Rechtsprechung
   BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 173/04   

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https://dejure.org/2004,4577
BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 173/04 (https://dejure.org/2004,4577)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.2004 - 3Z BR 173/04 (https://dejure.org/2004,4577)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 3Z BR 173/04 (https://dejure.org/2004,4577)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wichtiger Grund für Betreuerwechsel, gestörtes Vertrauensverhältnis

  • Judicialis

    BGB § 1908b Abs. 1; ; BGB § 1908b Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b Abs. 1, Abs. 3
    Wichtiger Grund für Betreuerwechsel auf Wunsch des Betreuten bei Vertrauensverlust

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Vertrauen - Betreuerwechsel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines wichtigen Grundes für einen Betreuerwechsel; Auswechslung eines Betreuers auf Grund einer ernsthaften und auf Dauer angelegten eigenständigen Willensbildung des Betreuten; Gestörtes Vertrauensverhältnisses als wichtiger Grund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 751
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 94/04

    Wechsel und Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 173/04
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Betroffene aus eigenem Antrieb die Auswechslung des Betreuers anstrebt und auf Grund einer ernsthaften und auf Dauer angelegten eigenständigen Willensbildung einen bestimmten neuen Betreuer wünscht (Senatsbeschluss vom 28.7.2004 - Az. 3Z BR 94/04 und vom 22.9.2004 - Az. 3Z BR 150/04).

    Grundsätzlich ist damit Voraussetzung der Entlassung eines Betreuers nach § 1908b Abs. 1 BGB, dass das Wohl des Betroffenen bei Beibehaltung des bisherigen Betreuers nicht oder erheblich schlechter gewahrt ist als bei einem Austausch des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1457/1458; Senatsbeschluss vom 28.7.2004, Az. 3Z BR 94/04 und vom 22.9.2004, Az. 3Z BR 150/04).

  • BayObLG, 22.09.2004 - 3Z BR 150/04

    Betreuerwechsel auf Vorschlag des Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 173/04
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Betroffene aus eigenem Antrieb die Auswechslung des Betreuers anstrebt und auf Grund einer ernsthaften und auf Dauer angelegten eigenständigen Willensbildung einen bestimmten neuen Betreuer wünscht (Senatsbeschluss vom 28.7.2004 - Az. 3Z BR 94/04 und vom 22.9.2004 - Az. 3Z BR 150/04).

    Grundsätzlich ist damit Voraussetzung der Entlassung eines Betreuers nach § 1908b Abs. 1 BGB, dass das Wohl des Betroffenen bei Beibehaltung des bisherigen Betreuers nicht oder erheblich schlechter gewahrt ist als bei einem Austausch des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1457/1458; Senatsbeschluss vom 28.7.2004, Az. 3Z BR 94/04 und vom 22.9.2004, Az. 3Z BR 150/04).

  • BayObLG, 20.04.2000 - 3Z BR 60/00

    Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 173/04
    Wesentlich ist, dass durch den neuen Betreuer das Wohl des Betroffenen erheblich besser gewahrt ist (BayObLG FamRZ 2000, 1457/1458).

    Grundsätzlich ist damit Voraussetzung der Entlassung eines Betreuers nach § 1908b Abs. 1 BGB, dass das Wohl des Betroffenen bei Beibehaltung des bisherigen Betreuers nicht oder erheblich schlechter gewahrt ist als bei einem Austausch des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1457/1458; Senatsbeschluss vom 28.7.2004, Az. 3Z BR 94/04 und vom 22.9.2004, Az. 3Z BR 150/04).

  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 173/04
    Für die Entlassung genügt jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne von § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404 m.w.N.).
  • OLG Celle, 08.06.2000 - 15 W 9/00

    Betreuerentlassung ; Betreuerwechsel; Rechnungslegung; Verfahrensweise;

    Auszug aus BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 173/04
    Es reicht nicht aus, wenn der neue Betreuer durch das Vormundschaftsgericht ausgewählt wird und der Betroffene mit diesem Vorschlag lediglich einverstanden ist (vgl. auch OLG Celle Beschluss vom 8.6.2000 Az. 15 W 9/00).
  • OLG Köln, 23.12.1998 - 16 Wx 179/98

    Ablösung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 173/04
    In diesem Zusammenhang, sind auch Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen oder in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 1999, 1169), da regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass der vom Betroffenen akzeptierte und gewünschte Betreuer das für die Führung der Betreuung erforderliche Vertrauensverhältnis leichter aufbauen und bewahren kann.
  • OLG München, 27.03.2008 - 33 Wx 274/07

    Betreuerbestellung mit dem Aufgabenkreis der Regelung des Fernmeldeverkehrs

    Voraussetzung der Entlassung eines Betreuers ist, dass das Wohl des Betroffenen bei Beibehaltung des bisherigen Betreuers nicht oder erheblich schlechter gewahrt ist als bei einem Austausch des Betreuers (BayObLG FamRZ 2005, 751).
  • OLG München, 17.09.2008 - 33 Wx 84/08

    Betreuerwechsel: Verpflichtung des Gerichts zur Hinzuziehung des ehemaligen

    Die Eignung eines Betreuers kann auch dann nicht mehr gewährleistet sein, wenn -selbst ohne eigenen Pflichtverstoß - das Vertrauensverhältnis zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer gestört ist und der Betroffene aus diesem Grund eigenständig und ernsthaft einen anderen Betreuer wünscht (BayObLG BtPrax 2005, 31).
  • OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 139/07

    Entlassung des Betreuers auf Wunsch des Betroffenen - konkrete Benennung der

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Betroffene aus eigenem Antrieb die Auswechslung des Betreuers anstrebt und auf Grund einer ernsthaften und auf Dauer angelegten eigenständigen Willensbildung einen bestimmten neuen Betreuer wünscht (BayObLG FamRZ 2005, 751 und 2005, 548).
  • OLG Hamm, 07.07.2005 - 15 W 187/05

    Entlassung des Betreuers gegen seinen Willen

    Ist der Wunsch nur solange vorhanden, wie ein Dritter Einfluss auf den Betroffenen ausüben kann, entspricht seine Berücksichtigung weder dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen noch führt sie zu einer Vertrauensbasis zwischen Betroffenem und Betreuer (vgl. insbesondere BayObLG BtPrax 2005, 35 = NJOZ 2005, 969 sowie zuletzt FamRZ 2005, 751).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.06.2004 - 3 U 38/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6949
OLG Hamburg, 17.06.2004 - 3 U 38/04 (https://dejure.org/2004,6949)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.06.2004 - 3 U 38/04 (https://dejure.org/2004,6949)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 3 U 38/04 (https://dejure.org/2004,6949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung von Werbung für hochpreisige Uhren; Voraussetzungen für eine irreführende Werbung; Anforderungen an die Maßnahmen des Werbenden zur Sicherstellung seiner Lieferfähigkeit; Anwendbarkeit der so genannten Vorratsrechtssprechung auch auf ...

  • Judicialis

    UWG § 3

  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    Zur sog. Vorratsrechtsprechung bei Anzeigenwerbung für Luxusartikes und zur Annahme eines Kaufappells

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.06.2004 - 3 U 38/04
    Dementsprechend hat auch der BGH einen fast identischen Antrag ("im zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbung") für unbedenklich gehalten (vgl. BGH GRUR 96, 800, 801 - EDV-Geräte).

    aa) Eine Werbung ist grundsätzlich als irreführend zu beurteilen, wenn beworbene Waren, die zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht vorrätig sind und deshalb von den Interessenten im Verkaufslokal nicht erworben werden können (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; BGH GRUR 2002, 1095 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH GRUR 2000, 911, 912 - Computerwerbung; BGH GRUR 1999, 1011, 1012 - Werbebeilage; BGH GRUR 1996, 800, 801 - EDV-Geräte; OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 1372, 1373; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rn. 404; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. 2001, § 3 Rn. 360).

    Die Verkehrserwartung, für die die Vorstellung eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers entscheidend ist (BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad), wird dabei maßgebend durch die Umstände des Einzelfalles beeinflusst, insbesondere durch den Inhalt und Umfang der konkreten Werbung, die Art der angebotenen Ware sowie die Bedeutung des werbenden Unternehmens (BGH GRUR 1999, 1011, 1012 - Werbebeilage; BGH GRUR 1996, 800, 801 - EDV-Geräte).

    Weiter ist relevant, dass sich infolge des Aufsuchens des Geschäfts die Möglichkeit der persönlich werbenden Ansprache in einem Maße eröffnet, das sich ohne die Irreführung nicht geboten hätte (BGH GRUR 1996, 800, 802 - EDV-Geräte).

  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 19/00

    Tatbestand Telefonische Vorratsanfrage

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.06.2004 - 3 U 38/04
    aa) Eine Werbung ist grundsätzlich als irreführend zu beurteilen, wenn beworbene Waren, die zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht vorrätig sind und deshalb von den Interessenten im Verkaufslokal nicht erworben werden können (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; BGH GRUR 2002, 1095 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH GRUR 2000, 911, 912 - Computerwerbung; BGH GRUR 1999, 1011, 1012 - Werbebeilage; BGH GRUR 1996, 800, 801 - EDV-Geräte; OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 1372, 1373; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rn. 404; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. 2001, § 3 Rn. 360).

    Unerheblich ist der Verweis der Beklagten auf die Entscheidung BGH GRUR 2002, 1095 - Telefonische Vorratsanfrage.

    Das Verbot der irreführenden Angaben über das Vorrätighalten beworbener Ware soll verhindern, dass der Verbraucher durch solche Angaben angelockt, im Geschäft dann enttäuscht und gegebenenfalls veranlasst wird, andere Waren zu kaufen (BGH GRUR 2002, 1095, 1096 - Telefonische Vorratsanfrage).

  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97

    Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.06.2004 - 3 U 38/04
    Die Wendung "vorrätig" ist in einer Vielzahl von Fällen vom BGH nicht beanstandet worden (vgl. z.B. GRUR 2002, 187 - Lieferstörung; GRUR 87, 903 - Le Corbusier-Möbel; GRUR 2000, 911-Computerwerbung; GRUR 99, 1011-Werbebeilage; GRUR 99, 509-Vorratslücken).

    aa) Eine Werbung ist grundsätzlich als irreführend zu beurteilen, wenn beworbene Waren, die zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht vorrätig sind und deshalb von den Interessenten im Verkaufslokal nicht erworben werden können (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; BGH GRUR 2002, 1095 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH GRUR 2000, 911, 912 - Computerwerbung; BGH GRUR 1999, 1011, 1012 - Werbebeilage; BGH GRUR 1996, 800, 801 - EDV-Geräte; OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 1372, 1373; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rn. 404; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. 2001, § 3 Rn. 360).

    Die Verkehrserwartung, für die die Vorstellung eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers entscheidend ist (BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad), wird dabei maßgebend durch die Umstände des Einzelfalles beeinflusst, insbesondere durch den Inhalt und Umfang der konkreten Werbung, die Art der angebotenen Ware sowie die Bedeutung des werbenden Unternehmens (BGH GRUR 1999, 1011, 1012 - Werbebeilage; BGH GRUR 1996, 800, 801 - EDV-Geräte).

  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.06.2004 - 3 U 38/04
    Die Wendung "vorrätig" ist in einer Vielzahl von Fällen vom BGH nicht beanstandet worden (vgl. z.B. GRUR 2002, 187 - Lieferstörung; GRUR 87, 903 - Le Corbusier-Möbel; GRUR 2000, 911-Computerwerbung; GRUR 99, 1011-Werbebeilage; GRUR 99, 509-Vorratslücken).

    aa) Eine Werbung ist grundsätzlich als irreführend zu beurteilen, wenn beworbene Waren, die zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht vorrätig sind und deshalb von den Interessenten im Verkaufslokal nicht erworben werden können (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; BGH GRUR 2002, 1095 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH GRUR 2000, 911, 912 - Computerwerbung; BGH GRUR 1999, 1011, 1012 - Werbebeilage; BGH GRUR 1996, 800, 801 - EDV-Geräte; OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 1372, 1373; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rn. 404; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. 2001, § 3 Rn. 360).

    Einer Werbung, die - wie hier - nur ein einzelnes Angebot oder nur einige wenige Angebote besonders herausstellt, entnimmt der Verkehr im Allgemeinen eine unbedingte Liefermöglichkeit und Lieferbereitschaft (BGH GRUR 2002, 187, 189 - Lieferstörung).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.06.2004 - 3 U 38/04
    Die Wendung "vorrätig" ist in einer Vielzahl von Fällen vom BGH nicht beanstandet worden (vgl. z.B. GRUR 2002, 187 - Lieferstörung; GRUR 87, 903 - Le Corbusier-Möbel; GRUR 2000, 911-Computerwerbung; GRUR 99, 1011-Werbebeilage; GRUR 99, 509-Vorratslücken).

    aa) Eine Werbung ist grundsätzlich als irreführend zu beurteilen, wenn beworbene Waren, die zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht vorrätig sind und deshalb von den Interessenten im Verkaufslokal nicht erworben werden können (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; BGH GRUR 2002, 1095 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH GRUR 2000, 911, 912 - Computerwerbung; BGH GRUR 1999, 1011, 1012 - Werbebeilage; BGH GRUR 1996, 800, 801 - EDV-Geräte; OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 1372, 1373; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rn. 404; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. 2001, § 3 Rn. 360).

    Für die Beurteilung der beanstandeten Werbung als irreführend kommt es gemäß § 3 UWG darauf an, welchen Inhalt das Publikum der Werbung entnimmt und ob dieser Eindruck mit der Wirklichkeit übereinstimmt (BGH GRUR 2000, 911, 912 - Computerwerbung).

  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 15/85

    Le Corbusier-Möbel

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.06.2004 - 3 U 38/04
    Die Wendung "vorrätig" ist in einer Vielzahl von Fällen vom BGH nicht beanstandet worden (vgl. z.B. GRUR 2002, 187 - Lieferstörung; GRUR 87, 903 - Le Corbusier-Möbel; GRUR 2000, 911-Computerwerbung; GRUR 99, 1011-Werbebeilage; GRUR 99, 509-Vorratslücken).

    Nichts anderes gilt in Bezug auf hochwertige Möbelstücke, bei denen regelmäßig die Auswahl von Material und Farbe in Betracht kommt (vgl. BGH GRUR 1987, 903, 905 - Le Corbusier-Möbel), was der Senat aus eigener Lebenserfahrung weiß.

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.06.2004 - 3 U 38/04
    Etwas anderes ließe sich mit der Stellung des Berufungsgerichts als weitere Tatsacheninstanz (§ 529 ZPO) auf der einen und der neueren Rechtsprechung des BGH zur normativen Bestimmung der Verkehrsauffassung (vgl. BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad; vgl. zum Umfang Beurteilungskompetenz des Berufungsgerichts jüngst auch BGH WRP 2004, 339, 341 - Markführerschaft) auf der anderen Seite auch nicht in Einklang bringen.

    Die Verkehrserwartung, für die die Vorstellung eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers entscheidend ist (BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad), wird dabei maßgebend durch die Umstände des Einzelfalles beeinflusst, insbesondere durch den Inhalt und Umfang der konkreten Werbung, die Art der angebotenen Ware sowie die Bedeutung des werbenden Unternehmens (BGH GRUR 1999, 1011, 1012 - Werbebeilage; BGH GRUR 1996, 800, 801 - EDV-Geräte).

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00

    Thermal Bad

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.06.2004 - 3 U 38/04
    Etwas anderes ließe sich mit der Stellung des Berufungsgerichts als weitere Tatsacheninstanz (§ 529 ZPO) auf der einen und der neueren Rechtsprechung des BGH zur normativen Bestimmung der Verkehrsauffassung (vgl. BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad; vgl. zum Umfang Beurteilungskompetenz des Berufungsgerichts jüngst auch BGH WRP 2004, 339, 341 - Markführerschaft) auf der anderen Seite auch nicht in Einklang bringen.

    Die Verkehrserwartung, für die die Vorstellung eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers entscheidend ist (BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad), wird dabei maßgebend durch die Umstände des Einzelfalles beeinflusst, insbesondere durch den Inhalt und Umfang der konkreten Werbung, die Art der angebotenen Ware sowie die Bedeutung des werbenden Unternehmens (BGH GRUR 1999, 1011, 1012 - Werbebeilage; BGH GRUR 1996, 800, 801 - EDV-Geräte).

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.06.2004 - 3 U 38/04
    Zu Unrecht beruft sich die Beklagte zur Stützung ihrer Auffassung schließlich auf die neuere Rechtsprechung des BVerfG (GRUR 2001, 1058 - Therapeutische Äquivalenz).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.06.2004 - 3 U 38/04
    Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit i.S. des Art. 5 Abs. 1 GG umfasst sind, weil unrichtige Informationen kein schützenswertes Gut sind, insbesondere nicht Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sein können (vgl. nur BVerfG NJW 94, 1779 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 05.02.2004 - 3 U 173/02

    Zur drohende Gefährdung des geschützten Leistungswettbewerbs wenn in der

  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 88/82

    PATENDED

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

  • OLG Hamburg, 15.05.1986 - 3 U 196/85
  • BGH, 26.04.2007 - I ZR 120/04

    Weltreiterspiele

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht die Beklagte antragsgemäß verurteilt (OLG Hamburg OLG-Rep 2005, 116).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.12.2004 - 4 U 175/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6359
OLG Celle, 22.12.2004 - 4 U 175/04 (https://dejure.org/2004,6359)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.12.2004 - 4 U 175/04 (https://dejure.org/2004,6359)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 4 U 175/04 (https://dejure.org/2004,6359)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Geltendmachung einer Zwangsvollstreckungsgegenklage gegenüber einem rechtskräftigen Urteil mit der Geltendmachung eines Anfechtungsgrundes gegenüber dem zugrundeliegenden Vertrag, der im Vorprozess schon objektiv vorlag; Bestimmung des ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO § 322; ; ZPO § 767

  • rechtsportal.de

    ZPO § 322; ZPO § 767
    Keine Möglichkeit der Zwangsvollstreckungsgegenklage gegenüber einem Title aus dem Vorprozess, wenn der Grund während dem Vorprozess bereits objektiv vorlag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Nachschieben bereits bestehender Anfechtungsgründe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2004 - 4 U 175/04
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. November 2003 (VIII ZR 60/03 = NJW 2004, 1252) stehe dem nicht entgegen, weil es in jener Entscheidung um die Geltendmachung des gleichen Mängelkomplexes "Unfallfreiheit" gegangen sei, während im vorliegenden Fall mit der fehlenden Genehmigung ein qualitativ anderer, neuer Mangel Grund für die erhobene Zwangsvollstreckungsgegenklage sei.

    Streitgegenstand ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (zuletzt BGH NJW 2004, 1252, 1253) nicht ein bestimmter materiellrechtlicher Anspruch, sondern der als Rechtsschutzbegehren oder auch Rechtsfolgenbehauptung verstandene, eigenständige prozessuale Anspruch, der durch den Klageantrag (Rechtsfolge) und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der jeweilige Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt wird.

    Auch § 767 Abs. 2 ZPO beabsichtigt, durch die Präklusion von Einwendungen der in einem Prozess unterlegenen Partei durch die Vollstreckungsabwehrklage einen Eingriff in die materielle Rechtskraft des im Vorprozess ergangenen Urteils nicht zuzulassen (BGHZ 131, 82, 83; BGH NJW 2004, 1252, 1253 f.).

    In der Richtigkeit dieser Überlegungen sieht sich der Senat auch in der neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. November 2003 (NJW 2004, 1252) bestätigt.

  • OLG Naumburg, 04.11.2002 - 4 U 120/02

    Voraussetzungen für eine erneute Beweisaufnahme oder ein Abweichen von der

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2004 - 4 U 175/04
    Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin hat der Senat mit Urteil vom 16. Januar 2003 (OLG Celle 4 U 120/02) zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die informationshalber beigezogenen Akten LG Stade 4 U 178/01 ( = OLG Celle 4 U 120/02) verwiesen.

  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2004 - 4 U 175/04
    Auch die im nicht nachgelassenen Schriftsatz der Klägerin vom 8. Dezember 2004 weiter zitierten Entscheidungen des BGH vom 24. Juni 1993 (III ZR 43/92) und vom 11. Juli 2002 (IX 326/99) betrafen andere, nämlich erheblich gravierender gelagerte Fälle (schwere Amtspflichtverletzung, finanziell überforderter Bürge).
  • BGH, 09.02.1999 - VI ZR 9/98

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2004 - 4 U 175/04
    Auch die im nicht nachgelassenen Schriftsatz der Klägerin vom 8. Dezember 2004 zitierte Entscheidung des BGH vom 9. Februar 1999 (VI ZR 9/98) betraf den Fall sittenwidriger Erlangung eines Vollstreckungsbescheides.
  • BGH, 16.10.1995 - II ZR 298/94

    Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2004 - 4 U 175/04
    Auch § 767 Abs. 2 ZPO beabsichtigt, durch die Präklusion von Einwendungen der in einem Prozess unterlegenen Partei durch die Vollstreckungsabwehrklage einen Eingriff in die materielle Rechtskraft des im Vorprozess ergangenen Urteils nicht zuzulassen (BGHZ 131, 82, 83; BGH NJW 2004, 1252, 1253 f.).
  • OLG Zweibrücken, 15.08.2002 - 4 U 178/01

    Produkthaftung und Verkehrssicherungspflicht des Herstellers eines

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2004 - 4 U 175/04
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den vorgetragenen Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die informationshalber beigezogenen Akten LG Stade 4 U 178/01 ( = OLG Celle 4 U 120/02) verwiesen.
  • BGH, 01.06.1964 - VII ZR 16/63

    "erbitterte Gegnerin" - § 767 Abs. 2 ZPO, bereits die objektiv gegebene

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2004 - 4 U 175/04
    Dabei kommt es für die Anfechtung und allgemein für Gestaltungsrechte auf den Zeitpunkt des Entstehens des Anfechtungsgrundes (hier also die Täuschung) und nicht auf den Zeitpunkt der Anfechtungserklärung an (BGH NJW 1964, 1797, Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 767 Rn. 22 a; wohl a. A. Schulze-Schröder NJW 2004, 1364).
  • LG Düsseldorf, 05.06.2001 - 4 O 178/01
    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2004 - 4 U 175/04
    In dem Vorprozess LG Stade 4 O 178/01 hat der Beklagte die Klägerin auf Zahlung des Kaufpreises in Anspruch genommen.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.12.2004 - 1 UF 342/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4219
OLG Jena, 15.12.2004 - 1 UF 342/04 (https://dejure.org/2004,4219)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.12.2004 - 1 UF 342/04 (https://dejure.org/2004,4219)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 1 UF 342/04 (https://dejure.org/2004,4219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG
    Aussetzung des Versorgungsausgleichsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche bei Ehescheidung; Ausgleichsverpflichtete Ehegatten in der Gesamtbilanz; Angleichungsdynamische und nichtangleichungsdynamische Anwartschaften; Umbewertung des Deckungskapitals von Lebensversicherungsverträgen; Anwartschaften in der gesetzlichen ...

  • Judicialis

    VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 2
    Aussetzung des Versorgungsausgleichsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1490 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 12/00

    Anfechtung von Entscheidungen in Verfahren zur Regelung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Jena, 15.12.2004 - 1 UF 342/04
    Insoweit findet nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 20.12.2001, 1 UF 214/01, m.w.N. so auch: BGH, FamRZ 2003, 1005) die befristete Beschwerde nach § 621 e ZPO nicht statt, da diese nur gegen Endentscheidungen eröffnet ist.
  • OLG Brandenburg, 02.10.1995 - 10 UF 61/95

    Beschwerderecht des Versorgungsträgers gegen eine Aussetzung des

    Auszug aus OLG Jena, 15.12.2004 - 1 UF 342/04
    Da mit der Aussetzungsentscheidung keine abschließende Entscheidung getroffen worden ist, bestimmt sich der Beschwerdewert nach dem Interesse an der Aussetzung bzw. deren Aufhebung (BGHZ 22, 283; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 110; OLG Frankfurt, OLGR 1994, 34; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496 m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

    Auszug aus OLG Jena, 15.12.2004 - 1 UF 342/04
    Da mit der Aussetzungsentscheidung keine abschließende Entscheidung getroffen worden ist, bestimmt sich der Beschwerdewert nach dem Interesse an der Aussetzung bzw. deren Aufhebung (BGHZ 22, 283; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 110; OLG Frankfurt, OLGR 1994, 34; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 18 W 58/92

    Aussetzung eines Rechtsstreits wegen Anhängigkeit einer Vorlage an den

    Auszug aus OLG Jena, 15.12.2004 - 1 UF 342/04
    Da mit der Aussetzungsentscheidung keine abschließende Entscheidung getroffen worden ist, bestimmt sich der Beschwerdewert nach dem Interesse an der Aussetzung bzw. deren Aufhebung (BGHZ 22, 283; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 110; OLG Frankfurt, OLGR 1994, 34; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 13.03.2007 - 20 UF 818/06

    Zur Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Insbesondere trifft die Überlegung, dass Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung öffentlichrechtlich auszugleichen seien und generell nicht in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen werden dürften (vgl. OLG Jena, OLG-Report 2005, 116; OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 171), nicht das Problem.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5182
BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04 (https://dejure.org/2004,5182)
BayObLG, Entscheidung vom 09.11.2004 - 1Z BR 79/04 (https://dejure.org/2004,5182)
BayObLG, Entscheidung vom 09. November 2004 - 1Z BR 79/04 (https://dejure.org/2004,5182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    PStG § 21; ; PStG § 29; ; PStG § 45; ; PStG § 49; ; PStG § 60; ; PStV § 25; ; BGB § 1592 Nr. 2; ; BGB § 1594 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Eintragung eines die Vaterschaft anerkennenden äthiopischen Asylbewerbers im Geburtenbuch trotz zweifelhafter Identität

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts; Prüfung der wirkamen Erklärung einer Vaterschaftsanerkennung; Erfordernis der Eintragung der Vornamen und Familiennamen der Eltern in das Geburtenbuch; Ausreichen der Angabe der Personalien im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 825
  • BayObLGZ 2004, 326
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91

    Qualifizierte Mahnung über Pfennigbeträge

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04
    Aus der internationalen Zuständigkeit ergibt sich die Anwendung des deutschen Verfahrensrechts (lex fori, vgl. BGH NJW 1993, 130; BayObLGZ aaO).
  • BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 75/03

    Nichteintragung des Vaters in das Geburtenbuch bei Zweifeln an seiner Identität

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04
    Diese Fallgestaltung lag der Entscheidung des Senats vom 8.12.2003 (FamRZ 2004, 1394) zugrunde.
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 15 W 480/03

    Beurkundung der Geburt eines Kindes bei unbekannter Identität seiner Eltern

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04
    Das Oberlandesgerichts Hamm (FGPrax 2004, 233) hat im Fall ungeklärter Personalien der Mutter entschieden, dass die aus der Geburtsanzeige ersichtlichen Vor- und Familiennamen der Mutter und der Vorname des Kindes mit dem Zusatz in den Geburtenbucheintrag übernommen werden, dass der Vor- und Familienname der Mutter und des Kindes sowie die ausländische Staatsangehörigkeit der Mutter nicht festgestellt werden konnten.
  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 91/93

    Begriff der anderen Urkunde

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04
    In diesem Sinne ist der Antrag auszulegen; dies entspricht dem Grundsatz, dass der Erklärende das nach der erkennbaren Interessenlage erstrebte Ergebnis erreichen will (vgl. BGH StAZ 1994, 42/43; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 11 Rn. 35 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.07.1995 - 1Z BR 160/94

    Vaterschaftanerkenntnis nach montenegrinischem Recht

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04
    Sie ist schon deshalb gegeben, weil eine Eintragung im deutschen Geburtenbuch beantragt ist; die internationale Zuständigkeit folgt aus der örtlichen Zuständigkeit (vgl. § 50 Abs. 1 PStG; BayObLGZ 1995, 238/240).
  • OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08

    Geburtenbucheintragung: Ergänzung durch Beschreibung eines Randvermerks als

    Diese mit der 18. DA-ÄnderVwV (BAnz Nr. 73 vom 19.04.2005) neu in die DA aufgenommene Bestimmung entspricht dem schon vorher allgemein anerkannten sog. Annäherungsgrundsatz, wonach die erwiesenen Tatsachen eingetragen und hinsichtlich der nicht belegten Tatsachen die Eigenangaben übernommen und mit einem Zusatz versehen werden, der die Beweiskraft des Eintrags entsprechend einschränkt (BayObLG FamRZ 2005, 827; FamRZ 2005, 825; OLG Hamm FamRZ 2005, 128; Hepting/Gaaz, PStG, § 29 Rn. 84; Sturm StAZ 2005, 281, 282 ff.; Kissner STAZ 2005, 98, 100).

    Dieser Grundsatz trägt einerseits dem Interesse der Betroffenen Rechnung, zur Ermöglichung der Teilnahme am Rechtsverkehr rasch Lebensvorgänge im Wesentlichen beurkundet zu erhalten, andererseits dient er der Rechtssicherheit, indem der Beweiswert der Eintragungen deutlich gemacht wird (BayObLG StAZ 2005, 827; FamRZ 2005, 825).

    a) Der Umstand als solcher, dass die Betroffenen möglicherweise die erforderlichen einwandfreien Urkunden nicht erlangen können, kann nicht dazu führen, den Einträgen der Familienstandsfälle einschließlich der damit zusammenhängenden Angaben - insbesondere auch zur Identität (vgl. Senatsbeschluss vom 23.01.2008 - 2 W 231, 07; BayObLG FamRZ 2005, 827; 2005, 825, StAZ 2004, 202) - in Personenstandsbücher und in Personenstandsurkunden über §§ 60 und 66 PStG eine Beweiskraft zu verleihen, die ihnen tatsächlich nicht zukommt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2018 - 2 M 44/18

    Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung eines Ausländers wegen Vaterschaft zu

    Damit soll gewährleistet werden, dass sich der Standesbeamte vor der Eintragung in das Geburtenbuch Gewissheit über die von den Beteiligten gemachten Angaben verschaffen kann (zum Ganzen: BayObLG, Beschl. v. 09.11.2004 - 1Z BR 079/04 -, juris, RdNr. 16, m.w.N.).

    Die Beweiswirkung des Vaterschaftsanerkenntnisses als öffentlicher Urkunde entlässt daher nicht den Standesbeamten aus der Verantwortung für die Richtigkeit des Geburtenbucheintrages (zum Ganzen: BayObLG, Beschl. v. 09.11.2004, a.a.O., RdNr. 18).

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2013 - 11 Wx 35/13

    Personenstandsrecht: Nachweis nicht bestehender Ehe der Mutter zum Zeitpunkt der

    Die deutschen Gerichte sind für die Entscheidung international zuständig, weil eine Änderung der Eintragung im deutschen Geburtenbuch beantragt ist; die internationale Zuständigkeit folgt aus der nach § 50 Absatz 1 Satz 1 FamFG bestehenden örtlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts Mannheim (vgl. BayObLGZ 2004, 326, juris-Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 06.03.2008 - 3 Bs 281/07

    Förmliche Feststellung des Nichtsbestehens eines Freizügigkeitsrechts nach § 2

    Denn eine Vaterschaftsanerkennungserklärung und eine Sorgerechtserklärung sind nicht deshalb unwirksam, weil die Identität des Erklärenden nicht nachgewiesen ist; es reicht aus, wenn die Erklärungsperson als solche, d.h. unabhängig von ihren richtigen Personalien, feststeht (vgl. BayObLG, Beschl. v. 9.11.2004, FamRZ 2005, 825; Beschl. v. 16.11.2004, NJW-RR 2005, 303; Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 1594 Rn. 2).
  • OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05

    Eintragung der Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch auch bei zweifelhafter

    Auch dies ist inzwischen obergerichtlich entschieden (BayObLGZ 2004, 326 = StAZ 2005, 45; BayObLGZ 2004, 331 = StAZ 2005, 104; vgl. jetzt auch § 285 Abs. 2 Satz 3 DA).
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