Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97   

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OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97 (https://dejure.org/1997,4256)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.12.1997 - 4 U 134/97 (https://dejure.org/1997,4256)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Dezember 1997 - 4 U 134/97 (https://dejure.org/1997,4256)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Maklergebühr einer Kaufinteressenten-Nachweisbestätigung

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Zur wirtschaftlichen Identität zwischen nachgewiesener Gelegenheit und späterem Erwerb

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 565
  • NZM 1998, 243 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95

    Kausalität der Maklertätigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97
    Maßgebende Voraussetzung für die Entstehung der Provisionspflicht des Maklerkunden ist deshalb, daß sein Vertragsschluß sich als Verwirklichung einer Gelegenheit darstellt, die bei wertender Betrachtung unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als identisch mit der vom Makler nachgewiesenen Gelegenheit zum Vertragsschluß anzusehen ist (BGH vom 18.1.1996 - III ZR 71/95).
  • BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 206/85

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97
    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH WM 1987, S. 511).
  • BGH, 15.02.1984 - IVa ZR 150/82

    Anspruch auf Maklerprovision - Zustandekommen eines Maklervertrages hinsichtlich

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97
    Das gilt auch dann, wenn der tatsächliche Vertragsschluß in quantitativer Hinsicht hinter dem nach dem Maklervertrag herbeizuführenden Vertrag zurückbleibt (BGH WM 1984, S. 560).
  • BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 232/81

    Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Erwerb eines Forstreviers - Vorherige

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97
    Daß die Maklertätigkeit für den Erfolg auf anderem Weg adäquat-kausal geworden ist, ist nicht ausreichend (BGH WM 1983, S. 794).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07

    Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des

    Soweit demgegenüber vertreten wird, die zwischenzeitliche ernsthafte Abstandnahme des Auftraggebers des Maklers von seiner Absicht, das nachgewiesene Objekt zu erwerben oder zu verkaufen, unterbreche ebenfalls den Ursachenzusammenhang zwischen der Nachweisleistung und dem späteren Abschluss des Hauptvertrags (OLG Bamberg NJW-RR 1998, 565, 566; Roth in MünchKommBGB, 4. AufI. § 652 Rn. 184; ders. Anm. zum Senatsurteil BGHZ aaO in LM § 652 Nr. 145 Bl. 3, 4; kritisch hierzu: OLG Hamburg ZMR 2004, 45 f), bedarf es hier keiner Entscheidung, ob dies für alle in Betracht kommenden Fälle abzulehnen ist.
  • BGH, 06.02.2014 - III ZR 131/13

    Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler

    Da in einem solchen Fall der zustande gekommene Hauptvertrag bei wertender Betrachtung nicht dem Vertrag entspricht, auf den sich die Maklerleistung bezogen hat, ist es nur folgerichtig, dass der Makler keine Vergütung erhält; die vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angestellten Erwägungen zu Treu und Glauben vermögen über die fehlende wirtschaftliche Kongruenz nicht hinwegzuhelfen (so im Ergebnis auch OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 f; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1505 f; OLG Celle, OLGR 2007, 713; OLG Koblenz, OLGR 2001, 194 f; OLG München, MDR 2010, 615 f).
  • OLG Hamm, 21.03.2013 - 18 U 133/12

    Makler kann die Courtage verlangen, wenn sein Kunde billiger kauft

    Allerdings verneinen einige Oberlandesgerichte wie auch der überwiegende Teil des Schrifttums nicht nur die Kongruenz des zustande gekommenen mit dem beabsichtigten Kaufvertrag, wenn der Kaufpreis den zunächst vom Makler benannten deutlich, jedenfalls um mehr als 25 % unterschreitet, sondern aufgrund der fehlenden Kongruenz auch einen Anspruch des Maklers auf Maklerlohn (OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565, 566; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 194 f.; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 713; OLG München, Urt. vom 04.02.2010 - 24 U 471/09 - Tz. 28 ff = MDR 2010, 615 f., juris; MüKo/Roth, BGB, 6. Aufl., § 652 Rn. 150; Palandt/Sprau, aaO, § 652 Rn. 43).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2003 - 24 U 5/02

    Provisionsanspruch des Maklers: Vermutung der Kausalität der Nachweistätigkeit

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Nachweisleistung der Maklerin und dem Abschluss des Hauptvertrages eine Vermutung dafür begründet, dass die Maklerleistung ursächlich für den Vertragsschluss war (BGH WM 1984, 560; OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565; OLG Köln AizA 110 Bl. 90; OLG Stuttgart AizA 105 Bl. 15).
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03

    Kongruenz des Erwerbsgeschäfts u. Auskunftsanspruch Makler

    Es wäre ihre Sache gewesen aufzuzeigen, dass ihr Interesse zunächst erloschen war und der Kauf gänzlich losgelöst von der anbahnenden Tätigkeit L.....s auf einer neuen Basis erfolgte (OLG Bamberg NJW-RR 1998, 565 f.; OLG Frankfurt MDR 1999, 351 ).
  • OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07

    Anspruch auf Zahlung von Maklercourtage nach Abbruch von Vertragsverhandlungen

    Diese Differenz (33% ebenso wie 27%) zwischen dem Kaufpreis des zu vermittelnden Geschäfts und dem dann tatsächlich vereinbarten Betrag ist derart erheblich, dass von der erforderlichen inhaltlichen Identität zwischen den beiden Geschäften - auch bei der hier gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 194-195 (Kongruenz verneint bei 48%); OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 [OLG Bamberg 22.12.1997 - 4 U 134/97] -566 (Kongruenz verneint bei 23%); OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1070 [OLG Hamm 16.06.1997 - 18 U 235/96] -1071 (Kongruenz bejaht bei 10%); OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1272 [OLG Düsseldorf 09.07.1993 - 7 U 18/93] -1273 (Kongruenz verneint bei 22%)).
  • OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01

    Identität zwischen Auftraggeber und eines Maklers und Vertragspartei;

    Der Senat lässt die Frage offen, ob von einer für den Erwerb des Courtageanspruchs erforderlichen Identität des Geschäfts auch dann auszugehen ist, wenn der Veräußerer seine Verkaufsabsicht endgültig aufgeben hätte, sich sodann aber auf Grund neuer Umstände zu einem deutlich verringerten Angebot entschließt (unter Bezugnahme auf OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97 - OLGR 98, 69 = NJW-RR 98, 565).

    Sind die Verhandlungen zunächst gescheitert und haben erst neue Verhandlungen ohne Einschaltung des Maklers zum Erfolg geführt, ist eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs anzuerkennen, wenn die nachgewiesene Gelegenheit lediglich aufgrund eines neuen Entschlusses des Verkäufers doch noch vom Auftraggeber des Maklers genutzt werden kann, etwa weil ihm erstmals Bedingungen angeboten worden sind, die das Objekt für ihn interessant machten (unter Bezugnahme auf OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97 - OLGR 98, 69 = NJW-RR 98, 565).

  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages

    Die maßgeblichen Unterbrechungstatbestände sind dabei stets vom konkreten Einzelfall her zu beurteilen, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 22.12.1997, Az.: 4 U 134/97).
  • OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Maklercourtage

    Das ist eine derart erhebliche Abweichung, dass von der erforderlichen inhaltlichen Identität zwischen den beiden Geschäften auch bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise keine Rede mehr sein kann (ebenso LG Köln WuM 1991, 114, 115, bei einer dem Maklerkunden nachteiligen Mietpreis-Differenz von 33 %; OLG Bamberg NJW-RR 1998 565, 566, bei einer dem Maklerkunden günstigen Kaufpreis-Differenz von 23, 46 %; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1272, 1273, bei einer dem Kunden vorteilhaften Kaufpreis-Differenz von 22, 22 %).
  • OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 UF 36/01
    Ob der Fall anders zu beurteilen wäre, wenn der Veräußerer seine Verkaufsabsicht endgültig aufgeben hätte, sich sodann aber auf Grund neuer Umstände zu einem deutlich verringerten Angebot entschließt (so OLG Bamberg NJW-RR 1998, 565), ist hier nicht zu entscheiden.

    Sind die Verhandlungen also - wie hier - zunächst gescheitert und haben erst neue Verhandlungen ohne Einschaltung des Maklers zum Erfolg geführt, ist eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs anzuerkennen, wenn die nachgewiesene Gelegenheit lediglich aufgrund eines neuen Entschlusses des Verkäufers doch noch vom Auftraggeber des Maklers genutzt werden kann, etwa weil ihm erstmals Bedingungen angeboten worden sind, die das Objekt für ihn interessant machten (vgl. OLG Bamberg NJW-RR 1998, 565, Schwerdtner a.a.O. Rn.54).

  • OLG Koblenz, 25.09.2000 - 13 U 250/00

    Provision des Nachweismaklers - Erwerb vom Eigentümer - fehlende Wesengleichheit

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 47/97   

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https://dejure.org/1997,4557
OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 47/97 (https://dejure.org/1997,4557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.1997 - 10 U 47/97 (https://dejure.org/1997,4557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 10 U 47/97 (https://dejure.org/1997,4557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwirkung; Mieterhöhungsanspruch; Mietzinserhöhung; Wertsicherungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung von erhöhtem Mietzins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 274
  • NZM 1998, 480
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 30.05.1990 - 2 U 184/89

    Klage eines Verpächters auf einen höheren Pachtzins; Fehlende Angabe eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 47/97
    Verwirkung tritt vielmehr erst dann ein, wenn über den Zeitablauf hinaus besondere Umstände gegeben sind, die die Feststellung rechtfertigen, der Mieter habe darauf vertrauen dürfen, daß der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen werde (Senat in WuM 1995, 580 = BB 1994, 2309 = ZMR 1995, 154 und NJW-RR 1993, 1036 sowie OLG Celle NJW-RR 1991, 271 und Palandt/ Heinrichs, 56. Aufl., § 242 BGB , Rdn. 103 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 10 U 163/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 47/97
    Verwirkung tritt vielmehr erst dann ein, wenn über den Zeitablauf hinaus besondere Umstände gegeben sind, die die Feststellung rechtfertigen, der Mieter habe darauf vertrauen dürfen, daß der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen werde (Senat in WuM 1995, 580 = BB 1994, 2309 = ZMR 1995, 154 und NJW-RR 1993, 1036 sowie OLG Celle NJW-RR 1991, 271 und Palandt/ Heinrichs, 56. Aufl., § 242 BGB , Rdn. 103 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.1994 - 10 U 216/93

    Verwirkung von Mietzinsnachforderungen bei rückwirkender Anwendung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 47/97
    Verwirkung tritt vielmehr erst dann ein, wenn über den Zeitablauf hinaus besondere Umstände gegeben sind, die die Feststellung rechtfertigen, der Mieter habe darauf vertrauen dürfen, daß der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen werde (Senat in WuM 1995, 580 = BB 1994, 2309 = ZMR 1995, 154 und NJW-RR 1993, 1036 sowie OLG Celle NJW-RR 1991, 271 und Palandt/ Heinrichs, 56. Aufl., § 242 BGB , Rdn. 103 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 10 U 113/98

    Indexbedingte Mietzinserhöhung - Verwirkung

    Die diesbezüglichen Erwägungen des angefochtenen Urteils sind durchweg zutreffend und entsprechen der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt das Urteil vom 23.10.1997 in ZMR 1998, 89 = JMBl. NW 1998, 40 = NZM 1998, 480 = OLG Rep.
  • OLG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 U 1355/13

    Verwirkung von Ansprüchen aus der Indexmieterhöhung als unzulässige

    Das OLG Düsseldorf diskutiert sogar, ob die Zeitspanne von einem Jahr ausreichen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 ; wohl bejahend ZMR 1998, 89 ).
  • OLG Brandenburg, 14.04.2015 - 6 U 77/12

    Pachtvertrag: Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel; Minderung wegen Mängeln

    Es müssen weitere besondere Umstände hinzutreten, die bei dem Mieter bzw. Pächter ein Vertrauen darauf rechtfertigen, der Vermieter bzw. Verpächter werde die ihm nach der Wertsicherungsklausel zustehende höhere Miete bzw. Pacht auch in Zukunft nicht geltend machen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1991, 271; OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 154; OLG Düsseldorf, NZM 1998, 480; OLG Rostock ZMR 2006, 773; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 04.06.2008 - 3 U 113/07; Bartholomäi/Lindner-Figura/ Stellmann in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 3. Aufl., Kapitel 10 Rn. 151).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 24 U 87/02

    Zurückbehaltungsrecht bei unzureichendem Zustand der Mieträume-

    Soweit der Kläger hierzu auf einen Zeitraum von einem Jahr abgestellt, kann dem nicht gefolgt werden und wird auch so allgemein nicht in dem von ihm zitierten Urteil des 10. Zivilsenates des OLG Düsseldorf (WuM 1999, 172 f.) vertreten, sondern dort mit den Umständen des Einzelfalls begründet.
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97
    Diese Gewißheit wurde erst mit dem das Teilanerkenntnis- und Schlußurteil vom 7. Januar 1997 bestätigenden Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 1997 in der Berufungsinstanz (10 U 47/97) geschaffen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 270/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8022
OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 270/96 (https://dejure.org/1997,8022)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.07.1997 - 22 U 270/96 (https://dejure.org/1997,8022)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juli 1997 - 22 U 270/96 (https://dejure.org/1997,8022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 550b 765
    Umfang einer Bürgschaft für Ansprüche aus einem Wohnungsmietverhältnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grenzen einer Mietbürgschaft

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 4 O 119/96
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 270/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 81
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.1990 - IX ZR 16/90

    Wirksamkeit einer Bürgschaft unter der Bedingung des Zustandekommens eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 270/96
    Dabei kann dahin stehen, ob im Falle einer Bürgschaft als Mietsicherheit das Eingreifen des § 550 b Abs. 1 Satz 1 BGB auch zur Nichtigkeit des Bürgschaftsvertrages gemäß § 134 BGB führt und bereits deshalb eine Inanspruchnahme des Beklagten ausscheidet (vgl. BGHZ 111, 361, 363; Staudinger-Emmerich, BGB , 13. Aufl., § 550 b Rdn. 15; MünchKomm-Voelskow, BGB , 3. Aufl., § 550 b Rdn. 7a; Tiedtke ZMR 1990, 401, 403).

    Einschränkend soll nach einer weiteren BGH-Entscheidung (BGHZ 111, 361 = NJW 1990, 2380 = MDR 1990, 913 ; zustimmend: Palandt-Putzo, BGB , 56. Aufl. § 550 b Rdn. 3; MünchKomm-Voelskow, BGB , 3. Aufl. § 550 b Rdn. 7 a) die Bestimmung jedoch nicht gelten, wenn der Vermieter die Bürgschaft nicht verlangt hat und ein Dritter dem Vermieter unaufgefordert eine Bürgschaft für den Mieter zusagt und dieser sodann mit dem Mieter in Verhandlungen eintritt und den Vertrag abschließt.

    Ohne Erfolg verweisen die Kläger darauf (Bl. 142 GA), daß - wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGHZ 111, 361 ff) - der Mieter F durch die Bürgschaft in keiner Weise belastet worden sei.

  • BGH, 20.04.1989 - IX ZR 212/88

    Beschränkung der Inanspruchnahme eines Bürgen im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 270/96
    Denn jedenfalls ist der Beklagte gemäß § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB als Bürge berechtigt, dem Anspruch der Kläger die sich aus den §§ 134, 550 b Abs. 1 Satz 1 BGB ergebende Unwirksamkeit der Verpflichtung des Mieters F zur Bürgschaftsgestellung im Wege der Einrede entgegenzuhalten (vgl. BGHZ 107, 210 = BGH NJW 1989, 1853 = LM § 550 b BGB Nr. 1; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., Rdn. 824; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rdn. 1363).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 107, 210, 213) greift § 550 b Abs. 1 Satz 1 BGB nach dem Schutzzweck der Norm auch dann ein, wenn der Vermieter den Abschluß des Mietvertrages über Wohnraum neben einer Barkaution zusätzlich von einer Bürgschaft für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis abhängig macht, ohne Rücksicht darauf, ob die Verpflichtung zur Leistung der Bürgschaft im Mietvertrag vereinbart und dann durch Abschluß des Bürgschaftsvertrages erfüllt wird oder ob der Mieter auf Verlangen des Vermieters eine Sicherheit durch Bürgschaft stellt und damit die Voraussetzungen für den Abschluß des Mietvertrages schafft.

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Dabei ist die bloße Sammlung von Informationen an einer zentralen Stelle - hier bei einem Rechtsanwalt - für sich genommen noch nicht zu beanstanden; entscheidend ist, wozu die gesammelten Informationen benutzt werden (vgl. OLG Stuttgart OLG-Rep 1998, 69, 71).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 75/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Dabei ist die bloße Sammlung von Informationen an einer zentralen Stelle - hier bei einem Rechtsanwalt - für sich genommen noch nicht zu beanstanden; entscheidend ist, wozu die gesammelten Informationen benutzt werden (vgl. OLG Stuttgart OLG-Rep 1998, 69, 71).
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