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   OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05   

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OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05 (https://dejure.org/2006,3828)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.08.2006 - 5 WF 233/05 (https://dejure.org/2006,3828)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. August 2006 - 5 WF 233/05 (https://dejure.org/2006,3828)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 654 ZPO, § 207 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 1613 Abs 3 BGB
    Kindesunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes trotz Hemmung der Verjährung bis zur Volljährigkeit

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt - Auch Kindesunterhalt kann verwirken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hemmung der Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes; Möglichkeit der Verwirkung von Unterhaltsansprüchen Minderjähriger

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02

    Verwirkung des Anspruchs auf nachträgliche Gewährung von Unterhalt; Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Im Verfahren nach § 654 ZPO ist - was das Amtsgericht auch nicht verkennt - der Einwand der Verwirkung zu prüfen, vergleiche dazu BGH MDR 2003, 994; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1262).

    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist, steht der Annahme einer Verwirkung nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Vorraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments erfüllt sind (BGH FamRZ 1999, 1422 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1988, 370 ff.).

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.1.1988 ( FamRZ 1988, 370 ff.; siehe auch BGH FamRZ 2002, 1698; FamRZ 2004, 531) ist ausgeführt, nach § 1613 BGB könne Unterhalt für die Vergangenheit nur ausnahmsweise gefordert werden.

  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist, steht der Annahme einer Verwirkung nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Vorraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments erfüllt sind (BGH FamRZ 1999, 1422 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1988, 370 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sich die minderjährige Antragsgegnerin auch das Verhalten ihres gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen, und zwar sogar trotz der Hemmung der Verjährung eines Anspruchs des Kindes gegenüber seinen Eltern nach § 207 Abs. 1 Satz 2 BGB (BGH, FamRZ 1999, 1422, im Ergebnis ebenso die Vorinstanz OLG Frankfurt am Main, 2 UF 88/98, FamRZ 1999, 1163 ff. unter Abänderung von AG Kirchhain, Urt. v. 03.03.1998, 7 F 519/97, jetzt auch Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 4. Auflage, 2003, § 1613 Rn. 10, anderer Ansicht noch die Vorauflage, kritisch hierzu aber weiterhin Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 2004, Rn. 3123 und Fußnote 311 m. w. N.).

  • OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99

    Unterhaltsansprüche bei Vaterschaftsfeststellung - Zeitpunkt der Geltendmachung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80

    Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1988 - 5 UF 71/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • OLG Köln, 20.04.2000 - 14 WF 45/00

    Verwirkung rückständiger Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.1.1988 ( FamRZ 1988, 370 ff.; siehe auch BGH FamRZ 2002, 1698; FamRZ 2004, 531) ist ausgeführt, nach § 1613 BGB könne Unterhalt für die Vergangenheit nur ausnahmsweise gefordert werden.
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZR 140/01

    Prüfungsumfang der Unterhaltspflicht im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Im Verfahren nach § 654 ZPO ist - was das Amtsgericht auch nicht verkennt - der Einwand der Verwirkung zu prüfen, vergleiche dazu BGH MDR 2003, 994; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1262).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2002 - 16 UF 139/01

    Keine Einwendungen im Verfahren nach § 653 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
    Im Verfahren nach § 654 ZPO ist - was das Amtsgericht auch nicht verkennt - der Einwand der Verwirkung zu prüfen, vergleiche dazu BGH MDR 2003, 994; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1262).
  • OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98

    Ausschluss des Einwands der Verwirkung in einer Vollstreckungsabwehrklage;

  • BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01

    Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung

  • OLG Köln, 19.11.2013 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    a) Der Umstand, dass die Verjährung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes gem. § 207 I 2 Nr. 2 lit. a) BGB (bzw. § 204 S. 1 BGB a.F.) bis über die Volljährigkeit hinaus gehemmt ist, steht der Annahme der Verwirkung nicht entgegen (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1039 u. 2005, 1855; OLG Frankfurt OLGR 2007, 320; OLG Dresden Beschluss vom 24.6.2009 - 20 UF 311/09, juris RN 11; OLG Naumburg Urteil vom 1.12.2009 - 3 UF 71/09 -, juris RN 39), da sich das Kind das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss.
  • OLG Köln, 14.01.2014 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    a) Der Umstand, dass die Verjährung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes gem. § 207 I 2 Nr. 2 lit. a) BGB (bzw. § 204 S. 1 BGB a.F.) bis über die Volljährigkeit hinaus gehemmt ist, steht der Annahme der Verwirkung nicht entgegen (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1039 u. 2005, 1855; OLG Frankfurt OLGR 2007, 320; OLG Dresden Beschluss vom 24.6.2009 - 20 UF 311/09, juris RN 11; OLG Naumburg Urteil vom 1.12.2009 - 3 UF 71/09 -, juris RN 39), da sich das Kind das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss.
  • OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 3 WF 323/07

    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch: Verwirkung des im Zusammenhang mit

    Tut er dies nicht, erweckt er in der Regel den Eindruck, er sei in dem fraglichen Zeitraum nicht bedürftig (OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 31.08.2006, Az. 5 WF 233/05).
  • OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 13 UF 16/11

    Ablehnung einer Verwirkung bei Verzicht auf Vollstreckungsversuche wegen zuvor

    Zwar steht der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes bis zu dessen Volljährigkeit gehemmt ist ( §§ 204 BGB a.F., 207 BGB n.F.), nach übereinstimmender Auffassung der Annahme einer Verwirkung während der Dauer der Minderjährigkeit nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen des Zeit- wie auch des Umstandsmoments erfüllt sind (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2010, 1093; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 55 ff. ; OLG Frankfurt FamRB 2007, 293 ), OLG Naumburg FamRZ 2010, 1090 ).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.09.2006 - 29 U 3848/06   

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https://dejure.org/2006,15635
OLG München, 14.09.2006 - 29 U 3848/06 (https://dejure.org/2006,15635)
OLG München, Entscheidung vom 14.09.2006 - 29 U 3848/06 (https://dejure.org/2006,15635)
OLG München, Entscheidung vom 14. September 2006 - 29 U 3848/06 (https://dejure.org/2006,15635)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Geld-zurück-Garantie im Rahmen von Produkttestwochen; Angabe der Bedingungen für die Rückerstattung des Kaufpreises in der Werbung als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Werbung mit einer Geld-zurück-Garantie; Verstoß gegen ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 4
    Zur Definition einer Verkaufsförderungsmaßnahme nach § 4 Nr. 4 UWG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1998 - I ZR 117/96

    Bonusmeilen - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG München, 14.09.2006 - 29 U 3848/06
    In der Entscheidung "Bonusmeilen" (GRUR 1999, 515, 518) hat der Bundesgerichtshof verlangt, dass die Informationen für das damals streitgegenständliche Prämien-System auch in werblichen Ankündigungen solcher Maßnahmen mitgeteilt werden müssen, da die Vorstellung des Verkehrs von den maßgebenden Umständen eines Angebotes auch und wesentlich durch das geprägt werde, was in der ihm gegenübertretenden Werbung zum Ausdruck komme.

    Somit hat es im Streitfall bei dem Grundsatz (vgl. BGH GRUR 1999, 515, 518 - Bonusmeilen) zu verbleiben, dass dem potentiellen Kunden bereits in der angegriffenen Werbung selbst im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen sind.

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 14.09.2006 - 29 U 3848/06
    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • OLG Köln, 18.01.2002 - 6 U 136/01

    UWG -Recht; "XTRA PAC"

    Auszug aus OLG München, 14.09.2006 - 29 U 3848/06
    Unter Berücksichtigung der relativen Kürze des von ihm zu beurteilenden Fernsehspots erachtete das Oberlandesgericht Köln eine TV-Werbung für ein Koppelungsangebot, bestehend aus einer Prepaid-Telefonkarte und einem Mobiltelefon mit einer SIM-Lock-Sperre trotz des Umstands, dass der Hinweis auf diese Verwendungsbeschränkung nur kurz und auch nur kaum wahrnehmbar eingeblendet worden war, als zulässig (OLG Köln, MMR 2002, 469 - Xtra Pac).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 154/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4889
OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 154/06 (https://dejure.org/2007,4889)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2007 - 19 U 154/06 (https://dejure.org/2007,4889)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 19 U 154/06 (https://dejure.org/2007,4889)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    HGB § 89 b; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 § 522 Abs. 1 S. 2
    Unzulässige Berufung bei unzureichender Begründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1095
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 259/01

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 154/06
    Hierfür genügen formularmäßige Sätze oder allgemeine Redewendungen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.5.2003, XII ZB 165/02, in: VersR 2004, 1064 ff.) ebenso wenig wie eine Verweisung auf das erstinstanzliche Vorbringen (vgl. BGH, Urteil vom 16.5.2002 - VII ZR 259/01, in: ZfBR 2002, 679 f.; Urteil vom 24.10.1988 - II ZR 68/88; Beschluss vom 17.11.1997 - II ZB 10/97, NJW-RR 1998, 354 f.) oder dessen bloße Wiederholung (vgl. BGH, Urteil vom 9.7.2002 - XI ZR 363/01).

    Vielmehr muss die Berufungsbegründung die Punkte im einzelnen bezeichnen, in denen das Urteil angegriffen werden soll, und darüber hinaus angeben, aus welchen Gründen der Berufungskläger die angefochtene Entscheidung in dem angegebenen Punkt für unrichtig hält (vgl. BGH, Urteil vom 16.5.2002 - VII ZR 259/01, in: ZfBR 2002, 679 f.).

    Notwendig ist hierfür eine Würdigung des erstinstanzlichen Vortrags im Hinblick auf eventuelle fehlerhafte Feststellungen des Landgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 9.7.2002 - XI ZR 363/01) durch eine auf die Entscheidungsgründe zugeschnittene Begründung (vgl. BGH Urteil vom 16.5.2002 - VII ZR 259/01, in: ZfBR 2002, 679 f.).

    Eine notwendige Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil kann naturgemäß auch nicht durch Wiederholung des vorherigen erstinstanzlichen Vorbringens erfolgen (vgl. zur unzulässigen Bezugnahme auf vor dem angefochtenen Urteil ergangene Beschlüsse des Berufungsgerichts: BGH, Urteil vom 16.5.2002 - VII ZR 259/01, in: ZfBR 2002, 679 f.).

  • BGH, 09.07.2002 - XI ZR 363/01

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung aus mehreren Gründen

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 154/06
    Hierfür genügen formularmäßige Sätze oder allgemeine Redewendungen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.5.2003, XII ZB 165/02, in: VersR 2004, 1064 ff.) ebenso wenig wie eine Verweisung auf das erstinstanzliche Vorbringen (vgl. BGH, Urteil vom 16.5.2002 - VII ZR 259/01, in: ZfBR 2002, 679 f.; Urteil vom 24.10.1988 - II ZR 68/88; Beschluss vom 17.11.1997 - II ZB 10/97, NJW-RR 1998, 354 f.) oder dessen bloße Wiederholung (vgl. BGH, Urteil vom 9.7.2002 - XI ZR 363/01).

    Notwendig ist hierfür eine Würdigung des erstinstanzlichen Vortrags im Hinblick auf eventuelle fehlerhafte Feststellungen des Landgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 9.7.2002 - XI ZR 363/01) durch eine auf die Entscheidungsgründe zugeschnittene Begründung (vgl. BGH Urteil vom 16.5.2002 - VII ZR 259/01, in: ZfBR 2002, 679 f.).

  • BGH, 17.11.1997 - II ZB 10/97

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Umfassende Auseinandersetzung mit dem

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 154/06
    Hierfür genügen formularmäßige Sätze oder allgemeine Redewendungen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.5.2003, XII ZB 165/02, in: VersR 2004, 1064 ff.) ebenso wenig wie eine Verweisung auf das erstinstanzliche Vorbringen (vgl. BGH, Urteil vom 16.5.2002 - VII ZR 259/01, in: ZfBR 2002, 679 f.; Urteil vom 24.10.1988 - II ZR 68/88; Beschluss vom 17.11.1997 - II ZB 10/97, NJW-RR 1998, 354 f.) oder dessen bloße Wiederholung (vgl. BGH, Urteil vom 9.7.2002 - XI ZR 363/01).

    Bei mehreren selbständigen Urteilsbegründungen muss die Rechtsmittelbegründung jeden Gesichtspunkt angreifen, damit sie - im Falle ihrer Berechtigung - geeignet ist, das gesamte Urteil in Frage zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.1997 - II ZB 10/97, NJW-RR 1998, 354 f.; Urteil vom 10.6.2003 - X ZR 56/01, in: NJOZ 2003, 3002, 3003).

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 68/88

    Überweisung von Geldern aus einer Beteiligung einer stillen Gesellschaft auf ein

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 154/06
    Hierfür genügen formularmäßige Sätze oder allgemeine Redewendungen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.5.2003, XII ZB 165/02, in: VersR 2004, 1064 ff.) ebenso wenig wie eine Verweisung auf das erstinstanzliche Vorbringen (vgl. BGH, Urteil vom 16.5.2002 - VII ZR 259/01, in: ZfBR 2002, 679 f.; Urteil vom 24.10.1988 - II ZR 68/88; Beschluss vom 17.11.1997 - II ZB 10/97, NJW-RR 1998, 354 f.) oder dessen bloße Wiederholung (vgl. BGH, Urteil vom 9.7.2002 - XI ZR 363/01).
  • BGH, 10.06.2003 - X ZR 56/01

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei alternativer Urteilsbegründung

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 154/06
    Bei mehreren selbständigen Urteilsbegründungen muss die Rechtsmittelbegründung jeden Gesichtspunkt angreifen, damit sie - im Falle ihrer Berechtigung - geeignet ist, das gesamte Urteil in Frage zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.1997 - II ZB 10/97, NJW-RR 1998, 354 f.; Urteil vom 10.6.2003 - X ZR 56/01, in: NJOZ 2003, 3002, 3003).
  • BGH, 28.05.2003 - XII ZB 165/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach neuem Recht

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 154/06
    Hierfür genügen formularmäßige Sätze oder allgemeine Redewendungen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.5.2003, XII ZB 165/02, in: VersR 2004, 1064 ff.) ebenso wenig wie eine Verweisung auf das erstinstanzliche Vorbringen (vgl. BGH, Urteil vom 16.5.2002 - VII ZR 259/01, in: ZfBR 2002, 679 f.; Urteil vom 24.10.1988 - II ZR 68/88; Beschluss vom 17.11.1997 - II ZB 10/97, NJW-RR 1998, 354 f.) oder dessen bloße Wiederholung (vgl. BGH, Urteil vom 9.7.2002 - XI ZR 363/01).
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 120/96

    Anforderungen an Berufungsbegründung bei Bestreiten der Schlußrechnung des

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 154/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, gehört zu den Mindestanforderungen an eine Berufungsbegründung, dass sie auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen lässt, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen das angefochtene Urteil unrichtig sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 7.11.1996 - VII ZR 120/96, in: BauR 1997, 352 f.).
  • KG, 05.06.2008 - 8 U 213/07

    Anspruchsverjährung: Wirkung des Verjährungsverzichts; Hemmung der Verjährung bei

    Sie muss klar erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art und warum das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und welche Gründe er dem entgegensetzt (BGH NJW-RR 2007, 415; KG MDR 2007, 677; Köln MDR 2007, 1095).
  • LAG München, 04.07.2008 - 10 TaBV 118/07

    Anforderung an Beschwerdebegründung; Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle

    Weder die Wiederholung eines erstinstanzlichen Sachvortrags (vgl. BGH VersR 2001, 1303; OLG Köln MDR 2007, 1095) noch die bloße Darstellung einer eigenen Rechtsansicht (vgl. BGH NJW 1998, 2470) selbst unter Beifügung allgemeiner Redewendungen zur Erstentscheidung (vgl. BGH NJW 1995, 1559; LAG RheinlandPfalz LAG-Report 2005, 319) stellen einen zulässigen Beschwerdeangriff dar.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.08.2006 - 8 U 144/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9103
OLG Celle, 31.08.2006 - 8 U 144/05 (https://dejure.org/2006,9103)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.08.2006 - 8 U 144/05 (https://dejure.org/2006,9103)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. August 2006 - 8 U 144/05 (https://dejure.org/2006,9103)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Bindungswirkung der Anerkennung der Leistungsverpflichtung bei nicht bestehender Berufsunfähigkeit im Zeitpunkt des Anerkenntnisses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 BBBUZ; § 5 BBBUZ; § 7 BBBUZ
    Berufsunfähigkeit eines Architekten nach einem Herzinfarkt; Anspruch aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Leistungspflicht einer Versicherung nach einem Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit trotz bestehender Berufsfähigkeit im Zeitpunkt des ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeit eines Architekten nach einem Herzinfarkt; Anspruch aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Leistungspflicht einer Versicherung nach einem Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit trotz bestehender Berufsfähigkeit im Zeitpunkt des ...

  • Judicialis

    BUZ § 7 Abs. 4

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeit - Nachprüfungsverfahren durch Versicherer

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 2 § 5 § 7 Abs. 4
    Zur Leistungspflicht des BUZ-Versicherers bei anlässlich einer Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen festgestelltem Nichtvorliegen einer Berufsunfähigkeit - Bindung an ursprüngliche Leistungszusage?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 137/84

    Anerkennung dauernder Berufsunfähigkeit in der BUZ

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2006 - 8 U 144/05
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass in der BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung die Leistungszusage des Versicherers bindende Wirkung entfaltet (vgl. BGH, VersR 84, 51; VersR 86, 277 ff.; VersR 86, 1113 (1114)).
  • OLG Hamm, 24.07.1987 - 20 U 422/85
    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2006 - 8 U 144/05
    Es genügt nicht, dass der Versicherer lediglich den unveränderten Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers nachträglich anders bewertet (vgl. BGH, VersR 86, 1113 (1114); OLG Hamm, VersR 88, 793 (794)).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2006 - 8 U 144/05
    Vielmehr oblag nach ihren Leistungsanerkenntnissen die Beweislast den Beklagten (vgl. nur BGH, NJW 1993, S. 1532 ff.).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 11/82

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung -

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.2006 - 8 U 144/05
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass in der BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung die Leistungszusage des Versicherers bindende Wirkung entfaltet (vgl. BGH, VersR 84, 51; VersR 86, 277 ff.; VersR 86, 1113 (1114)).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.09.2006 - 5 UF 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5615
OLG Frankfurt, 01.09.2006 - 5 UF 13/06 (https://dejure.org/2006,5615)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.09.2006 - 5 UF 13/06 (https://dejure.org/2006,5615)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. September 2006 - 5 UF 13/06 (https://dejure.org/2006,5615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluss eines Verwaltungsakts im Falle nicht ehebedingter Ausgleichsberechtigung; Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente bei Eheschließung; Ausschluss der Durchführung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZB 14/03

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2006 - 5 UF 13/06
    Entsprechend der Rechtsprechung des BGH zur sogenannten phasenverschobenen Ehe würde in derartigen Fällen ein Ausgleich zu einer groben Unbilligkeit im Sinne von § 1587 c Nr. 1 BGB führen (Vgl. BGH vom 19.5.2004, XII ZB 14/03 in FamRZ 2004, 1181-1183).
  • OLG Schleswig, 26.08.2004 - 13 UF 206/03

    Versorgungsausgleich: Ausschluss bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit eines Beamten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2006 - 5 UF 13/06
    Dieser Grundsatz ist dann nicht gewahrt, wenn der Versorgungsausgleich statt zu einer ausgewogenen sozialen Sicherung zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht führt (Vgl. OLG Schleswig-Holstein vom 26.8.2004, 13 UF 206/03 in Juris).
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