 U 34/10 - NJW 2011, 466) für die Bejahung eines Vertragsverhältnisses ausreicht.
  • KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle bei einer vorgedruckten

    Ein Vertragsverhältnis wäre nur dann anzunehmen, wenn die angesprochenen Verbraucher, um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, eine rechtsgeschäftliche Erklärung, etwa eine Zustimmung zu bestimmten Teilnahmebedingungen, hätten abgeben müssen, wie es bei den vom Kläger zitierten Entscheidungen des OLG Karlsruhe und OLG Köln (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 302, 303; OLGR Köln 2009, 741 Rz. 9) der Fall war.
  • LG Bonn, 10.01.2012 - 11 O 49/11

    Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich Werbeanrufe bei Fehlen einer wirksamen

    Anschließend an die Schutzzwecküberlegungen unter Ziffer 2. unterliegt eine von dem Werbenden vorformulierte Einwilligungserklärung der Zulässigkeitskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305ff. BGB (OLG Köln MMR 2009, 470f.; Köhler/Bornkamm, aaO., § 7 Rd.137; Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl. 2010, § 7 Rd.54 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 226/08

    Wettbewerbsverstoß durch Zusendung von E-Mail-Werbung: Darlegungs- und Beweislast

    Ein derartiges Ansinnen ist jedenfalls im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zivilrechtlich unwirksam und verstößt in entsprechender Weise gegen Wettbewerbsrecht (ebenso OLG Köln, Urt. v. 29.04.09, 6 U 218/08).
  • VG Köln, 28.03.2011 - 21 L 285/11

    Möglichkeit einer Abrechnung und Einziehung von Entgelten für von Kunden

    vgl. dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 11. November 2010 - 2 U 29/10 -, Juris, Rn. 65, OLG Köln, Urteil vom 29. April 2009 - 6 U 218/08 -, MMR 2009, 470 = Juris, Rn. 15, jeweils m.w.N. .
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