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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.06.1997 - 6 W 50/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6793
OLG Naumburg, 12.06.1997 - 6 W 50/97 (https://dejure.org/1997,6793)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.06.1997 - 6 W 50/97 (https://dejure.org/1997,6793)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Juni 1997 - 6 W 50/97 (https://dejure.org/1997,6793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG §§ 13 17 a Abs. 4; SGG § 51
    Rechtsweg bei Vergütungsklage für den Transport eines bei einer AOK krankenversicherten Notfallpatienten durch Hubschrauber-Rettungsdient

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1289
  • OLG-Report Naumburg 1997, 356
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87

    Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.1997 - 6 W 50/97
    Dieser Grundsatz bestimmt die Auslegung sowohl von § 13 GVG als auch von § 51 SGG , so daß Ausgangspunkt für die Prüfung folglich die Frage sein muß, welcher Art das Klagebegehren nach dem zugrundeliegenden Sachverhalt ist (BGHZ 89, 250, 252; BGHZ 103, 255, 256 f).

    Vielmehr ist einzig darauf abzustellen, ob der zur Begründung der Klage vorgetragene Sachverhalt und die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von öffentlich-rechtlichen (sozialrechtlichen) oder bürgerlich-rechtlichen Rechtssätzen geprägt wird (BGHZ 103, 255, 257).

  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.1997 - 6 W 50/97
    Bei der Bemessung des Beschwerdewertes hat sich der Senat der zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes - Az.: III ZB 105/96 - angeschlossen, wonach ein Bruchteil des Hauptsachewertes maßgebend ist und Schwankungen in einer Größenordnung von 1/3 bis 1/5 denkbar sind.
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.1997 - 6 W 50/97
    Dieser Grundsatz bestimmt die Auslegung sowohl von § 13 GVG als auch von § 51 SGG , so daß Ausgangspunkt für die Prüfung folglich die Frage sein muß, welcher Art das Klagebegehren nach dem zugrundeliegenden Sachverhalt ist (BGHZ 89, 250, 252; BGHZ 103, 255, 256 f).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.1997 - 6 W 50/97
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers wie im vorliegenden Fall fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS-OGB BGHZ 97, 312, 313 f und BGHZ 102, 280, 283).
  • OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86

    Rechtsnatur der Beschaffungstätigkeit von Krankenkassen; Kostenerstattung für

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.1997 - 6 W 50/97
    Dabei ist auch entgegen der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 10.12.1987 - Az.: 19 U 6312/86 - nicht darauf abzustellen, ob sich die Parteien des Rechtsstreits in einem Subordinationsverhältnis einander gegenüberstehen.
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.1997 - 6 W 50/97
    Dabei ist nicht entscheidend, daß die Klägerin ihren Anspruch auf die zivilrechtlichen Regelungen über die ungerechtfertigte Bereicherung und die Geschäftsführung ohne Auftrag stützt (vgl. GmS-OGB BGHZ 108, 284, 286), weil diese auch als öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag erbracht werden kann (Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz , § 51 Rn 14).
  • LG Köln, 10.01.1991 - 1 S 365/90

    Aufwendungsersatz bei Einsatz eines Rettungshubschraubers L

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.1997 - 6 W 50/97
    Der Hinweis auf die Vorschriften der §§ 677, 683 und 812 BGB genügt - anders als in den in VersR 93, 201 und NJW-RR 91, 989 abgedruckten Fällen - indes nicht, um den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zu begründen, weil es vielmehr der zusätzlichen Feststellung bedarf ob die Durchführung des Rettungseinsatzes an sich privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur ist.
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.1997 - 6 W 50/97
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers wie im vorliegenden Fall fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS-OGB BGHZ 97, 312, 313 f und BGHZ 102, 280, 283).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.06.1997 - 6 W 59/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10505
OLG Naumburg, 30.06.1997 - 6 W 59/97 (https://dejure.org/1997,10505)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.06.1997 - 6 W 59/97 (https://dejure.org/1997,10505)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Juni 1997 - 6 W 59/97 (https://dejure.org/1997,10505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Magdeburg - 6 OH 44/96
  • OLG Naumburg, 30.06.1997 - 6 W 59/97

Papierfundstellen

  • OLG-Report Naumburg 1997, 356
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 01.03.2012 - 15 W 78/11

    Anwaltszwang für den Beitritt des Streitverkündungsempfängers zum selbständigen

    Auf dieser Linie liegen denn auch Entscheidungen in der obergerichtlichen Rechtssprechung und Meinungen in der Literatur, die eine ausdehnende Anwendung des § 486 Abs. 4 ZPO in Detailfragen bejahen, und zwar sowohl für Anträge des Antragstellers, die auf Ergänzung oder Berichtigung gerichtet sind ( OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2002 - 12 W 17/02 - zitiert nach juris Rn. 4; Beschluss vom 30.06.1997 - 6 W 59/97 - zitiert nach juris Rn. 2 f.; Herget in Zöller, a. a. O., Vor § 485 Rn. 4; Leipold in Stein/Jonas, a. a. O., § 486 Rn. 39 ), als auch für Stellungnahmen und Gegenanträge des Antragsgegners ( Huber in Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 490 Rn. 1, mit dem Hinweis auf die gebotene "Waffengleichheit"; Kratz in BeckOK, a. a. O., § 486 Rn. 18; Leipold in Stein/Jonas, a. a. O., § 486 Rn. 39 ) und für den dem Antragsgegner nach § 494a ZPO eröffneten Antrag auf Fristsetzung zur Klageerhebung und ggf. Kostentragung ( OLG Celle, Beschluss vom 22.02.2002, a. a. O.; OLG München, Beschluss vom 05.08.1999 - 28 W 2177/99 - zitiert nach juris Rn. 1; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.07.1999, a. a. O.; OLG Jena, Beschluss vom 19.05.1999 - 5 W 271/99 - zitiert nach juris Rn. 3 bis 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.1998 - 5 W 29/98 - zitiert nach juris - Orientierungssatz; OLG München, Beschluss vom 19.06.1998 - 13 W 1700/98 - zitiert nach juris Rn. 12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.01.1997 - 2 W 250/96 - zitiert nach juris Rn. 4 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 05.12.1995 - 16 W 224/95 - zitiert nach juris - Leitsatz; Leipold in Stein/Jonas, a. a. O., § 494a Rn. 11; a. A. konsequent: Herget in Zöller, a. a. O., § 494a Rn. 6; Reichold in Thomas/Putzo, a. a. O., § 494a Rn. 1; Schreiber in Münchener Kommentar zur ZPO, a. a. O., § 485 Rn. 23 ).
  • OLG Naumburg, 25.02.2002 - 12 W 17/02

    Anwaltszwang; Selbständiges Beweisverfahren

    Diese Anträge können gem. §§ 486 Abs. 4, 78 Abs. 3 ZPO unter Befreiung vom Anwaltszwang auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden (OLG Naumburg OLGR 1997, 356; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 486 Rdnr. 3; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., vor § 485 Rdnr. 4; Schreiber in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 487 Rdnr. 1).
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