Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6965
OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03 (https://dejure.org/2003,6965)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.03.2003 - 16 W 16/03 (https://dejure.org/2003,6965)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. März 2003 - 16 W 16/03 (https://dejure.org/2003,6965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deaktivierungsgebühren bei Mobilfunkverträgen; Aufnahme einer pauschalierten Aufwendungsersatzklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen; Verstoß gegen rechtskräftiges Unterlassungsurteil; Verbotsumfang eines Unterlassungsurteils; Umgehungen eines gerichtlichen Titels ...

  • Judicialis

    ZPO § 890

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Vollstreckung von Unterlassungstiteln; Kern der Verletzungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Deaktivierungs-Gebühr - Weiterverwendung erlaubt?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Deaktivierungsgebühr - Weiterverwendung erlaubt?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 02.02.1935 - I 120/34

    1. Kann ein Urteilsschuldner auf Feststellung der Tragweite eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03
    Es seien im ergangenen Urteil alle Veränderungen der Verletzungsform zu unterstellen, hinsichtlich derer kein Zweifel bestehen könne, dass das Gericht die veränderte Verletzungsform ebenso beurteilt hätte wie die ihm vorgelegte (RGZ 147, 27, 31).

    Das war schon für das Reichsgericht selbstverständlich (RGZ 147, 27, 29).

    d) Für den Senat bestehen im Sinne des Reichsgerichts keine Zweifel daran, dass der Bundesgerichtshof die neuen Preislisten der Schuldnerin genauso beurteilt hätte wie die ihm vorgelegte (RGZ 147, 27, 31).

  • OLG Frankfurt, 04.03.1996 - 6 W 17/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03
    Maßgeblich für diese Auslegung der Reichweite rechtskräftiger Unterlassungstitel ist, dass auch für einen Schuldner ohne weiteres erkennbar ist, dass solche Titel für einen Gläubiger ohne jeden Wert wären, wenn er, der Schuldner, das ausgesprochene Verbot schon durch kleine Änderungen an der ursprünglichen Verletzungshandlung erfolgreich umgehen könnte (OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1071).
  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03
    Halte sich die vom Verletzer vorgenommene Veränderung innerhalb dieser Grenzen und solle sich nach dem Sinn des Urteils das Benutzungsverbot auch auf eine solche Abänderung erstrecken, so bedürfe es keiner neuen Unterlassungsklage, sondern (bei Streit über die Auslegung) die Tragweite des rechtskräftigen Urteils könne im Wege der Feststellungsklage durch dessen Auslegung geklärt werden (BGHZ 5, 189, 194).
  • OLG Hamm, 23.08.1990 - 17 W 17/90
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03
    Der Streitgegenstand des rechtskräftig abgeschlossenen Prozesses und auch die Rechtskraft des ausgeurteilten Titels bleiben davon unberührt (OLG Hamm NJW-RR 1991, 182, 183).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92

    Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03
    Änderungen, die den Kern der Verbotsform unberührt lassen, werden vielmehr von der Rechtskraftwirkung mit umfasst (BGHZ 126, 287, 296).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1992 - 2 U 149/92

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen nach Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03
    Bei alledem geht es nicht um die Erweiterung der Rechtskraft des ausgeurteilten gerichtlichen Verbots, sondern um den Ausschluss von Umgehungen eines gerichtlichen Titels durch lediglich kosmetische Abänderungen, die im Kern aber das verbotene Verhalten fortsetzen (OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 223, 225).
  • KG, 24.07.2009 - 9 W 133/09
    Zur Auslegung des Unterlassungstiteis sowie zur Ermittlung des Kerns der konkreten Verletzungshandlung sind die Entscheidungsgründe und mangels dieser die in Bezug genommene Antragsschrift der Gläubigerin heranzuziehen (Senatsbeschluss vom 28.09.2007 - 9 W 115/07, KGR Berlin 2008, 65; OLGR Schleswig 2003, 279, 281).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.05.2003 - 12 U 15/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2572
OLG Hamm, 21.05.2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,2572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.05.2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,2572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,2572)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz bei Mietminderung wegen Baumängeln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 635
    Umfang des Schadensersatzes wegen Mietminderungen aufgrund von Baumängeln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietminderung wegen Baumängeln: Wie ist der Schadensersatzanspruch gegen den Bauunternehmer zu bemessen? (IBR 2003, 1085)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 675
  • BauR 2003, 1417
  • BauR 2005, 577 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2003 - 12 U 15/02
    Die Klägerin hat zulässigerweise in der Berufungsinstanz die Parteibezeichnung berichtigt (BGH NJW 2003, 1043).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2005 - 11 U 15/05

    Werkmängelhaftung des Bauträgers: Baumangel bei vereinbarungswidriger Verwendung

    Das OLG Hamm habe mit Urteil vom 21.05.2003 entschieden, dass der Auftragnehmer auch für nicht berechtigte Mietminderungen grundsätzlich einzustehen habe und Härten bei grundsätzliche Bejahung eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn über § 254 BGB auszugleichen seien (OLG Hamm BauR 2003, 1417, 1418).

    Diesem Ergebnis steht die vom Kläger zur Begründung seiner Rechtsauffassung zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, Urt. v. 21.05.2003, - Az.: 12 U 15/02 - nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2018 - 5 U 74/16

    Mängel anerkannt und beseitigt: Verjährung der Mängelansprüche beginnt erneut!

    Es ist eine Frage des Mitverschuldens (§ 254 BGB), ob die Klägerin verpflichtet war, die Mieterin auf Zahlung des teilweise einbehaltenen Mietzinses zu verklagen (vgl. OLG Hamm NJOZ 2003, 2334, 2335).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2020 - 23 U 47/19

    Mietminderung wegen Baumängeln: Auftragnehmer muss Schadensersatz zahlen!

    Den Ausführungen des Beklagten zu der Entscheidung des OLG Hamm, Urt. v. 21.05.2013 - 12 U 15/12, BauR 2003, 1417 ist nicht zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2019 - 23 U 47/19

    Mietminderung wegen Baumängeln: Auftragnehmer muss Schadensersatz zahlen!

    Danach kann es nur eine Frage des Mitverschuldens sein, ob die Klägerin (bzw. die P.) verpflichtet war oder ist, der Mietzinsminderung der Streithelferin entgegenzutreten und von ihr die ausstehende Miete einzufordern (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 21.05.2003 - 12 U 15/12, BauR 2003, 1417 = BauRB 2003, 163 mit Anmerkung Rodemann).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2059
OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01 (https://dejure.org/2002,2059)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.03.2002 - 2 U 184/01 (https://dejure.org/2002,2059)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. März 2002 - 2 U 184/01 (https://dejure.org/2002,2059)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • JurPC

    BGB § 12
    Netz.de

  • Wolters Kluwer

    Redlich gewählte Internetadresse, die in ihrem Kern ausschließlich aus einem Sachbegriff besteht; Verletzung fremder Rechte am gleichlautenden Familiennamen der Internetadresse; Verletzung bei vielen Trägern desselben Familiennamens; Vorliegen einer unbefugten ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 192
  • MMR 2002, 388
  • K&R 2002, 377
  • afp 2002, 365
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 17.11.1998 - 20 U 162/97

    Namensfunktion eines Domain-Namens; Bestreiten des Namensrechts durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
    Einen Namen gebraucht nämlich nur, wer ihn verwendet um damit seine eigene Identität zu kennzeichnen und von anderen zu unterscheiden (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 626, 627).

    Denn auch Voraussetzung für eine solche Namensleugnung ist, dass die Domain-Adresse aus einem Namen besteht oder namensartig anmutet (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 626, 627 - "ufa.de").

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
    Dies ist aber grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH MDR 2002, 45, 47 - Mitwohnzentrale.de - danach ist die Auswahl eines beschreibenden Begriffs als Domain-Namen per se nicht wettbewerbswidrig nach § 1 UWG; vielmehr sind die Wettbewerber hinsichtlich der Registrierung von Gattungsbegriffen "allein dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität unterworfen, wenn sich eine Unlauterkeit nicht aus anderen Gesichtspunkten herleiten lässt"; vgl. in diesem Zusammenhang auch die Senatsentscheidung WRP 2001, 971 - "dtp.de" sowie OLG München, CR 2001, 463 - "autovermietung.com").
  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 51/92

    Namensschutz der katholischen Kirche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
    Ausreichend ist, dass der Eindruck hervorgerufen wird, es beständen Beziehungen familiärer, geschäftlicher oder sonstiger Art zwischen dem Namensträger und demjenigen, der den Namen gebraucht (BGHZ 124, 173, 181 - Namensschutz für "röm.kath." m. w. N.).
  • OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00

    Beschreibender Begriff als Second-level-domain - Behinderung der Mitbewerber -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
    Dies ist aber grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH MDR 2002, 45, 47 - Mitwohnzentrale.de - danach ist die Auswahl eines beschreibenden Begriffs als Domain-Namen per se nicht wettbewerbswidrig nach § 1 UWG; vielmehr sind die Wettbewerber hinsichtlich der Registrierung von Gattungsbegriffen "allein dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität unterworfen, wenn sich eine Unlauterkeit nicht aus anderen Gesichtspunkten herleiten lässt"; vgl. in diesem Zusammenhang auch die Senatsentscheidung WRP 2001, 971 - "dtp.de" sowie OLG München, CR 2001, 463 - "autovermietung.com").
  • OLG München, 29.03.1996 - 21 U 4100/95

    Umfang des Schutzbereichs des § 12 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
    Bei Allerweltsnamen (etwa Müller) entfällt in der Regel aber eine Interessenverletzung schon deshalb, weil sich nicht feststellen lässt, dass der Name eines bestimmten anderen Namensträgers benutzt worden ist; ebenso kann es bei Namen mit normaler Kennzeichnungskraft (z. B. Frankenberg) liegen (Palandt § 12 Rn. 28 unter Hinweis auf OLG München NJW-RR 1996, 1005).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00

    Internet-Adresse - Zulässigkeit allgemeiner Begriffe wie Gattungs- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
    Dies ist aber grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH MDR 2002, 45, 47 - Mitwohnzentrale.de - danach ist die Auswahl eines beschreibenden Begriffs als Domain-Namen per se nicht wettbewerbswidrig nach § 1 UWG; vielmehr sind die Wettbewerber hinsichtlich der Registrierung von Gattungsbegriffen "allein dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität unterworfen, wenn sich eine Unlauterkeit nicht aus anderen Gesichtspunkten herleiten lässt"; vgl. in diesem Zusammenhang auch die Senatsentscheidung WRP 2001, 971 - "dtp.de" sowie OLG München, CR 2001, 463 - "autovermietung.com").
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91

    McLaren - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 184/01
    Denn nur unter dieser Voraussetzung bestünde die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung; eine solche Zuordnungsverwirrung ist Voraussetzung für eine Namensanmaßung nach § 12 BGB (BGHZ 126, 208, 215; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl. § 12 BGB Rn. 20).
  • LG Stuttgart, 18.01.2011 - 17 O 481/09
    Dabei ist zu fragen, ob die Bezeichnung im Kontext mit der Domain-Bezeichnung als Name oder nur als Sachbegriff erscheint (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 192, 193 - netz.de).

    Eine Interessenverletzung entfällt zwar in der Regel, wenn ein Allerweltsname als Domain verwendet wird, weil sich nicht feststellen lässt, dass der Name eines bestimmten anderen Namensträgers benutzt worden ist (OLG Stultgart, GRUR-RR 2002, 192 - netz.de).

  • LG Braunschweig, 29.09.2006 - 9 O 503/06

    Irrlicht.de - Keine Markenverletzung durch bloße Domainregistrierung

    Das folgt aus dem Umstand, dass der Internet-Benutzer die Domain-Bezeichnung nicht notwendig als Hinweis auf das klägerische Unternehmen versteht (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 192 (193) - netz.de; wtrp).

    lässt sich auch nicht aus einem anderen Rechtsgrund, sei es als Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben, oder als sittenwidrige Schädigung unter dem Stichwort "domain-grabbing", ableiten (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 192 (193) - netz.de; OLG Köln GRUR-RR 2006, 67 (68) - mahngericht.de; LG Frankenthal MMR 2006, 116 (117) - guenstig.de; LG Leipzig, MMR 2006, 113 (114) - kettenzüge.de; Viefhues NJW 2000, 3239).

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2005 - 3 O 384/05
    Die Rechtsprechung, dass eine natürliche Person wegen ihres bürgerlichen Nachnamens nicht untersagen lassen kann, dass ein Unternehmen eine mit diesem Nachnamen identische Domain-Bezeichnung für sich registrieren lässt, die einen Sachbegriff darstellt, um die Domain für eigene wirtschaftliche Zwecke zu nutzen ( OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 192 - "netz.de"), ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.04.2003 - I-3 W 91/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5381
OLG Düsseldorf, 07.04.2003 - I-3 W 91/03 (https://dejure.org/2003,5381)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2003 - I-3 W 91/03 (https://dejure.org/2003,5381)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2003 - I-3 W 91/03 (https://dejure.org/2003,5381)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Zahlungsbefehls ohne Zustellung eines verfahrenseinleitenden Schriftstücks

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 41; ; EuGVVO Art. 53; ; EuGVVO Art. 54; ; ZPO § 572 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Erteilung der Vollstreckungsklausel für österreichischen Zahlungsbefahl - Nachweis der Zustellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 54
  • BB 2003, 622
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.11.2002 - 10 U 1779/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7680
OLG Koblenz, 08.11.2002 - 10 U 1779/01 (https://dejure.org/2002,7680)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.11.2002 - 10 U 1779/01 (https://dejure.org/2002,7680)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. November 2002 - 10 U 1779/01 (https://dejure.org/2002,7680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlungsanspruch gegen einen Bürgen aus Bürgschaft; Automatische Beendigung eines Warenkreditversicherungsvertrages bei Eröffnung des Konkursverfahrens des Versicherungsnehmers ; Keine unangemessene Benachteiligung eines Versicherungsnehmers bei anbahnender ...

  • Judicialis

    AVB Warenkredit M 1998 § 3 Nr. 2; ; AVB Warenkredit M 1998 § 6 Nr. 1 a; ; AVB Warenkredit M 1998 § 6 Nr. 1 b; ; AVB Warenkredit M 1998 § 6 Nr. 1 c; ; AVB Warenkredit M 1998 § 6 Nr.... 1 d; ; AVB Warenkredit M 1998 § 6 Nr. 1 e; ; AVB Warenkredit M 1998 § 12 Nr. 4; ; AGBG § 3 a.F.; ; AGBG § 9

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB Warenkredit 98 § 3 Nr. 2; AVB Warenkredit 98 § 6 Nr. 1 a-e; AVB Warenkredit 98 § 12 Nr. 4; AGBG a. F. § 3; AGBG a. F. § 9
    Klausel über Beendigung des Vertrags bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des VN ist wirksam

  • rechtsportal.de

    Unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers des Warenkreditversicherers im Falle der Eröffnung des Konkursverfahrens des Versicherungsnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 681
  • VersR 2003, 854
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2002 - 10 U 1779/01
    Der Bürgschaftsvertrag ist nicht wegen Verstoßes gegen das seinerzeit gültige Verbraucherkreditgesetz unwirksam, denn die Bürgschaft stellt keinen Kreditvertrag dar (BGH NJW 1998, 1939).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.06.2003 - 16 Wx 132/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8978
OLG Köln, 17.06.2003 - 16 Wx 132/03 (https://dejure.org/2003,8978)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.06.2003 - 16 Wx 132/03 (https://dejure.org/2003,8978)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 16 Wx 132/03 (https://dejure.org/2003,8978)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Weitere Beschwerde im Wohnungseigentumsrecht; Kriterien für die Festsetzung des Geschäftswertes gem. § 48 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • Judicialis

    WEG § 48; ; WEG § 48 Abs. 2; ; WEG § 48 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; KostO § 14 Abs. 3 S. 3; ; KostO § 14 Abs. 3 S. 2; ; KostO § 31 Abs. 3 S. 1 2. Halbsatz; ; KostO § 31 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    WEG § 48 Abs. 3
    Keine starren Regeln für die Geschäftswertreduzierung bei Anfechtung kostenträchtiger Beschlüsse der Gemeinschaft durch einen Wohnungseigentümer

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 855 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 27.06.1994 - 16 Wx 88/94

    Anforderungen an das Bestimmtheitserfordernis des Beschlusses einer

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2003 - 16 Wx 132/03
    Der Senat hat sich in seiner auch vom Landgericht zitierten Entscheidung vom 27.06.1994 (16 Wx 88/94, MDR 1994, 1153 = OLGR Köln 1994, 297) mit den maßgeblichen Rechtsfragen, insbesondere auch mit der Rechtsprechung des Kammergerichtes und des Bundesverfassungsgerichtes, auseinandergesetzt.
  • KG, 11.09.1987 - 24 W 3293/87

    Geschäftswert; Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Sondereigentümer; Berechnung

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2003 - 16 Wx 132/03
    Danach hat bei der Festsetzung des Geschäftswertes gemäß § 48 Abs. 3 WEG jede Schematisierung, wie sie jedoch durch die abweichende Entscheidung des Kammergerichtes vom 11.09.1987 (MDR 1988, 56) nahegelegt wird, zu unterbleiben.
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Köln, 17.06.2003 - 16 Wx 132/03
    Der Senat hat dabei im zeitnahen Zusammenhang mit der Änderung des § 48 Abs. 3 WEG durch das KostRändG vom 24.06.1994 ausgeführt, dass § 48 Abs. 2 WEG (a. F.) gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.02.1992 (NJW 1992, 1673) verfassungskonform dahin auszulegen ist, dass bei der Bemessung des Geschäftswertes nicht nur das objektive Interesse der Gemeinschaft an der Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer oder - wie seinerzeit - Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe der dadurch veranlassten Kosten, sondern auch das niedrigere subjektive Interesse des jeweiligen Antragstellers Berücksichtigung finden muss, wenn im konkreten Fall der zunächst ermittelte objektive Wert des Verfahrens zu einem Kostenrisiko führen würde, dass zu dem persönlichen Interesse außer Verhältnis steht.
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.08.2002 - 29 U 2563/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7902
OLG München, 22.08.2002 - 29 U 2563/02 (https://dejure.org/2002,7902)
OLG München, Entscheidung vom 22.08.2002 - 29 U 2563/02 (https://dejure.org/2002,7902)
OLG München, Entscheidung vom 22. August 2002 - 29 U 2563/02 (https://dejure.org/2002,7902)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast bei geltend gemachten Verstößen gegen die Verpackungsverordnung; Rücknahmepflichten für Verkaufsverpackungen; Rücknahmepflichten für Transportverpackungen; Rücknahmepflichten für Umverpackungen

  • Judicialis

    UWG § 1; ; VerpackV § 4; ; VerpackV § 5; ; VerpackV § 6

  • rechtsportal.de

    UWG § 1; VerpackV § 4; VerpackV § 5; VerpackV § 6
    Umfang der Rücknahmeverpflichtung für Verkaufsverpackungen, die auf höherer Handelsstufe in Verkehr gebracht werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 29 U 2563/02
    c) Die Fragen, ob die Verpackungsverordnung eine sekundäre wettbewerbsbezogene Schutzfunktion im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH WRP 2000, 1116, 1120 - Abgasemissionen; BGH WRP 2002, 943.945 - Elektroarbeiten) hat oder ob dies jedenfalls für §§ 4 bis 6 VerpackV zutrifft - hierfür dürften die Verordnungsmaterialien (vgl. BT-Drucks. 13/10943, S.1, 2 20) sprechen - , kann im Streitfall mangels Verstoßes gegen diese Verordnung letztlich offen bleiben.

    Die Frage, ob die Verpackungsverordnung eine sekundäre wettbewerbsbezogene Schutzfunktion im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH WRP 2000, 1116, 1120 - Abgasemissionen; BGH WRP 2002, 943, 945- Elektroarbeiten) hat (verneinend OLG Hamm; Urteil vom 18.09.2001 - 4 U 73/01), ist im Streitfall nicht entscheidungserheblich.

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 29 U 2563/02
    c) Die Fragen, ob die Verpackungsverordnung eine sekundäre wettbewerbsbezogene Schutzfunktion im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH WRP 2000, 1116, 1120 - Abgasemissionen; BGH WRP 2002, 943.945 - Elektroarbeiten) hat oder ob dies jedenfalls für §§ 4 bis 6 VerpackV zutrifft - hierfür dürften die Verordnungsmaterialien (vgl. BT-Drucks. 13/10943, S.1, 2 20) sprechen - , kann im Streitfall mangels Verstoßes gegen diese Verordnung letztlich offen bleiben.

    Die Frage, ob die Verpackungsverordnung eine sekundäre wettbewerbsbezogene Schutzfunktion im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH WRP 2000, 1116, 1120 - Abgasemissionen; BGH WRP 2002, 943, 945- Elektroarbeiten) hat (verneinend OLG Hamm; Urteil vom 18.09.2001 - 4 U 73/01), ist im Streitfall nicht entscheidungserheblich.

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 29 U 2563/02
    a) Die Klägerin ist prozessführungsbefugt (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG; BGH GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker; Baumbach/Hefermehl, UWG, 22. Aufl., UWG Einl, Rdn. 36).
  • OLG Hamm, 18.09.2001 - 4 U 73/01

    Rücknahme von Verkaufsverpackungen in einem italienischen Schnellrestaurant;

    Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 29 U 2563/02
    Die Frage, ob die Verpackungsverordnung eine sekundäre wettbewerbsbezogene Schutzfunktion im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH WRP 2000, 1116, 1120 - Abgasemissionen; BGH WRP 2002, 943, 945- Elektroarbeiten) hat (verneinend OLG Hamm; Urteil vom 18.09.2001 - 4 U 73/01), ist im Streitfall nicht entscheidungserheblich.
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 171/03

    Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft

    Nachdem mit der Novelle der Verpackungsverordnung im Jahre 1998 ausdrücklich auch das Ziel der Herstellung der Wettbewerbsgleichheit zwischen dem dualen System und den Selbstentsorgern verfolgt wurde (vgl. BT-Drucks. 13/10943, S. 20), weist die Bestimmung zumindest im Verhältnis zum Mitbewerber den erforderlichen Marktbezug auf (vgl. auch KG GRUR-RR 2005, 357; Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 11.154; v. Jagow in Harte/Henning, UWG, § 4 Nr. 11 Rdn. 131; Ullmann, GRUR 2003, 817, 822; offengelassen in OLG München OLG-Rep 2003, 279).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 172/03

    Mengenausgleich unter Selbstentsorgern schon in der Vergangenheit zulässig -

    Nachdem mit der Novelle der Verpackungsverordnung im Jahre 1998 ausdrücklich auch das Ziel der Herstellung der Wettbewerbsgleichheit zwischen dem dualen System und den Selbstentsorgern verfolgt wurde (vgl. BT-Drucks. 13/10943, S. 20), weist die Bestimmung zumindest im Verhältnis zum Mitbewerber den erforderlichen Marktbezug auf (vgl. auch KG GRUR-RR 2005, 357; Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 11.154; v. Jagow in Harte/Henning, UWG, § 4 Nr. 11 Rdn. 131; Ullmann, GRUR 2003, 817, 822; offengelassen in OLG München OLG-Rep 2003, 279).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.03.2002 - 10 W 3/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12282
OLG Oldenburg, 26.03.2002 - 10 W 3/02 (https://dejure.org/2002,12282)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.03.2002 - 10 W 3/02 (https://dejure.org/2002,12282)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. März 2002 - 10 W 3/02 (https://dejure.org/2002,12282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltskosten: 15/10-Vergleichsgebühr für einen Vergleichsabschluss über einen nicht anhängigen Anspruch trotz Prozesskostenhilfebewilligung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO; § 128 Abs. 4 S. 1 BRAGO; § 128 Abs. 4 S. 1 BRAGO
    Rechtsanwaltsgebühr bei der Regelung von Gegenständen in einem gerichtlichen Vergleich

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltsgebühr bei der Regelung von Gegenständen in einem gerichtlichen Vergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 23 Abs. 1 Nr. 1, 3
    Anwaltsgebühren bei gerichtlichem Vergleich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 22.12.1999 - 13 WF 549/99

    Anwaltsgebühren bei Erstreckung bereits bewilligter Prozeßkostenhilfe auf eine

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.03.2002 - 10 W 3/02
    Dies wird auch daran deutlich, dass das Gericht in dem Fall der Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf einen Vergleich weder erneut die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Bewilligung noch die Erfolgsaussicht hinsichtlich der nicht anhängigen Sachen zu prüfen hat (vgl. z.B. OLG Koblenz JurBüro 2000, 360, 361; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 23 RdNr. 40b mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • AG Kleve, 22.03.1999 - 34 IK 1/99
    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.03.2002 - 10 W 3/02
    Der Zweck des § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO, das Bemühen des Rechtsanwalts zu fördern, Streitigkeiten ohne Inanspruchnahme des Gerichts durch gütliche Einigung zu erledigen (OLG Oldenburg Nds.Rpfl. 1999, 346), wird daher auch in einer derartigen Konstellation durchaus nicht verfehlt, denn die gerichtliche Tätigkeit wird in der Regel hinsichtlich des nicht anhängigen Teils der Streitigkeiten sehr begrenzt sein.
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 05.02.2003 - 8 W 5/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26472
OLG Braunschweig, 05.02.2003 - 8 W 5/03 (https://dejure.org/2003,26472)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05.02.2003 - 8 W 5/03 (https://dejure.org/2003,26472)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 8 W 5/03 (https://dejure.org/2003,26472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Streitwertbemessung: Streitwert einer Klage auf Zahlung aus einer Bürgschaft mit dem Hilfsantrag auf Schadenersatz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs 1 S 2 GKG
    Bürgschaftsvertrag; Bürgschaftsübernahme; culpa in contrahendo; einheitlicher Streitgegenstand; Haftung; Hauptantrag; Hilfsantrag; Schadenersatzanspruch; Streitwertaddition; Streitwertbemessung; Streitwertfestsetzung; Täuschung; Vertragsschluss; Wirksamkeit; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 3; GKG § 19 Abs. 1 S. 2
    Streitwert bei Klage aus Zahlung einer Bürgschaft und Hilfsantrag auf Schadensersatz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.02.2003 - 8 W 5/03
    Mehrere Streitgegenstände lagen auch der von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten angeführten Entscheidung des BGH (NJW 2001, 1210) zugrunde.
  • OLG Dresden, 24.10.1996 - 7 W 1003/96

    Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruches aus wucherischem Darlehen im Wege des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.02.2003 - 8 W 5/03
    Dagegen liegt ein einheitlicher Streitgegenstand vor, wenn der aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt hergeleitete Anspruch auf sich gegenseitig ausschließende materiell-rechtliche Anspruchsgrundlagen gestützt wird, z.B. primär Vertragserfüllung, hilfsweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung (Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., Einl. Rdn.74), oder Rückzahlung aus Darlehensvertrag oder ungerechtfertigter Bereicherung (OLG Dresden ZIP 1997, 730, 731).
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.02.2003 - 8 W 5/03
    Mehrere Streitgegenstände liegen vor, wenn sich z.B. der einheitliche Schadensersatzanspruch auf verschiedene Schadensarten bezieht, z.B. Sachschaden, Heilungskosten und Schmerzensgeld (BGH NJW 1959, 1269, 1272), oder der Gewährleistungsanspruch auf verschiedenen Baumängeln beruht (BGH NJW 1998, 1140 f.).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.02.2003 - 8 W 5/03
    Der Streitgegenstand bezeichnet die vom Kläger aufgrund eines bestimmten tatsächlichen Vorgangs, eines bestimmten Sachverhaltes, aufgestellte Forderung, über deren Berechtigung ein Ausspruch des Gerichts begehrt wird (BGH NJW 2001, 1791, 1792).
  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99

    Anderweitige Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.02.2003 - 8 W 5/03
    Ausreichend ist, dass sich die Ansprüche und Anträge bei natürlicher Betrachtungsweise auf dasselbe Ziel richten (vgl. BGH MDR 2001, 1071).
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