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   OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00   

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OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00 (https://dejure.org/2000,2908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2000 - 15 W 103/00 (https://dejure.org/2000,2908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - 15 W 103/00 (https://dejure.org/2000,2908)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks in Wohnungseigentum

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Löschung von Eintragungen im Grundbuch; Löschung eines Wohnungsrechts; Teilung eines mit einem Wohnungsrecht belasteten Grundstücks; Löschung des Nießbrauchs an einem Wohnungseigentumsrecht

  • Judicialis

    BGB § 1026; ; BGB § 1093; ; WEG § 8

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1026, § 1093; WEG § 8
    Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks in Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 96 (Leitsatz)

    BGB § 1026, BGB 1093, WEG § 8
    Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks in Wohnungseigentum

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1026, 1093; WEG § 8
    Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks in Wohnungseigentum

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Wohnrecht und Nießbrauch bei WEG-Aufteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1403
  • DNotZ 2001, 216
  • NZM 2000, 831
  • FGPrax 2000, 132
  • ZMR 2000, 630
  • OLG-Report Hamm 2000, 266
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 22.12.1998 - 3 W 232/98

    Inhalt der Eintragung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    Als ausgeschlossen betrachtet wird lediglich eine Dienstbarkeit, deren Ausübungsbereich sich auf ein Sondernutzungsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum beschränkt (BayObLG NJW-RR 1997, 1236 = DNotZ 1998, 125; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 44).
  • OLG Oldenburg, 17.11.1988 - 5 W 60/88

    Aufteilung eines Erbbaurechts in Wohnungserbbaurechte; Eintragung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    Für den Fall der Aufteilung in Wohnungseigentum nach den §§ 1, 8 WEG ist anerkannt, daß die Dienstbarkeit nur an demjenigen Wohnungseigentumsrecht fortbesteht, auf dessen Raumeinheiten sie sich erstreckt, während die übrigen Wohnungseigentumsrechte nach den §§ 1090 Abs. 2, 1026 BGB von der dinglichen Belastung frei werden (OLG Oldenburg NJW-RR 1989, 273; …
  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 120/97

    Keine Aufforderung zu materieller Rechtsänderung durch Zwischenverfügung -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts, die möglicherweise auf einem Mißverständnis der Kommentierung von Bassenge (bei Palandt, BGB, 59. Auf., § 6 Rdnr. 9) beruht, können Gegenstand des Ausübungsbereichs eines Wohnungsrechts an einen Wohnungseigentum sämtliche Nutzungsbefugnisse sein, die nach dem gesetzlichen Regelinhalt bzw. der Regelung der Teilungserklärung dem Miteigentümer nach dem Inhalt des Sondereigentums zustehen, sogar etwa ein mit dem Sondereigentum verbundenes Sondernutzungsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum (BayObLG DNotZ 1998, 384, 385 f).
  • BayObLG, 30.04.1997 - 2Z BR 5/97

    Keine Aufforderung zur inhaltlichen Rechtsänderung durch Zwischenverfügung -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    Als ausgeschlossen betrachtet wird lediglich eine Dienstbarkeit, deren Ausübungsbereich sich auf ein Sondernutzungsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum beschränkt (BayObLG NJW-RR 1997, 1236 = DNotZ 1998, 125; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 44).
  • BGH, 19.05.1989 - V ZR 182/87

    Belastung des Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    Jedoch entspricht es zwischenzeitlich gefestigter Rechtsprechung, daß die aus dem Sondereigentum fließenden Befugnisse Gegenstand der Belastung eines Wohnungseigentums mit einer Dienstbarkeit sein kann; dies gilt auch dann, wenn das Objekt der Ausübungsberechtigung zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört (BGHZ 107, 289 = NJW 2391, 2392; …
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    Auszugehen ist davon, daß an einem ideellen Miteigentumsanteil an einem Grundstück auch dann keine Dienstbarkeit bestellt werden kann, wenn sich ihr Ausübungsbereich auf einen realen Teil des Grundstücks beschränkt (BGHZ 36, 137, 138 f. = NJW 1962, 633, 634).
  • KG, 09.01.1976 - 1 W 459/75
    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    2 z 51/74">NJW 1975, 59; KG OLGZ 1976, 257, 259).
  • BGH, 09.10.1957 - V ZR 45/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    2 Z 226/56|OLG Frankfurt; 22.07.1959; 6 W 417/58">BayObLGZ 1957, 102 = NJW 1957, 1840 und OLG Frankfurt NJW 1959, 1977 für das Dauerwohnrecht nach § 31 WEG; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 11. Aufl. Rdnr. 2849; von Oefele in Bauer/von Oefele, a.a.O., AT V 188).
  • BGH, 20.03.2020 - V ZR 317/18

    Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen Grundstücksnießbrauch und

    Innerhalb dieser Auffassung ist lediglich umstritten, ob das Sondernutzungsrecht alleiniger Gegenstand der Ausübung der Dienstbarkeit sein kann (vgl. Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 13 Rn. 56; NK-BGB/Otto, 4. Aufl., § 1018 Rn. 30; Staudinger/Weber, BGB [2017], § 1018 Rn. 60; Amann, DNotZ 1990, 496, 501; Ott, DNotZ 1998, 125, 132) oder nur in Verbindung mit den zu dem Sondereigentum gehörenden Räumen (vgl. BayObLG, DNotZ 1998, 125, 126 f.; OLG Hamm, DNotZ 2001, 216, 217 f.; BeckOGK/Falkner, WEG [1.8.2019], § 10 Rn. 342.1; NK-BGB/Heinemann, 4. Aufl., § 6 WEG Rn. 21; wohl auch Schmidt-Räntsch in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 13 Rn. 47).
  • OLG Koblenz, 24.08.2011 - 5 U 433/11

    Anforderungen an die Überwachungspflichten einer Aufsichtsperson bzgl. eines auf

    Insofern war es angemessen, ...[A] als bald sechsjährigem Kind die Gelegenheit zu geben, sich eigenständig und unabhängig davon zu bewegen, ob die Beklagte jederzeit zu intervenieren vermochte (OLG-R Hamm 2000, 266; OLG Hamm VersR 2001, 386).
  • OLG Schleswig, 03.08.2011 - 2 W 2/11

    Belastung eines Sondernutzungsrechts mit einer Grunddienstbarkeit

    Damit wird dem Berechtigten zugleich die alleinige Nutzungsbefugnis an dem zur Sondernutzung zugewiesenen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums übertragen (BayObLG, Rpfleger 1998, S. 68 ; OLG Hamm, NJW-RR 2000, S. 1403 ff.; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Auflage, Rn. 2952).

    2 Z 82/89">DNotZ 1990, S. 496 ff.; NJW-RR 1997, S. 1236 f.; Rpfleger 1998, S. 68 ; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1975, S. 356 f., m. kritischer Anm. Noack, der allerdings für den Fall eines Sondernutzungsrechts an einem Pkw-Stellplatz die Rechtsprechung des BayObLG billigt; KG, Rpfleger 1976, S. 180 f.; OLG Düsseldorf, DNotZ 1988, S. 31 f.; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, S. 1389 ; OLG Hamm, NJW-RR 2000, S. 1403 ff.; OLG Hamburg, ZMR 2001, S. 380 f.; ZMR 2004, S. 616 f.; Schöner/Stöber, aaO., Rn. 2952; Demharter, aaO., Anhang § 3 Rn. 68; Böhringer in: Meikel, GBO , 10. Auflage, § 48 Rn. 19; Grziwotz in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz , 2. Auflage, § 5 Rn. 59; Palandt-Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch , 70. Auflage, § 6 WEG Rn. 9; Zimmermann, Rpfleger 1981, S. 333 ff., 335 ff.; Ertl, DNotZ 1988, S. 4 ff., S. 13 ff.; Darstellung des Streitstandes auch bei Schneider, Rpfleger 1998, S. 53 ff., 58).

  • LG Stade, 18.03.2004 - 4 O 166/03

    Grenzen elterlicher Aufsichtspflicht: Verneinung einer Elternhaftung bei

    Dabei darf die in der Neufassung des § 828 Abs. 2 BGB zum Ausdruck gebrachte gesetzgeberische Wertung, die mit der Teilnahme von Kindern unter 10 Jahren am Straßenverkehr verbundenen Schadensrisiken dem haftpflicht- und häufig auch kaskoversicherten Kraftfahrer zuzuweisen, nicht durch eine Ausweitung der Haftung der aufsichtspflichtigen Eltern im Rahmen des 832 BGB wieder rückgängig gemacht werden (vgl. MüKo-Wagner, § 832 BGB, Rn. 31 m.w.N.; vgl. auch schon OLG Hamm, OLGR 2000, 266 zu den Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages 1999).

    Der Inhalt der Aufsichtspflicht ergibt sich im Einzelfall einerseits aus Alter, Eigenart und Charakter des jeweiligen Kindes, andererseits danach, was den Eltern nach den jeweiligen Verhältnissen und objektiven Umständen geboten ist und zugemutet werden kann (vgl. nur OLG Celle, NJW-RR 1988, 216 f.; OLG Hamm, OLGR 2000, 266).

  • OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18

    Wohnungseigentümer: Dingliches Sondernutzungsrecht an Grünfläche

    Sind es nur Befugnisse, die mit einem bestimmten Sondereigentum verbunden sind, so genügt es, die Dienstbarkeit am betroffenen Wohnungs- oder Teileigentum zu bestellen und einzutragen (OLG Hamm NJW-RR 2000, 1403; Amann DNotZ 1900, 499; Bärmann/Suilmann WEG, 14. Aufl. 2018, § 13 Rdnr. 56 f; Palandt/Wicke, § 6 WEG Rdnr. 9; für einen Sonderfall BGHZ 107, 289 für ein faktisches Sondernutzungsrecht wegen der baulichen Gegebenheiten, "Fensteröffnungsrecht").
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2014 - 4 U 248/11

    Verkehrsunfall -Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten

    (1) Das Gebot, erforderlichenfalls einen Dolmetscher zuzuziehen (§ 185 Abs. 1 Satz 1 GVG), richtet sich an das Gericht, welches darüber nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen zu entscheiden hat (OLG Hamm OLGR 2000, 266, 267).
  • AG Hamburg-Blankenese, 09.07.2002 - 506 II 13/02

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen inhaltlicher

    Zu dieser Abgrenzung vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, ZMR 2000, 630, sowie BayObLG, ZMR 2000, 546.
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