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   OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05   

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https://dejure.org/2005,8471
OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05 (https://dejure.org/2005,8471)
OLG München, Entscheidung vom 28.10.2005 - 33 Wx 146/05 (https://dejure.org/2005,8471)
OLG München, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 33 Wx 146/05 (https://dejure.org/2005,8471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entscheidung ohne persöliche Anhörung, Darlegung einer Gefahr im Verzug

  • Judicialis

    FGG § 70h Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 69f Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 10h Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig Unterzubringenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß der Anordnung der Unterbringungsmaßnahme ohne weitere Sachaufklärung gegen verfassungsrechtliche Grundsätze; Voraussetzungen der öffentlich-rechtlichen vorläufigen Unterbringung ; Absehen von der vorherigen persönlichen Anhörung des Betroffenen; Zulässigkeit der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report München 2006, 113
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
    Es ist nicht ersichtlich, dass er gehindert gewesen wäre, den Betroffenen vor Erlass der Entscheidung in dem am Ort des Gerichtssitzes gelegenen Krankenhaus anzuhören, notfalls unter Zurückstellung anderer weniger dringlicher Dienstgeschäfte (vgl. BverfGE 58, 208/222; NJW 1990, 2309/2310).

    Vorrangiger Zweck der persönlichen Anhörung ist es, dem Richter einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen und der Art seiner Erkrankung zu verschaffen, damit er in den Stand gesetzt wird, ein klares und umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Unterzubringenden zu gewinnen und seiner Pflicht zu genügen, den ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen (BVerfG NJW 1990, 2309/2310; Dodegge/Roth aaO Rn. 236 zur Anhörung im Beschwerdeverfahren).

    Er drückt der angeordneten Unterbringung den Makel der rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der rückwirkend nicht zu heilen ist (BVerfGE 58, 208/223; NJW 1990, 2309/2310; BayObLGZ aaO, 224).

  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
    Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.; Bienwald aaO § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung nach Art. 1 UnterbrG vorliegen.

    Die Formulierung im angefochtenen Beschluss, die Anhörung des Betroffenen sei "wegen der Eilbedürftigkeit vor Erlass der Entscheidung nicht möglich", kann die erforderliche Begründung durch konkrete Tatsachen (vgl. BayObLGZ 2000, 220/223) nicht ersetzen.

    Die Verfahrensweise des Amtsgerichts verletzt Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, da auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung die vorherige persönliche Anhörung des Betroffenen zu den durch Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zum Verfassungsgebot erhobenen Grundsätzen gehört (vgl. BayObLGZ 1999, 269/270; 2000, 220/223; BVerfG InfAuslR 1996, 198/201).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
    Es ist nicht ersichtlich, dass er gehindert gewesen wäre, den Betroffenen vor Erlass der Entscheidung in dem am Ort des Gerichtssitzes gelegenen Krankenhaus anzuhören, notfalls unter Zurückstellung anderer weniger dringlicher Dienstgeschäfte (vgl. BverfGE 58, 208/222; NJW 1990, 2309/2310).

    Er drückt der angeordneten Unterbringung den Makel der rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der rückwirkend nicht zu heilen ist (BVerfGE 58, 208/223; NJW 1990, 2309/2310; BayObLGZ aaO, 224).

  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
    Die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe richtet sich auch im FGG-Verfahren nach den allgemeinen Vorschriften der ZPO (vgl. BayObLGZ 1991, 414; 2002, 147).

    Statthaft ist hier allenfalls, entsprechend der Rechtsbeschwerde im Zivilprozess (§ 574 Abs. 1 ZPO), die zulassungsbedürftige sofortige weitere Beschwerde (vgl. BayObLGZ 2002, 147/148; FamRZ 2002, 1713/1714).

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
    Die Verfahrensweise des Amtsgerichts verletzt Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, da auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung die vorherige persönliche Anhörung des Betroffenen zu den durch Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zum Verfassungsgebot erhobenen Grundsätzen gehört (vgl. BayObLGZ 1999, 269/270; 2000, 220/223; BVerfG InfAuslR 1996, 198/201).
  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
    Er hat insbesondere ein Recht auf Teilnahme an der persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. BayObLGZ 2001, 219/220 m.w.N.; Beschluss vom 25.1.2005, 3Z BR 264/04).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, auch in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, auch in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
    Er hat insbesondere ein Recht auf Teilnahme an der persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. BayObLGZ 2001, 219/220 m.w.N.; Beschluss vom 25.1.2005, 3Z BR 264/04).
  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
    Die Verfahrensweise des Amtsgerichts verletzt Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, da auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung die vorherige persönliche Anhörung des Betroffenen zu den durch Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zum Verfassungsgebot erhobenen Grundsätzen gehört (vgl. BayObLGZ 1999, 269/270; 2000, 220/223; BVerfG InfAuslR 1996, 198/201).
  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 104, 220 = BVerfG NJW 2002, 2456) gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG, sofern das Prozessrecht eine weitere Instanz eröffnet, in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (siehe auch BVerfG NJW 1997, 2163 f; OLG München OLG-Report 2006, 113).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Die Formulierung im Beschluss des Vormundschaftsgerichts, die Anhörung des Betroffenen sei "wegen Eilbedürftigkeit vor Erlass der Entscheidung nicht möglich", kann die erforderliche Begründung durch konkrete Tatsachen (vgl. BayObLGZ 2000, 220/223; Senatsbeschluss OLG-Report München 2006, 113) nicht ersetzen.
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Die Anhörung dient in diesem Zusammenhang nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern soll dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von der Betroffenen und ihrer Erkrankung verschaffen und es in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (Senat FGPrax 2008, 43; FGPrax 2001, 212, 13; OLGR München 2006, 113; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172, 1173).
  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Das Vormundschaftsgericht hat dieses Tatbestandsmerkmal in seinem Beschluss vom 19. Mai 2006 nicht weiter begründet, was jedoch erforderlich ist, weil eine lediglich formelhafte Wiedergabe des Gesetzestextes die Begründung durch konkrete Tatsachen nicht ersetzen kann (OLG Schleswig, BtPrax 1994, 62, 63; BayObLG, NJW-RR 2001, 654, 655; OLG München, OLG-Report 2006, 113, 114).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07

    Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer geschlossenen

    Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern soll dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen und seiner Erkrankung verschaffen und es in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (Senat, FGPrax 2001, 212, 213; OLG München, OLGR 2006, 113; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1172, 1173).
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