Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07   

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https://dejure.org/2007,4973
OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07 (https://dejure.org/2007,4973)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.09.2007 - 20 W 69/07 (https://dejure.org/2007,4973)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. September 2007 - 20 W 69/07 (https://dejure.org/2007,4973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 1624 BGB, § 1804 S 1 BGB, § 1908 BGB, § 1908i Abs 2 S 1 BGB
    Vorweggenommene Erbfolge: Rechtliche Bewertung der Übertragung eines Miteigentumsanteils eines Betreuten an dessen Eigentumswohnung durch den Ergänzungsbetreuer gegen Übernahme einer beschränkten Pflegeverpflichtung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung eines Miteigentumsanteils durch den Ergänzungsbetreuer

  • Judicialis

    BGB § 1624; ; BGB § 1804; ; BGB § 1908; ; BGB § 1908 i Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1624; BGB § 1804; BGB § 1908i Abs. 2
    Unzulässige gemischte Schenkung durch Herbeiführung der vorweggenommenen Erbfolge des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf vormundschaftliche Genehmigung eines Übertragungsvertrages für das Eigentum an einer Eigentumswohnung; Berechtigung eines Betreuers zur Vornahme von Schenkungen in Vertretung des Betreuten; Unentgeltlichkeit einer Vermögensübertragung; Ausnahmsweise ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 18
  • FamRZ 2008, 544
  • Rpfleger 2008, 198
  • Rpfleger 2008, 72
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 15 W 242/85

    Kriterien einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung/Beschwerdebefugnis gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Soweit das OLG Hamm (FamRZ 1987, 751) in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung eine sittliche Pflicht zur Schenkung bereits dann als möglich erachtet hat, wenn das Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung aller materiellen und immateriellen Interessen des Betroffenen für diesen vorteilhaft ist und deshalb letztlich in dessen Interesse liegt, erscheint dies dem Senat im Hinblick auf das vom Gesetzgeber in § 1908 i Abs. 2 S. 1 BGB für die Betreuung ausdrücklich aufrecht erhaltene und nur vorsichtig gelockerte Schenkungsverbot bedenklich (zustimmend LG Traunstein MittBayNot 2005, 231; kritisch auch BayObLG Rpfleger 2003, 649, 651 und Böhmer MittBayNot 2005, 232).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03

    Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Bereits aus diesem Grunde fehlt es an der Vergleichbarkeit mit dem Sachverhalt, welcher der von der weiteren Beschwerde in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Stuttgart (FamRZ 2005, 62) zugrunde lag.
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03

    Begriff der Ausstattung i.S. von § 1624 BGB - Überlassung von Wohneigentum aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Soweit das OLG Hamm (FamRZ 1987, 751) in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung eine sittliche Pflicht zur Schenkung bereits dann als möglich erachtet hat, wenn das Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung aller materiellen und immateriellen Interessen des Betroffenen für diesen vorteilhaft ist und deshalb letztlich in dessen Interesse liegt, erscheint dies dem Senat im Hinblick auf das vom Gesetzgeber in § 1908 i Abs. 2 S. 1 BGB für die Betreuung ausdrücklich aufrecht erhaltene und nur vorsichtig gelockerte Schenkungsverbot bedenklich (zustimmend LG Traunstein MittBayNot 2005, 231; kritisch auch BayObLG Rpfleger 2003, 649, 651 und Böhmer MittBayNot 2005, 232).
  • LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04

    Sittliche Pflicht zur Schenkung eines Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Soweit das OLG Hamm (FamRZ 1987, 751) in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung eine sittliche Pflicht zur Schenkung bereits dann als möglich erachtet hat, wenn das Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung aller materiellen und immateriellen Interessen des Betroffenen für diesen vorteilhaft ist und deshalb letztlich in dessen Interesse liegt, erscheint dies dem Senat im Hinblick auf das vom Gesetzgeber in § 1908 i Abs. 2 S. 1 BGB für die Betreuung ausdrücklich aufrecht erhaltene und nur vorsichtig gelockerte Schenkungsverbot bedenklich (zustimmend LG Traunstein MittBayNot 2005, 231; kritisch auch BayObLG Rpfleger 2003, 649, 651 und Böhmer MittBayNot 2005, 232).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass unter Berücksichtigung von Vermögen, Lebensstellung und persönlicher Beziehung der Beteiligten zueinander das Ausbleiben der Zuwendung als sittlich anstößig anzusehen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 3488; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 145).
  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Zwar besagt der bloße Hinweis im Übergabevertrag darauf, dass der Grundbesitz in Vorwegnahme der Erbfolge übergeben wird, für sich betrachtet allein noch nichts über die Unentgeltlichkeit der Übergabe (vgl. BGH NJW 1995, 1349).
  • BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01

    Versagung einer vormundschaftsrichterlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Auch ohne nähere Klarstellung ist davon auszugehen, dass das Rechtsmittel durch die Beteiligte zu 2) nicht in eigenem Namen, sondern in ihrer Eigenschaft als Ergänzungsbetreuerin und für den Betroffenen, dem diesbezüglich eine Beschwerdeberechtigung zusteht, eingelegt wurde (vgl. BayObLG FPR 2002, 160; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1828 Rn. 17).
  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98

    Begriff des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass unter Berücksichtigung von Vermögen, Lebensstellung und persönlicher Beziehung der Beteiligten zueinander das Ausbleiben der Zuwendung als sittlich anstößig anzusehen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 3488; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 145).
  • LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12

    Betreuung: Zulässigkeit von Anstandsschenkungen durch einen Betreuer; Betreuung:

    Eine Schenkung entspricht dann einer sittlichen Pflicht im Sinne dieser Vorschrift, wenn die Unterlassung der Schenkung durch den Betreuten unter Berücksichtigung von Vermögen, Lebensstellung und persönlicher Beziehung der Beteiligten zueinander als sittlich anstößig anzusehen wäre (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2008, 544, BGH NJW 2000, 3488).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2012 - 4 U 175/11

    Schenkungswiderruf wegen groben Undanks bei Beleidigungen

    Vielmehr besteht keine sittliche Verpflichtung der Eltern, das von ihnen noch für eigene Wohnzwecke benötigte Wohneigentum zu Lebzeiten auf ihre Kinder zu übertragen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.09.2007, 20 W 69/07, Rz. 19. zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht

    Eine Pflichtschenkung ist in diesem Sinne nur dann anzunehmen, wenn eine sittliche Pflicht die Vornahme der Zuwendung in dem Sinne nicht nur rechtfertigt, sondern gerade gebietet, also mit anderen Worten der Schenker im Falle ihrer Nichtvornahme eine ihn treffende sittliche Pflicht verletzt, wobei auch hier die Vermögensverhältnisse der Beteiligten und die zwischen ihnen bestehenden persönlichen Beziehungen zu würdigen sind (vgl. dazu Staudinger/Chiusi, a.a.O., § 534 Rz. 6; Staudinger/Veit, a.a.O., § 1804 Rz. 19; Senat FGPrax 2008, 18, zitiert nach juris).
  • KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11

    Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Anforderungen an den Nachweis der

    Das Betreuungsgericht hat die Genehmigung zu versagen, wenn ein solches Rechtsgeschäft beabsichtigt ist (OLG Frankfurt/Main, FGPrax 2008, 18; BayObLG, Beschluss vom 6. Juni 2003 - 3Z BR 88/03 - Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 5 U 211/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7550
OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 5 U 211/06 (https://dejure.org/2007,7550)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2007 - 5 U 211/06 (https://dejure.org/2007,7550)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2007 - 5 U 211/06 (https://dejure.org/2007,7550)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    VerkFlBerG §§ 3 Abs. 1, 5; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 4, 20 Abs. 3, Art. 100 Abs. 1 und 2; EMRK Art. 1 Erstes Zusatzprotokoll

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Eigentümers eines als Teil eines Autobahnnetzes genutzten Grundstücks zur Annahme eines notariellen Kaufangebotes durch den unterhaltungspflichtigen öffentlichen Nutzer der Verkehrsfläche; Sinn und Zweck des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verkehrsflächenankaufsrecht; Verkehrsflächenkontrahierungszwang; Entgelt für Ankauf von Verkehsrflächen; Nutzungsentgeltregelung; Eigentumsinhaltsbeschränkung; Verkaufszwang für Verkehrsflächen

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 2; ; EMRK Art. 1 des Zusatzprotokolls; ; VerkFlBerG § 3; ; VerkFlBerG § 5

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des Kontrahierungszwanges bei einer notwendigen Verkehrsflächenbereinigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    VerkFlBerG §§ 3 Abs. 1, 5; GG Art. 3 Abs. 1, Art.4, 20 Abs. 3, Art. 100 Abs. 1 und 2; EMRK Art. 1 Erstes Zusatzprotokoll
    Ankaufsrecht nach Verkehrsflächenbereinigungsgesetz ist verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 477
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 22.12.2011 - 5 U 175/09

    Verkehrsflächenbereinigung: Anspruch des öffentlichen Nutzers auf Verzicht auf

    Die gegen das Urteil vom 3. November 2006 gerichtete Berufung des dortigen Beklagten (Grundstückseigentümer) hat der Senat mit Urteil vom 9. August 2007 (5 U 211/06) zurückgewiesen; die vom Bundesgerichtshof zugelassene Revision ist mit Urteil vom 20. Juni 2008 (V ZR 149/07) zurückgewiesen worden.

    Mit der Auffassung des Beklagten, dass Vorschriften des VerkFlBerG verfassungswidrig seien, haben sich der Senat im Urteil vom 9. August 2007 (5 U 211/06) und der Bundesgerichtshof im Urteil vom 20. Juni 2008 (V ZR 149/07) ausführlich beschäftigt.

  • OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 5 U 68/07

    Ankaufsanspruch (Erwerbsrecht) des öffentlichen Nutzers von Grundeigentum gegen

    Gegen die Verfassungsmäßigkeit des VerkFlBerG bestehen keine durchgreifenden Bedenken (Senat, NJ 2007, 477, 478).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2013 - 5 U 122/09

    Verkehrsflächenbereinigung: Ankaufsrecht hinsichtlich einer Abfalldeponie

    Das VerkFlBerG - in Sonderheit die Regelungen über das Erwerbsrecht und den Ankaufspreis - ist mit der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) deshalb vereinbar, weil das betroffene Grundeigentum mit der faktischen Vorbelastung durch die öffentliche Nutzung in den Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts gelangt ist (näher Senat, OLGR 2008, 228, juris Rn. 30 ff.; nachgehend BGH, NJW-RR 2008, 1548, juris Rn. 5 ff; BVerfG, Beschluss v. 8. November 2012 - 1 BvR 2153/08, juris Rn. 26, 38 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06   

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https://dejure.org/2007,10174
OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06 (https://dejure.org/2007,10174)
OLG München, Entscheidung vom 25.10.2007 - 6 U 4725/06 (https://dejure.org/2007,10174)
OLG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 6 U 4725/06 (https://dejure.org/2007,10174)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bestimmtheit eines heilmittelwerberechtlichen Unterlassungsantrags; Erforderlichkeit einer Wiederholungs- bzw. Begehungsgefahr für die Begründetheit eines Unterlassungsantrags; Vorliegen gesetzeswiederholender Unterlassungsanträge; Preis- und Mengenangaben ...

  • Judicialis

    HWG § 4 Abs. 6; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Hinreichende Bestimmtheit eines heilmittelwerberechtlichen Unterlassungsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Die Entscheidung "Laubhefter" (GRUR 2002, 86) hat die Antragsformulierung im Bereich des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für technische Erzeugnisse zum Gegenstand.

    b) Auf den erforderlichen Hinweis (BGH, a.a.O., Seite 441; GRUR 2002, 86, 89 -Laubhefter) des Senats, dass der Antrag nicht hinreichend bestimmt sein kann, wenn Erinnerungswerbung nicht auf die Merkmale des § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG beschränkt ist, hat der Kläger den Hilfsantrag sowie einen weiteren Hilfsantrag formuliert.

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Die Beklagte hält den Klageantrag für nicht hinreichend bestimmt, da er lediglich gesetzeswiederholend sei (BGH GRUR 2000, 438 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).

    Diese Entscheidung darf jedoch dem Vollstreckungsverfahren nicht überlassen bleiben (BGH GRUR 2000, 438, 441 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).

  • BGH, 09.06.1982 - I ZR 87/80

    Verbot der Heilmittelwerbung mit Preisangaben und Mengenangaben - Vorliegen einer

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Werbung könne nämlich auch dann noch als Erinnerungswerbung qualifiziert werden, wenn sie weitere Angaben als nur die in § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG genannten enthalte, wie beispielsweise Angaben zu Packungsgrößen, Mengen und Preisen (BGH GRUR 1982, 684 - Arzneimittel-Preisangaben) oder graphische, farbliche und bildliche Elemente ohne eigene medizinisch relevante Aussagekraft.

    Der Senat teilt jedoch die Auffassung nicht, dass § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG eine abschließende Regelung beinhalte, sondern schließt sich der Rechtsprechung des BGH an, wonach zusätzliche Angaben ohne medizinisch - gesundheitliche Relevanz bei der Erinnerungswerbung zulässig sind, weil die Gefahr einer unzutreffenden oder irreführenden Einschätzung des Arzneimittels durch den Verbraucher aufgrund unvollständiger oder lückenhafter Information regelmäßig ausgeschlossen erscheint (BGH GRUR 1982, 684, 685 - Arzneimittel-Preisangaben).

  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Die Revision wird zugelassen, weil die Frage, ob Erinnerungswerbung abschließend durch die in § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG genannten Merkmale definiert wird, für die beteiligten Verkehrskreise wegen der Auswirkungen auf die Anforderungen, die an die Formulierung eines heilmittelwerberechtlichen Unterlassungsantrags zu stellen sind, von Gewicht ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; BGH NJW 2003, 3765).
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 203/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung mit dem Zeichen

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Weil aber im Rahmen der Erinnerungswerbung auch andere Hinweise ohne medizinisch-gesundheitliche Relevanz denkbar sind, wie beispielsweise die Entscheidung "Novodigal/temagin" des BGH (WRP 1983, 393, 395) zeigt, die Werbung mit "B.-Qualität" als zulässige Erinnerungswerbung erachtet hat, ist mit dieser Antragsformulierung die Entscheidung über das Vorliegen von Erinnerungswerbung dem Vollstreckungsgericht nicht abgenommen.
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Durch die Entscheidung "Direktansprache am Arbeitsplatz" (NJW 2004, 2080) ist keine Relativierung oder Abkehr davon erfolgt, da die Entscheidung sich zu dieser Frage nicht äußert.
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    In der Entscheidung "Aktivierungskosten II" (BGH GRUR 2006, 164, 165) hat der BGH zur Frage einer solchen Antragsfassung ausgeführt, dass anders als bei einer Antragsfassung, bei der die konkrete Verletzungsform durch die Wörter "insbesondere wie" nur als Beispiel herangezogen worden ist, durch die unmittelbare Bezugnahme auf die konkrete Werbeanzeige mit dem Vergleichspartikel "wie" in der Regel deutlich gemacht wird, dass Gegenstand des Antrags allein die konkrete Werbeanzeige sein soll, wobei die abstrakt formulierten Merkmale die Funktion haben mögen, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsform erfasst werden.
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Eine Aussage zu gesetzeswiederholenden Unterlassungsanträgen wird darin ebenso wenig getroffen wie in der "Spiegel-CD-ROM"- Entscheidung (GRUR 2002, 248).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    In der danach ergangenen Entscheidung "Erbenermittler" hält der BGH vielmehr ausdrücklich an seiner Auffassung von der grundsätzlichen Unzulässigkeit gesetzeswiederholender Unterlassungsanträge fest (GRUR 2003, 886, 887).
  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 74/82

    Anforderungen an die Bevorratung einer beworbenen Ware; Umfang der

    Auszug aus OLG München, 25.10.2007 - 6 U 4725/06
    Zur Bestimmung des Charakteristischen einer Verletzungshandlung sei darauf abzustellen, von welchen Elementen der Werbung eine Lockwirkung ausgehe (BGH GRUR 1984, 593 - adidas-Sportartikel; GRUR 1996, 800 - EDV-Geräte).
  • BGH, 23.01.1992 - I ZR 62/90

    R.S.A./Cape - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 185/95

    Monopräparate - HWG - Erinnerungswerbung

  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Das Berufungsgericht hat den Hauptantrag und den ersten Hilfsantrag als nicht hinreichend bestimmt und daher unzulässig angesehen und den zweiten Hilfsantrag für unbegründet erachtet (OLG München OLG-Rep 2008, 228 = MD 2008, 224).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - I-10 W 33/07   

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https://dejure.org/2007,10720
OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - I-10 W 33/07 (https://dejure.org/2007,10720)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2007 - I-10 W 33/07 (https://dejure.org/2007,10720)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2007 - I-10 W 33/07 (https://dejure.org/2007,10720)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Gebühren und Auslagen für Beratungshilfe im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens; Bewilligung der Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt und Geltendmachung der Gebühren durch einen Steuerberater; Gleichsetzung eines Steuerberaters mit den in § ...

  • Judicialis

    RVG § 1; ; RVG § ... 5; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 6; ; RVG § 44 Satz 1; ; RVG § 55 Abs. 4; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 1; ; BerHG § 3; ; BerHG § 3 Abs. 1; ; BerHG § 6 Abs. 1; ; RBerG Art. 1 § 3 Nr. 9; ; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAO § 209; ; EGZPO § 25; ; ZPO § 121 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zum Vergütungsanspruch eines Steuerberaters und Rechtsbeistands für Beratungshilfe im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2008, 206
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2006 - 10 W 115/05

    Vergütungsfestsetzung im Rahmen der Beratungshilfe - analoge Anwendung des § 3

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 10 W 33/07
    Eine nach § 44 Satz 1 RVG zu vergütende Beratungshilfe kann nur durch die zur Beratungshilfe nach § 3 BerHG Befugten erbracht und vergütet verlangt werden (vgl. Senat, Rpfleger 2006, 328).

    Die Ausführungen sind auf die Beratungshilfe übertragbar (vgl. Senatbeschluss vom 23.02.2006, I-10 W 115/05).

  • BGH, 26.03.2003 - VIII ZB 104/02

    Beiordnung von Rechtsbeiständen oder Prozeßagenten im Wege der Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 10 W 33/07
    Für §§ 25 EGZPO, 121 Abs. 2 ZPO - dem Pendant zu §§ 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 BerHG auf dem Gebiet der Prozesskostenhilfe - hat der BGH bereits entschieden, dass eine über die Gleichstellung von Rechtsanwälten und Kammerrechtsbeistände hinausgehende Gleichstellung in Bezug auf sonstige Rechtsbeistände nicht in Betracht komme (BGH; NJW 2003, 2244, 2245 = MDR 2003, 949, 950).
  • LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15

    Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe für die Durchführung der

    Die Erinnerung ist nach der gesetzgeberischen Wertung des § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG, der für die Erinnerung gerade nicht auf die Fristbestimmung des § 33 Abs. 3 RVG verweist, unbefristet (vgl. 10. Zivilsenat des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2007, AZ. 10 W 33/07, Rdn. 16, zitiert nach Juris).

    Eine anerkannte Stelle für die Schuldner- und Insolvenzberatung rechnet hierzu nicht (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2007, Az: I-10 W 33/07; Bundesverfassungsgericht RPflG 2007, 329 f.).

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2016 - 10 W 5/16

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung

    Auch auf eine Verwirkung kann sich die Antragstellerin nicht berufen; der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass hierfür neben dem Zeitmoment das so genannte Umstandsmoment vorliegen müsste (Senat, I-10 W 33/07, Beschluss vom 13. November 2007); dieses ist nach den zutreffenden Ausführungen der Kammer indes nicht festzustellen.
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2016 - 10 W 136/16

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen die Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts

    Auch auf eine Verwirkung kann sich die Antragstellerin nicht berufen; der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass hierfür neben dem Zeitmoment das so genannte Umstandsmoment vorliegen müsste (Senat, I-10 W 33/07, Beschluss vom 13. November 2007; Senat, I-10 W 5 bis 14/16 und 17 bis 28/16, Beschlüsse vom 4. Februar 2016); dieses ist nach den zutreffenden Ausführungen der Kammer indes nicht festzustellen.
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2016 - 10 W 136/16+ I-10 W 177-226/16
    Auch auf eine Verwirkung kann sich die Antragstellerin nicht berufen; der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass hierfür neben dem Zeitmoment das so genannte Umstandsmoment vorliegen müsste (Senat, I-10 W 33/07, Beschluss vom 13. November 2007; Senat, I-10 W 5 bis 14/16 und 17 bis 28/16, Beschlüsse vom 4. Februar 2016); dieses ist nach den zutreffenden Ausführungen der Kammer indes nicht festzustellen.
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