Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02   

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https://dejure.org/2002,5577
OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02 (https://dejure.org/2002,5577)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2002 - 6 U 104/02 (https://dejure.org/2002,5577)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 6 U 104/02 (https://dejure.org/2002,5577)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverpflichtung durch Veröffentlichung einer Werbung in einer Zeitungsanzeige; Zustandekommen eines Unterlassungsvertrags durch vertragliche Annahmeerklärung; Verstoß gegen Unterlassungserklärung für die ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterlassungserklärung - Zustandekommen eines Unterlassungsvertrages

  • info-it-recht.de

    Zur Frage des Zustandekommens eines Unterlassungsvertrages

  • Judicialis

    BGB § 339

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339 (Vertragsauslegung)
    Strafbewehrte Unterlassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02
    Diese Wirkungen treten nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH a.a.O. und WRP 96, 199 - "Wegfall der Wiederholungsgefahr I"; WRP 96, 284 f - "Wegfall der Wiederholungsgefahr II") regelmäßig sofort und nicht etwa - wie das früher angenommen worden ist (vgl. die Darstellung bei Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, Kap. 8 RZ 35) - erst vom Zeitpunkt der Vertragsannahme an ein, weil es für die Frage, ob der Schuldner die Verletzungshandlung wiederholen wird, maßgeblich auf seinen Willen ankommt.
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02
    Diese Wirkungen treten nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH a.a.O. und WRP 96, 199 - "Wegfall der Wiederholungsgefahr I"; WRP 96, 284 f - "Wegfall der Wiederholungsgefahr II") regelmäßig sofort und nicht etwa - wie das früher angenommen worden ist (vgl. die Darstellung bei Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, Kap. 8 RZ 35) - erst vom Zeitpunkt der Vertragsannahme an ein, weil es für die Frage, ob der Schuldner die Verletzungshandlung wiederholen wird, maßgeblich auf seinen Willen ankommt.
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02
    Erfüllt die Erklärung die zu stellenden strengen Anforderungen (vgl. hierzu z.B. BGH WRP 01, 1179 f - "Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf"), so führt ihre Abgabe dazu, dass die Wiederholungsgefahr und damit der bis dahin bestehende gesetzliche Unterlassungsanspruch entfallen.
  • LG Stuttgart, 30.04.2018 - 44 O 2/18

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Frist zur Umsetzung einer strafbewehrten

    Im Übrigen wirkt ein Unterlassungsvertrag grundsätzlich erst ab Zustandekommen, das heißt ab der Annahme (vgl. BGH, GRUR 2006, 878, juris, Rn. 22, entgegen OLG Köln, OLG-R 2003, 150, 151 f.; dem BGH folgend: Köhler/Bornkamm, UWG, 36. Aufl. 2018, § 12, Rn. 1.180).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03   

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https://dejure.org/2003,4274
OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03 (https://dejure.org/2003,4274)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.2003 - 2 Wx 3/03 (https://dejure.org/2003,4274)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2003 - 2 Wx 3/03 (https://dejure.org/2003,4274)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Zur Streitentscheidung über eine Übernahme zwischen dem allgemeinen Nachlassgericht und dem Amtsgericht der Fürsorge

Verfahrensgang

  • AG Bergisch Gladbach - 6 VI 682/02
  • AG Bremen-Blumenthal - 50 AR 50/02
  • OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 82
  • FamRZ 2003, 1477
  • Rpfleger 2003, 368
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02

    Erinnerung gegen Kostenansätze des Registergerichts; Bestimmung des örtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03
    Hierbei ist der Rechtspfleger in den ihm übertragenen Angelegenheiten befugt, über die Abgabe oder die Übernahme des Verfahrens zu befinden und auch eine Entscheidung des zuständigen oberen Gerichts herbeizuführen; einer vorherigen Anrufung des Richters bedarf es nicht (Senat, Rpfleger 1973, 402; Senat, OLGZ 1992, 131; BayObLG, NJW-RR 2002, 1118; OLG Hamm, OLGZ 1994, 343; Bassenge/Herbst/Roth, a.a.O., § 5 Rn 8; Bumiller/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 15; Sternal in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 25 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 03.02.1998 - 14 Wx 1/98

    Entscheidung über die örtliche Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03
    In den Fällen, in denen ein Gericht seine Zuständigkeit bejaht, das Verfahren jedoch aus Zweckmäßigkeitserwägungen an ein anderes, die Übernahme ablehnendes Gericht abgeben möchte, ist der Streit nach § 46 Abs. 2 FGG zu entscheiden (BayObLGZ 1961, 285 [286 f.]; OLG Köln [14. Senat]; FamRZ 1998, 958 [959]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 212 [213] = OLGR 2001, 20 [21]; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage 1999, § 46 Rn 3; Sternal in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 9; Engelhardt in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 46 Rn 38).
  • OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 2 AR 28/00

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Fortdauer einer Unterbringung nach BSeuchG

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03
    In den Fällen, in denen ein Gericht seine Zuständigkeit bejaht, das Verfahren jedoch aus Zweckmäßigkeitserwägungen an ein anderes, die Übernahme ablehnendes Gericht abgeben möchte, ist der Streit nach § 46 Abs. 2 FGG zu entscheiden (BayObLGZ 1961, 285 [286 f.]; OLG Köln [14. Senat]; FamRZ 1998, 958 [959]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 212 [213] = OLGR 2001, 20 [21]; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage 1999, § 46 Rn 3; Sternal in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 9; Engelhardt in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 46 Rn 38).
  • OLG Frankfurt, 03.08.1993 - 20 W 293/93

    Bestellung eines Nachlaßpflegers; Verhandlung mit Erben; Beschränkt persönliche

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03
    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt für einen ähnlich gelagerten Streit zwischen dem Amtsgericht der Fürsorge des § 74 FGG und einem Nachlaßgericht abweichend von der vom Senat vertretenen Auffassung die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FGG bejaht hat (OLGZ 1994, 340 [341]), kommt eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG nicht in Betracht, da das Oberlandesgericht in dem Bestimmungsverfahren nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FGG nicht als Rechtsbeschwerdegericht im Verfahren der weiteren Beschwerde tätig wird (BayObLGZ 1974, 7 [9]; KG, OLGZ 1970, 96 [108]; OLG Zweibrücken, OLGR 1997, 206; Sternal in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 36).
  • OLG Köln, 19.06.1991 - 2 Wx 23/91

    Verlegung des Vereinssitzes

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03
    Hierbei ist der Rechtspfleger in den ihm übertragenen Angelegenheiten befugt, über die Abgabe oder die Übernahme des Verfahrens zu befinden und auch eine Entscheidung des zuständigen oberen Gerichts herbeizuführen; einer vorherigen Anrufung des Richters bedarf es nicht (Senat, Rpfleger 1973, 402; Senat, OLGZ 1992, 131; BayObLG, NJW-RR 2002, 1118; OLG Hamm, OLGZ 1994, 343; Bassenge/Herbst/Roth, a.a.O., § 5 Rn 8; Bumiller/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 15; Sternal in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 25 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 07.10.1993 - 15 Sbd 70/93
    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03
    Hierbei ist der Rechtspfleger in den ihm übertragenen Angelegenheiten befugt, über die Abgabe oder die Übernahme des Verfahrens zu befinden und auch eine Entscheidung des zuständigen oberen Gerichts herbeizuführen; einer vorherigen Anrufung des Richters bedarf es nicht (Senat, Rpfleger 1973, 402; Senat, OLGZ 1992, 131; BayObLG, NJW-RR 2002, 1118; OLG Hamm, OLGZ 1994, 343; Bassenge/Herbst/Roth, a.a.O., § 5 Rn 8; Bumiller/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 15; Sternal in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 25 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 10.01.1974 - Allg. Reg. 21/73

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für die weitere besondere amtliche Verwahrung

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03
    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt für einen ähnlich gelagerten Streit zwischen dem Amtsgericht der Fürsorge des § 74 FGG und einem Nachlaßgericht abweichend von der vom Senat vertretenen Auffassung die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FGG bejaht hat (OLGZ 1994, 340 [341]), kommt eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG nicht in Betracht, da das Oberlandesgericht in dem Bestimmungsverfahren nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FGG nicht als Rechtsbeschwerdegericht im Verfahren der weiteren Beschwerde tätig wird (BayObLGZ 1974, 7 [9]; KG, OLGZ 1970, 96 [108]; OLG Zweibrücken, OLGR 1997, 206; Sternal in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 36).
  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 Wx 25/03

    Zur Frage der Beweislast für die Echtheit eines Testaments

    Die hierzu in der Tatsacheninstanz getroffenen Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters können im Verfahren der Rechtsbeschwerde gemäss § 27 Abs. 1 FGG nur auf Rechtsfehler und daher nur daraufhin überprüft werden, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt hinreichend erforscht, ob es hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rechtsprechung z.B.: Senat, Beschluss vom 11. April 2003, 2 Wx 3/03; Senat, NJW-RR 1994, 396; BayObLG, FamRZ 1995, 1523; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl. 2003, § 27 Rdnr. 42 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22

    Bindungswirkung; Daseinsmittelpunkt; Gerichtsstand; Gerichtsstandbestimmung;

    Im Rahmen ihrer funktionellen Zuständigkeit nach § 4 Abs. 1 RPflG sind auch Rechtspfleger befugt, gemäß § 5 FamFG eine Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht herbeizuführen (OLG Köln, FGPrax 2003, 82; OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 6, juris; vgl. für Betreuungsverfahren: OLG Brandenburg FamRZ 2019, 232, 233).
  • OLG Braunschweig, 24.03.2009 - 2 UF 102/08

    Herabsetzung des Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren bzgl. Zahlung von

    Wer zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verpflichtet ist, trägt die Darlegungs- und Beweislast für seine Erwerbsbemühungen (vgl. BGH FamRZ 2003, 1477 f. , BGH FamRZ 2009, 314 f. ).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung

    Im Rahmen ihrer funktionellen Zuständigkeit nach § 4 Abs. 1 RPflG sind auch Rechtspfleger befugt, gemäß § 5 FamFG eine Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht herbeizuführen (OLG Köln, FGPrax 2003, 82; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage, § 5 Rn. 9; vgl. für Betreuungsverfahren: Senat, FamRZ 2019, 232, 233).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8659
OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02 (https://dejure.org/2002,8659)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.12.2002 - 16 Wx 222/02 (https://dejure.org/2002,8659)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 2002 - 16 Wx 222/02 (https://dejure.org/2002,8659)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuervorschlag bindend?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97

    Keine Berücksichtigung des Vorschlags der Betreuten zur Bestellung ihres Sohnes

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02
    Die mit der Rechtsbeschwerde in Bezug genommene Entscheidung des BayObLG (FamRZ 99, 49) betrifft eine andere Fallgestaltung, da dort der Betreuer in eigener Sache wegen seiner Pflichtteilsansprüche gegen die Betreute prozessierte.
  • OLG Köln, 23.12.1998 - 16 Wx 179/98

    Ablösung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02
    Der Vorschlag eines Betroffenen, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, ist für das Vormundschaftsgericht - unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen - bindend, sofern nicht das Wohl des Betroffenen entgegensteht oder die Gefahr von Interessenkonflikten besteht, § 1897 Abs. 4 BGB ( st. Rspr. des Senats, Senat vom 16.3.1998, - 16 Wx 48/98 - v. 23.12.98 - 16 Wx 179/98 - vgl. BayObLGZ 96, 136 BayObLGZ 96, 136 ).
  • OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02
    Der Vorschlag eines Betroffenen, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, ist für das Vormundschaftsgericht - unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen - bindend, sofern nicht das Wohl des Betroffenen entgegensteht oder die Gefahr von Interessenkonflikten besteht, § 1897 Abs. 4 BGB ( st. Rspr. des Senats, Senat vom 16.3.1998, - 16 Wx 48/98 - v. 23.12.98 - 16 Wx 179/98 - vgl. BayObLGZ 96, 136 BayObLGZ 96, 136 ).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.12.2002 - 5 WF 129/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7287
OLG Zweibrücken, 06.12.2002 - 5 WF 129/02 (https://dejure.org/2002,7287)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.12.2002 - 5 WF 129/02 (https://dejure.org/2002,7287)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - 5 WF 129/02 (https://dejure.org/2002,7287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbareit der Ablehnung der beantragten Abtrennung einer Folgesache aus dem Scheidungsverbund; Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung der Folgesache Zugewinnausgleich; Anforderungen an ein Gesuch im Sinne von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 252; ; ZPO § 567; ; ZPO § 628

  • rechtsportal.de

    ZPO § 252 § 567 § 628
    Scheidungsverbundverfahren, Folgesache, Abtrennung, Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1197
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 17.09.1990 - 11 WF 820/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.12.2002 - 5 WF 129/02
    Das auf die Abtrennung einer Folgesache gerichtete Begehren einer Partei stellt indes lediglich eine Anregung an das Gericht dar und beinhaltet kein Gesuch im Sinne von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (vgl. dazu mit ausführlicher Begründung etwa OLG Koblenz, FamRZ 1991, 209).
  • OLG Oldenburg, 14.04.2000 - 11 WF 52/00

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung der Abtrennung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.12.2002 - 5 WF 129/02
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob eine Entscheidung, mit der die Abtrennung einer Folgesache aus dem Scheidungsverbund (§ 628 ZPO) abgelehnt wird, anfechtbar ist (zum Meinungsstand siehe etwa OLG Naumburg FamRZ 2002, 331 f; OLG Hamm FamRZ 2002, 333; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 167f; FA-FamR/von Heintschel-Heinegg, 4. Aufl. 1. Kap. Rdnr. 185).
  • OLG Naumburg, 29.06.2001 - 14 WF 108/01

    Versorgungsausgleich - Nichtabtrennung im Scheidungsverbund - Anfechtung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.12.2002 - 5 WF 129/02
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob eine Entscheidung, mit der die Abtrennung einer Folgesache aus dem Scheidungsverbund (§ 628 ZPO) abgelehnt wird, anfechtbar ist (zum Meinungsstand siehe etwa OLG Naumburg FamRZ 2002, 331 f; OLG Hamm FamRZ 2002, 333; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 167f; FA-FamR/von Heintschel-Heinegg, 4. Aufl. 1. Kap. Rdnr. 185).
  • OLG Hamm, 18.05.2001 - 11 WF 140/01

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.12.2002 - 5 WF 129/02
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob eine Entscheidung, mit der die Abtrennung einer Folgesache aus dem Scheidungsverbund (§ 628 ZPO) abgelehnt wird, anfechtbar ist (zum Meinungsstand siehe etwa OLG Naumburg FamRZ 2002, 331 f; OLG Hamm FamRZ 2002, 333; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 167f; FA-FamR/von Heintschel-Heinegg, 4. Aufl. 1. Kap. Rdnr. 185).
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