Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05   

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https://dejure.org/2006,9393
OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05 (https://dejure.org/2006,9393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.02.2006 - 6 U 98/05 (https://dejure.org/2006,9393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 6 U 98/05 (https://dejure.org/2006,9393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB, § 340 Abs 2 BGB
    Schadenersatzanspruch eines großen Unternehmens wegen Verstoßes gegen einen Unterwerfungsvertrag nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die Anforderung der Vertragsstrafe und deren Tilgung durch das Vertragsstrafeverlangen

  • Judicialis

    BGB § 280 I; ; BGB § 340 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten für die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungserklärungen bzw. die Geltendmachung von Vertragsstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einschaltung eines Rechtsanwalts durch ein Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung zur Anforderung von Vertragsstrafen; Hinzuziehung eines Anwalts als erforderliche Aufwendung; Voraussichtliche Abwicklung des Falles aus der Sicht des Gläubigers als Prognosehorizont; ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05
    Für die Frage der Erforderlichkeit kommt es darauf an, wie sich die voraussichtliche Abwicklung des Falles aus der Sicht des Gläubigers darstellt (BGHZ 127, 348, 351).

    Zwar hat der BGH (BGHZ 127, 348, 352; dieser Entscheidung folgend BGH WRP 2004, 903, 904 - Selbstauftrag) entschieden, dass die zeitliche Inanspruchnahme alleine nicht ausreichen kann, um die Erstattungsfähigkeit der Kosten aus der Beauftragung des Rechtsanwalts zu begründen.

    Allerdings ging es in dem vom 6. Zivilsenat des BGH (BGHZ 127, 348) zu entscheidenden Fall um ein Autobahnbetriebsamt, das die Bearbeitung von Schadensfällen Rechtsanwälten übertragen hatte.

    Des weiteren begründete der 6. Zivilsenat des BGH die fehlende Relevanz der zeitlichen Inanspruchnahme damit, dass es das Autobahnbetriebsamt eine vergleichbare Mühewaltung kostet, einen Rechtsanwalt über die Rechtsverletzung zu informieren, anstatt die Ansprüche sofort gegenüber dem Verletzer geltend zu machen (BGHZ 127, 348, 352).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05
    In der Regel liegt die Annahme, der Verletzer werde ohne weiteres seiner Unterlassungspflicht nachkommen, um so näher, je einfacher und rechtlich klarer der Sachverhalt gelagert ist, mit der Folge, dass die Heranziehung eines Rechtsanwalts in einfach gelagerten Fällen in der Regel zu verneinen sein wird (BGH WRP 2004, 903, 904 - Selbstauftrag).

    Zwar hat der BGH (BGHZ 127, 348, 352; dieser Entscheidung folgend BGH WRP 2004, 903, 904 - Selbstauftrag) entschieden, dass die zeitliche Inanspruchnahme alleine nicht ausreichen kann, um die Erstattungsfähigkeit der Kosten aus der Beauftragung des Rechtsanwalts zu begründen.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Selbstauftrag" (WRP 2004, 903, 904) in einem obiter dictum ausgeführt: "Schon bei Unternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung oder bei Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen, die in der Lage sind, typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstöße ohne anwaltlichen Rat zu erkennen, sieht die Rechtsprechung die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Abmahnung eines solchen Verstoßes als nicht erforderlich an.

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05
    Ist die Verantwortlichkeit des Verletzers derart klar, dass aus der Sicht des Gläubigers kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Verletzer ohne weiteres seiner Unterlassungspflicht nachkommen werde bzw. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben werde, ist es grundsätzlich nicht erforderlich, für die Abmahnung einen Rechtsanwalt hinzuziehen (BGH NJW 2005, 1112).
  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92

    Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05
    § 340 BGB betrifft Strafversprechen für Nichterfüllung und damit auch Unterwerfungsverträge (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht 24. Aufl., § 12, Rz. 1.159; die Anwendbarkeit voraussetzend: BGH WRP 1993, 762, 763 - Apothekenzeitschriften).
  • BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04

    "Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05
    ..." Andererseits hat der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen es um das insoweit gleich gelagerte Problem der Erstattungsfähigkeit von Prozesskosten gemäß § 91 ZPO ging, wiederholt entschieden, dass die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort einer auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts auch dann regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz ZPO anzusehen ist, wenn die Partei keine eigene Rechtsabteilung unterhält, ohne dass es auf die Frage ankäme, ob ihr die Einrichtung einer solchen zuzumuten sei (BGH WRP 2004, 777 - Unterbevollmächtigter; WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.1995 - 6 U 57/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05
    Demgegenüber gehört es keineswegs zu den ureigenen Aufgaben eines kaufmännischen Unternehmens, Wettbewerbsverstöße von Mitbewerbern zu verfolgen (ebenso OLG Karlsruhe, WRP 1996, 591, 593).
  • OLG München, 23.03.1995 - 6 U 3719/94

    Pantherring

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05
    Der Senat folgt nicht der vom Oberlandesgericht München in der Entscheidung "Pantherring" (GRUR 1996, 56, 57) geäußerten Auffassung.
  • BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03

    "Unterbevollmächtigter"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05
    ..." Andererseits hat der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen es um das insoweit gleich gelagerte Problem der Erstattungsfähigkeit von Prozesskosten gemäß § 91 ZPO ging, wiederholt entschieden, dass die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort einer auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts auch dann regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz ZPO anzusehen ist, wenn die Partei keine eigene Rechtsabteilung unterhält, ohne dass es auf die Frage ankäme, ob ihr die Einrichtung einer solchen zuzumuten sei (BGH WRP 2004, 777 - Unterbevollmächtigter; WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II).
  • BGH, 08.05.2008 - I ZR 88/06

    Vertragsstrafeneinforderung

    Die gegen die teilweise Abweisung der Klage gerichtete (zugelassene) Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt OLG-Rep 2006, 783).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2008 - 6 U 85/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von

    Denn wie das Landgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 02.02.2006 - 6 U 98/05 - OLGR Frankfurt 2006, 783) zutreffend festgestellt hat, ist ein Unternehmen, welches über eine eigene Rechtsabteilung mit Kompetenz im Wettbewerbsrecht verfügt, grundsätzlich nicht gehalten, dieser anstelle eines Anwalts die Ahndung von Rechtsverstößen zu übertragen.
  • AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17

    Erstattung der Gebühren des Rechtsanwalts als Schadensersatzanspruch i.R.e.

    Selbst wenn die Klägerin über eine Rechtsabteilung verfügen würde, was aber schon die Beklagte gar nicht behauptet und auch nicht feststellbar ist wäre sie nicht gehindert gewesen, zur Abwicklung des Unfallschadens einen Rechtsanwalt zu beauftragen, ist es doch der Disposition der Klägerin vorbehalten, eine etwaig vorhandene Rechtsabteilung nur mit Aufgaben die aus ihrem Kerntätigkeitsfeld, bspw. der Abwicklung von KFZ-Mietverträgen zu beschäftigen (vergleiche auch OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2006, 6 U 98/05; LG Kassel, AaO; LG Itzehoe AaO; AG Dortmund, Urteil vom 24.09.2008, 420 C 7772/08; AG Hamburg St. Georg,AaO).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.08.2006 - 17 UF 7/06   

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https://dejure.org/2006,6608
OLG Stuttgart, 01.08.2006 - 17 UF 7/06 (https://dejure.org/2006,6608)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.08.2006 - 17 UF 7/06 (https://dejure.org/2006,6608)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. August 2006 - 17 UF 7/06 (https://dejure.org/2006,6608)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt nach türkischem Recht

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt nach türkischem Recht; Bedeutung der Rechtskraft des inländischen Scheidungsurteils und der Rechtskraft des Anerkennungsverfahrens in der Türkei für den Beginn der Verjährung; Verjährung von Ansprüchen auf ...

  • Judicialis

    Türkisches ZGB Art. 175; ; türkisches ZGB Art. 178

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Türkisches ZGB Art. 175, Art. 178; BGB § 1569
    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt nach türkischem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 80
  • FamRZ 2007, 290
 
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.07.2006 - 16 Wx 51/06   

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https://dejure.org/2006,5097
OLG Köln, 04.07.2006 - 16 Wx 51/06 (https://dejure.org/2006,5097)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.07.2006 - 16 Wx 51/06 (https://dejure.org/2006,5097)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 16 Wx 51/06 (https://dejure.org/2006,5097)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einräumung eines Nutzungsrechts an gemeinschaftlichem Eigentum zu Gunsten eines Wohnungseigentümers als Sondernutzungsrecht

  • Judicialis

    WEG § 15

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 15
    Einräumung eines Sondernutzungsrechts nur durch Vereinbarung - Auslegungskriterien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einräumung eines Sondernutzungsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einräumung eines Sondernutzungsrechts: Vereinbarung erforderlich! (IMR 2006, 1086)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01

    WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2006 - 16 Wx 51/06
    Inhaltlich handelt es sich bei der Einräumung eines Nutzungsrechts an gemeinschaftlichem Eigentum zu Gunsten eines Wohnungseigentümers nicht lediglich um eine Gebrauchsregelung i. S. d. § 15 Abs. 1 WEG, sondern um ein Sondernutzungsrecht, das dadurch gekennzeichnet ist, dass den übrigen Miteigentümern das Recht zum Mitgebrauch entzogen wird (vgl. Senat NZM 2001, 1135).
  • BayObLG, 13.06.2002 - 2Z BR 1/02

    Formfreie Einräumung schuldrechtlicher Nutzungsrechte zugunsten

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.2006 - 16 Wx 51/06
    Wenn gleichwohl über einen Regelungsgegenstand, für den keine Beschlusskompetenz besteht, im Wege einer allstimmigen Entschließung aller Wohnungseigentümer eine Regelung erfolgt, kann dies als schuldrechtliche Vereinbarung ausgelegt werden (BayObLG NZM 2002, 747).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.09.2006 - 15 UF 17/06   

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https://dejure.org/2006,6836
OLG Schleswig, 18.09.2006 - 15 UF 17/06 (https://dejure.org/2006,6836)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.09.2006 - 15 UF 17/06 (https://dejure.org/2006,6836)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. September 2006 - 15 UF 17/06 (https://dejure.org/2006,6836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung bisher von dem Beklagten nicht vorgetragener Umstände im Abänderungsprozess ; Berechnung der für das unterhaltsrelevante Einkommen einer Partei zu berücksichtigenden Steuererstattung; Gegenüberstellung des nach Steuerklasse I ...

  • Judicialis

    ZPO § 323

  • rechtsportal.de

    ZPO § 323 Abs. 2
    Keine Präklusionswirkung nach § 323 Abs. 2 ZPO für den Beklagten im Abänderungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 502
  • FamRZ 2007, 654 (Ls.)
  • AnwBl 2007, 34
 
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.06.2006 - I-3 Wx 265/05   

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https://dejure.org/2006,7648
OLG Düsseldorf, 23.06.2006 - I-3 Wx 265/05 (https://dejure.org/2006,7648)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.2006 - I-3 Wx 265/05 (https://dejure.org/2006,7648)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - I-3 Wx 265/05 (https://dejure.org/2006,7648)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 86
  • NZM 2007, 46
  • ZMR 2006, 941
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.08.1994 - 2Z BR 79/94

    Fehlende Ermächtigung eines Verwalter im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2006 - 3 Wx 265/05
    Auf diese Weise kann geklärt werden, ob der Verwalter eine Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen für die Wohnungseigentümer hatte (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 652).
  • LG Köln, 14.07.1989 - 30 T 53/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2006 - 3 Wx 265/05
    Die notwendige Ermächtigung sei auch nicht nachgeholt worden, obwohl den Beteiligten zu 1, wie dies die obergerichtliche Rechtsprechung fordere (vgl. OLG Köln WuM 1990, 236 f. ), hierzu Gelegenheit gegeben worden sei.
  • LG Karlsruhe, 10.05.2011 - 11 S 86/10

    Wohnungseigentumssache: Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei

    Die ... war bei Einleitung des Rechtsstreits wie auch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht mehr berechtigt, die Wohnungseigentümergemeinschaft zu vertreten, und handelte hinsichtlich der Erteilung der Prozessvollmacht als vollmachtlose Vertreterin (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.6.2006, Az. I-3 Wx 265/05, 3 Wx 265/05, juris- Datenbank).
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Rechtsprechung
   KG, 02.05.2006 - 1 W 109/05   

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https://dejure.org/2006,6946
KG, 02.05.2006 - 1 W 109/05 (https://dejure.org/2006,6946)
KG, Entscheidung vom 02.05.2006 - 1 W 109/05 (https://dejure.org/2006,6946)
KG, Entscheidung vom 02. Mai 2006 - 1 W 109/05 (https://dejure.org/2006,6946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des für die Eintragung des Erstehers im Grundbuch maßgeblichen Geschäftswerts eines im Wege der Zwangsversteigerung erlangten Grundstücks; Möglichkeiten der Entkräftung eines zeitnah zur Wertfestsetzung erstellten Gutachtens; Voraussetzungen der Zeitnähe eines ...

  • Judicialis

    KostO § 18; ; KostO § 19; ; ZVG § 74 a

  • rechtsportal.de

    Geschäftswert für die Eintragung des Erstehers im Grundbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 625
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 W 50/02

    Grundstückswert für Eintragung im Grundbuch nach Erwerb in der

    Auszug aus KG, 02.05.2006 - 1 W 109/05
    Diese Vorgehensweise entspricht, soweit ersichtlich, der in der obergerichtlichen Rechtsprechung nunmehr einheitlich vertretenen Auffassung (OLG Frankfurt, InVO 2005, 38 f.; BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf, KostRsp. KostO § 19 (A) Nr. 106 = Rpfleger 2002, 592 f.; OLG Celle, OLGR 2000, 289 f.).
  • BayObLG, 24.01.2002 - 3Z BR 3/02

    Geschäftswert für Grundbucheintragung des Erstehers eines zwangsversteigerten

    Auszug aus KG, 02.05.2006 - 1 W 109/05
    a) Der für die Grundbucheintragung des Erstehers eines zwangsversteigerten Grundstücks maßgebliche Geschäftswert ist nach den Vorschriften der §§ 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 KostO zu bestimmen (BayObLG, Rpfleger 2002, 382 f. m.w.N.).
  • OLG Jena, 03.05.2011 - 9 W 198/11

    Geschäftswert für die Eintragung des Erstehers aufgrund Zuschlagsbeschlusses

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin errechnet sich die Gebühr auch nicht nach dem niedrigeren oder höheren Meistgebot, sondern grundsätzlich nach dem im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswert, wenn Wertänderungen seit der Erstellung des Gutachtens im Zwangsversteigerungsverfahren - wie hier - nicht ersichtlich sind (z.B. BayObLG, Beschluss v. 24.01.2002, Az.: 3Z BR 3/02; KG Beschluss v. 02.05.2006, Az.: 1 W 109/05; OLG Frankfurt, OLGR 2005, 108; OLG Düsseldorf, RPfleger 2002, 592).
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