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   OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06   

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https://dejure.org/2006,9530
OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06 (https://dejure.org/2006,9530)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.11.2006 - 11 Wx 77/06 (https://dejure.org/2006,9530)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. November 2006 - 11 Wx 77/06 (https://dejure.org/2006,9530)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Gleichwertigkeit einer Ausbildung zum Erzieher mit einer Hochschulausbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der einem Berufsbetreuer zu gewährenden Vergütung; Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch; Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung; Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit

  • Judicialis

    BVormG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; ; VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuervergütung: Ausbildung zum Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik nicht gleichwertig zur Hochschulausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Ausbildung als Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2007, 167
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Schleswig OLGR 2000, 214; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLGR 2000, 35; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04; OLG Frankfurt OLGR 2002, 277).

    Hochschulausbildung ist nach dem Gesetz auch die Ausbildung an einer Fachhochschule (OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188).

    Wenn sie den Absolventen den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten und den entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen eröffnet, die sonst üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, spricht dies für eine Annahme der Vergleichbarkeit (OLG Frankfurt OLGR 2002, 277; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04).

    Abgeschlossen ist eine Ausbildung, wenn ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (BayObLG FamRZ 2001, 187, 188).

  • BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04

    Bewertung des Studiengangs "Betriebswirt Sozialwesen -Kolpingakademie"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Schleswig OLGR 2000, 214; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLGR 2000, 35; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04; OLG Frankfurt OLGR 2002, 277).

    Wenn sie den Absolventen den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten und den entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen eröffnet, die sonst üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, spricht dies für eine Annahme der Vergleichbarkeit (OLG Frankfurt OLGR 2002, 277; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Schleswig OLGR 2000, 214; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLGR 2000, 35; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04; OLG Frankfurt OLGR 2002, 277).

    Wenn sie den Absolventen den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten und den entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen eröffnet, die sonst üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, spricht dies für eine Annahme der Vergleichbarkeit (OLG Frankfurt OLGR 2002, 277; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04).

  • OLG Jena, 14.05.2003 - 6 W 124/03

    Betreuervergütung; Sozialsekretär

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
    Hierbei spielt auch eine Rolle, ob und ggfs. welche Zulassungsvoraussetzungen für den betreffenden Ausbildungsgang bestehen (OLG Jena, Beschluss vom 14.5.2003 - 6 W 124/03; vgl. auch OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
    Wie die angefochtene Entscheidung jedoch zu Recht betont, ist nicht entscheidend auf die Bezeichnung der Ausbildungsstätte abzustellen; nach der gebotenen inhaltlichen Bewertung kann im Einzelfall auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG München, 19.08.2005 - 33 Wx 128/05

    Keine Erhöhung der Grundvergütung allein aufgrund langjähriger Erfahrung mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
    Überdurchschnittliche berufliche Leistungen des Betreuers und in seiner beruflichen Praxis erworbene besondere Kenntnisse können gem. § 1 Abs. 1 BVormVG nicht zu einer Erhöhung seiner Vergütung führen (OLG München OLGR 2006, 141; Staudinger/Bienwald § 1908i Rn. 314).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
    Hochschulausbildung ist nach dem Gesetz auch die Ausbildung an einer Fachhochschule (OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Frankfurt OLGR 2009, 317 Rn. 11; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 5; BayObLG BayObLGR 2000, 35).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Frankfurt OLGR 2009, 317 Rn. 11; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 5; BayObLGR 2000, 35 zu § 1 BVormVG).

    Für die Annahme der Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (BayObLG FamRZ 2001, 187 f. und OLG Hamm OLGR 2002, 181 zu § 1 BVormVG; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die

    Darüber hinaus ist auch die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation von Bedeutung (OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 6 mwN).
  • LG Düsseldorf, 08.03.2013 - 25 T 612/12

    Erhöhung des Stundensatzes eines Berufsbetreuers

    Auf die Bezeichnung der Einrichtung kommt es nicht an (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.11.2006 OLGR 2007, 167; OLG Hamm, Beschl. v. 22.1. 2001, FamRZ 2001, 1398).
  • LG Deggendorf, 26.01.2016 - 12 T 160/15

    Zusatzausbildung zum Curator de Jure vergleichbar mit Hochschulausbildung

    Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Frankfurt OLGR 2009, 317 Rn. 11; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 5; BayObLG BayObLGR 2000, 35).
  • LG Düsseldorf, 13.12.2012 - 25 T 622/12

    Betreuervergütung bei einer Ausbildung zum Krankenpfleger und zum Heilpädagogen

    Auf die Bezeichnung der Einrichtung kommt es nicht an (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.11.2006 OLGR 2007, 167; OLG Hamm, Beschl. v. 22.1. 2001, FamRZ 2001, 1398).
  • LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12

    Ermittlung des Stundensatzes i.R. einer Betreuervergütung bei Absolvierung einer

    Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (BGH, aaO; OLG Frankfurt OLGR 2009, 317 Rn. 11; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 5; BayObLG BayObLGR 2000, 35).
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