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   OLG Koblenz, 28.09.2006 - 5 U 582/06   

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https://dejure.org/2006,10170
OLG Koblenz, 28.09.2006 - 5 U 582/06 (https://dejure.org/2006,10170)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.09.2006 - 5 U 582/06 (https://dejure.org/2006,10170)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. September 2006 - 5 U 582/06 (https://dejure.org/2006,10170)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lebensversicherung - Anfechtung wegen der wahrheitswidrig beantworteten Gesundheitsfragen

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Schadenersatzprozess gegen einen Versicherungsmakler: Voraussetzungen einer Haftung wegen der Vermittlung einer wegen Falschangaben zum Gesundheitszustand angefochtenen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Risikolebensversicherung; Darlegungs- und Beweislast des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 § 675 § 280 § 249; HGB § 93; VVG § 43
    Haftung des Versicherungsmaklers bei Vermittlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit falschen Angaben zum Gesundheitszustand

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung des Versicherungsmaklers bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des VM, haftungsausfüllende Kausalität, Haftung, wenn pflichtgemäßes Handeln nicht zu einem Versicherungsvertrag geführt hätte, Sachverständigengutachten als Ausforschungsbeweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 2289
  • OLG-Report Koblenz 2007, 8
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.10.2014 - III ZR 82/13

    Schadensersatzprozess wegen Falschberatung durch einen Versicherungsmakler:

    Vielmehr verbleibt es insoweit bei der Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten (so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 19. März 2014 - 11 U 212/12, juris Rn. 25; OLG Koblenz, OLGR 2007, 8, 9).
  • OLG Saarbrücken, 05.03.2021 - 5 U 37/20

    1. Ein Versicherungsmakler, der nicht angemessen verdeutlicht, dass sich der von

    Auch seine zweitinstanzlich geäußerte Prämisse, wonach er so zu stellen sei, als habe er einen Versicherungsvertrag mit umfassender Absicherung "geschlossen oder gewahrt" (Bl. 360 GA), und seine mündlichen Einlassungen im Senatstermin, die erneut beide Alternativen als möglich bezeichnen (Bl. 535 GA), zielen darauf ab, nachträglich die bestmögliche, Deckung gewährende Vertragsgestaltung zu erlangen, und damit auf zwei einander ausschließende Kausalverläufe: Auf dieser Grundlage kann ein nachprüfbarer ursächlicher Schaden nicht festgestellt werden (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt OLG Koblenz, RuS 2007, 176).
  • OLG Koblenz, 30.04.2015 - 10 U 35/15

    Haftung des Versicherungsnehmers bei Beantragung einer

    Es besteht die Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens, nach der für die Kausalität des Schadens eine Beweislastumkehr aufgrund der Vermutung letztlich vernünftiger Reaktionen des Versicherungsnehmers gilt (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2014 - III ZR 82/13 -VersR 2015, 187 ff.; Urteil vom 22. Mai 1985 - IV aZR 190/83 - BGHZ 94, 356, 363 = NJW 1985, 2595 f.; OLG Koblenz, Urteil vom 28. September 2006 - 5 U 582/06 - R+S 2007, 176).
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