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   OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 1685/05   

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https://dejure.org/2006,6794
OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 1685/05 (https://dejure.org/2006,6794)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.2006 - 10 U 1685/05 (https://dejure.org/2006,6794)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 10 U 1685/05 (https://dejure.org/2006,6794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der zivilrechtlichen Haftung eines Sachverständigen; Fehlerhaftigkeit eines im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erstellten Verkehrswertgutachtens; Fehlen der wertmäßigen Berücksichtigung eines Kanalanschlusses bei den Außenanlagen in einem ...

  • Judicialis

    BGB § 826; ; BGB § 839 a; ; ZPO § 839 a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 826; BGB § 839 a
    Grenzen der Haftung des im Zwangsversteigerungsverfahren bestellten Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826; BGB § 839a
    Qualifiziertes Verschulden bei Sachverständigenhaftung nach § 839a BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maßstäbe der Haftung für fehlerhaftes Verkehrswertgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtlicher Sachverständiger in der Zwangsversteigerung - Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit! (IBR 2007, 588)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 960
  • OLG-Report Koblenz 2007, 198
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.03.2006 - III ZR 143/05

    Haftung des Sachverständigen wegen Erstattung eines Wertgutachtens im

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 1685/05
    Dabei kann dahinstehen, ob - wie das Landgericht meint - der persönliche Anwendungsbereich des § 839 a BGB vorliegend nicht eröffnet ist (a.A. BGH NJW 2006, 1733 - 1734) und ob § 839 a BGB in zeitlicher Hinsicht auf Fälle anwendbar ist, in denen von dem zweiaktigen "schädigenden Ereignis" (Art. 229, § 8 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB) die Gutachtenerstellung lange Zeit vor, der gerichtliche Zuschlagsbeschluss indes erst nach der Einführung des § 839 a BGB erfolgt ist (so möglicherweise BGH NJW 2004, 3488 - 3490).
  • BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02

    Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 1685/05
    Hinzu treten muss vielmehr, dass sich der Sachverständige etwa durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrags oder gar durch "ins Blaue" gemachte Angaben der Gutachtenaufgabe leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Adressaten des Gutachtens und den in seinem Informationsbereich stehenden Dritten an den Tag gelegt hat, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten für deren Entschließungen hatte, und der von ihm in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos bezeichnet werden muss (BGH NJW 2003, 2825 m.w.N.).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 1685/05
    Dabei kann dahinstehen, ob - wie das Landgericht meint - der persönliche Anwendungsbereich des § 839 a BGB vorliegend nicht eröffnet ist (a.A. BGH NJW 2006, 1733 - 1734) und ob § 839 a BGB in zeitlicher Hinsicht auf Fälle anwendbar ist, in denen von dem zweiaktigen "schädigenden Ereignis" (Art. 229, § 8 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB) die Gutachtenerstellung lange Zeit vor, der gerichtliche Zuschlagsbeschluss indes erst nach der Einführung des § 839 a BGB erfolgt ist (so möglicherweise BGH NJW 2004, 3488 - 3490).
  • OLG München, 25.07.2019 - 1 U 4460/18

    Keine Haftung des Sachverständigen für unrichtiges Gutachten bei Beendigung des

    In einer weiteren Entscheidung des OLG Koblenz war die wohl bejahte grundsätzliche Anwendung von § 826 BGB neben § 839a BGB nicht entscheidungserheblich (OLG Koblenz, Urteil vom 14. Juli 2006 - 10 U 1685/05 -, juris).
  • LG Aachen, 30.03.2012 - 11 O 24/12

    Anspruch auf Schadensersatz wegen potenzieller Gesundheitsschäden aufgrund eines

    Die Voraussetzungen des für die Haftung von gerichtlich bzw. staatsanwaltschaftlich (vgl. dazu Sprau, in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 839a Rn. 2; Wurm in: Staudinger, 13. Bearb., § 839a Rn. 8; Zimmerling, in: jurisPK-BGB, 5. Aufl., Stand: 1. Oktober 2010, § 839a Rn. 10; Kilian , ZGS 2004, 220 ) beauftragten Sachverständigen - neben § 826 BGB - ausschließlich (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 14. Juli 2006 - 10 U 1685/05 - juris, Rn. 22 u. 28) maßgebenden § 839a BGB liegen hier nicht vor, weil eine Haftung nach § 839a Abs. 2 in Verbindung mit § 839 Abs. 3 BGB ausscheidet, wenn der Geschädigte den Schaden nicht durch Gebrauch eines ihm eröffneten Rechtsbehelfs abgewendet hat.

    Auch die Voraussetzungen des neben § 839a BGB allein (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 14. Juli 2006 - 10 U 1685/05 - juris, Rn. 22 u. 28) in Betracht kommenden § 826 BGB liegen hier nicht vor, denn schon nach dem Vorbringen der Klägerin ist ein auf den Eintritt des hier geltend gemachten (Gesundheits-)Schadens bei der Klägerin bezogener Vorsatz der Beklagten als Schädigerin (vgl. zum erforderlichen Vorsatz auch bzgl. des Schadens Sprau, in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 826 Rn. 10 f.) nicht ersichtlich.

  • LG Bochum, 09.07.2008 - 6 O 33/08

    Haftung als medizinischer Sachverständiger

    Zum anderen müssten auch subjektive Momente hinzukommen, die eine gesteigerte Vorwerfbarkeit begründen (vgl dazu : OLG Rostock - Beschluss vom 21.03.2006 - 8 U 113/05 - = OLG-Rep. 2006, 803 ff ; OLG Koblenz OLG-Rep. 2007, 198; LG Kiel - Urteil vom 14.12.2006 - Az. 5 O 232/05 ( juris Rdnr. 22 ) Palandt BGB-Kommentar, 65. Aufl., § 277, Rdnr. 5).
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