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   OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05   

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https://dejure.org/2005,8248
OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05 (https://dejure.org/2005,8248)
OLG München, Entscheidung vom 14.12.2005 - 33 Wx 122/05 (https://dejure.org/2005,8248)
OLG München, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 (https://dejure.org/2005,8248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schonvermögen von Werkstattbeschäftigten - Gesetzesänderung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erweitertes Schonvermögen für die Zeit ab dem 1.1.2005, Beschäftigte in Werkstatt für Behinderte

  • Judicialis

    BGB § 1836c Nr. 2; ; BGB § 1836e; ; BSHG § 88 Abs. 3 Satz 3; ; SGB XII § 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schonvermögen bei Eingliederungshilfe in Behindertenwerkstatt - Abwicklung von Altfällen nach Forderungsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Annahme "erweiterten Schonvermögens" von Betreuten, die Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen beziehen, seit 01.01.2005; Rechtsgrundlage für die Berechnung des "Schonvermögens" seit dem 01.01.2005; Zulässigkeit der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 730 (Ls.)
  • OLG-Report München 2006, 300
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 207/02

    Betreuungsrecht: Einsatz des Vermögens des Betreuten bei Eingliederungshilfe

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05
    Der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, dass Betreuten, die Eingliederungshilfe in eine Werkstatt für behinderte Menschen beziehen, das erweiterte Schonvermögen gemäß § 88 Abs. 3 Satz 3 BSHG trotz der Neufassung des BSHG durch das SGB IX zum 1.7.2001 zustehe (Beschluss vom 26.2.2003 - 3Z BR 207/02, zitiert nach juris), ist durch den Gesetzgeber der Boden entzogen worden, auch wenn sich aus den Gesetzesmaterialien nicht ergibt, dass diese Folgen für den Rückgriff gegen Betroffene im Betreuungsverfahren bedacht worden wären (der nunmehrige Verweis von § 1836e BGB auf § 90 SGB XII wird in den Gesetzesmaterialien nur als "redaktionelle Anpassung" ausgewiesen, vgl. BT-Drucks. 15/1514 S. 76).
  • BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99

    Zeitpunkt der Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05
    Für die Bestimmung des tatsächlich vorhandenen einzusetzenden Vermögens ist zwar - wie vom Landgericht angenommen - der Zeitpunkt der Entscheidung über den Regress maßgeblich (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 82/83; MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1836a Rn. 11).
  • OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Einsatz des Vermögens für laufenden

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05
    Im Sozialhilferecht findet dafür der für den jeweiligen Bedarfszeitraum maßgebliche Berechnungsmodus Anwendung (vgl. OLG München FGPrax 2005, 210/211).
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05
    Dieses Ergebnis steht auch in Übereinstimmung mit dem in Art. 210 EGBGB zum Ausdruck kommenden Grundsatz des intertemporalen Rechts, nach dem neues materielles Recht nur insoweit anwendbar ist, als es Verhältnisse nach dem Zeitpunkt seines In-Kraft-Tretens betrifft (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1392/1394).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 290/18

    Schonvermögen und erhöhte Vermögensfreibetrag bei Eingliederungshilfe

    Hieraus wurde zu Recht der Schluss gezogen, dass § 92 SGB XII bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Einkommens nicht zu berücksichtigen sei und den Betreuten seit dem 1. Januar 2015 kein erweitertes Schonvermögen mehr zustehe, auch wenn sie Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen beziehen (OLG München OLGR 2006, 300 f.; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 12; Deinert/Lütgens BtPrax 2005, 180).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 451/18

    Zur Frage, ob bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens eines Betreuten der

    Hieraus wurde zu Recht der Schluss gezogen, dass § 92 SGB XII bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Einkommens nicht zu berücksichtigen sei und den Betreuten seit dem 1. Januar 2015 kein erweitertes Schonvermögen mehr zustehe, auch wenn sie Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen beziehen (OLG München OLGR 2006, 300 f.; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 12; Deinert/Lütgens BtPrax 2005, 180).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 291/18

    Zur Frage, ob bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens eines Betreuten der

    Hieraus wurde zu Recht der Schluss gezogen, dass § 92 SGB XII bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Einkommens nicht zu berücksichtigen sei und den Betreuten seit dem 1. Januar 2015 kein erweitertes Schonvermögen mehr zustehe, auch wenn sie Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen beziehen (OLG München OLGR 2006, 300 f.; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 12; Deinert/Lütgens BtPrax 2005, 180).
  • LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18

    Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§

    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05

    Auslegung des Art. 70 des Gesetzes zur Eingliederung der Sozialhilfe in das

    Der Senat folgt damit im Ergebnis der Entscheidung des OLG München vom 14.12.2005 (33 Wx 122/05, bislang veröffentlicht bei BeckRS 2006 00543).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 11 Wx 45/06

    Betreuervergütung: Rückwirkender Regress aus Vermögen eines WfbM-Beschäftigten

    Insoweit schließt sich der Senat den zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm in der zuvor zitierten Entscheidung an, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen insgesamt Bezug genommen wird (im Ergebnis ebenso OLG München, Beschluss vom 14.12.2005, Az.: 33 Wx 122/05).
  • OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 208/06
    Der Senat stimmt dem im Ergebnis zu (ebenso OLG München, Beschluss vom 14.12.2005, Az. 33 Wx 122/05).
  • OLG Dresden, 15.01.2007 - 3 W 1545/06
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit der Regress der Staatskasse wegen der vor dem 01.01.2005 entstandenen Aufwendungsersatzansprüche der Betreuer nunmehr in erweitertem Umfang, nämlich bis zur neuen Höhe des Schonvermögens von 2.600,00 EUR, möglich wäre (so auch OLG München OLGR 2006, 300; OLG Hamm Rpfleger 2006, 466).
  • OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
    Der Senat stimmt dem im Ergebnis zu (ebenso OLG München, Beschluss vom 14.12.2005, Az. 33 Wx 122/05).
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