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   OLG Koblenz, 07.11.2000 - 3 U 1948/99   

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OLG Koblenz, 07.11.2000 - 3 U 1948/99 (https://dejure.org/2000,14826)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.11.2000 - 3 U 1948/99 (https://dejure.org/2000,14826)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. November 2000 - 3 U 1948/99 (https://dejure.org/2000,14826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164 Abs. 2 § 276
    Persönliche Haftung eines Anlagevermittlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 2 O 347/98
  • OLG Koblenz, 07.11.2000 - 3 U 1948/99

Papierfundstellen

  • OLG-Report Koblenz 2001, 230
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2000 - 3 U 1948/99
    Wer sich als Anlagevermittler betätigt, hat über die dafür nötigen und erwarteten Kenntnisse zu verfügen oder offenzulegen, dass dies nicht der Fall ist (BGH NJW-RR 1993, S. 1114, 1115).

    Besaß die Beklagte dagegen - über die Angaben in den vorgelegten Prospekten hinaus - keine objektiven Informationen über die Seriosität des Anbieterunternehmens, so musste sie hierauf deutlich hinweisen (vgl. dazu BGH NJW-RR 1993, S. 1114, 1115).

    Mitverschulden ist in solchen Fällen von der Rechtsprechung angenommen worden, wenn der Geschädigte Warnungen von dritter Seite nicht beachtete (BGH NJW-RR 1993, S. 1114, 1115), wenn die außergewöhnliche Höhe der versprochenen Rendite auch für einen Unkundigen auffällig sein musste (BGH BB 2000, S. 429, 431) oder wenn im Hinblick auf die Interessenlage, in der der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertragliche Beziehungen zueinander traten, besondere Umstände vorlagen (BGH NJW 1982, S. 1095, 1096 f.).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2000 - 3 U 1948/99
    Die Beklagte hätte den Eheleuten W...... deshalb offenlegen müssen, dass sie nicht wusste, welche Geschäfte die 6 M........................... KG mit dem Geld der Anleger tätigen würde und ob es sich dabei um sichere Anlagemöglichkeiten handelte (vgl. BGH BB 2000, S. 429, 430).

    Mitverschulden ist in solchen Fällen von der Rechtsprechung angenommen worden, wenn der Geschädigte Warnungen von dritter Seite nicht beachtete (BGH NJW-RR 1993, S. 1114, 1115), wenn die außergewöhnliche Höhe der versprochenen Rendite auch für einen Unkundigen auffällig sein musste (BGH BB 2000, S. 429, 431) oder wenn im Hinblick auf die Interessenlage, in der der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertragliche Beziehungen zueinander traten, besondere Umstände vorlagen (BGH NJW 1982, S. 1095, 1096 f.).

    nicht beteiligt (BGH BB 2000, S. 429, 431).

  • BGH, 14.11.1983 - II ZR 184/82

    Haftung wegen Schlechterfüllung eines Beratervertrags - Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2000 - 3 U 1948/99
    Der vorliegende Fall ist nicht vergleichbar mit demjenigen, der vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.11.1983 (WM 1984, S. 127 ff.) entschieden wurde.
  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2000 - 3 U 1948/99
    Bleiben dagegen ernsthafte, nicht auszuräumende Zweifel an der Unternehmensbezogenheit des Geschäfts, so greift der gesetzliche Auslegungssatz des Handelns in eigenem Namen ein (BGH NJW 1995, S. 43, 44).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2000 - 3 U 1948/99
    Mitverschulden ist in solchen Fällen von der Rechtsprechung angenommen worden, wenn der Geschädigte Warnungen von dritter Seite nicht beachtete (BGH NJW-RR 1993, S. 1114, 1115), wenn die außergewöhnliche Höhe der versprochenen Rendite auch für einen Unkundigen auffällig sein musste (BGH BB 2000, S. 429, 431) oder wenn im Hinblick auf die Interessenlage, in der der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertragliche Beziehungen zueinander traten, besondere Umstände vorlagen (BGH NJW 1982, S. 1095, 1096 f.).
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2000 - 3 U 1948/99
    Ein Anlagevermittler, der für eine bestimmte Kapitalanlage im Interesse des Kapitalsuchenden den Vertrieb übernommen hat, ist dem Anlageinteressenten zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH NJW 90, S. 506, 507).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2012 - 4 U 517/10

    Haftung des Kapitalanlageberaters: Ungenügende Prospektangaben zur Eignung der

    Anlagevermittler ist dagegen, wer für eine bestimmte Emmission im Interesse des Kapitalsuchenden und auch mit Rücksicht auf die ihm von diesem versprochene Provision den Vertrieb übernommen hat und deshalb ähnlich einem Handelsvertreter oder Verkäufer dafür wirbt (vgl. BGH, NJW 1982, 1095 (1096); OLG Hamm, OLGR 1993, 41; OLG Koblenz, OLGR 2001, 230 (231)).

    Der Anlageberater oder -vermittler muss dabei den Interessenten richtig und vollständig über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind, informieren (vgl. BGH, NJW 1982, 1095; NJW 1990, 2461 (2463); NJW-RR 1993, 1114 (1115); NJW 1998, 448; NJW 1998, 2898 (2899); NJW-RR 2000, 998 = VersR 2001, 240; NJW 2002, 2641 (2642); OLG Karlsruhe, WM 1992, 1101 (1102); OLG Köln, VersR 2001, 508 (509); OLGR Koblenz 2001, 230 (231): Schimansky/Bunte/Lwowski-Siol, aaO., § 45, Rdnr. 10).

    Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlageberater oder -vermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offenlegen (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1114 (1115); NJW-RR 2000, 998 = VersR 2001, 240; NJW 2002, 2641 (2642); OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2001, 479 (480); OLGR Koblenz 2001, 230 (231); Schimansky/Bunte/Lwowski-Siol, aaO., § 45, Rdnr. 10).

  • OLG Jena, 11.01.2005 - 8 U 436/04

    Schadenersatz wegen falscher Anlagenberatung

    Er hätte sich angesichts des besonderen Sicherheitsbedürfnisses der Klägerin Kenntnis von den Gerlach-Reporten verschaffen müssen (BGHZ 123, 126 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2001, 230 ff.; OLG Karlsruhe, OLGR 2001, 11 f.).
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2003 - 7 U 533/02

    Haftung des Anlagevermittlers: Auskunfts- und Beratungspflichten im Rahmen der

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist Anlagevermittler, wer für eine bestimmte Emission im Interesse des Kapitalsuchenden und auch mit Rücksicht auf die ihm von diesem versprochene Provision den Vertrieb übernommen hat und deshalb ähnlich einem Handelsvertreter oder Verkäufer dafür wirbt ( vgl. BGH NJW 1982, 1095; OLG Koblenz, OLGR 2001, 230; OLG Stuttgart OLGR 2001, 84).
  • LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04
    Er hätte zumindest auf den Mangel seiner Informationen hinweisen müssen (vg. OLG Koblenz Urteil vom 07.11.2000, Az. 3 U 1948/99).
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