Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.01.2001 - 7 U 132/99   

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https://dejure.org/2001,11667
OLG Naumburg, 11.01.2001 - 7 U 132/99 (https://dejure.org/2001,11667)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.01.2001 - 7 U 132/99 (https://dejure.org/2001,11667)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 7 U 132/99 (https://dejure.org/2001,11667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Bestehens von Kleingartenpachtverhältnissen nach den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes; Rechtliche Einordnung von Pachtverträgen über Kleingartenparzellen; Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Verkäufen von Gartenparzellen an die ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kleingärtnerische Nutzung; Gartenbauerzeugnisse; Erholungsfläche; Dauerkleingarten; VKSK-Kreisverband; Parzellenpächter; Hauptnutzungsvertrag; Pachtflächen

  • kleingarten-bund.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • kleingarten-bund.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Bundesländer: Rechtssicherheit für Nutzungsverhältnisse von Kleingärten gestärkt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 281/03

    Begriff der Kleingartenanlage

    Die überwiegende Meinung (OLG Naumburg OLGR 2001, 435, 437 f; Mainczyk, Bundeskleingartengesetz, 8. Aufl., § 1 Rn. 9; MünchKomm-BGB/Kühnholz, 4. Aufl., § 29 SchRAnpG Rn. 6; Otte in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand November 1997, § 1 BKleingG Rn. 8; Schnabel ZOV 2001, 227, 228 f; vgl. auch Friedrich NJ 2003, 12, 14) hält es für das Vorliegen einer Kleingartenanlage für erforderlich, daß die Nutzung zum Zwecke der Gewinnung von Gartenerzeugnissen überwiegt.
  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 179/04

    Rechtstellung der Erben eines als Kleingartenanlage genutzten Grundstücks in der

    Die Beklagten führen für ihre Auffassung zu Unrecht das durch Nichtannahmebeschluß des Senats vom 31. Januar 2002 - III ZR 42/01 - rechtskräftig gewordene Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 11. Januar 2001 (ZOV 2001, 398, 399) an.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 172/06

    Zur Stundung von Erschließungsbeiträgen für als Kleingärten genutzte Grundstücke

    b) Weiterhin bestehen auf dem Grundstück gegenwärtig zumindest zwei gemeinschaftliche Einrichtungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG, so dass offen bleiben kann, ob nicht sogar schon das Vorhandensein einer gemeinschaftlichen Einrichtung zur Begründung einer Kleingartenanlage ausreichend ist (vgl. Stang, BKleingG, 2. A., § 1 Rdnr. 15 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung; so wohl auch OLG Naumburg, Urt. v. 11. Januar 2001 - 7 U 132/99 -, zit. nach JURIS; Mainczyk, BKleingG, 6. A., § 1 Rdnr. 11).

    Durch sie wird eine Anlage nach dem Bundeskleingartengesetz mehr als die (zufällig erscheinende) Nähe von Einzelgärten auf der Erdoberfläche (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 11. Januar 2001, a.a.O.).

    Eine gemeinsame Wasserversorgung und damit eine gemeinschaftliche Einrichtung ist aber auch ein - wie hier - Leitungssystem innerhalb der Gartenanlage, das ausgehend von einem zentralen Anschluss der Anlage an die Hauptleitung sämtliche Gärten mit Wasser versorgt (so wohl auch OLG Naumburg, Urt. v. 11. Januar 2001, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15. Oktober 2008 - 2 A 5.08 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter Mainczyk, a.a.O., § 1 Rdnr. 14b und Stang, a.a.O., § 1 Rdnr. 15).

  • OLG Dresden, 21.02.2003 - 21 U 1948/02

    Zur Räumungs- und Herausgabepflicht von ursprünglich zu Erholungszwecken

    In Ausübung dieses Privilegs schlössen in der Rechtswirklichkeit der DDR die Kreisverbände dieses Verbandes - hier der VKSK - die Zwischenpachtverträge (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 11.01.2001, 7 U 132/99, ZOV 2001, 399 und ergänzend Rarsten NJ 1994, 104) .
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10

    Bebauungsplan - Fremdkörperfestsetzung - Festsetzung von höchstzulässiger

    Hinsichtlich der notwendigen gemeinschaftlichen Einrichtungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG ist streitig, ob schon das Vorhandensein einer gemeinschaftlichen Einrichtung zur Begründung einer Kleingartenanlage ausreichend ist (vgl. OLG Naumburg, U. v. 11.01.2001 - 7 U 132/99 - juris; offen gelassen bei OVG Magdeburg, U. v. 29.07.2009 - 4 L 172/06 - juris).
  • BGH, 31.01.2002 - III ZR 42/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 11. Januar 2001 ­ 7 U 132/99 ­ wird nicht angenommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2006 - L 16 U 22/05
    Das Gericht hat die Verwaltungsakte der Beklagten (Az. BKS 3.09407.011) sowie die Gerichtsakten des SG Oldenburg (Az. S 7c U 70134/93 / L 6 U 46/95, S 7 U 96/99 und S 7 U 132/99) beigezogen.
  • SG Oldenburg, 12.01.2005 - S 7 U 258/03
    Wegen der Einzelheiten wird auf die Verfahren S 7c U 134/93 und S 7 U 96/99 verbunden mit S 7 U 132/99 verwiesen, insbe-sondere auf das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 28.02.2001.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 8 U 183/99   

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https://dejure.org/2000,5556
OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 8 U 183/99 (https://dejure.org/2000,5556)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.2000 - 8 U 183/99 (https://dejure.org/2000,5556)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 8 U 183/99 (https://dejure.org/2000,5556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Laparoskopie; Verletzung eines Blutgefäßes; Einführung des Trokars; Läsion; Blutung; Gefäßverletzung; Blutverlust; Hirnschädigung; Postoperative Überwachung

  • Judicialis

    BGB § 847; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 108 Abs. 1 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Kontrollpflichten nach ambulant durchgeführtem laparoskopischen Eingriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzthaftung - diagnostische Laparoskopie - Sorgfaltspflichten -- postoperative Überwachung ambulanter Laparoskopie - Blutverlust und Herzstillstand - hypoxische Hirnschädigung - Schmerzensgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Ambulant durchgeführter laparoskopischer Eingriff - Kontrollpflichten des behandelnden Arztes

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 3 O 319/99
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 8 U 183/99

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1151
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16

    Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche erneute Verfassungsbeschwerde gegen die

    So obliege die Verantwortlichkeit für die postoperative Überwachung in derjenigen Phase, in der der Patient noch unter dem Einfluss der vorangegangenen Narkose stehe, im Rahmen der ärztlichen Aufgabenteilung grundsätzlich dem hinzugezogenen Anästhesisten (vgl. BGH, NJW 1980, S. 650, 651; vgl. auch OLG Düsseldorf , VersR 2002, S. 1151).
  • OLG Naumburg, 14.09.2004 - 1 U 97/03

    Haftungsverteilung bei kooperierenden Ärzten im Zusammenhang mit einer ambulanten

    Die postoperative Überwachungspflicht endet erst dann, wenn die Vitalfunktionen des Patienten (Schutzreflexe, Atmung und Kreislaufregulation) vollständig wiederhergestellt sind und solche unmittelbar mit der Narkose zusammenhängende Komplikationen nicht mehr zu besorgen sind (vgl. Gutachten Dres. med. P. & Gi. , S. 9. = GA Bd. II Bl. 65; Sitzungsprotokoll S. 3 bis 5 = GA Bd. II Bl. 133 bis 135; ebenso BGH VersR 1989, 1296; OLG Düsseldorf VersR 2002, 1151).

    Danach haftet der Chirurg grundsätzlich weder für eine fehlerhafte Dosierung eines Hypnotikums noch für eine unzureichende postoperative Kontrolle der Kreislauf- und Atmungsstabilität, weil beide Aufgaben in den Verantwortungsbereich des Anästhesisten fallen (vgl. Gutachten Dr. med. T. vom 12. Februar 1999, S. 5 = GA Bd. I Bl. 32; Gutachten Dres. med. P. & Gi. vom 7. April 2003, S. 13 = GA Bd. II Bl. 69; vgl. auch Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl. 2001, Rn. 197; 221, 234 m.w.N.; BGH VersR 1991, 694; OLG Düsseldorf VersR 1993, 885 und VersR 2002, 1151).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 8 U 116/99   

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https://dejure.org/2000,6852
OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 8 U 116/99 (https://dejure.org/2000,6852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.2000 - 8 U 116/99 (https://dejure.org/2000,6852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 8 U 116/99 (https://dejure.org/2000,6852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kosmetische Operation; Nasenkorrektur; Betäubungsspritze; Plastische Chirurgie; Korrektureingriff; Anthelixfalte; Verschulden des Arztes; Schönheitsoperation

  • Judicialis

    BGB § 897; ; BGB § 847; ; BGB § 628 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823
    Behandlungsfehler bei kosmetischer Operation eines vielfach voroperierten Patienten

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Schönheitschirurgie, Kosmetische Nasenkorrektur, Möglichkeit psychisch-neurotischer Fehlhaltung, Vermeidbare Deformierung des Ohrs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1380
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2006 - 8 U 43/04

    Zur Kürzung des ärztlichen Vergütungsanspruchs

    Der Senat hat in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass ein (Zahn-)Arzt, der schuldhaft eine völlig unbrauchbare Leistung erbringt, den Anspruch auf die Vergütung verliert und das bereits gezahlte Honorar erstatten muss (vgl. Senat, VersR 2001, 1380 - dort allerdings verneint -, sowie Urt. v. 10.10.2002 - 8 U 16/02 -, Urt. v. 05.06.2003 - 8 U 100/02 - [ebenfalls verneint] u. Urt. v. 11.09.2003 - 8 U 107/02 - s. a. OLG Frankfurt, VersR 1996, 1150; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1267; OLG Stuttgart, OLGReport Stuttgart 2002, 172).
  • OLG Hamm, 26.04.2010 - 3 U 62/09

    Ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Operation im Bereich der

    Der Sachverständige hat ferner im Senatstermin die vorgenommene Entnahme von Ohrknorpel zur Konturierung der Nasenform aufgrund des geringen Infektionsrisikos ausdrücklich als Standardverfahren bezeichnet (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2001, 1380 f.).
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   OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01   

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https://dejure.org/2001,8064
OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01 (https://dejure.org/2001,8064)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.04.2001 - 3 W 83/01 (https://dejure.org/2001,8064)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. April 2001 - 3 W 83/01 (https://dejure.org/2001,8064)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Terminsbestimmung; Anfechtung; Gerichtstermin; Gerichtsvollzieher; Unterschrift; Eigenhändigkeit; Rechtsmittel; Eidesstattliche Versicherung

  • beck.de PDF, S. 21
  • Judicialis

    ZPO § 569 Abs. 2; ; ZPO § 574; ; ZPO § 900 Abs. 1 u. 4

  • rechtsportal.de

    ZPO § 569 Abs. 2 § 574 § 900 Abs. 1, Abs. 4
    Beschwerdeschreiben - fehlende Unterschrift - unterschriebenes Zweitschreiben - eidestattliche Versicherung - Terminsbestimmung des Gerichtsvollziehers - Einwendungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 441
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01
    a) Soweit das Landgericht die Erstbeschwerde gemäß § 574 ZPO verworfen hat, weil das Beschwerdeschreiben vom 23. Februar 2001 nicht unterzeichnet ist, kann dahinstehen, ob tatsächlich eine zweite Beschwerdeschrift eingereicht wurde - wie der Schuldner nunmehr geltend macht - oder ob es gegenüber einer anwaltlich nicht vertretenen Partei unter Umständen ausreicht, wenn dem Inhalt der Erklärung hinreichend zuverlässig entnommen werden kann, dass ein Rechtsmittel mit Wissen und Wollen eingelegt wird (vgl. etwa BGHZ 92, 251, 254 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 82; Zöller/Gummer aaO § 569 Rdnr. 10).
  • LG Koblenz, 21.05.1997 - 2 T 281/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01
    b) Die danach zulässige Erstbeschwerde bleibt jedoch sachlich ohne Erfolg, weil der Schuldner nach allgemeiner Ansicht die Terminsbestimmung durch den Gerichtsvollzieher als solche nicht anfechten kann (vgl. zum früheren Recht OLG Hamm Rpfleger 1983, 362; KG OLGZ 1967, 431, 432; LG Koblenz, JurBüro 1997, 547; Wieser Rpfleger 1990, 97, 99; Stein-Jonas/Münzberg § 900 Rdnr. 24; für den durch die Zweite Zwangsvollstreckungsnovelle vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3039) neugefassten § 900 ZPO vgl. etwa Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. § 900 Rdnrn. 19 und 38; Zöller/Stöber aaO § 900 Rdnr. 39; Musielak/Voit, ZPO 2. Aufl. § 900 Rdnr. 11; Wieczorek/Storz, ZPO 3. Aufl. § 900 Rdnr. 35).
  • OLG Hamm, 24.02.1983 - 14 W 177/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01
    b) Die danach zulässige Erstbeschwerde bleibt jedoch sachlich ohne Erfolg, weil der Schuldner nach allgemeiner Ansicht die Terminsbestimmung durch den Gerichtsvollzieher als solche nicht anfechten kann (vgl. zum früheren Recht OLG Hamm Rpfleger 1983, 362; KG OLGZ 1967, 431, 432; LG Koblenz, JurBüro 1997, 547; Wieser Rpfleger 1990, 97, 99; Stein-Jonas/Münzberg § 900 Rdnr. 24; für den durch die Zweite Zwangsvollstreckungsnovelle vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3039) neugefassten § 900 ZPO vgl. etwa Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. § 900 Rdnrn. 19 und 38; Zöller/Stöber aaO § 900 Rdnr. 39; Musielak/Voit, ZPO 2. Aufl. § 900 Rdnr. 11; Wieczorek/Storz, ZPO 3. Aufl. § 900 Rdnr. 35).
  • OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 18 WF 90/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01
    a) Soweit das Landgericht die Erstbeschwerde gemäß § 574 ZPO verworfen hat, weil das Beschwerdeschreiben vom 23. Februar 2001 nicht unterzeichnet ist, kann dahinstehen, ob tatsächlich eine zweite Beschwerdeschrift eingereicht wurde - wie der Schuldner nunmehr geltend macht - oder ob es gegenüber einer anwaltlich nicht vertretenen Partei unter Umständen ausreicht, wenn dem Inhalt der Erklärung hinreichend zuverlässig entnommen werden kann, dass ein Rechtsmittel mit Wissen und Wollen eingelegt wird (vgl. etwa BGHZ 92, 251, 254 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 82; Zöller/Gummer aaO § 569 Rdnr. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 WF 91/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8540
OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 WF 91/00 (https://dejure.org/2000,8540)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.2000 - 2 WF 91/00 (https://dejure.org/2000,8540)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 2 WF 91/00 (https://dejure.org/2000,8540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenspfleger; Umfang der Tätigkeit; Außergerichtliche Vorbereitung ; Hilfeplangesprächen; Abfassung eines schriftlichen Berichts; Kosten einer Supervision

  • Judicialis

    FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3 S. 3; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1908 i Abs. 3; ; BGB § 1836 a

  • rechtsportal.de

    Verfahrenspfleger; Umfang der Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Halle, 02.07.1998 - 2 S 30/98

    Durchbrechung der Rechtsausübungssperre des § 1600a S. 2 BGB; Verweigerung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 WF 91/00
    Im übrigen ist ein Verfahrenspfleger auch als Gehilfe des Richters anzusehen, der wie etwa auch das Jugendamt seinen Beitrag zur gerichtlichen Entscheidung leistet (vgl. Ànmerkung von Dormann u. Spangenberg zu OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1295).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 WF 91/00
    Soweit die Bezirksrevisorin darauf abhebt, es sei nicht Aufgabe der Verfahrenspflegerin, vermittelnd tätig zu werden oder etwa die Durchführung des Umgangsrechts zu begleiten (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294 - in diesem Fall ging es jedoch ersichtlich um einen Fall, der kein Regelfall für die Verfahrenspflegerbestellung war), ist nicht festzustellen, daß in der abgerechneten Tätigkeit entsprechende Handlungen enthalten sind.
  • BGH, 20.06.2007 - XII ZB 220/04

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde zum BGH in einem Sorgerechtsverfahren

    Der bloße - die Zulassung des Rechtsmittels begründende - Hinweis des Oberlandesgerichts, das Oberlandesgericht Karlsruhe habe in einem Beschluss vom 22. Dezember 2000 (OLGR 2001, 435) "ausnahmsweise ... die Kosten einer Supervision anerkannt", ersetzt diese Darlegungen nicht.
  • OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03

    Berufsvormundschaft: Aufwendungsersatz für Supervision

    Die für eine Supervision angefallenen Kosten und der hierfür entfaltete Zeitaufwand dienen grundsätzlich der Erhaltung und Förderung der besonderen Qualifikation des Vormundes, die den Grund für seine Auswahl für diese Aufgabe und die berufsmäßige Führung der Vormundschaft bilden und sind deshalb ebenso wie Fortbildungskosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig (vgl. ebenso für den Verfahrenspfleger des Kindes OLG Karlsruhe OLG-Report 2001, 435 ; KG FamRZ 2002, 1660 und OLG Brandenburg FamRZ 2003, 256).
  • OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03

    Umfang und Geltendmachung der Vergütung eines Verfahrenspflegers, wenn der

    Mithin muss es nach Auffassung des Senats auch zur Kompetenz des Verfahrenspflegers gehören, die Plausibilität des geäußerten Kindeswillens durch Ermittlungen in dessen Umfeld durch außergerichtliche Gespräche zu überprüfen (Senat OLGR 2002; 408; 11. Senat 11 WF 590/02; ebenso OLG Karlsruhe OLGR 2001, 435; FamRZ 2001, 1166, vgl. auch Luthin FamRZ 2001, 1167; Dormann / Spangenberg FamRZ 1999, 1294).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2002 - 16 WF 140/01

    Aufgabenkreis des Verfahrenspflegers

    Damit ergibt sich ein weit zu fassender Aufgaben- und Pflichtenkreis des Verfahrenspflegers (so auch OLG Karlsruhe - 2. Zivilsenat - Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 2 WF 91/00 - OLGR 2001, 435).
  • OLG Koblenz, 06.06.2002 - 9 WF 358/02

    Festsetzung der Vergütung eines Verfahrenspflegers

    Mithin muss es nach Auffassung des Senats auch zur Kompetenz des Verfahrenspflegers gehören, die Plausibilität des geäußerten Kindeswillens durch Ermittlungen in dessen Umfeld durch außergerichtliche Gespräche zu überprüfen ( ebenso OLG Karlsruhe OLGR 2001, 435; FamRZ 2001, 1166, vgl. auch Luthin FamRZ 2001, 1167; Dormann / Spangenberg FamRZ 1999, 1294 ).
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