Rechtsprechung
   OLG München, 05.10.2006 - 29 U 3143/06   

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https://dejure.org/2006,2921
OLG München, 05.10.2006 - 29 U 3143/06 (https://dejure.org/2006,2921)
OLG München, Entscheidung vom 05.10.2006 - 29 U 3143/06 (https://dejure.org/2006,2921)
OLG München, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - 29 U 3143/06 (https://dejure.org/2006,2921)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Domaingrabbing

    Die Registrierung einer frei gewordenen Domain und ihre Nutzung mit dem Zweck, potentielle Kunden des früheren Domain-Inhabers anzusprechen, um diese auf kostenpflichtige Internetseiten weiterzuleiten, die in keinem Zusammenhang mit dem früheren Domain-Inhaber stehen, ...

  • webshoprecht.de

    Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Domainregistrierung zum Zweck des Kundenfangs und zum Ersatz der Anwaltskosten für eine Abmahnung

  • JurPC

    Ersatz von Abmahnkosten bei Domain-Grabbing

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Rückgriff auf wettbewerbsrechtliche Anspruchsgrundlagen im Fall markenrechtlicher Streitigkeiten; Anwendungsbereich der Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Voraussetzungen für eine Einordnung der Registrierung einer ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 12 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Registrierung und anschließende Nutzung der frei gewordenen Internet-Domain eines Wettbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtswidriges Domain-Grabbing

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Abmahnung: Geringere Kosten bei Honorarvereinbarung

  • beck.de (Leitsatz)

    Abmahnkosten bei unbefugtem Gebrauch von Domains

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtswidriges Domain-Grabbing

  • 123recht.net (Zusammenfassung, 18.5.2007)

    Grabbing ist wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 115
  • K&R 2007, 170
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG München, 05.10.2006 - 29 U 3143/06
    Zwar mag es grundsätzlich zutreffen, dass zwischen den Parteien eine Konkurrenzsituation aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise insofern nicht gegeben ist, als deren Waren- bzw. Dienstleistungsangebote nicht ohne weiteres als austauschbar angesehen werden können (vgl. BGH GRUR 2002, 828, 829 - Lottoschein).
  • OLG München, 23.09.1999 - 29 U 4357/99

    Verwechselungsgefahr zweier Internet-Domains; Schutz einer bekannten

    Auszug aus OLG München, 05.10.2006 - 29 U 3143/06
    Gleiches gilt bei Verwendung eines Domainnamens, der demjenigen eines Mitbewerbers außerordentlich ähnlich ist, und der automatischen Weiterleitung von diesem Domainnamen auf das eigene Angebot (Senatsurteil vom 23.09.1999, GRUR 2000, 518, 519 - buecherde.com).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 05.10.2006 - 29 U 3143/06
    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG München, 05.10.2006 - 29 U 3143/06
    Zwar ist im Anwendungsbereich des Markenrechts für eine gleichzeitige Anwendung der §§ 3, 4 Nr. 10 UWG grundsätzlich kein Raum mehr (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 4 Rn. 10.90 unter Hinweis auf BGH GRUR 2002, 622, 623 - shell.de, GRUR 2002, 706, 707 - vossius.de).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG München, 05.10.2006 - 29 U 3143/06
    Zwar ist dem Beklagten darin zuzustimmen, dass grundsätzlich die Registrierung einer (frei gewordenen) Internet-Domain nicht als wettbewerbswidrige Behinderung angesehen werden kann (vgl. BGH GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale; NJW 1995, 2724, 2727 - NEUTREX; GRUR 2001, 1038, 1041 - ambiente.de).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG München, 05.10.2006 - 29 U 3143/06
    Zwar ist dem Beklagten darin zuzustimmen, dass grundsätzlich die Registrierung einer (frei gewordenen) Internet-Domain nicht als wettbewerbswidrige Behinderung angesehen werden kann (vgl. BGH GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale; NJW 1995, 2724, 2727 - NEUTREX; GRUR 2001, 1038, 1041 - ambiente.de).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG München, 05.10.2006 - 29 U 3143/06
    Zwar ist im Anwendungsbereich des Markenrechts für eine gleichzeitige Anwendung der §§ 3, 4 Nr. 10 UWG grundsätzlich kein Raum mehr (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 4 Rn. 10.90 unter Hinweis auf BGH GRUR 2002, 622, 623 - shell.de, GRUR 2002, 706, 707 - vossius.de).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 71/92

    "NEUTREX"; Leerübertragung eines Warenzeichens

    Auszug aus OLG München, 05.10.2006 - 29 U 3143/06
    Zwar ist dem Beklagten darin zuzustimmen, dass grundsätzlich die Registrierung einer (frei gewordenen) Internet-Domain nicht als wettbewerbswidrige Behinderung angesehen werden kann (vgl. BGH GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale; NJW 1995, 2724, 2727 - NEUTREX; GRUR 2001, 1038, 1041 - ambiente.de).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG München, 05.10.2006 - 29 U 3143/06
    § 531 Abs. 2 ZPO steht dem nicht entgegen, auch wenn, wie hier, keiner der in dieser Vorschrift genannten Zulassungsgründe gegeben ist (vgl. BGH NJW 2005, 291, 292).
  • AG Brandenburg, 31.01.2018 - 31 C 212/17

    Keine Berechtigung zur Übertragung eines Facebook-Accounts

    Ob die Verfügungsklägerin hierdurch ggf. in ihren Kennzeichen- und Namensrechten verletzt wurde (vgl. u.a.: EuGH , Urteil vom 03.06.2010, Az.: C-569/08, u.a. in: MMR 2010, Seiten 538 ff.; OLG München , Urteil vom 05.10.2006, Az.: 29 U 3143/06, u.a. in: MMR 2007, Seiten 115 f. ) und ob das Verwenden des Domainnamens " www.
  • OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 76/07

    "Werbung über Suchmaschine" - Keyword-Advertising als markenmäßige Benutzung

    Der Anspruch auf Ersatz der durch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung verursachten Anwaltskosten mag gemäß dem Prinzip der Naturalherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB; für den Aufwendungsersatz gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, §§ 683 S. 1, 670 BGB ergibt sich dieses Prinzip aus § 257 S. 1 BGB, vgl. Staudinger / Bittner, BGB 2004, § 257, Rn. 7) vor Bezahlung der Kosten durch die Partei zunächst auf Befreiung (Freistellung) von der (Honorar-) Verbindlichkeit gerichtet sein (LG Karlsruhe, NJW 2006, 1526; Palandt / Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 250, Rn. 2; offengelassen für § 12 Abs. 2 S. 2 UWG von OLG München, OLGR 2007, 66 [67]).
  • OLG Köln, 18.02.2009 - 6 U 87/08

    Verwechslungsgefahr zweier Marken für Mikrofasertücher

    Der Anspruch auf Ersatz der durch eine Abmahnung verursachten Anwaltskosten mag gemäß dem Prinzip der Naturalherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB; für den Aufwendungsersatz gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, §§ 683 S. 1, 670 BGB ergibt sich dieses Prinzip aus § 257 S. 1 BGB, vgl. Staudinger/Bittner, BGB 2004, § 257, Rn. 7) vor Bezahlung der Kosten durch die Partei zunächst auf Befreiung (Freistellung) von der (Honorar-) Verbindlichkeit gerichtet sein (LG Karlsruhe, NJW 2006, 1526; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 250, Rn. 2; offengelassen für § 12 Abs. 2 S. 2 UWG von OLG München, OLGR 2007, 66 f).
  • OLG Köln, 13.05.2009 - 6 U 217/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus

    Der Anspruch auf Ersatz der durch eine Abmahnung verursachten Anwaltskosten mag gemäß dem Prinzip der Naturalherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) vor Bezahlung der Kosten durch die Partei zunächst auf Befreiung (Freistellung) von der (Honorar-) Verbindlichkeit gerichtet sein (LG Karlsruhe, NJW 2006, 1526; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 250, Rn. 2; offengelassen für § 12 Abs. 2 S. 2 UWG von OLG München, OLGR 2007, 66 f).
  • LG Köln, 19.11.1914 - 84 O 70/14
    Der Anspruch auf Ersatz der durch eine Abmahnung verursachten Anwaltskosten mag gemäß dem Prinzip der Naturalherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB; für den Aufwendungsersatz gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG ergibt sich dieses Prinzip aus § 257 S. 1 BGB, vgl. Staudinger/Bittner, BGB 2004, § 257, Rn. 7) vor Bezahlung der Kosten durch die Partei zunächst auf Freistellung von der (Honorar-) Verbindlichkeit gerichtet sein (LG Karlsruhe, NJW 2006, 1526; Palandt/Heinrichs, BGB, § 250 Rn. 2; offengelassen für § 12 Abs. 2 S. 2 UWG von OLG München, OLGR 2007, 66 f).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.04.2006 - 5 U 89/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10306
OLG Hamburg, 05.04.2006 - 5 U 89/05 (https://dejure.org/2006,10306)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.04.2006 - 5 U 89/05 (https://dejure.org/2006,10306)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. April 2006 - 5 U 89/05 (https://dejure.org/2006,10306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verkauf von abgegebenen Bundesligakarten an Privatpersonen zur eigenen Nutzung ; Beifügung von AGBs zu einer vorgerichtlichen Abmahnung; Möglichkeit der Kenntnisnahme von der Einbeziehung von AGBs; Abtretungsverbot und Übertragungsverbot in AGBs; Verhinderung des ...

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 305 Abs. 2 Nr. 1; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsrecht - Ausschluss des gewerblichen Weiterverkaufs von an Privatpersonen zur eigenen Nutzung abgegebenen Eintrittskarten eines Bundesligavereins durch desssen AGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 03.02.2005 - 5 U 65/04

    Bundesligakarten

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2006 - 5 U 89/05
    Im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen kann die erforderliche Kenntnis des Vertragspartners, dass der Verwender künftige Vertragsschlüsse nur auf der Grundlage seiner Allgemeinen Geschäftsbeziehungen vorzunehmen bereit ist, jedenfalls dann auch durch eine vorgerichtliche Abmahnung vermittelt werden, wenn die AGB der Abmahnung beigefügt sind (Fortführung von Senat NJW 05, 3003).

    Die Beklagten bieten über die Internet-Seite www.bundesligakarten.de gewerblich Karten für nationale und internationale Fußballereignisse zu Preisen an, die in der Regel nicht unerheblich über dem offiziellen Verkaufspreis des Veranstalters liegen (Anlagen ASt5 und ASt6 der beigezogenen Verfügungsakte 5 U 65/04).

    Die gegen das landgerichtliche Urteil eingelegte Berufung der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 03.02.05 zurückgewiesen (OLG Hamburg NJW 05, 3003).

    Der Senat hält ohne Einschränkungen an seiner bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren 5 U 65/04 (OLG Hamburg NJW 05, 3003) zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung fest.

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2006 - 5 U 89/05
    Insbesondere geht der Hinweis der Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Kfz-Re-Importen fehl (z.B. BGH WRP 00, 734 - Außenseiteranspruch II).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2006 - 5 U 89/05
    Der Senat teilt die Rechtsauffassung des BGH sowie des EuGH zum eingeschränkten Schutz selektiver Vertriebssysteme, die auch in einer Reihe anderer Entscheidungen (BGH GRUR 01, 448 - Kontrollnummernbeseitigung II; BGH WRP 02, 947 - Entfernung der Herstellungsnummer III) zum Ausdruck gebracht worden ist.
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 1/98

    Kontrollnummernbeseitigung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2006 - 5 U 89/05
    Der Senat teilt die Rechtsauffassung des BGH sowie des EuGH zum eingeschränkten Schutz selektiver Vertriebssysteme, die auch in einer Reihe anderer Entscheidungen (BGH GRUR 01, 448 - Kontrollnummernbeseitigung II; BGH WRP 02, 947 - Entfernung der Herstellungsnummer III) zum Ausdruck gebracht worden ist.
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Ihre Berufung ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg OLG-Rep 2007, 66).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 20 U 154/06

    Wettbewerbsverstoß bei Weiterverkauf von Bundesligakarten

    Im Hinblick auf das am 03.02.2005 verkündete Urteil des OLG Hamburg (NJW 2005, 3004 ff.) und später auch das am 05.04.2006 verkündete Urteil des OLG Hamburg (NJOZ 2007 1588 ff.) hat die Klägerin im weiteren Verlauf des Rechtsstreits einen gewerblichen Weiterverkauf von Tickets generell beanstandet und die Beklagte entsprechend mit anwaltlichem Schreiben vom 17.03.2006 (Anlage K 9), mit dem der Beklagten zugleich die ATGB der Klägerin übersandt wurden, abgemahnt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.09.2006 - 21 W 64/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3451
OLG Hamm, 26.09.2006 - 21 W 64/05 (https://dejure.org/2006,3451)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2006 - 21 W 64/05 (https://dejure.org/2006,3451)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2006 - 21 W 64/05 (https://dejure.org/2006,3451)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 485 Abs. 1; ; ZPO § 485 Abs. 2; ; ZPO § 494 a Abs. 1; ; ZPO § 494 a Abs. 2 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 494a Abs. 1, Abs. 2 S. 1
    Kostenpflicht im selbständigen Beweisverfahren nach Antrag auf Klageerhebung gemäß § 494 a Abs. 1 ZPO trotz Erfüllung des Anspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenpflicht nach fruchtloser Klageanordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 621
  • BauR 2007, 751
  • ZfBR 2007, 147 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.2004 - V ZB 66/03

    Anforderungen an die Erhebung der Hauptsacheklage bei Erledigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 21 W 64/05
    Denn die Anordnung nach § 494 a Abs. 1 ZPO ist eine ausreichende Grundlage für den Kostenbeschluss nach § 494 a Abs. 2 S. 1 ZPO selbst dann, wenn sie wegen Erfüllung des Anspruchs, dessen tatsächliche Voraussetzungen im selbständigen Beweisverfahren festgestellt werden sollten, unzulässig war (vgl. BGH, IBR 2005, 65 - Großkopf; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 494 a Rdnr. 3).

    Dies hätte einerseits einem Kostenbeschluss nach § 494 a Abs. 2 S. 1 ZPO entgegengestanden und andererseits im Fall eines obsiegenden Urteils die Grundlage für die Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gebildet (vgl. BGH, BauR 2004, 1181; IBR 2005, 65 - Großkopf; Zöller/Herget, § 494 a Rdnr. 3).

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZB 14/02

    Antrag auf Klageerhebung nach Beseitigung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 21 W 64/05
    Dagegen spricht zwar, dass sie nach Einreichung des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahren Rasenkantensteine verlegt und die Antragsteller damit durch Beseitigung der Störungsursache klaglos gestellt hat, weil die Rasenkantensteine den in der Antragsschrift beanstandeten Übertritt von Niederschlagswasser vom Nachbargrundstück auf das Grundstück der Antragsteller nach den Feststellungen des Sachverständigen verhindern (vgl. BGH, BauR 2003, 575).
  • BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03

    Wirksamkeit einer Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2006 - 21 W 64/05
    Dies hätte einerseits einem Kostenbeschluss nach § 494 a Abs. 2 S. 1 ZPO entgegengestanden und andererseits im Fall eines obsiegenden Urteils die Grundlage für die Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gebildet (vgl. BGH, BauR 2004, 1181; IBR 2005, 65 - Großkopf; Zöller/Herget, § 494 a Rdnr. 3).
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZB 36/08

    Beweissicherungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Anordnung des Beschwerdegerichts

    Ob bei dieser Rechtslage der Meinung gefolgt werden kann, im Rahmen dieser Anfechtung könne nicht mehr geltend gemacht werden, die Fristsetzung sei zu Unrecht ergangen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - V ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1580 = MDR 2004, 1325; OLG Hamm, BauR 2007, 751; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 494 a Rdn. 3), ist nach Auffassung des Senats zweifelhaft, kann hier jedoch offenbleiben.
  • OLG Nürnberg, 01.03.2010 - 6 W 344/10

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Umfang der Kostentragungspflicht der

    Dieser Gesichtspunkt spielt im selbstständigen Beweisverfahren keine Rolle (vgl. OLG Hamm MDR 2007, 621; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Auflage, § 494a Rn 15; Zöller/Herget, aaO., § 494a Rn 1).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 23 U 31/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7977
OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 23 U 31/05 (https://dejure.org/2006,7977)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2006 - 23 U 31/05 (https://dejure.org/2006,7977)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 23 U 31/05 (https://dejure.org/2006,7977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 AGBG, § 242 BGB, § 667 BGB, § 675 BGB
    Girogeschäft: Prinzip der formalen Auftragsstrenge im Überweisungsverkehr; Mittelverwendungstreuhänderschaft; Verwendereigenschaft bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Judicialis

    AGBG § 1; ; BGB § 242; ; BGB § 675; ; BGB § 667

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an Auftragserfüllung im Banküberweisungsverkehr - ordnungsgemäße Mittelverwendung im Rahmen eines Treuhandvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Prinzips der formalen Auftragsstrenge bei Überweisungen; Verfügung des Mittelverwendungstreuhänders über überwiesene Gelder; Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 1 Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 344/02

    Rechtsstellung eines Mittelverwendungstreuhänders im Rahmen eines Anlagemodells

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 23 U 31/05
    Das Landgericht habe die entsprechende Entscheidung des BGH vom 30.10.2003 (WM 2003, 2382) in einem Parallelverfahren einer anderen Anlegergruppe gegen den Beklagten zu 2) vollständig ignoriert.

    Der Beklagte zu 2) hält die von den Klägern angeführte Entscheidung des BGH vom 30.10.2003 (WM 2003, 2382) für nicht einschlägig, weil er - wie vorgetragen - nicht Verwender der Verjährungs-Klausel im Treuhandvertrag gewesen sei und eine etwaige Unklarheit nicht zu seinen Lasten gehen könne.

    Die von den Klägern angeführte Entscheidung des BGH vom 30.10.2003 (WM 2003, 2382) steht dieser tatrichterlichen Beurteilung nicht entgegen, zumal sie die in jenem Rechtsstreit vom Instanzgericht vorgenommene enge Auslegung lediglich unter Hinweis darauf ("jedenfalls") nicht beanstandet hat, dass dort die AGB vom Treuhänder gestellt worden seien, der als Verwender gemäß § 5 AGBG das Risiko einer unklaren Abfassung zu tragen habe.

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 24/83

    Kausalität der unterbliebenen Aufklärung eines Patienten für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 23 U 31/05
    Bestand bei Eintritt des schädigenden Ereignisses eine der geschädigten Sache innewohnende Schadensanlage, die zu dem gleichen Schaden geführt hätte, beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die durch den früheren Schadenseintritt bedingten Nachteile (BGH NJW 1985, 676; Palandt-Heinrichs, 65. Aufl. 2006, Vor § 249 Rn 99).
  • BGH, 04.02.1980 - II ZR 119/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 23 U 31/05
    Eine Interessenverletzung ist immer dann nicht gegeben, wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck trotz der Fehlbuchung erreicht worden ist (BGH WM 1991, 1915 und 1912; 1980, 587; 1974, 274; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2001, § 49 Rn 24).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 23 U 31/05
    Für AGB gilt der Grundsatz der objektiven Auslegung, d.h. sie sind ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragsparteien unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr., BGH NJW-RR 1996, 857; NJW 1992, 2629; BGHZ 79, 119).
  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 21/83

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses für Sachmängel beim Erwerb neu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 23 U 31/05
    Daher wird die durch eine Klausel begünstigte Partei nicht dadurch zum Verwender, dass sie sich die Klausel während der Vertragsabwicklung zunutze macht (BGHZ 130, 50, 57; NJW 1984, 2094; Palandt-Heinrichs aaO).
  • BGH, 25.06.1992 - IX ZR 24/92

    Ausfallbürgschaft für dinglich gesicherte Darlehensforderung - Bürgenhaftung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 23 U 31/05
    Für AGB gilt der Grundsatz der objektiven Auslegung, d.h. sie sind ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragsparteien unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr., BGH NJW-RR 1996, 857; NJW 1992, 2629; BGHZ 79, 119).
  • BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94

    Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 23 U 31/05
    Daher wird die durch eine Klausel begünstigte Partei nicht dadurch zum Verwender, dass sie sich die Klausel während der Vertragsabwicklung zunutze macht (BGHZ 130, 50, 57; NJW 1984, 2094; Palandt-Heinrichs aaO).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 23 U 31/05
    Rechtmäßiges Alternativverhalten ist grundsätzlich beachtlich (BGH NJW 2000, 661; Palandt-Heinrichs, Vor § 249 Rn 105 mwN); Schäden, die auch bei einem rechtmäßigen Verhalten des Schädigers entstanden wären, sind vom Schutzzweck der Haftungsnormen regelmäßig nicht erfasst (BGH aaO; Palandt-Heinrichs aaO).
  • BGH, 31.01.1974 - II ZR 3/72

    Pflicht zur Ausführung von Überweisungen auf ein als Sperrkonto bezeichnetes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 23 U 31/05
    Eine Interessenverletzung ist immer dann nicht gegeben, wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck trotz der Fehlbuchung erreicht worden ist (BGH WM 1991, 1915 und 1912; 1980, 587; 1974, 274; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2001, § 49 Rn 24).
  • BGH, 17.09.1991 - XI ZR 256/90

    Haftung bei Übernahme eines vollkaufmännischen Handelsgeschäfts - Haftung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 23 U 31/05
    Eine Interessenverletzung ist immer dann nicht gegeben, wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck trotz der Fehlbuchung erreicht worden ist (BGH WM 1991, 1915 und 1912; 1980, 587; 1974, 274; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2001, § 49 Rn 24).
  • OLG Stuttgart, 29.09.1982 - 4 U 109/82

    Definition " falscher Schlüssel " bei einem versicherungsrechtlichen

  • BGH, 29.07.2008 - XI ZR 297/06

    Vertragliche Vereinbarung von Verjährungsfristen im Rahmen eines

    Das Berufungsgericht (OLG-Report Frankfurt 2007, 66 ff.) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung - im Wesentlichen ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.07.2006 - 17 W 96/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9683
OLG Köln, 20.07.2006 - 17 W 96/06 (https://dejure.org/2006,9683)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.07.2006 - 17 W 96/06 (https://dejure.org/2006,9683)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 17 W 96/06 (https://dejure.org/2006,9683)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten bzw. Tageskosten und Abwesenheitskosten eines Verfahrensbevollmächtigten bei in einer überörtlichen Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälten; Anforderungen an die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04

    Kostenerstattung in Familiensachen: Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2006 - 17 W 96/06
    Dies führt im vorliegenden Fall dazu, dass fiktive Reisekosten sowie Tages- und Abwesenheitsgeld im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (Nr. 7003-7006 VV RVG) nur für die Anreise eines der als überörtliche Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälte von Düsseldorf aus nach Köln zur Festsetzung gebracht werden können (vgl.: OLG Bamberg JB 2004, 599; KG NJW-RR 2005, 655; OLG Hamburg OLGR 2002, 152; OLG München NJW 2002, 1435; Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 17 W 269/05 - Zöller/Herget, § 91 Rn. 13 "Reisekosten des Anwalts").
  • OLG München, 08.03.2002 - 11 W 927/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen eines auswärtigen Mitglieds einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2006 - 17 W 96/06
    Dies führt im vorliegenden Fall dazu, dass fiktive Reisekosten sowie Tages- und Abwesenheitsgeld im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (Nr. 7003-7006 VV RVG) nur für die Anreise eines der als überörtliche Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälte von Düsseldorf aus nach Köln zur Festsetzung gebracht werden können (vgl.: OLG Bamberg JB 2004, 599; KG NJW-RR 2005, 655; OLG Hamburg OLGR 2002, 152; OLG München NJW 2002, 1435; Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 17 W 269/05 - Zöller/Herget, § 91 Rn. 13 "Reisekosten des Anwalts").
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2006 - 17 W 96/06
    Einer der Ausnahmefälle, in denen eine Erstattung nicht in Betracht kommt, nämlich dass die Partei über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt oder es sich um eine überschaubaren Rechtsstreit mit einfach gelagertem Sachverhalt handelt (vgl. BGH NJW 2003, 898, 901), liegt augenscheinlich nicht vor.
  • LG Wuppertal, 10.11.1964 - 10 O 75/63
    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2006 - 17 W 96/06
    Hieraus folgt zugleich, dass auch für zweckentsprechende Maßnahmen überflüssige Kosten aufgewendet werden können (Schneider MDR 1965, 215) mit der Folge, dass Erstattungsfähigkeit nicht gegeben ist (von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert, Die Kostenfestsetzung, 19. Aufl., B 361; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 91 Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2005 - X ZB 30/04

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2006 - 17 W 96/06
    Dass die Hinzuziehung eines am Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwaltes als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzuerkennen und derartige Kosten grundsätzlich erstattungsfähig sind, entspricht der inzwischen gefestigten Rechtsansicht des Bundesgerichtshofes (zuletzt: NJW-RR 2005, 1662 "Auswärtiger Rechtsanwalt V"), wovon abzuweichen der Senat keinerlei Anlass hat.
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Es greift bereits zu kurz, die Erstattung der mit der Terminswahrnehmung verbundenen Reisekosten des am Wohnsitz der Klägerin ansässigen Prozessbevollmächtigten allein mit dem Hinweis auf das formale, mit den am Gerichtsort niedergelassenen Sozien bestehende Mandatsverhältnis abzulehnen (so aber mit dem Beschwerdegericht die wohl h.M., vgl. OLG Hamburg OLGR 2003, 152; OLG Bamberg OLGR 2005, 127 f.; OLG Brandenburg MDR 2007, 245; OLG Nürnberg MDR 2007, 56 f.; OLG Köln OLG-Report 2007, 66 f.; OLG München FamRZ 2002, 1129; Zöller/Herget ZPO 26. Aufl. § 91 Rdn. 13 Stichwort: Reisekosten des Anwalts; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 28. Aufl. § 91 Rdn. 42 a; Musielak/Wolst ZPO 5. Aufl. § 91 Rdn. 19).
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