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   OLG Koblenz, 17.05.2004 - 13 UF 199/04   

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https://dejure.org/2004,17619
OLG Koblenz, 17.05.2004 - 13 UF 199/04 (https://dejure.org/2004,17619)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.05.2004 - 13 UF 199/04 (https://dejure.org/2004,17619)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - 13 UF 199/04 (https://dejure.org/2004,17619)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltspflichtigkeit von Großeltern gegenüber ihren Enkeln; Haftung des einen Großelternteils für den Unterhalt nach dem Tod des anderen; Bemessung des Selbstbehalts der Großeltern gegenüber dem Unterhaltsanspruch von Enkeln; Absetzbarkeit von Kreditraten für einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601 § 1607 Abs. 2
    Berechnung des Enkelunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Koblenz 2005, 22
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02

    Ersatzhaftung; Leistungsfähigkeit; Selbstbehalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.05.2004 - 13 UF 199/04
    - Offen ist allerdings, wie in diesem Falle der angemessene Selbstbehalt zu bemessen ist, ob mit 1.000,00 EUR (wovon die Leitlinien der Oberlandesgerichte in den alten Bundesländern, soweit sie hierzu eine Aussage treffen, ausgehen), mit 1.250,00 EUR oder ob darüber hinaus noch die Hälfte des "freien" Einkommens anrechnungsfrei sein soll, wie es im Verhältnis von Kindern zu ihren Eltern angenommen wird (so OLG Dresden, FamRZ 2003, 1211 ).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des

    d) Bei dieser Sach- und Rechtslage ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn Großeltern im Fall der Inanspruchnahme auf Unterhalt für ihre Enkel zumindest die höheren Selbstbehaltsbeträge zugebilligt werden, die auch erwachsene Kinder gegenüber ihren unterhaltsbedürftigen Eltern verteidigen können (ebenso OLG Koblenz OLG-Report 2005, 22, 23 f.; OLG Schleswig FamRZ 2004, 1058, 1060 mit Anmerkung Luthin und OLG-Report 2004, 429; OLG Hamm FamRZ 2005, 57, 58; Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 273; Schwab in Schwab/Henrich Familiäre Solidarität S. 55 und 53 f.; Lipp NJW 2002, 2201, 2204 f.; vgl. auch Luthin FamRB 2005, 19, 21; gegenüber volljährigen Enkeln: Wendl/Pauling aaO § 6 Rdn. 20; Luthin/Seidel aaO Rdn. 5041; Gerhardt aaO 6. Kap. Rdn. 208 b; für eine großzügige Bemessung des Selbstbehalts: OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 2516).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2004 - 12 A 11228/04

    Jugendhilferecht - zur Kostenerstattungspflicht nach § 89a Abs 3 SGB 8

    Demgegenüber stand Herrn D. F. als Großvater ein so genannter erhöhter großer Selbstbehalt von 2.250,00 DM zu, ferner war von einem vorrangigen angemessenen Unterhalt für Frau G. F. von 1.750,00 DM auszugehen (vgl. im Einzelnen das Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht vom 11. November 2000 - U 1.730 kn - JAmt 2001, 81 ff., OLG Koblenz, Urt. vom 17. Mai 2004 - 13 UF 199/04 - OLGR 2005, 22 und Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O. Rn. 48).
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