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   OLG Karlsruhe, 17.11.2004 - 14 Wx 82/03   

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OLG Karlsruhe, 17.11.2004 - 14 Wx 82/03 (https://dejure.org/2004,4089)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.11.2004 - 14 Wx 82/03 (https://dejure.org/2004,4089)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. November 2004 - 14 Wx 82/03 (https://dejure.org/2004,4089)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungspflicht für eine vor Eigentumswechsel beschlossene, aber erst danach fällige Sonderumlage; Zahlungspflicht eines neuen Wohnungseigentümers; Zahlung eines dem Anteil am Gemeinschaftseigentum entsprechenden Umlageanteils; Anknüpfung einer Zahlungspflicht an eine ...

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 94

    WEG § 16; WEG § 28
    Im Verhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern trifft die Zahlungspflicht für eine vor Eigentumswechsel beschossene, aber erst danach fällige Sonderumlage nicht den bisherigen, sondern den neuen Wohnungseigentümer

  • Judicialis

    WEG § 16; ; WEG § 28

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2; WEG § 28
    Haftung für eine vor Eigentumsübertragung beschlossene, aber erst danach fällige Sonderumlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonderumlage nach Eigentümerwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Teure Betonsanierung - Muss ein ehemaliger Wohnungseigentümer für eine Sonderumlage aufkommen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 310
  • OLG-Report Karlsruhe 2005, 497
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 10.07.1987 - 11 W 78/86

    Anspruch auf Zahlung von Nachforderungen aus Jahresabrechnungen; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.11.2004 - 14 Wx 82/03
    Verpflichtet ist danach, wer als Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen ist und damit rechtlich der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört (BGHZ 87, S. 138 ff., 141 ff.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, S. 1354 f.).

    Dies hat das Landgericht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, S. 1354 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 1996, S. 911 f.; OLG Köln, NZM 2002, S. 351 f.) und der weit überwiegenden Literaturmeinung (aus neuerer Zeit etwa Weitnauer/Gottschalg, WEG, 9. Aufl. 2005, Rdn. 50 zu § 16; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl. 2004, Rdn. 32 zu § 16 WEG; Niederführ/Schulze, WEG, 6. Aufl. 2002, Rdn. 66 zu § 16; jedenfalls im Ergebnis ebenso Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. 2003, Rdn. 104 zu § 16 - alle m.w.N.) zutreffend entschieden.

    Die Nichtzahlung auf einen noch nicht fälligen und damit noch nicht durchsetzbaren Anspruch kann nach dem Wortsinn keinen Zahlungsrückstand des Veräußerers - für den der Erwerber dann nicht zu haften hätte - begründen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, S. 1354 ff., 1355).

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.11.2004 - 14 Wx 82/03
    aa) Die Pflicht zur Zahlung einer Sonderumlage entsteht durch einen - der Sache nach den Wirtschaftsplan (§ 28 WEG) für das Jahr 2000 ergänzenden - Beschluss der Wohnungseigentümer, durch den die Beitragspflicht nach § 16 Abs. 2 WEG konkretisiert wird (vgl. BGHZ 104, S. 197 ff., 201 f.).

    Wird die Leistung mit Beschlussfassung fällig, so ist die Zahlungspflicht an die zu diesem Zeitpunkt gegebene Eigentümerstellung geknüpft (BGHZ 104, S. 197 ff.).

  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 15 W 440/95

    Haftung des Erwerbers für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.11.2004 - 14 Wx 82/03
    Eine gesetzliche Haftung des neuen Wohnungseigentümers für diesbezügliche Verbindlichkeiten seines Rechtsvorgängers besteht dabei nicht (OLG Hamm NJW-RR 1996, S. 911 f. m.w.N.).

    Dies hat das Landgericht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, S. 1354 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 1996, S. 911 f.; OLG Köln, NZM 2002, S. 351 f.) und der weit überwiegenden Literaturmeinung (aus neuerer Zeit etwa Weitnauer/Gottschalg, WEG, 9. Aufl. 2005, Rdn. 50 zu § 16; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl. 2004, Rdn. 32 zu § 16 WEG; Niederführ/Schulze, WEG, 6. Aufl. 2002, Rdn. 66 zu § 16; jedenfalls im Ergebnis ebenso Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. 2003, Rdn. 104 zu § 16 - alle m.w.N.) zutreffend entschieden.

  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82

    Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.11.2004 - 14 Wx 82/03
    Verpflichtet ist danach, wer als Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen ist und damit rechtlich der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört (BGHZ 87, S. 138 ff., 141 ff.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, S. 1354 f.).
  • OLG Köln, 31.08.2001 - 16 Wx 137/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.11.2004 - 14 Wx 82/03
    Dies hat das Landgericht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, S. 1354 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 1996, S. 911 f.; OLG Köln, NZM 2002, S. 351 f.) und der weit überwiegenden Literaturmeinung (aus neuerer Zeit etwa Weitnauer/Gottschalg, WEG, 9. Aufl. 2005, Rdn. 50 zu § 16; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl. 2004, Rdn. 32 zu § 16 WEG; Niederführ/Schulze, WEG, 6. Aufl. 2002, Rdn. 66 zu § 16; jedenfalls im Ergebnis ebenso Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. 2003, Rdn. 104 zu § 16 - alle m.w.N.) zutreffend entschieden.
  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16

    Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig

    bb) Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur wendet hingegen die Fälligkeitstheorie auch hier an mit der Folge, dass der Erwerber für die während seiner Mitgliedschaft in der Gemeinschaft fällig gewordenen Beiträge zu einer Sonderumlage unabhängig davon haftet, ob er zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Umlage schon Mitglied der Gemeinschaft war (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 911, 912; OLG Köln, NZM 2002, 351, 352; OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 497, 498; LG Saarbrücken, NJW-RR 2009, 1167, 1168; Elzer/Abramenko in Riecke/Schmid, WEG, 4. Aufl., § 16 Rn. 214; MüKoBGB/Engelhardt, 7. Aufl., § 16 WEG Rn. 75; BeckOGK/Falkner, [01.07.2017], § 16 WEG Rn. 59; Staudinger/Häublein, [2018], § 28 WEG Rn. 202 ff.; BeckOGK/Hermann, [01.07.2017], § 28 WEG Rn. 71; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 61; Palandt/Wicke, BGB, 76. Aufl., § 16 WEG Rn. 47, § 28 WEG Rn. 19).
  • LG Saarbrücken, 27.05.2009 - 5 S 26/08

    Sonderumlage vor Eigentumserwerb entstanden: Zahlungspflicht?

    Obwohl die streitgegenständliche Sonderumlage bereits am 16.12.2003 und damit vor dem Eigentumserwerb des Beklagten beschlossen worden ist, haftet der Beklagte dennoch für die nach seinem Eigentumserwerb fällig gewordenen Monatsraten des auf ihn entfallenden Anteils der Sonderumlage (vgl. ebenso: OLG Köln NZM 2002, 351; KG Berlin NZM 2003, 1116, zitiert nach juris Rn. 20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.11.2004, Az.: 14 Wx 82/03, zitiert nach juris; OLG Hamm ZMR 1996, 337; Bärmann/Merle, WEG, 10.Auflage, § 28 Rn. 152; Palandt/Bassenge, BGB, 67. Auflage, § 16 WEG Rn. 39).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 3 Wx 276/05

    Ausgleichpflicht für Mängel

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Haftungsübergang für gegen den Rechtsvorgänger fällig gestellte rückständige, im Verhältnis der Wohnungseigentümer begründete Verbindlichkeiten gesetzlich nicht vorgesehen ist (vgl. zuletzt OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 155 m.N. sowie zur Haftung des Rechtsnachfolgers für Beitragsschulden Karlsruhe ZMR 2005, 310; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 16, 31, 32).
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