Weitere Entscheidung unten: OLG München, 24.05.2005

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   OLG München, 24.05.2005 - 34 Wx 52/05   

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OLG München, 24.05.2005 - 34 Wx 52/05 (https://dejure.org/2005,10934)
OLG München, Entscheidung vom 24.05.2005 - 34 Wx 52/05 (https://dejure.org/2005,10934)
OLG München, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 34 Wx 52/05 (https://dejure.org/2005,10934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 4
    Erlass der Haftanordnung als maßgeblicher Zeitpunkt für Prognose möglicher Abschiebung auch bei Überhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Inhaftierung eines ausreisepflichtigen Ausländers zur Sicherung der Abschiebung; Möglichkeit des umgehenden Vollzugs der Abschiebung bei andauernder Strafhaft; Begrenzung der Sicherungshaft als Überhaft auf das notwendige Maß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report München 2005, 439
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02

    Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Strafhaft

    Auszug aus OLG München, 24.05.2005 - 34 Wx 52/05
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose, ob die Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate möglich erscheint, ist auch im Fall der Überhaft der Erlass der Haftanordnung, nicht der mutmaßliche Beginn des Vollzugs der Abschiebungshaft (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 24.5.2002, Az. 16 Wx 91/02).
  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG München, 24.05.2005 - 34 Wx 52/05
    Dies setzt voraus, dass konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, der Ausländer beabsichtige unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden könnte (vgl. BGHZ 98, 109/112 f).
  • BayObLG, 30.06.1993 - 3Z BR 141/93

    Voraussetzungen für Fluchtverdacht bei drohender Abschiebung

    Auszug aus OLG München, 24.05.2005 - 34 Wx 52/05
    Ein erhebliches Indiz kann die Begehung von Straftaten sein, die auf eine rechtsfeindliche Gesinnung und damit auf die Bereitschaft schließen lassen, sich der Abschiebung zu entziehen, wie beispielsweise die Verstrickung in den Rauschgifthandel (vgl. BayOblGZ 1993, 265/266).
  • OLG Zweibrücken, 02.04.2001 - 1 Ws 170/01

    Strafvollstreckungskammer; Deklaratorisch; Einwilligung; Rechtsmittel;

    Auszug aus OLG München, 24.05.2005 - 34 Wx 52/05
    Auch wenn er im März 2005 eine vorzeitige Haftentlassung abgelehnt hat, kann er seine Meinung jederzeit ändern, einen aussichtsreichen Antrag auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach § 57 StGB stellen und damit eine alsbaldige Haftentlassung erwirken (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2001, 311).
  • BayObLG, 19.12.1997 - 3Z BR 400/97

    Begründeter Anlaß für Antrag auf Anordnung von Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 24.05.2005 - 34 Wx 52/05
    Der Senat kann die dazu erforderlichen Feststellungen jedoch aus dem ihm zugänglichen Akteninhalt nachholen (BayObLGZ 1997, 379/380).
  • BayObLG, 01.07.1991 - BReg. 3 Z 105/91
    Auszug aus OLG München, 24.05.2005 - 34 Wx 52/05
    Die Ausländerbehörde hat die Pflicht, die Abschiebung so beschleunigt wie möglich zu vollziehen, um unnötige Haftzeiten im Anschluss an die Strafhaft zu vermeiden (vgl. BayObLGZ 1991, 258/260).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14

    Abschiebungshaftsache: Sicherungshaftanordnung vor dem Ende einer laufenden

    Obwohl die Abschiebungshaft erst nach dem Ende der Straf- oder Untersuchungshaft vollzogen wird, berechnet sich der Haftzeitraum von der Haftanordnung an (zutreffend LG Verden, InfAuslR 2012, 425 f.; ähnlich OLG Köln, OLGR 2002, 364 f.; OLG München, OLGR 2005, 439 f.; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2008, 38 f.; im Ergebnis auch Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 3. Aufl., § 425 Rn. 11).
  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Das Beschwerdegericht hat zu der voraussichtlichen Dauer der Passersatzpapierbeschaffung den Verfahrensablauf dargestellt und die zeitnahen Angaben der mit der Beschaffung der Rückführungsdokumente in Indien befassten Ausländerbehörde berücksichtigt, wonach jedenfalls derzeit die Ausstellung der Heimreisepapiere bei vollständigen und zutreffenden Angaben des Betroffenen innerhalb weniger Wochen erfolgen könne (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 15. November 2007, 11 Wx 55/07, juris Rdn. 35), gerechnet ab dem für die Prognose maßgeblichen Zeitpunkt der Haftanordnung (vgl. OLG München OLGR 2005, 439, 440; OLG Düsseldorf InfAuslR 2008, 38, 39).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu

    Dies gilt auch im Fall der Anordnung von Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Strafhaft (OLG München, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 34 Wx 052/05, Rn. 9, juris; OLG Köln, OLGR Köln 2002, 364).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09

    Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers im Anschluss an die

    Dies setzt konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, dass der Ausländer beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. Senat, BGHZ 98, 109, 112 f.; OLG München OLGR 2005, 439; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., § 62 Rdn. 19 f.).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2007 - 3 Wx 202/07

    D (A), Abschiebungshaft, Strafhaft, Überhaft, Zustimmung, Staatsanwaltschaft,

    Zum einen ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG vorliegen; hierbei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose, ob die Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate möglich erscheint, der Erlass der Haftanordnung, nicht der mutmaßliche Beginn des Vollzugs der Abschiebungshaft (OLG München, Beschlüsse vom 24. Mai 2005 in Sachen 34 Wx 52/05 sowie vom 25. Juli 2005 in Sachen 34 Wx 90/05).
  • OLG München, 25.03.2009 - 34 Wx 20/09

    Abschiebungshaftanordnung: Begründung des Verdachts, der Ausländer werde sich der

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose, ob die Abschiebung innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden kann, ist nicht der mutmaßliche Beginn des Vollzugs der Abschiebungshaft, sondern der Erlass der Haftanordnung (vgl. OLG München vom 24.5.2005, 34 Wx 052/05 = AuAS 2005, 162; OLG Düsseldorf InfAuslR 2008, 38; Hailbronner, Ausländerrecht, Dezember 2008, § 62 AufenthG Rn. 110).
  • OLG Naumburg, 15.08.2008 - 6 Wx 6/08

    D (A), Abschiebungshaft, Verfahrensrecht, Anhörung, Landgericht, Beschwerde,

    Grundsätzlich kann Abschiebungshaft als so genannte Überhaft auch im Falle der Verbüßung der Strafhaft angeordnet werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2000 ­ 20 W 525/99 ­ zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 24. Mai 2005 ­ 34 Wx 52/05 ­ Rn 9 f zitiert nach juris).
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   OLG München, 24.05.2005 - 24 Wx 52/05   

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https://dejure.org/2005,32909
OLG München, 24.05.2005 - 24 Wx 52/05 (https://dejure.org/2005,32909)
OLG München, Entscheidung vom 24.05.2005 - 24 Wx 52/05 (https://dejure.org/2005,32909)
OLG München, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 24 Wx 52/05 (https://dejure.org/2005,32909)
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    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4
    Rechtmäßigkeit der Abschiebehaft

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Papierfundstellen

  • OLG-Report München 2005, 439
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