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   OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2430
OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05 (https://dejure.org/2005,2430)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.08.2005 - 10 U 16/05 (https://dejure.org/2005,2430)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. August 2005 - 10 U 16/05 (https://dejure.org/2005,2430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Eine Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Gutschein auslobt, handelt nicht unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslobung von Gutscheinen für Bestellung rezeptfreier Medikamente via Internet; Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Verstoß gegen das Heilmittelwettbewerbsgesetz (HWG); Vergabe von Einkaufsgutscheinen für Einlösung von Rezept eines verschreibungspflichtigen ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    HWG § 1; ; HWG § 7; ; HW... G § 7 Abs. 1; ; HWG § 7 Abs. 1 Nr. 2 lit. a n.F.; ; AMG § 1; ; AMG § 78; ; AMG § 78 Abs. 1; ; AMG § 78 Abs. 1 Nr. 1; ; AMG § 78 Abs. 2 S. 2; ; ZugabeVO § 1 Abs. 2; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 1; ; UWG § 4 Nr. 4; ; UWG § 4 Nr. 5; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; AMPreisVO § 3; ; AMPreisVO § 1 Abs. 1 Ziffer 2; ; AMPreisVO § 1 Abs. 4; ; AMPreisVO § 3 Abs. 1; ; RabattG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Wertgutschein auslobt, verstößt weder gegen Heilmittelwerbegesetz noch arzneimittelrechtliche Preisbestimmungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gutschein bei Rezepteinlösung durch Versandapotheke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Gutschein auslobt, handelt nicht unzulässig

  • halleforum.de (Pressemitteilung)

    Hallesche Versandapotheke darf sich mit Fünf-Euro-Gutscheinen bedanken

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 336
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05
    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift ist erforderlich, dass der Empfänger der Leistung einen unmittelbaren Bezug zu einem oder mehreren bestimmten Arzneimitteln herstellt und die unentgeltliche Verteilung der Werbegaben deren Herstellern zuordnet, da nur dann die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung besteht, die das Gesetz verhindern will (vgl. BGH GRUR 1990, 1041 - 1042 "Fortbildungskassetten" zitiert nach juris; BGH GRUR 2002, 1088-1091 "Zugabebündel" zitiert nach juris; OLG Düsseldorf WRP 2005, 135 - 136 zitiert nach juris).

    Dem Gesetzesanwendungsbereich des § 7 Abs. 1 HWG unterfällt damit allein die produkt- und leistungsbezogene Absatzwerbung, die dadurch gekennzeichnet wird, dass der Verkauf eines bestimmten oder mehrerer bestimmter Medikamente im Sinne des § 1 HWG unmittelbar gefördert wird, während eine Unternehmens- bzw. Imagewerbung ohne konkreten Produktbezug nicht den gesetzlichen Beschränkungen des Heilmittelwerbegesetzes unterliegt (vgl. BGH GRUR 2002, 1088 - 1091 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf WRP 2005, 135 - 136; Gröning, Heilmittelwerberecht, Stand 1998, § 7 HWG Rdn. 4, Rdn. 11; Nordemann, Wettbewerbsrecht - Markenrecht, 10. Aufl., Erstes Kapitel, Rdn. 572).

    Dementsprechend hat es auch der Bundesgerichtshof (BGH GRUR 2002, 1088 - Zugabenbündel) als eine hinreichende Verknüpfung zwischen Zuwendung und bestimmten Arzneimittel nicht ausreichen lassen, dass der Apotheker allgemein anlässlich der Einlösung eines Rezeptes Zugaben gewährt.

    Eine Werbung mit Gutscheinen und verschiedenen Reklameartikeln und Warenproben für die Apotheke muss daher auch ihnen grundsätzlich möglich sein (vgl. BGH GRUR 2002, 1088 - 1091 - Zugabebündel - zitiert nach juris).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 04. Juli 2002 (I ZR 38/2000, GRUR 2002, 1088 - 1091), in dem er sich mit der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines im Zusammenhang mit der Einlösung von Rezepten vergebenen Zugabenbündels befasst hat, einen Verstoß gegen die Preisbindung nach §§ 78 Abs. 1 AMG in Verbindung mit § 3 AMPreisV nicht untersucht.

    Nach Aufhebung der Zugabeverordnung ist im Apothekenbereich nicht nur die Zugabe von geringwertigen Kleinigkeiten zulässig (vgl. noch unter Geltung der Zugabeverordnung BGH GRUR 2002, 1088, 1090).

  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 8/01

    Einkaufsgutschein

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05
    a) Die in Form des Einkaufsgutscheins über 5,- Euro gewährte Vergünstigung stellt sich der Sache nach als ein Preisnachlass für den Fall der einer weiteren Internetbestellung einer nicht rezeptpflichtigen Arznei oder eines sonstigen Apothekenartikels dar und wird von dem verständigen Verbraucher auch als Rabattgewährung im Zusammenhang mit einem weiteren Wareneinkauf erkannt (vgl. BGH NJW 2003, 3632, 3633).

    Sie ist insofern vielmehr regelmäßig gewollte Folge des Leistungswettbewerbs und damit unbedenklich (vgl. BGH NJW 2003, 3632, 3633; BGH NJW 2002, 3405; Stuckel in Harte-Baven-damm/Henning-Bodewig, UWG, § 4 UWG Rdn. 86 ).

    Von einem übertriebenen, die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Anlocken kann danach aber nur dann ausgegangen werden, wenn auch bei einem verständigen Verbraucher ausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (vgl. BGH NJW 2003, 3632, 3633 m.w.N.; OLG Stuttgart MDR 2005, 643).

    Soweit die Anlockwirkung - wie auch hier - allein auf der Ankündigung eines Preisvorteils bei Abschluss eines Folgegeschäftes beruht, berührt dies die Rationalität der Nachfrageentscheidung der angesprochenen Verkehrskreise in der Regel nicht (so auch BGH NJW 2003, 3632, 3633; Stuckel in Harte-Bavendamm/Henning- Bodewig, UWG, § 4 Nr. 1 UWG Rdn. 86 ).

  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 240/88

    Fortbildungs-Kassetten - HWG - Werbegabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05
    Gegenstand einer Zuwendung oder Werbegabe im Sinne des § 7 Abs. 1 HWG kann jeder zuwendungsfähige wirtschaftliche Vorteil sein (vgl. BGH GRUR 1990, 1041 - 1042 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf WRP 2005, 135 - 136 zitiert nach juris).

    Im Übrigen gebietet es auch der Schutzzweck des § 7 HWG, den Begriff der Werbegabe nicht eng, sondern weit auszulegen und im Sinne aller geldwerten Vergünstigungen zu erfassen, die im Zusammenhang mit der Werbung für Arzneimittel stehen (vgl. BGH GRUR 1990, 1041, 1042 zitiert nach juris).

    Zweck der Bestimmung ist nämlich, durch die weitgehende Eindämmung der Wertreklame im Arzneimittelbereich der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung zu begegnen, die von einer Wertwerbung ausgeht (vgl. BGH GRUR 1990, 1041-1042; BGH GRUR 2003, 624; OLG Stuttgart MDR 2005, 643).

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift ist erforderlich, dass der Empfänger der Leistung einen unmittelbaren Bezug zu einem oder mehreren bestimmten Arzneimitteln herstellt und die unentgeltliche Verteilung der Werbegaben deren Herstellern zuordnet, da nur dann die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung besteht, die das Gesetz verhindern will (vgl. BGH GRUR 1990, 1041 - 1042 "Fortbildungskassetten" zitiert nach juris; BGH GRUR 2002, 1088-1091 "Zugabebündel" zitiert nach juris; OLG Düsseldorf WRP 2005, 135 - 136 zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - 20 U 91/04

    Rabattverbot für Arzneimittel nach Neufassung des § 7 HWG

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05
    Gegenstand einer Zuwendung oder Werbegabe im Sinne des § 7 Abs. 1 HWG kann jeder zuwendungsfähige wirtschaftliche Vorteil sein (vgl. BGH GRUR 1990, 1041 - 1042 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf WRP 2005, 135 - 136 zitiert nach juris).

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift ist erforderlich, dass der Empfänger der Leistung einen unmittelbaren Bezug zu einem oder mehreren bestimmten Arzneimitteln herstellt und die unentgeltliche Verteilung der Werbegaben deren Herstellern zuordnet, da nur dann die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung besteht, die das Gesetz verhindern will (vgl. BGH GRUR 1990, 1041 - 1042 "Fortbildungskassetten" zitiert nach juris; BGH GRUR 2002, 1088-1091 "Zugabebündel" zitiert nach juris; OLG Düsseldorf WRP 2005, 135 - 136 zitiert nach juris).

    Dem Gesetzesanwendungsbereich des § 7 Abs. 1 HWG unterfällt damit allein die produkt- und leistungsbezogene Absatzwerbung, die dadurch gekennzeichnet wird, dass der Verkauf eines bestimmten oder mehrerer bestimmter Medikamente im Sinne des § 1 HWG unmittelbar gefördert wird, während eine Unternehmens- bzw. Imagewerbung ohne konkreten Produktbezug nicht den gesetzlichen Beschränkungen des Heilmittelwerbegesetzes unterliegt (vgl. BGH GRUR 2002, 1088 - 1091 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf WRP 2005, 135 - 136; Gröning, Heilmittelwerberecht, Stand 1998, § 7 HWG Rdn. 4, Rdn. 11; Nordemann, Wettbewerbsrecht - Markenrecht, 10. Aufl., Erstes Kapitel, Rdn. 572).

    Bezieht sich die angekündigte Zuwendung jedoch - wie hier - nicht auf ein bestimmtes Arzneimittel oder bestimmte abgrenzbare Mittel, so kann die Gefahr einer unzulässigen Beeinflussung des Verbrauchers durch eine unsachgemäße Anreizwirkung als gering eingeschätzt werden, weil die von dem Gutscheinsystem ausgehende Anreizwirkung diffuser ausgestaltet ist (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2005, 135 - 136 zitiert nach juris), sie kann daher insgesamt vernachlässigt werden.

  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 13/82

    Begriff des geltenden Herstellerabgabepreises

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05
    Die AMPreisV führt mithin eine gesetzliche Preisvereinheitlichung herbei, die keine derartigen Abweichungen zulässt (vgl. BGH WRP 1984, 538 - 540 zitiert nach juris).

    Dabei wird in der Gesetzesbegründung des § 78 AMG als gesetzgeberisches Ziel insbesondere die Senkung des Arzneimittelpreisniveaus angeführt (vgl. BGH WRP 1984, 538 - 540 zitiert nach juris).

    Dabei ist der Anspruch des Verbrauchers auf preisgünstige Arzneimittel mit den Belangen der Apothekenbetriebe in Einklang zu bringen, die eine geordnete Arzneimittelversorgung sicherstellen (vgl. BGH GRUR 1984, 748 - 750 zitiert nach juris; Sander, Arzneimittelrecht, Erl. § 78 AMG).

  • OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 79/04

    Heilmittelwerbung: Erstattung der Praxisgebühr bei Brillenkauf

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05
    Zweck der Bestimmung ist nämlich, durch die weitgehende Eindämmung der Wertreklame im Arzneimittelbereich der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung zu begegnen, die von einer Wertwerbung ausgeht (vgl. BGH GRUR 1990, 1041-1042; BGH GRUR 2003, 624; OLG Stuttgart MDR 2005, 643).

    Von einem übertriebenen, die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Anlocken kann danach aber nur dann ausgegangen werden, wenn auch bei einem verständigen Verbraucher ausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (vgl. BGH NJW 2003, 3632, 3633 m.w.N.; OLG Stuttgart MDR 2005, 643).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 U 2/04

    Unzulässige Bonusmeilen eines Buchhändlers

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05
    Ein Preisnachlass bzw. Rabatt liegt nach der Rechtsprechung zum früheren § 1 RabattG vor, wenn Gutscheininhabern beim Erstbezug von Waren ein Sonderpreis eingeräumt wird oder wenn statt des Gutscheins entsprechende Preisgutschriften gewährt werden (vgl. OLG Frankfurt NJW 2004, 3434, 3435).

    Das OLG Frankfurt (vgl. OLG Frankfurt NJW 2004, 3434, 3436) hat in dem Urteil vom 20. Juli 2004 ebenfalls zwischen der Vergabe von Gutscheinen, dort Bonusmeilen, bei dem Kauf eines preisgebundenen Artikels und der anschließenden Einlösung der Bonusmeilen in einem zweiten Erwerbsgeschäft differenziert.

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05
    Sie ist insofern vielmehr regelmäßig gewollte Folge des Leistungswettbewerbs und damit unbedenklich (vgl. BGH NJW 2003, 3632, 3633; BGH NJW 2002, 3405; Stuckel in Harte-Baven-damm/Henning-Bodewig, UWG, § 4 UWG Rdn. 86 ).
  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05
    Zweck der Bestimmung ist nämlich, durch die weitgehende Eindämmung der Wertreklame im Arzneimittelbereich der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung zu begegnen, die von einer Wertwerbung ausgeht (vgl. BGH GRUR 1990, 1041-1042; BGH GRUR 2003, 624; OLG Stuttgart MDR 2005, 643).
  • OLG Frankfurt, 04.03.1999 - 6 U 111/98

    Weitergabe von Herstellerrabatten durch einen Apotheker; Herabsetzung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05
    Die Preisregelung in § 78 Abs. 1 AMG in Verbindung mit der ArnzeimittelpreisV verfolgt zwar in erster Linie ein ordnungspolitisches Ziel (vgl. OLG Frankfurt WRP 1999, 549 - 551 zitiert nach juris), ihr kommt aber zumindest auch eine sekundäre Schutzfunktion zugunsten des Wettbewerbs zu.
  • OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03

    Haftung von Verlagen für den wettbewerbswidrigen Inhalt von Anzeigen: Prüfung der

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2006, 233; KG, GRUR-RR 2008, 450, 451; OVG Lüneburg, GRUR-RR 2008, 452, 453; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 176, 177; OLG Köln, GRUR 2006, 88 = WRP 2006, 130; OLG Oldenburg, WRP 2006, 913, 916; Wille/Harney, A&R 2006, 34; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Rn. 11.138; Gerstberger/Reinhart in Gröning, Heilmittelwerberecht, 3. Aktualisierungslieferung 2009, § 7 HWG Rn. 40; Riegger, Heilmittelwerberecht, Kap. 7 Rn. 29; a.A. OLG Rostock, GRUR-RR 2005, 391; Peter, GRUR 2006, 910, 912; Kappes, WRP 2009, 250, 253; im Hinblick auf § 7 HWG a.F. bejahend, im Hinblick auf § 78 AMG, § 3 AMPreisV dagegen verneinend OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 336, 338; GRUR-RR 2007, 159 = WRP 2006, 1393; vgl. ferner Mand in Prütting, Medizinrecht, § 7 HWG Rn. 48).

    Insbesondere ein über einen bestimmten Geldbetrag lautender Gutschein stellt einen Vorteil im vorstehend genannten Sinn dar (OLG Köln, GRUR 2006, 88 = WRP 2006, 130; OLG Oldenburg, WRP 2006, 913, 916; Wille/Harney, A&R 2006, 34; differenzierend OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 336, 338; GRUR-RR 2007, 159 = WRP 2006, 1393).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2006, 233; KG, GRUR-RR 2008, 450, 451; OVG Lüneburg, GRUR-RR 2008, 452, 453; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 176, 177; OLG Köln, GRUR 2006, 88 = WRP 2006, 130; OLG Oldenburg, WRP 2006, 913, 916; Wille/Harney, A&R 2006, 34; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Rn. 11.138; Gerstberger/Reinhart in Gröning, Heilmittelwerberecht, 3. Aktualisierungslieferung 2009, § 7 HWG Rn. 40; Riegger, Heilmittelwerberecht, Kap. 7 Rn. 29; a.A. OLG Rostock, GRUR-RR 2005, 391; Peter, GRUR 2006, 910, 912; Kappes, WRP 2009, 250, 253; im Hinblick auf § 7 HWG a.F. bejahend, im Hinblick auf § 78 AMG, § 3 AMPreisV dagegen verneinend OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 336, 338; GRUR-RR 2007, 159 = WRP 2006, 1393; vgl. ferner Mand in Prütting, Medizinrecht, § 7 HWG Rn. 48).

    Insbesondere ein über einen bestimmten Geldbetrag lautender Gutschein stellt einen Vorteil im vorstehend genannten Sinn dar (OLG Köln, GRUR 2006, 88 = WRP 2006, 130; OLG Oldenburg, WRP 2006, 913, 916; Wille/Harney, A&R 2006, 34; differenzierend OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 336, 338; GRUR-RR 2007, 159 = WRP 2006, 1393).

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 99/07

    DeguSmiles & more

    Die teilweise auch in der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2005, 135, 136 ; OLG Naumburg GRUR-RR 2006, 336 f. = WRP 2006, 132), vor allem aber im Schrifttum (Fezer/Reinhart, UWG, § 4-S4 Rdn. 429; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 11.135; MünchKomm.UWG/Köber, Anh. §§ 1-7 E Rdn. 31; Auerbach, PZ 2004, 552, 554; Kieser, PharmR 2004, 129, 132 f.; Mand, A&R 2006, 54, 56; Purnhagen, MedR 2006, 315, 319; Kappes, WRP 2009, 250, 252) vertretene gegenteilige Auffassung, nach der eine produktbezogene Werbung nur bei Zuwendungen für einzelne oder abgegrenzte Teile des Sortiments vorliegt, Zuwendungen auf alle Produkte des Gesamtsortiments dagegen als unternehmensbezogene Werbung einzustufen sind, vernachlässigt demgegenüber den Zweck der Regelung des § 7 HWG.
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2006, 233; KG, GRUR-RR 2008, 450, 451; OVG Lüneburg, GRUR-RR 2008, 452, 453; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 176, 177; OLG Köln, GRUR 2006, 88 = WRP 2006, 130; OLG Oldenburg, WRP 2006, 913, 916; Wille/Harney, A&R 2006, 34; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Rn. 11.138; Gerstberger/Reinhart in Gröning, Heilmittelwerberecht, 3. Aktualisierungslieferung 2009, § 7 HWG Rn. 40; Riegger, Heilmittelwerberecht, Kap. 7 Rn. 29; a.A. OLG Rostock, GRUR-RR 2005, 391; Peter, GRUR 2006, 910, 912; Kappes, WRP 2009, 250, 253; im Hinblick auf § 7 HWG a.F. bejahend, im Hinblick auf § 78 AMG, § 3 AMPreisV dagegen verneinend OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 336, 338; GRUR-RR 2007, 159 = WRP 2006, 1393; vgl. ferner Mand in Prütting, Medizinrecht, § 7 HWG Rn. 48).

    Insbesondere ein über einen bestimmten Geldbetrag lautender Gutschein stellt einen Vorteil im vorstehend genannten Sinn dar (OLG Köln, GRUR 2006, 88 = WRP 2006, 130; OLG Oldenburg, WRP 2006, 913, 916; Wille/Harney, A&R 2006, 34; differenzierend OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 336, 338; GRUR-RR 2007, 159 = WRP 2006, 1393).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 125/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2006, 233; KG, GRUR-RR 2008, 450, 451; OVG Lüneburg, GRUR-RR 2008, 452, 453; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 176, 177; OLG Köln, GRUR 2006, 88 = WRP 2006, 130; OLG Oldenburg, WRP 2006, 913, 916; Wille/Harney, A&R 2006, 34; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Rn. 11.138; Gerstberger/Reinhart in Gröning, Heilmittelwerberecht, 3. Aktualisierungslieferung 2009, § 7 HWG Rn. 40; Riegger, Heilmittelwerberecht, Kap. 7 Rn. 29; a.A. OLG Rostock, GRUR-RR 2005, 391; Peter, GRUR 2006, 910, 912; Kappes, WRP 2009, 250, 253; im Hinblick auf § 7 HWG a.F. bejahend, im Hinblick auf § 78 AMG, § 3 AMPreisV dagegen verneinend OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 336, 338; GRUR-RR 2007, 159 = WRP 2006, 1393; vgl. ferner Mand in Prütting, Medizinrecht, § 7 HWG Rn. 48).

    Insbesondere ein über einen bestimmten Geldbetrag lautender Gutschein stellt einen Vorteil im vorstehend genannten Sinn dar (OLG Köln, GRUR 2006, 88 = WRP 2006, 130; OLG Oldenburg, WRP 2006, 913, 916; Wille/Harney, A&R 2006, 34; differenzierend OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 336, 338; GRUR-RR 2007, 159 = WRP 2006, 1393).

  • KG, 11.04.2008 - 5 U 189/06

    Wettbewerbsrecht: Werbung eines Apothekers mit einem Kundenbindungssystem in Form

    Der Kläger kann sich allerdings in dieser Frage auf Entscheidungen des OLG Rostock ( GRUR-RR 2005, 391 ) und des OLG Naumburg ( GRUR-RR 2006, 336 ) berufen.

    Zum entsprechenden Ergebnis ist das OLG Naumburg ( GRUR-RR 2006, 336 ) im Fall eines Apothekers gekommen, der für jedes Rezept einen Gutschein im Wert von 5,- EUR ausgelobt hatte, der bei dem Einkauf rezeptfreier Artikel eingelöst werden konnte.

    Die Argumentation, die durch die AMPreisV festgelegten Endabgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel würden nicht berührt und Medikamente nicht billiger abgegeben als in der Verordnung vorgegeben, da sich der mit der Vergabe eines Gutscheins bzw. eines Bonuspunktes in Aussicht gestellte Preisvorteil nicht bereits im Rahmen des Umsatzgeschäftes über das rezeptpflichtige Medikament verwirkliche, sondern erst, wenn sich der Kunde entschließen sollte, ein weiteres, nicht verschreibungspflichtiges Produkt zu erwerben ( so OLG Rostock GRUR-RR 2005, 391; OLG Naumburg GRUR-RR 2006, 336 ), überzeugt jedoch nicht.

    Die Maßgeblichkeit des Abgrenzungskriteriums der Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel ist für einen ähnlichen Fall unter Berufung auf den Sinn und des Zweck des § 7 Abs. 1 HWG, einem Medikamentenfehlgebrauch vorzubeugen, der dadurch hervorgerufen oder verstärkt werden könnte, dass der Kunde durch die Werbezuwendung zu unnötigem oder unüberlegtem Kauf konkreter Medikamente veranlasst wird, bejaht worden ( OLG Naumburg GRUR-RR 2006, 336 ).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 37/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2006, 233; KG, GRUR-RR 2008, 450, 451; OVG Lüneburg, GRUR-RR 2008, 452, 453; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 176, 177; OLG Köln, GRUR 2006, 88 = WRP 2006, 130; OLG Oldenburg, WRP 2006, 913, 916; Wille/Harney, A&R 2006, 34; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Rn. 11.138; Gerstberger/Reinhart in Gröning, Heilmittelwerberecht, 3. Aktualisierungslieferung 2009, § 7 HWG Rn. 40; Riegger, Heilmittelwerberecht, Kap. 7 Rn. 29; a.A. OLG Rostock, GRUR-RR 2005, 391; Peter, GRUR 2006, 910, 912; Kappes, WRP 2009, 250, 253; im Hinblick auf § 7 HWG a.F. bejahend, im Hinblick auf § 78 AMG, § 3 AMPreisV dagegen verneinend OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 336, 338; GRUR-RR 2007, 159 = WRP 2006, 1393; vgl. ferner Mand in Prütting, Medizinrecht, § 7 HWG Rn. 48).

    Insbesondere ein über einen bestimmten Geldbetrag lautender Gutschein stellt einen Vorteil im vorstehend genannten Sinn dar (OLG Köln, GRUR 2006, 88 = WRP 2006, 130; OLG Oldenburg, WRP 2006, 913, 916; Wille/Harney, A&R 2006, 34; differenzierend OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 336, 338; GRUR-RR 2007, 159 = WRP 2006, 1393).

  • LG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 O 411/09

    Unterlassungsanspruch gegen Selbsthilfeorganisation bzgl. Empfehlung eines

    2009, § 7 HWG Rdnr. 40; Riegger , HeilmittelwerbeR, Kap. 7 Rdnr. 29; a.A. OLG Rostock , GRUR-RR 2005, 391 - Apotheken-Bonuscard; Peter , GRUR 2006, 910 [912]; Kappes , WRP 2009, 250 [253]; im Hinblick auf § 7 HWG a.F. bejahend, im Hinblick auf § 78 AMG, § 3 AMPreisV dagegen verneinend OLG Naumburg , GRUR-RR 2006, 336 [338] - Einkauf-Gutschein; GRUR-RR 2007, 159 = NJW-RR 2007, 695 = WRP 2006, 1393 - Kaffeezuckertütchen; vgl. ferner Mand , in: Prütting , MedizinR, § 7 HWG Rdnr. 48).

    OLG Naumburg , GRUR-RR 2006, 336 [338] - Einkauf-Gutschein; GRUR-RR 2007, 159 = NJW-RR 2007, 695 = WRP 2006, 1393 - Kafeezuckertütchen).

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2009 - 4 U 160/07

    Für den bloßen Erwerb preisgebundener Arzneimittel dürfen Apotheken keine

    § 7 HWG geht den §§ 78 AMG , 1, 3 AMPreisVO jedoch nicht vor (a.A. offenbar OLG Hamburg, NJW-RR 2008, 61 , IURIS Rn. 47; wie hier OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 454; OLG Oldenburg, WRP 2006, 913; OLG Sachsen-Anhalt, GRUR-RR 2006, 336 ).

    Ob im letztgenannten Fall ein Verstoß gegen die AMPreisVO vorliegt (so KG, GRUR-RR 2008, 450; OLG Köln, GRUR 2006, 88 ; OLG Oldenburg, WRP 2006, 913; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO. Rn. 11.138 zu § 4; a.A. OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 336 ; OLG Rostock, GRUR-RR 2005, 391 ; OLG Bamberg, Urteil vom 6. November 2007 - 3 U 24/07; Peter, GRUR 2006, 910), kann hier dahinstehen.

  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3648/08

    Wettbewerbsverstoß beim Internet-Handel mit Arzneimitteln: Anwendbarkeit der

    aa) Die gegen dieses Ergebnis unter Bezugnahme auf obergerichtliche Entscheidungen (OLG Naumburg, Urteil vom 26.08.2005 - 10 U 16/05, BeckRS 2006 07195; OLG Rostock GRUR-RR 2005, 391; Oberlandesgericht Bamberg Urteil vom 31.10.2007 - 3 U 24/07, BeckRS 2009 08192) gerichtete Argumentation der Beklagten überzeugt nicht.
  • OLG Hamburg, 25.03.2010 - 3 U 126/09

    Wettbewerbsverstoß: Bonusangebote der niederländischen Versandapotheke DocMorris

  • OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit deutschen

  • OLG Hamburg, 26.07.2007 - 3 U 21/07

    Gewährung von Prämienpunkten durch eine Versandapotheke anlässlich der Abgabe von

  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3744/08

    Wettbewerbsverstoß beim Internet-Handel mit Arzneimitteln: Anwendbarkeit der

  • OLG Frankfurt, 05.06.2008 - 6 U 118/07

    Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Preisregelungen nach der

  • OLG München, 22.03.2007 - 29 U 5300/06

    Geld verdienen auf Rezept

  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 4587/08

    Unlauterer Wettbewerb: Bonusversprechen einer Versandapotheke für zuzahlungsfreie

  • OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 6 U 201/04

    Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Preisregelungen nach der

  • LG Offenburg, 12.09.2007 - 5 O 107/06

    Wettbewerbskonformes Verhalten bei einer Gewährung eines Bonus-Talers für den

  • LG Darmstadt, 12.08.2009 - 22 O 400/08

    Zur Wettbewerbswidrigkeit der Gutscheingewährung eines mit der Apotheke

  • LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07

    Wettbewerbsverstoß: Bonusgewährung im grenzüberschreitenden Versandhandel mit

  • OLG Bamberg, 31.10.2007 - 3 U 24/07
  • LG Karlsruhe, 28.06.2007 - 15 O 74/07

    Vereinbarkeit der Gewährung von Einkaufsgutscheinen für die Einlösung von

  • LG Berlin, 14.11.2006 - 102 O 91/06

    Vereinbarkeit eines Bonusprogramms eines niedergelassenen Apothekers mit der

  • LG Osnabrück, 12.12.2005 - 18 O 688/05

    Rabatt, Versandapotheke

  • LG Halle, 19.01.2006 - 12 O 209/05
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.02.2006 - 6 U 1610/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7100
OLG München, 23.02.2006 - 6 U 1610/05 (https://dejure.org/2006,7100)
OLG München, Entscheidung vom 23.02.2006 - 6 U 1610/05 (https://dejure.org/2006,7100)
OLG München, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 6 U 1610/05 (https://dejure.org/2006,7100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von Berechtigungsvertrag und nachfolgendem Verlagsvertrag im Hinblick auf denVertrieb gedruckten Notenmaterials und Herstellung und Vertrieb von Tonträgern; Verschaffung urheberrechtlich geschützter, absoluter Rechte im Rahmen eines Musikverlagsvertrages durch ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 29 Abs. 1, 32a, 97 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 97; ; UrhG § 32a; ; BGB § 812

  • rechtsportal.de

    UrhG § 97 § 32a; BGB § 812
    Folgen der Abtretung der Urheberrechte eines Tonkünstlers an die GEMA - zu Unrecht erfolgte Anmeldung eines Musikwerks bei der GEMA als Urheberrechtsverletzung? - Prüfung der Unangemessenheit im Sinne von § 32a UrhG einer vertraglich vereinbarten Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Kann Tonkünstler Urheberrechte mehrfach abtreten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2006, 473
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 6 U 1610/05
    Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte aus § 812 ff BGB müssen zunächst daran scheitern, dass die Auszahlung eines "Verlagsanteils" durch die GEMA an die Beklagte als eine zielgerichtete Leistung der GEMA an die Beklagte anzusehen ist, weshalb ein etwaiger bereicherungsrechtlicher Ausgleich allein innerhalb dieses Leistungsverhältnisses zu erfolgen hätte (hierzu BGHZ 40, 272/278; Palandt-Sprau, BGB, 65. Aufl., § 812 Anm. 2, 3, 43 mwN).
  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 6 U 1610/05
    Die bloße GEMA-Anmeldung der Musikwerke "Mambo No. 5 (A little bit of ...)" und "Bob the builder" durch die Beklagte kann noch keine unmittelbare Verletzung von Urheberrechten (oder Verlagsrechten) darstellen, weil sie in die Beziehung zwischen dem Urheber (bzw. Rechteinhaber) und dem geschützten Werk nicht eingreift, sondern allenfalls unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Teilnahme an einer dadurch veranlassten unberechtigten Nutzungshandlung gewürdigt werden kann (BGH GRUR 1999, 152, 154 "Spielbank-Affaire").
  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 78/89

    Brown Girl I

    Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 6 U 1610/05
    Der Kläger bezieht sich hierbei insbesondere auf die Entscheidungen BGH NJW 1978, 698, BGH GRUR 1988, 812 ("Ein bisschen Frieden"), BGH GRUR 1988, 810 ("Fantasy"), BGH GRUR 1981, 267 ("Dirlada"), sowie BGH GRUR 1991, 531 und 533 ("Brown Girl" I und II).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 49/06

    Mambo No. 5

    Das Berufungsgericht hat die gesamte Klage abgewiesen (OLG München OLG-Rep 2006, 398).
  • LG Köln, 25.02.2022 - 14 O 252/19
    Diese Ansprüche erlangte die Klägerin durch Leistung der Beklagten, die auf eine vermeintliche vertragliche Forderung der Beklagten zahlte (vgl. insoweit auch OLG München, ZUM 2006, 473, 478; a.A. Ventroni, ZUM 2017, 187, 204).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 54/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4413
OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 54/05 (https://dejure.org/2005,4413)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.11.2005 - 6 U 54/05 (https://dejure.org/2005,4413)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. November 2005 - 6 U 54/05 (https://dejure.org/2005,4413)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Durch eine Vertragsstrafe gesicherter Anspruch gegen die Deutsche Telekom auf Unterlassung der Rechnungsstellung gegenüber Kunden für einen Mitbewerber; Unterlassungsvereinbarung mit Vertragsstrafeversprechen nach dem Hamburger Modell; Bestimmung einer Vertragsstrafe ...

  • info-it-recht.de

    Zustandekommen eines Unterlassungsvertrages; Vertragsstrafe bei Online-Billing

  • Judicialis

    BGB § 151; ; BGB § 315; ; BGB § 339

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 151 § 315 § 339
    Vertragsstrafe bei übersehenem "Online-Billing"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wirksamwerden eines Vertragsstrafe-Versprechens

  • beck.de (Leitsatz)

    Vertragsstrafe bei Online-Billing nach dem «Neuen Hamburger Modell»

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wirksamwerden eines Vertragsstrafe-Versprechens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 632
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78

    Einlösung einer Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 54/05
    Auch unter den Voraussetzungen des § 151 BGB ist für den Vertragsschluss eine nach außen hervortretende eindeutige Betätigung des Annahmewillens erforderlich (vgl. BGHZ 74, 352,356).
  • BGH, 20.09.1960 - I ZR 77/59

    Krankenwagen II

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 54/05
    Eine solche ist bei einem engen Zusammenhang der Einzelakte und einer auch für Dritte erkennbaren Zugehörigkeit zu einer Einheit anzunehmen (vgl. BGH GRUR 61, 307 - "Krankenwagen II"; Baumbach/Hefermehl/Bornkamm a.a.O., Rz 1.147).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 54/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 01, 758 ff - "Trainingsvertrag") ist vielmehr bei gleichartigen Verstößen zunächst zu prüfen, ob eine natürliche Handlungseinheit im Rechtssinne vorliegt.
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 296/99

    "Teilunterwerfung"; Rechtsfolgen einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 54/05
    Zudem hat der BGH in der Entscheidung GRUR 02, 824 ff. - "Teilunterwerfung" seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach die Übersendung einer Unterlassungserklärung nur dann den Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung beinhaltet, wenn die Unterwerfungserklärung nicht oder zumindest nicht in einem wesentlichen Punkt von demjenigen abweicht, was der Anspruchsteller insoweit verlangt hat (a.a.O., S. 825; vgl. auch Fezer-Büscher, § 8 Rz. 129; Harte/Henning/Beckedorf, § 8 Rz. 34, jeweils m.w.N.).
  • LG Kiel, 14.07.2005 - 4 O 70/05

    Haftung eines Foren-Betreibers für Urheberrechtsverletzung

    Anmerkung: In der Berufungsinstanz vor dem OLG Schleswig (6 U 54/05) erkannte der Beklagte die Ansprüche an, weil sich massive Indizien ergeben hatten, dass nicht ein Dritter, sondern er selber das Werk veröffentlicht hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.04.2006 - 15 UF 111/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15228
OLG Schleswig, 05.04.2006 - 15 UF 111/05 (https://dejure.org/2006,15228)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.04.2006 - 15 UF 111/05 (https://dejure.org/2006,15228)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. April 2006 - 15 UF 111/05 (https://dejure.org/2006,15228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zugewinnausgleich; Bewertung eines Hausgrundstücks; Bestehen eines privilegierten Vermögens bei Vorliegen des vollen Werts des Grundstückes infolge der Erbschaft

  • Judicialis

    BGB § 1613 II

  • rechtsportal.de

    BGB § 1373 § 1374 Abs. 2
    Zugewinnausgleich: Bewertung eines im Anfangsvermögen befindlichen Hausgrundstücks, in dem Arbeitskraft und Vermögen investiert wurde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.09.2005 - XII ZR 209/02

    Berücksichtigung eines Leibrentenversprechens

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2006 - 15 UF 111/05
    Den Rechtsstreit hat zudem inzwischen der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 7. September 2005, Az. XII ZR 209/02; FamRZ 2005, 1974).

    Hätte der Kläger keine eigenen finanziellen Leistungen in das Grundstück seines Schwiegervaters eingebracht, wäre ohne Reduzierung der gesamte Vermögenswert der mit Mitteln des damaligen Grundstückseigentümers in den 70er Jahren ausgebauten Immobilie zum Stichtag 1. April 1993 als privilegiertes Vermögen auf Seiten der Beklagten zu bewerten (vgl. BGH FamRZ 2005, 1974, 1976).

  • BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86

    Begriff der Schenkung oder Ausstattung

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2006 - 15 UF 111/05
    Es handelt sich bei einer Arbeitsleistung nicht um eine Zuwendung unter Ehegatten im Sinne einer Übertragung einer Vermögenssubstanz (vgl. BGH FamRZ 1987, 910; Wever in Schröder/Bergschneider, Familienvermögensrecht, Rdnr. 5.314).
  • OLG München, 01.08.2002 - 16 UF 1748/00

    Zugewinnausgleich bei Bau auf einem Grundstück des einen Ehegatten mit Geldern

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2006 - 15 UF 111/05
    Der Sachverhalt, der der vom Amtsgericht - Familiengericht - herangezogenen Entscheidung des OLG München (FamRZ 2003, 312 f.) zugrunde gelegen hat, ist mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht identisch.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.09.2005 - 10 U 33/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3711
OLG Naumburg, 30.09.2005 - 10 U 33/05 (https://dejure.org/2005,3711)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.09.2005 - 10 U 33/05 (https://dejure.org/2005,3711)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. September 2005 - 10 U 33/05 (https://dejure.org/2005,3711)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    Angebots-Aufforderung keine Fax-Werbung

  • Wolters Kluwer

    Telefaxschreiben mit Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für Dienstleistungen; Kriterien für unzumutbare Belästigung durch Werbung; Unaufgeforderte Versendung von Faxschreiben im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs; Förderung der Beschaffung von Waren und ...

  • online-und-recht.de
  • datenschutz.eu
  • Judicialis

    UWG § 2; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 7; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 4; ; UWG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1 § 3 § 7 § 8 Abs. 1
    Aufforderung zur Abgabe von Angeboten mittels mehrer Telefaxschreiben keine unzumutbare Belästigung i.S.d. § 7 Abs. 1 UWG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Unaufgeforderte Zusendung von Angeboten an Unternehmer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Angebots-Aufforderungsschreiben noch kein Fax-Spam

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Angebotsaufforderung keine unzulässige Fax-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Angebots-Aufforderungsschreiben noch kein Fax-Spam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 380 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 46/99

    Anwalts- und Steuerkanzlei

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2005 - 10 U 33/05
    Bei der Beurteilung des Grades der Belästigung kommt es allerdings nicht auf das subjektive Empfinden des Umworbenen, sondern auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und unverständigen Durchschnittsadressaten an (vgl. die Rechtsprechung zur irreführenden Werbung: BGH, GRUR 2000, 619, 621; NJW 2001, 3193, 3194).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2005 - 10 U 33/05
    Bei der Beurteilung des Grades der Belästigung kommt es allerdings nicht auf das subjektive Empfinden des Umworbenen, sondern auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und unverständigen Durchschnittsadressaten an (vgl. die Rechtsprechung zur irreführenden Werbung: BGH, GRUR 2000, 619, 621; NJW 2001, 3193, 3194).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2005 - 10 U 33/05
    Nach der Rechtsprechung sind die Gefahren einer massenhaften Verwendung der Werbeart und die damit verbundene Verwilderung der Wettbewerbssitten im Rahmen der Gesamtabwägung zu berücksichtigen (BGB, GRUR 2004, 517, 518 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05   

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https://dejure.org/2005,5605
OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05 (https://dejure.org/2005,5605)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.11.2005 - 2 UF 13/05 (https://dejure.org/2005,5605)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. November 2005 - 2 UF 13/05 (https://dejure.org/2005,5605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sorge- und Umgangsrecht: Pflicht zur Dokumentation der Anhörung von Kindern

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Dokumentation des Inhaltes der nach § 50b Abs. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) gebotenen Anhörung der Kinder durch das Familiengericht; Fehlen einer Grundlage für eine Umgangsregelung bei Verstoß gegen die ...

  • Judicialis

    FGG § 50b Abs. 1; ; ZPO §§ 114 ff; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; KostO § 16; ; KostO § 30 Abs. 3 Satz 2; ; FGG § 14

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts der nach § 50b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 557 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 20.02.2001 - 25 UF 180/00

    Begründungspflicht bei kindschaftsrechtlichen Entscheidungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05
    So muss das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).
  • BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05
    So muss das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).
  • OLG Karlsruhe, 27.12.1995 - 2 UF 317/95

    Mündliche; Anhörung; Verfahrensfehler; Aktenvermerk; Sitzungsprotokoll

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05
    So muss das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 215/05

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch unzureichende gerichtliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05
    Der angefochtene Beschluss beruht somit auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage, was einen wesentlichen Verfahrensfehler darstellt (vgl. BVerfG, FamRZ 2005, 1816), und kann daher keinen Bestand haben.
  • KG, 02.06.2005 - 16 WF 49/05

    Ehescheidung nach türkischem Recht: Voraussetzungen des Scheidungstatbestands der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05
    Denn diese hat sich in erster Linie am Kindeswohl zu orientieren (vgl. FA-FamR/Oelkers, 5. Aufl., Kap. 4, Rz. 538, m.w.N.), wobei auch der Wille des Kindes zu ermitteln und bei der Entscheidung mit zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, FuR 2005, 422; FA-FamR/Oelkers, a.a.O., Rz. 585 ff, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 23.05.2002 - 9 UF 59/02
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05
    So muss das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).
  • OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09

    Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes

    Dies ist aber notwendige Voraussetzung, um dem Senat als Rechtsmittelgericht die Würdigung der Beweisergebnisse und die Prüfung zu ermöglichen, ob und inwieweit alle entscheidungserheblichen Fragen erörtert worden sind oder ob und gegebenenfalls mit welchem Schwerpunkt eine erneute Anhörung zu erfolgen hat (BGH FamRZ 2001, 907; Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28. Februar 2008 - 9 UF 17/08 - und vom 21. Juli 2005 - 9 UF 48/05 -, OLGR 2005, 861 m. Anm. Völker in jurisPR-FamR 6/2006, Anm. 5; vgl. auch Beschluss des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. November 2005 - 2 UF 13/05 -, OLGR 2006, 398 (Kindesanhörung); Friederici/Kemper/Völker/Clausius, HK-FamFG, § 160, Rz. 3 mit Verweis auf § 159, Rz. 10 f.).
  • OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12

    Teilentzug der elterlichen Sorge: Verfahrensmangel bei mangelnder Darstellung der

    Nur auf diese Weise wird dem Rechtsmittelgericht ermöglicht nachzuprüfen, ob die Feststellungen ohne Rechtsfehler zustande gekommen sind, insbesondere der Inhalt der Anhörung vollständig und ohne Widersprüche gewürdigt worden ist (BGH FamRZ 2001, 907; 2008, 251; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Juli 2005 - 9 UF 48/05 -, OLGR 2005, 861; Beschluss des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. November 2005 - 2 UF 13/05 -, OLGR 2006, 398; vgl. auch OLG Brandenburg FamFR 2011, 328), was unter anderem für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ausschlaggebend ist, ob es nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der erneuten Kindesanhörung absieht.
  • OLG Brandenburg, 11.02.2011 - 13 UF 7/11
    Ein dagegen verstoßender Beschluss konnte keinen Bestand haben (OLGR Saarbrücken 2006, 398).

    Ein dagegen verstoßender Beschluss konnte keinen Bestand haben (OLGR Saarbrücken 2006, 398).

  • OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08

    Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

    Das Ergebnis der Anhörung der Eltern ist weder im Sitzungsprotokoll noch in einem Anhörungsvermerk bzw. im angefochtenen Beschluss selbst wiedergegeben (vgl. insoweit BGH, FamRZ 2001, 907, 908; OLG Saarbrüchen, FamRZ 2006, 557 ).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 9 UF 35/10

    Sorgerechtsentscheidung: Notwendiger Umfang der vom Gericht durchzuführenden

    Dies ist aber notwendige Voraussetzung, um dem Senat als Rechtsmittelgericht die Würdigung der Beweisergebnisse und die Prüfung zu ermöglichen, ob und inwieweit alle entscheidungserheblichen Fragen erörtert worden sind oder ob und gegebenenfalls mit welchem Schwerpunkt eine erneute Anhörung zu erfolgen hat (BGH FamRZ 2001, 907; Senat, Beschl.v. vom 28. Februar 2008, 9 UF 17/08, und Beschl. v. 21. Juli 2005, 9 UF 48/05, OLGR 2005, 861 m. Anm. Völker in jurisPR-FamR 6/2006, Anm. 5; vgl. auch Beschluss des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. November 2005, 2 UF 13/05, OLGR 2006, 398 (Kindesanhörung) sowie Beschluss des 6. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. März 2010, 6 UF 136/09, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.12.2005 - 6 WF 192/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5891
OLG Frankfurt, 22.12.2005 - 6 WF 192/05 (https://dejure.org/2005,5891)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2005 - 6 WF 192/05 (https://dejure.org/2005,5891)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 6 WF 192/05 (https://dejure.org/2005,5891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    FGG § 19

  • rechtsportal.de

    FGG § 19 § 50a
    Zum Beschwerderecht gegen Beweisanordnung im Sorgerechtsverfahren zur Einholung eines Gutachtens über die Erziehungsfähigkeit der Eltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung der Einholung eines Gutachtens über die Erziehungsfähigkeit der Eltern in einem Sorgerechtsverfahren; Duldung ärztlicher Untersuchungen oder die Mitwirkung hieran

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 20/01

    Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der Beauftragung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2005 - 6 WF 192/05
    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Beweisanordnung ein bestimmtes Verhalten des Betroffenen verlangt, wie etwa die Duldung ärztlicher Untersuchungen oder die Mitwirkung hieran (vgl. hierzu BayObLG NJWE-FER 1998, 43 sowie FGPrax 2001, 78 = FamRZ 2001, 708).
  • KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00

    Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zur Überprüfung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2005 - 6 WF 192/05
    Die andere von der Beschwerde in Bezug genommene Entscheidung des Kammergerichts (FGPrax 2002, 45) enthält zur Frage der Anfechtbarkeit von Beweisanordnungen keinerlei Ausführungen.
  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2005 - 6 WF 192/05
    In dem in FGPrax 2000, 237 entschiedenen Fall ging es im Verfahren der Bestellung eines Betreuers um die Frage der (vom KG bejahten) Anfechtbarkeit der Anordnung der Beweiseinholung durch ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten zur Aufklärung, ob die dortige Betroffene an einer psychischen Krankheit leidet.
  • OLG Hamm, 14.09.1988 - 15 W 385/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2005 - 6 WF 192/05
    Bei diesen Gegebenheiten kann von einem erheblichen Eingriff in die Rechte der Kindeseltern nicht ausgegangen werden (ebenso BayObLG, a.a.O. sowie OLG Hamm RPfl. 1989, 61).
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