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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3047
OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07 (https://dejure.org/2007,3047)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.11.2007 - 6 U 1170/07 (https://dejure.org/2007,3047)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. November 2007 - 6 U 1170/07 (https://dejure.org/2007,3047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG auf Gewährung uneingeschränkter Informationsmöglichkeiten über die Tätigkeit der Gesellschaft; Anspruch eines jeden der Mitgeschäftsführers auf Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft; Beschränkung des ...

  • Judicialis

    BGB § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 31
    Umfassendes Informationsrecht der Geschäftsführer über alle Angelegenheiten der GmbH bei Ressortverteilung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Informationsrechte des Mitgeschäftsführers über alle Angelegenheiten des Unternehmens bei bestehender Ressortverteilung zwischen mehreren Geschäftsführern ? Recht, Auskünfte und Unterlagen, die zum Ressort eines anderen Geschäftsführers gehören, von den Mitarbeitern der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Beschränkung des Informationsrechts eines GmbH-Geschäftsführers

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Informationsanspruch über ressortfremde Angelegenheiten eines Ressort-Geschäftsführers

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Abberufung Aufsichtsrat, Abberufung aus wichtigem Grund Abberufung außerhalb des gesetzlichen Sofortvollzugs, Abberufung des Alleingeschäftsführers, Abberufung des Fremdgeschäftsführers Abberufung des Geschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers aus ...

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Informationsrecht des Geschäftsführers zu Angelegenheiten in den Ressorts anderer Geschäftsführer

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Beschränkung des Informationsrechts eines GmbH-Geschäftsführers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer: Mein Ressort, Dein Ressort?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 272
  • WM 2008, 211
  • DB 2008, 571
  • NZG 2008, 397
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.1986 - II ZR 114/85

    Verletzung von Geschäftsführerpflichten - Veräußerung von Geräten eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    ist er jedoch auch verpflichtet, Dritte (BGH NJW 2001, 969, 971: z. B. die Bank des Unternehmens), insbesondere aber das Personal des Unternehmens (vgl. dazu BGH NJW-RR 1986, 1293, 1294), zu befragen.

    Eine solche Intervention ist erst erlaubt - und geboten -, wenn ein Geschäftsführer erkennt, dass der andere die Geschäfte nicht ordnungsgemäß führt (BGH NJW-RR 1986, 1293; Lutter / Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl., § 37 Rdnr. 32).

    Der Verfügungskläger ist sogar verpflichtet, eine solche ergänzende Kontrolle auszuüben, wenn ihm dies erforderlich erscheint (vgl. dazu BGH NJW-RR 1986, 1293, 1294).

    Denn bereits der Verdacht, die offiziellen Gewinnzahlen seien möglicherweise nicht korrekt, verpflichtete den Verfügungskläger zu Nachforschungen, die auch in der Befragung von Mitarbeitern liegen konnten (vgl. dazu z. B. BGH NJW-RR 1986, 1293, 1294).

  • OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Auch in einem solchen Fall kann jeder der Mitgeschäftsführer Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, einschließlich derjenigen, die nicht zu seinem eigenen Ressort gehören (OLG Karlsruhe NZG 2000, 264, 266; vgl. z. B. Baumbach / Hueck, GmbHG, 18. Aufl., § 35 Rdnr. 62).

    Insofern kann die Verfügungsbeklagte sich nicht auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe in NZG 2000, 264 ff. berufen.

  • OLG Saarbrücken, 03.12.1993 - 4 U 16/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Soweit der Verfügungsbeklagte zu 2), der als Mitgeschäftsführer für die Gesellschaft handelt, den Verfügungskläger in seiner Tätigkeit behindert, hat hierfür die Gesellschaft nach § 31 BGB einzustehen (vgl. dazu BGH NJW-RR 1992, 992, 993; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 497, 498).

    Soweit die Verfügungsbeklagte (u. a. unter Berufung auf OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 497, 498) geltend macht, einer GmbH stehe es frei, das Recht eines Geschäftsführers auf Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu beschränken, ist dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen.

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Ein solches verbietet sich, da es dazu führen würde, dass bis zur Entscheidung über den Hauptantrag in der Schwebe bliebe, ob überhaupt ein Prozessrechtsverhältnis zu der hilfsweise verklagten Partei besteht (BAG NJW 1994, 1084, 1086; Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 60 Rdnr. 12).
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Dieses Informationsrecht folgt notwendiger Weise daraus, dass selbst der nur für ein bestimmtes Ressort zuständige Geschäftsführer eine unverzichtbare Gesamtverantwortung für die Gesellschaft trägt und dementsprechend verpflichtet ist, die Tätigkeit seiner Mitgeschäftsführer zu überwachen (vgl. BGH NJW 1997, 130, 131 f.; Rowedder / Koppensteiner aaO.).
  • BGH, 09.03.1992 - II ZR 102/91

    Kündigung aus wichtigem Grund durch GmbH-Geschäftsfüher bei Vorwürfen durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Soweit der Verfügungsbeklagte zu 2), der als Mitgeschäftsführer für die Gesellschaft handelt, den Verfügungskläger in seiner Tätigkeit behindert, hat hierfür die Gesellschaft nach § 31 BGB einzustehen (vgl. dazu BGH NJW-RR 1992, 992, 993; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 497, 498).
  • BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99

    Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    ist er jedoch auch verpflichtet, Dritte (BGH NJW 2001, 969, 971: z. B. die Bank des Unternehmens), insbesondere aber das Personal des Unternehmens (vgl. dazu BGH NJW-RR 1986, 1293, 1294), zu befragen.
  • BGH, 20.02.1995 - II ZR 9/94

    Überwachungspflicht des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Denn die Gesellschafterversammlung ist rechtlich nicht in der Lage, einen Geschäftsführer ganz oder teilweise von seiner zwingend vorgeschriebenen Überwachungspflicht und der damit verbundenen Haftung zu entbinden (BGH NJW-RR 1995, 669, 670; Scholz § 37 Rdnr. 37).
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Das gilt nach einhelliger Meinung u. a. für die laufende Buchhaltung (arg. § 41 Abs. 1 GmbHG) und jährliche Rechnungslegung (§ 42 a Abs. 1 GmbHG), den Schutz der Gesellschaftsgläubiger (arg. §§ 9 a Abs. 1, 64 GmbHG) und die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflichten der Gesellschaft (z. B. § 34 Abs. 1 AO), aber auch für Einzelmaßnahmen, die für die Gesellschaft von grundlegender Bedeutung sind (BGH NJW 1990, 2560, 2565), so etwa die Auswahl und Überwachung der leitenden Mitarbeiter (Scholz § 43 Rdnr. 40) und existentielle Entscheidungen wie z. B. Pläne für die Unternehmenspolitik (aaO.).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 71/06

    Abmahnung vor außerordentlicher Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07
    Sollte dies der Fall sein, so stünde der Gesellschaft das rechtliche Mittel der Abmahnung zu Gebote (vgl. zum Dienstvertrag aber BGH NZG 2007, 674), wodurch der Verfügungskläger aufzufordern wäre, die Mitarbeiter des Unternehmens nur in der gebotenen Form um Auskunft zu bitten.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - I-24 U 217/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8435
OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - I-24 U 217/06 (https://dejure.org/2007,8435)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.2007 - I-24 U 217/06 (https://dejure.org/2007,8435)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 2007 - I-24 U 217/06 (https://dejure.org/2007,8435)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Streitbeitritts auf Seiten des Prozessgegners im Falle eines Widerspruchs des Streitverkünders; Rechtliches Interesse eines Rechtsanwalts bzgl. einer Nebenintervention im Regressprozess eines von ihm in einem Erstprozess vorprozessual und ...

  • Judicialis

    ZPO § 66; ; ZPO § 71

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 66; ZPO § 71
    Regress eines Rechtsanwalts aus abgetretenem Recht eines Mandanten wegen fehlerhafter vorprozessualer Beratung und Prozessführung - Nebenintervention bei Streitverkündung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 24 U 217/06
    Aus der von ihr zitierten Rechtsprechung des BGH NJW 1997, 2385 folgt nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 24 U 217/06
    BGH NJW 1994, 1537 befasst sich gar nicht mit dem Problem des rechtlichen Interesses.
  • RG, 08.07.1925 - I 319/24

    Nebenintervention

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 24 U 217/06
    Ein rechtliches Interesse des Dritten ist zu bejahen, wenn die Entscheidung des Hauptprozesses durch Inhalt oder Vollstreckung mittelbar oder unmittelbar auf seine privatrechtlichen oder öffentlichrechtlichen Verhältnisse rechtlich einwirkt (Musielak/Weth aaO. § 66 Rn 6, Zöller/Vollkommer, aaO § 66 Rn. 8; MüKo/Schilken § 66 Rn. 7; vgl. auch RGZ 111, 236, 238).
  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 24 U 217/06
    Der Begriff des rechtlichen Interesses ist zwar weit auszulegen (BGH GRUR 2006, 438; Musielak/Weth aaO. § 66 Rn 6, Zöller/Vollkommer, aaO § 66 Rn. 8; MüKo/Schilken § 66 Rn. 7).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09

    Parallelverwendung - Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen

    Entgegen der Ansicht der Beklagten vermag allein die Tatsache der Streitverkündung nach § 72 Abs. 1 ZPO das nach § 66 Abs. 1 ZPO erforderliche rechtliche Interesse nicht zu begründen (Wieczorek/Schütze/Mansel aaO § 74 Rn. 24 ff.; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 31. Aufl., § 66 Rn. 5; aA OLG Düsseldorf, OLG-Rep 2008, 156; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 74 Rn. 3; MünchKomm.ZPO/Schultes, 3. Aufl., § 74 Rn. 3; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 66 Rn. 8).
  • OLG München, 28.04.2016 - 23 U 1774/15

    Erfolgloser Antrag gegen Streitbeitritt bei zulässiger Nebenintervention

    Will der Streitverkündungsempfänger - wie hier - dem Gegner beitreten, so steht dem Streitverkünder ein Widerspruchsrecht zu (Vollkommer in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 71 Rn. 1, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.11.2007, Az. I-24 U 217/06, 24 U 217/06, juris, Tz. 6).
  • OLG Schleswig, 03.04.2008 - 2 W 54/08

    Voraussetzungen für Anordnung der einstweiligen Abschiebungshaft

    1996 Heft 7; BayObLG NJW 1997, 1713; vom 30.01.2003 - 3Z BR 244/01- bei Juris; BayObLGZ 1996, 180; vom 2.07.1976 - BReg 3 Z 66, 76 - bei Juris; KG FG Prax 1997, 74; OLG Frankfurt NVwZ 1998, 213; OLG Düsseldorf OLGR 2008, 156; KG vom 22.01.2008 - 1 W 371/07- bei Juris; Hailbronner, AufenthaltsG, April 2006, § 62 Rn. 65; Marschner/Volckart, FEVG, 4. Aufl., § 5 Rn. 3).

    Bei seinen Hinweisen zum Beleg seiner abweichenden Meinung auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf OLGR 2008, 156 und KG vom 22.01.2008 - 1 W 371/07- bei Juris dürfte das LG einer hier nicht nachvollziehbaren Fehlinterpretation unterlegen sein.

  • OLG Köln, 28.11.2014 - 19 U 87/14

    Voraussetzungen des Beitritts eines Nebenintervenienten; Begriff des rechtlichen

    Stimmen in der Rechtsprechung und Literatur sind demgegenüber der Auffassung, dass das erforderliche Interesse bereits aus der durch die Streitverkündung folgenden bzw. drohenden Interventionswirkung resultiere (vgl. BeckOK/ Dressler , a.a.O., Rn. 8; MüKo/ Schultes , a.a.O., § 74 Rn. 3; OLG Düsseldorf ; OLGR 2008, 156).
  • OLG Köln, 18.11.2013 - 17 W 165/13

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers

    Im Übrigen hat die Klägerin als Streitverkünderin keinen Antrag nach § 71 ZPO gestellt (vgl. Weth, aaO § 71 ZPO Rn 2 mwN; OLG Düsseldorf, OLGR 2008, 156 f. = juris Rn 6, 9), sondern mit den jeweiligen Anträgen zur Sache verhandelt, so dass sie ihr Rügerecht - unabhängig von der Frage, ob sie ein solches nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens überhaupt noch ausüben könnte (dazu Zöller/Vollkommer, 28. Aufl., § 71 ZPO Rn 6) - jedenfalls auch verloren hat (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2005, 473 = juris Rn 8 und 9; MüKo-ZPO/Schultes, 4. Aufl., § 71 ZPO Rn 3).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 09.11.2020 - 713 C 75/20

    Zulässigkeit des Beitritt eines Streithelfers

    Das für die Zulässigkeit der Streithilfe zu fordernde "rechtliche Interesse" im Sinne des § 66 Abs. 1 ZPO hätte sich dann bereits aus der gemäß §§ 74 Abs. 3, 68 ZPO eintretenden Bindungswirkung ergeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.11.2007, 24 U 217/06, Rn. 8, juris).
  • OLG Köln, 13.10.2009 - 9 W 77/09

    Zulässigkeit der Entscheidung über die Wirksamkeit des Beitritts im selbständigen

    Das Rechtsmittel ist auch statthaft, weil der Antragsteller sich als Streitverkünder gegen den Beitritt des Streitverkündeten auf Seiten seines Verfahrensgegners wendet, § 71 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.11.2007 - I-24 U 217/06, OLGR 2008, 156).
  • KG, 23.07.2009 - 23 W 55/08

    Unterlassungsklageverfahren in Wettbewerbssachen: Berechtigtes Interesse des

    Es kann insoweit dahinstehen, ob bereits der Umstand der Streitverkündung allein das in § 66 Abs. 1 ZPO geforderte rechtliche Interesse begründet (so: Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl.,§ 66, Rdnr. 8; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. November 2007, 24 U 217/06, OLGR Hamm/Düsseldorf/Köln 2008, 156 f; a.A. Hüßtege in Thomas/Putzo, 29.Aufl., § 66, Rdnr. 5).
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Rechtsprechung
   KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07, 1 W 180/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5406
KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07, 1 W 180/07 (https://dejure.org/2007,5406)
KG, Entscheidung vom 02.10.2007 - 1 W 179/07, 1 W 180/07 (https://dejure.org/2007,5406)
KG, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 1 W 179/07, 1 W 180/07 (https://dejure.org/2007,5406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Unterlassen der Anhörung und der Bestellung eines Verfahrenspflegers vor der Anordnung einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme wegen Gefahr im Verzug; Unterlassen einer Anhörung aufgrund eines drohenden Ablaufs der Frist nach § 26 Abs. 1 Gesetz über Hilfen und ...

  • Wolters Kluwer

    Unterlassen der Anhörung und der Bestellung eines Verfahrenspflegers vor der Anordnung einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme wegen Gefahr im Verzug; Unterlassen einer Anhörung aufgrund eines drohenden Ablaufs der Frist nach § 26 Abs. 1 Gesetz über Hilfen und ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Absehen von der Anhörung des Betroffenen vor einstweiliger Anordnung auf Unterbringung

  • Judicialis

    FGG § 70h; ; FGG § 70e; ; FGG § 70c; ; FGG § 69f; ; FGG § 68

  • rechtsportal.de

    Anordnung vorläufiger Unterbringung ohne Anhörung des Betroffenen und ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 40
  • FamRZ 2008, 813
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06

    Unterbringungsverfahren: Pflicht des Vormundschaftsgerichts zur Unterrichtung

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    Soll der behandelnde Arzt als Sachverständiger das Gutachten erstatten, so muss der Betroffene bei der Befunderhebung wissen, dass dieser ihm als Sachverständiger gegenübertritt (Fortführung von Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 279/06 -, OLG-Report 2007, 332 = R&U 2007, 84 = FamRZ 2007, 1043 = BtPrax 2007, 137).

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet, vor der Einholung eines ärztlichen Gutachtens dem davon Betroffenen den Zweck der Begutachtung zu eröffnen, weil er nur dann in die Lage versetzt wird, seine Verfahrensrechte wirksam auszuüben (Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 279/06 -, OLG-Report 2007, 332, 333 = R & P 2007, 84 mit Anmerkung Lesting).

    Da aber ein Gutachten vor der Unterbringungsmaßnahme einzuholen ist, kann dies nach deren Beendigung nicht nachgeholt werden (Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 279/06 - OLG-Report 2006, 332, 333).

  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    a) Nach §§ 70h Abs. 1, 69f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FGG kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme getroffen werden, wenn dringende Gründe im Sinne einer erheblichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220 ff; Marschner, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 70h FGG, Rdn. 3) für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für eine endgültige Unterbringung gegeben sind und mit dem Aufschub Gefahr verbunden wäre sowie die weiteren in § 69f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 4 FGG genannten Voraussetzungen vorliegen.

    Das Vormundschaftsgericht hat dieses Tatbestandsmerkmal in seinem Beschluss vom 19. Mai 2006 nicht weiter begründet, was jedoch erforderlich ist, weil eine lediglich formelhafte Wiedergabe des Gesetzestextes die Begründung durch konkrete Tatsachen nicht ersetzen kann (OLG Schleswig, BtPrax 1994, 62, 63; BayObLG, NJW-RR 2001, 654, 655; OLG München, OLG-Report 2006, 113, 114).

    Unabhängig davon, ob die Nachholung der Anhörung nur am auf den Erlass der einstweiligen Anordnung folgenden Tag (Marschner, in: Jürgens, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 9; Dodegge, in: Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Teil G, Rdn. 187; Rink, in: HK-BUR, § 69f FGG, Loseblatt Stand Oktober 2006, Rdn. 39; Kayser, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 70h, Rdn. 8) erfolgen kann, oder ob es auch ausreichend sein kann, bis zum nächsten Werktag (BayObLG, FamRZ 2001, 578, 579; Knittel, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 12; Sonnenfeld, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 23) und ggf. noch darüber hinaus damit zu warten, hat die Nachholung der Anhörung jedenfalls so bald als möglich zu erfolgen (vgl. BVerfGE 66, 191, 197 sowie FamRZ 2007, 1627, 1628 f.).

  • KG, 23.05.2000 - 1 W 2749/00
    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    Aufgrund der zunächst bis zum 6. Juni 2006 vorläufig und der dann bis zum 13. Juni 2006 im Hauptsacheverfahren angeordneten Unterbringung konnte der Betroffene auch keine Entscheidung in den von der Verfahrensordnung vorgegebenen Instanzen erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 W 2749/00, FGPrax 2000, 213f.), zumal der Beschluss vom 23. Mai 2006 bereits am 1. Juni 2006 wieder aufgehoben wurde.

    Die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme erfordert vorwiegend die Würdigung tatsächlicher Verhältnisse und kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden, ob sie von irrigen rechtlichen Grundlagen ausgeht, gegen Denkgesetze oder gegen Verfahrensvorschriften verstößt oder ob Schlüsse gezogen werden, die mit feststehenden Beweisregeln oder mit der allgemeinen Lebenserfahrung unvereinbar sind, oder ob solche Anforderungen an eine Überzeugungsbildung sonst überspannt oder vernachlässigt werden (Senat, Beschluss vom 23.5. 2000 - 1 W 2749/00 - FGPrax 2000, 213f.).

  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist unbestritten, dass ein schriftliches Gutachten dem Betroffenen vollständig und rechtzeitig vor der Anhörung zuzugehen hat (BayObLG, FamRZ 1987, 412, 413; BayObLG-Report 1993, 84, 86; Rpfleger 2002, 24; BtPrax 2003, 175; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361, 1362; Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 446/05 - OLG-Report 2007, 306, 308).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    Diese durfte aber ohne Kenntnis des Betroffenen nicht durchgeführt werden, andernfalls wurde sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt (zum Grundsatz der Parteiöffentlichkeit des Beweisverfahrens vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 109; BayObLG, NJW 1967, 1867; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 357, Rdn. 1).
  • BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    Unabhängig davon, ob die Nachholung der Anhörung nur am auf den Erlass der einstweiligen Anordnung folgenden Tag (Marschner, in: Jürgens, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 9; Dodegge, in: Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Teil G, Rdn. 187; Rink, in: HK-BUR, § 69f FGG, Loseblatt Stand Oktober 2006, Rdn. 39; Kayser, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 70h, Rdn. 8) erfolgen kann, oder ob es auch ausreichend sein kann, bis zum nächsten Werktag (BayObLG, FamRZ 2001, 578, 579; Knittel, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 12; Sonnenfeld, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 23) und ggf. noch darüber hinaus damit zu warten, hat die Nachholung der Anhörung jedenfalls so bald als möglich zu erfolgen (vgl. BVerfGE 66, 191, 197 sowie FamRZ 2007, 1627, 1628 f.).
  • OLG München, 17.09.1993 - 11 W 2027/93
    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    Davon wird regelmäßig abgesehen werden können, wenn auf Grund der besonderen Umstände eine Bevollmächtigung anzunehmen ist, was insbesondere dann der Fall ist, wenn ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter auftritt und für den Betroffenen ein Rechtsmittel einlegt (OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1994, 48; Baronin von König, in: Jansen, a.a.O., § 13, Rdn. 46).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 64/95
    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist unbestritten, dass ein schriftliches Gutachten dem Betroffenen vollständig und rechtzeitig vor der Anhörung zuzugehen hat (BayObLG, FamRZ 1987, 412, 413; BayObLG-Report 1993, 84, 86; Rpfleger 2002, 24; BtPrax 2003, 175; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361, 1362; Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 446/05 - OLG-Report 2007, 306, 308).
  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist unbestritten, dass ein schriftliches Gutachten dem Betroffenen vollständig und rechtzeitig vor der Anhörung zuzugehen hat (BayObLG, FamRZ 1987, 412, 413; BayObLG-Report 1993, 84, 86; Rpfleger 2002, 24; BtPrax 2003, 175; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361, 1362; Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 446/05 - OLG-Report 2007, 306, 308).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
    Unabhängig davon, ob die Nachholung der Anhörung nur am auf den Erlass der einstweiligen Anordnung folgenden Tag (Marschner, in: Jürgens, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 9; Dodegge, in: Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Teil G, Rdn. 187; Rink, in: HK-BUR, § 69f FGG, Loseblatt Stand Oktober 2006, Rdn. 39; Kayser, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 70h, Rdn. 8) erfolgen kann, oder ob es auch ausreichend sein kann, bis zum nächsten Werktag (BayObLG, FamRZ 2001, 578, 579; Knittel, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 12; Sonnenfeld, a.a.O., § 70h FGG, Rdn. 23) und ggf. noch darüber hinaus damit zu warten, hat die Nachholung der Anhörung jedenfalls so bald als möglich zu erfolgen (vgl. BVerfGE 66, 191, 197 sowie FamRZ 2007, 1627, 1628 f.).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

  • BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und absoluter Beschwerdegrund

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03

    Rechtliches Gehör bei nicht nur vorläufiger Unterbringung

  • BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 3 Z 156/86

    Persönliche Anhörung; Beschwerdegericht; Richter; Persönlicher Eindruck;

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

  • OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93

    Erledigung des Verfahrens ; Entlassung; Unterbringung; Beschwerde; Anhängigkeit;

  • LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09

    Anhörung bei geschlossener Unterbringung

    Wird gegen das Gebot der rechtzeitigen Anhörung verstoßen, so drückt dieses Unterlassen nämlich den Mangel rechtwidriger Freiheitsentziehung aus, der durch Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 691 f.; BVerfG NJW 1990, 2309f.; KG Berlin, FGPrax 2008, 40 f., zitiert nach juris).

    Dabei ist nicht darauf abzustellen, dass die Unterbringungsmaßnahme wegen drohender Nachteile für den Betroffenen oder (bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung) für Dritte so dringend ist, dass keine Zeit für eine vorherige Anhörung verbleibt (vgl. KG Berlin FGPrax 2008, 40 ff.; zit. nach juris).

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Das Gericht schließt sich dem fachärztlichen Gutachten vom 18.11.2016 aufgrund der persönlichen Anhörung des Betroffenen am 07.12.2016 - bei der sich das Gericht einen persönlichen Eindruck verschafft hat (§ 12 Abs. 5 BbgPsychKG in Verbindung mit § 319 FamFG; BVerfG , NJW 1990, Seiten 2309 f.; BVerfG , AuAS 1996, Seiten 85 ff. = NVwZ 1996, Beilage Nr. 7, Seiten 49 f.; BVerfG , NJW 1982, Seiten 691 ff.; BGH , FamRZ 2012, Seiten 619 ff. = MDR 2012, Seiten 466 ff. = NJW 2012, Seite 1582 ff.; KG Berlin , FGPrax 2008, Seiten 40 ff. = BtPrax 2008, Seiten 38 ff. = FamRZ 2008, Seiten 813 ff.; LG Kleve , FamRZ 2010, Seiten 326 f.; LG Kleve , FamRZ 2009, Seite 1245 ) - an.
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