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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03   

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OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03 (https://dejure.org/2003,9479)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.05.2003 - 6 U 34/03 (https://dejure.org/2003,9479)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 6 U 34/03 (https://dejure.org/2003,9479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Frist einer Berufungsbegündung; Anwendung der Vertrauensrechtsprechung beim Antrag zur Verlängerung der Stellungnahmefrist; Beurteilung der eine Fristverlängerung rechtfertigenden erheblichen Gründe; Vertrauen auf eine Verlängerung der Stellungnahmefrist

  • Judicialis

    ZPO § 224 Abs. 2; ; ZPO § 225; ; ZPO § 520 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Anwendbarkeit der "Vertrauensrechtsprechung" auf Antrag zur Verlängerung gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Rostock 2004, 127
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    Wird ein üblicherweise als erheblich eingestufter Grund angegeben, dann verstösst es gegen das Gebot der Gewährung eines fairen Verfahrens, wenn der Verlängerungsantrag wegen mangelnder Substantiierung zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 1998, 3703; 2000, 1634; 2001, 812).

    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihr aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber eben noch rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt), als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    Wird ein üblicherweise als erheblich eingestufter Grund angegeben, dann verstösst es gegen das Gebot der Gewährung eines fairen Verfahrens, wenn der Verlängerungsantrag wegen mangelnder Substantiierung zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 1998, 3703; 2000, 1634; 2001, 812).

    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihr aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber eben noch rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt), als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung der

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    Wird ein üblicherweise als erheblich eingestufter Grund angegeben, dann verstösst es gegen das Gebot der Gewährung eines fairen Verfahrens, wenn der Verlängerungsantrag wegen mangelnder Substantiierung zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 1998, 3703; 2000, 1634; 2001, 812).

    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihr aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber eben noch rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt), als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • BVerfG, 13.03.2000 - 1 BvR 211/00

    Keine Wiedereinsetzung nach Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihr aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber eben noch rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt), als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihr aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber eben noch rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt), als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZB 25/92

    Gesuch um erste Fristverlängerung im Berufungsrechtszug

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird darüber hinaus ein Vertrauen auf die Bewilligung der Fristverlängerung im Falle des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO beim 1. Verlängerungsantrag anerkannt, wenn dafür ein erheblicher Grund i.S. dieser Vorschrift vorgebracht wird (vgl. BGH, VersR 1985, 972; 1993, 771; NJW 1991, 1359; 93, 134; 94 2957; 97, 400; 99, 430).
  • BGH, 11.07.1985 - III ZB 13/85

    Pflichtgemäßes Ermessen des Gerichts bei Antrag auf Verlängerung der

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird darüber hinaus ein Vertrauen auf die Bewilligung der Fristverlängerung im Falle des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO beim 1. Verlängerungsantrag anerkannt, wenn dafür ein erheblicher Grund i.S. dieser Vorschrift vorgebracht wird (vgl. BGH, VersR 1985, 972; 1993, 771; NJW 1991, 1359; 93, 134; 94 2957; 97, 400; 99, 430).
  • BGH, 14.02.1991 - VII ZB 8/90

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird darüber hinaus ein Vertrauen auf die Bewilligung der Fristverlängerung im Falle des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO beim 1. Verlängerungsantrag anerkannt, wenn dafür ein erheblicher Grund i.S. dieser Vorschrift vorgebracht wird (vgl. BGH, VersR 1985, 972; 1993, 771; NJW 1991, 1359; 93, 134; 94 2957; 97, 400; 99, 430).
  • BGH, 07.06.1982 - II ZB 7/81

    Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist - Berufungsbegründungsfrist -

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    Ebenso wie die Entscheidung über das Gesuch rechtzeitig vor Fristablauf zu ergehen hat, muss der Anwalt umgekehrt dafür Sorge tragen, dass er seinen Antrag entsprechend frühzeitig anbringt, um zu sichern, dass er bei formellen Mängel des Begehrens - auf Hinweis des Gerichts - die befristete Prozesshandlung noch in offener Frist vornehmen kann (vgl. BGH, VersR 1982, 1191 [1192]; Zöller/Stöber, a.a.O., § 225 Rn. 2).
  • BGH, 19.12.1962 - VIII ZR 258/62

    Armenrechtsgesuch und Wiedereinsetzung für Rechtsmittelbegründung

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
    Durch den rechtzeitigen Antrag auf Fristverlängerung hat er auch Vorsicht zu üben, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird (vgl. BGH, NJW 1963, 584; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO Rn. 23 Stichwort: "Fristverlängerung, rechtzeitigen Antrag").
  • BVerfG, 12.01.2000 - 1 BvR 1621/99

    Wiedereinsetzung bei abgelehnter Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92

    Ausreichende Begründung des Antrags auf Verlängerung der

  • OLG München, 29.08.2018 - 8 U 3464/17

    Verwertung des Nachlassgrundstücks durch Testamentsvollstrecker

    Mit einer einmaligen Verlängerung dieser Frist um maximal 3 Wochen ist daher nur bei Glaubhaftmachung konkreter, triftiger Gründe zu rechnen (vgl. OLG Rostock, OLGR 2004, 127 ff.).
  • OLG München, 12.06.2018 - 8 U 3169/17

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen im Diesel-Abgas-Skandal

    Mit einer einmaligen Verlängerung dieser Frist um maximal 3 Wochen ist daher nur bei Glaubhaftmachung konkreter, triftiger Gründe zu rechnen (vgl. OLG Rostock, OLGR 2004, 127 ff.).
  • OLG Koblenz, 20.11.2017 - 5 U 958/17

    Wiederholte Werkstattbesuche beweisen nicht das Scheitern der

    Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02   

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https://dejure.org/2003,6559
OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02 (https://dejure.org/2003,6559)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.05.2003 - 6 U 173/02 (https://dejure.org/2003,6559)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 6 U 173/02 (https://dejure.org/2003,6559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 241
    Nichtigkeitsklage bei Zwei-Personen-Aktiengesellschaft (AG)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsklage gegen die Gesellschaft oder gegen den Gesellschafter bei einer Zweipersonengesellschaft; Bestimmung des gesetzlichen Vertreters einer Gesellschaft im Gerichtsverfahren; Beschluss über die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers

  • Judicialis

    AktG §§ 241 ff

  • rechtsportal.de

    AktG §§ 241 ff
    Gesamte Gesellschaft als Adressat einer Nichtigkeitsklage; Verantwortlichkeit des im Zeitpunkt der Klage zuständigen Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    2-Mann-GmbH, 2-Personen-Gesellschaft, 2-Personen-GmbH, Abberufung, Abberufung 2-Mann-GmbH, Abberufung aus wichtigem Grund, Abberufung des Geschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund, Abberufung des GmbH-Geschäftsführers, Abberufung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2004, 191
  • OLG-Report Rostock 2004, 127
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80

    Vertretungsbefugnis und wirksame Zustellung einer Nichtigkeitsklage an einen

    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Betrifft der angegriffene Beschluss die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter, der im Falle des Obsiegens als ihr Organ anzusehen wäre (vgl. BGHZ 36, 207 [209]; BGH, ZIP 1981, 182 = NJW 1981, 1041; OLG Hamburg, ZIP 1991, 1430 [1431]; Rowedder/Koppensteiner, GmbHG, § 47 Rn. 125).

    Die Vertretungsmacht muss jedoch davon unabhängig beurteilt werden, weil zu gewährleisten ist, dass die Vertretung der Gesellschaft während des Rechtsstreits durch alle Instanzen einheitlich geregelt ist und nicht bei Unterschieden in der materiell-rechtlichen Beurteilung der jeweils mit der Sache befassten Gerichte von Instanz zu Instanz wechselt (vgl. BGH, NJW 1981, 1041).

  • OLG Hamburg, 28.06.1991 - 11 U 148/90
    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Die von den Klägern vorgenommene Unterscheidung zwischen personalistisch und kapitalistisch strukturierten Gesellschaften wird im Interesse der Rechtssicherheit - nach Auffassung des Senats zu Recht - allgemein abgelehnt (vgl. Baumbach/Hueck/Zöllner a.a.O., Rdz. 81; Lutter/Hommelhoff GmbHG, a.a.O., Anhang § 47 Rdz. 34, 66; Rowedder-Koppensteiner GmbHG 3. Aufl. 1996, § 47 Rdz. 125; Scholz/K. Schmidt, 9. Aufl., § 45 GmbHG, Rdz. 148; OLG Hamburg, ZIP 1991, 1430 [1432]).

    Betrifft der angegriffene Beschluss die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter, der im Falle des Obsiegens als ihr Organ anzusehen wäre (vgl. BGHZ 36, 207 [209]; BGH, ZIP 1981, 182 = NJW 1981, 1041; OLG Hamburg, ZIP 1991, 1430 [1431]; Rowedder/Koppensteiner, GmbHG, § 47 Rn. 125).

  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 97/59

    Auflösungsbeschluß einer GmbH

    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Betrifft der angegriffene Beschluss die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter, der im Falle des Obsiegens als ihr Organ anzusehen wäre (vgl. BGHZ 36, 207 [209]; BGH, ZIP 1981, 182 = NJW 1981, 1041; OLG Hamburg, ZIP 1991, 1430 [1431]; Rowedder/Koppensteiner, GmbHG, § 47 Rn. 125).
  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 308/87

    Wirksamkeit eines Beschlusses in der Gesellschafterversammlung einer GmbH;

    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Prozessuale Sonderregelungen neben anfechtbaren und nichtigen Beschlüssen sind hierfür - nach inzwischen überwiegender Ansicht - jedoch weder zwingend noch erforderlich (vgl. BGHZ 104, 66 [69]; Happ, a.a.O., § 19 Rn. 14).
  • BGH, 08.07.1983 - V ZR 48/82

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Das Interesse muss also gerade gegenüber dem Beklagten bestehen (vgl. Zöller/Greger, a.a.O.; BGH, NJW 1984, 2950; MDR 1997, 1000).
  • BGH, 26.09.1994 - II ZR 166/93

    Erfüllung der Einlageverpflichtung eines Gesellschafters durch einen Dritten

    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Denn die den ggf. fehlerhaften Beschluss tragenden Gesellschafter - hier der Beklagte - sind selbst nicht passivlegitimiert (ganz h.M., vgl. Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., Anh. § 47 Rn. 33, 62; OLG Hamm, GmbHR 1995, 119; Happ, a.a.O., § 19 Rn. 67 m.w.N.; Priester, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 3, § 40 Rn. 60).
  • OLG Jena, 15.07.2011 - 1 U 377/11
    Ebenso wie die Anfechtungs- und die Nichtigkeitsklage allein gegen die Gesellschaft zu richten ist (vgl. OLG Rostock NZG 2004, 191 m.w.N.), ist auch nur die Gesellschaft für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung passivlegitimiert, welche die Untersagung der Ausführung eines sol­chen Beschlusses zum Gegenstand hat (vgl. Schmidt in:Scholz GmbHG 10 Aufl. § 45 Rn. 183).
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